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Circulaire du 17 janvier 2002
publié le 02 août 2002

Circulaire GPI 16 concernant la mise en place du "Point de Contact logistique de la Police fédérale" au sein de la police fédérale. - Traduction allemande

source
ministere de l'interieur
numac
2002000484
pub.
02/08/2002
prom.
17/01/2002
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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MINISTERE DE L'INTERIEUR


17 JANVIER 2002. - Circulaire GPI 16 concernant la mise en place du "Point de Contact logistique de la Police fédérale" (FLIP) au sein de la police fédérale. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire GPI 16 du Ministre de l'Intérieur du 17 janvier 2002 concernant la mise en place du "Point de Contact logistique de la Police fédérale" (FLIP) au sein de la police fédérale (Moniteur belge du 19 février 2002), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.

MINISTERIUM DES INNERN 17. JANUAR 2002 - Rundschreiben GPI 16 über die Einrichtung der "Föderalen logistischen Verbindungs- und Eingangsstelle" (FLIP) innerhalb der föderalen Polizei An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister Zur Information: An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Provinzialen Unterstützungsteams An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Gemeindepolizei An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs 1.Einleitung 1.1 Schaffung der Föderalen logistischen Verbindungs- und Eingangsstelle In der Anlaufphase vor der tatsächlichen Schaffung der Polizeizonen am 1. Januar 2002 sind im Hinblick auf die Unterstützung der Einrichtung der lokalen Polizeidienste einige Begleitstrukturen eingerichtet worden.So ist innerhalb der föderalen Polizei eine "Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei" (CGL) gegründet worden. Die Aufgabe dieser Direktion war in erster Linie die Vorbereitung und Begleitung der Einrichtung der lokalen Polizeizonen.

Im Gesetz über die integrierte Polizei wird zudem festgelegt, dass die Korps der lokalen Polizei nach ihrer Einrichtung weiterhin von der föderalen Polizei unterstützt werden müssen.

Um diese Zielsetzung zu erreichen und die Hilfeleistung der föderalen Polizei an die lokale Polizei auf logistischer Ebene zu optimieren und zu koordinieren, hat die Generaldirektion der Materiellen Mittel (DGM) der föderalen Polizei eine ständige "Föderale logistische Verbindungs- und Eingangsstelle" (FLIP) geschaffen. 1.2 Grundsätze Die logistische Unterstützung der lokalen Polizei durch die föderale Polizei wird kostenlos sein, wenn diese Unterstützung mit den allgemeinen Unterstützungsaufträgen übereinstimmt, die zulasten des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans eingetragen sind. Die Liste der kostenlosen Unterstützungsaufträge wird in einem Königlichen Erlass festgelegt werden.

Jeder andere logistische Unterstützungsauftrag wird nur auf Antrag und gegen Bezahlung ausgeführt.

Die diesbezüglichen Bedingungen und Modalitäten sowie die Bestimmung der Kosten und Fakturierungsregeln werden in einem Königlichen Erlass festgelegt werden. 1.3 Übergangsregelung In Erwartung dieser Regelung wird die föderale Polizei ab dem 1.

Januar 2002 die Kontinuität der logistischen Unterstützung zugunsten der lokalen Polizei gewährleisten, die mit den Mitteln bestritten wird, die die föderale Polizei bei der Einrichtung der lokalen Polizei den lokalen Polizeikorps übertragen hat. Diese Unterstützung wird auf Antrag und gegen Bezahlung gewährt. Die praktischen Modalitäten werden in einem Protokoll zwischen der lokalen Polizei und der FLIP festgelegt werden.

Für 2003 wird die föderale Polizei ihr logistisches Unterstützungsangebot neu bewerten und anpassen, indem den Spezialitäts- und Subsidiaritätsgrundsätzen, den von den lokalen Polizeikorps geäusserten Bedürfnissen und den verfügbaren personellen und budgetären Mitteln Rechnung getragen wird. 2. Rolle der "Föderalen logistischen Verbindungs- und Eingangsstelle" Durch die Errichtung der FLIP soll keineswegs ein Kommunikationskanal parallel zu dem Kanal geschaffen werden, der von der "Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei" (CGL) eingerichtet worden ist, wohl aber soll ein spezifisches Manko an Informationsübermittlung und Koordination beseitigt werden in Bezug auf die Möglichkeiten und die Durchführung der logistischen Unterstützung der lokalen Polizei durch die föderale Polizei. Die FLIP wird als logistische Verbindungsstelle fungieren, wobei die Helpdesk-Funktion im Mittelpunkt steht.

Zurzeit ist die FLIP ebenfalls mit der Koordination und Begleitung der Übertragung des Materials der Brigaden der föderalen Polizei auf die Polizeizonen beauftragt.

Zudem wird ein Mitglied der FLIP als Vertreter der Generaldirektion der Materiellen Mittel einen Sitz im Fachausschuss haben, der in meinem Rundschreiben ZPZ 24 vorgesehen wird. 3. Funktionsprinzipien der FLIP 3.1 Allgemeines Für die Verwaltungspolizeidirektoren-Koordinatoren, die Logistikverantwortlichen und die lokalen Behörden muss die FLIP eine logistische Plattform sein, an die sie sich mit ihren Fragen und Problemen wenden können. Wenn ein Fall wegen seiner Komplexität nicht sofort gelöst werden kann, weil die Zuständigkeiten der FLIP überschritten werden oder Berührungspunkte mit verschiedenen Logistikdirektionen bestehen, dann wird die FLIP als Koordinator der Akte auftreten und dafür sorgen, dass dem Antragsteller eine globale Antwort gegeben wird. 3.2 Wie kann auf die logistische Unterstützung zurückgegriffen werden? 3.2.1 Während der Bürostunden Die Anträge auf logistische Unterstützung werden an den Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator (Dirco) gerichtet, der sie nach einer ersten Auswertung (Analyse der Konformität und der Ausführbarkeit des Auftrags) der FLIP übermittelt.

Der Dirco stellt also eine erste wichtige Kontaktstelle für die logistischen Probleme der lokalen Polizei dar.

Nach Beratung mit dem Dirco und den verschiedenen betroffenen logistischen Diensten beschliesst die FLIP über die Ausführung des Unterstützungsantrags und die Zahlungsmodalitäten.

Ausnahme In dringenden Fällen, wenn der Dirco nicht verfügbar ist, darf die Polizeizone während der Bürostunden direkt mit der FLIP Kontakt aufnehmen. 3.2.2 Ausserhalb der Bürostunden Dringende Anträge auf logistische Unterstützung werden ausserhalb der Bürostunden an den Bereitschaftsdienst der DGA/DAO gerichtet (mit einer Abschrift an den Dirco und die FLIP). Anrufe werden so schnell wie möglich schriftlich bestätigt.

Tel.: 02-642 63 80 Fax: 02-646 49 40 E-Mail: docc@brutele.be 3.3 Fakturierung Die Fakturierung fällt in die ausschliessliche Zuständigkeit der "Finanzdirektion" (DGM/DMF).

Angaben der FLIP "Föderale logistische Verbindungs- und Eingangsstelle", Föderale Polizei, Generaldirektion der Materiellen Mittel, Rue Fritz Toussaint 47, 1050 Brüssel, Tel. 02-642 64 89, Fax 02-642 67 22, E-Mail: flipteam@pi.be, Dienstleiter: CP Philippe Bedert.

Koordinator für Flandern und Brüssel: Chris Vansteenkiste, Tel. 02-642 64 89.

Koordinatorin für Wallonien: Ingrid Custers, Tel. 02-642 64 84.

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