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Loi du 21 juillet 2016
publié le 31 janvier 2017

Loi modifiant la loi du 14 juin 2002 relative aux soins palliatifs en vue d'élargir la définition des soins palliatifs. - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2017010339
pub.
31/01/2017
prom.
21/07/2016
ELI
eli/loi/2016/07/21/2017010339/moniteur
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


21 JUILLET 2016. - Loi modifiant la loi du 14 juin 2002Documents pertinents retrouvés type loi prom. 14/06/2002 pub. 26/10/2002 numac 2002022868 source ministere des affaires sociales, de la sante publique et de l'environnement Loi relative aux soins palliatifs fermer relative aux soins palliatifs en vue d'élargir la définition des soins palliatifs. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 21 juillet 2016 modifiant la loi du 14 juin 2002Documents pertinents retrouvés type loi prom. 14/06/2002 pub. 26/10/2002 numac 2002022868 source ministere des affaires sociales, de la sante publique et de l'environnement Loi relative aux soins palliatifs fermer relative aux soins palliatifs en vue d'élargir la définition des soins palliatifs (Moniteur belge du 29 août 2016).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT 21. JULI 2016 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 14.Juni 2002 über die Palliativpflege im Hinblick auf die Ausweitung der Begriffsbestimmung der Palliativpflege PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2002 über die Palliativpflege wird wie folgt ersetzt: "Art. 2 - Jeder Patient hat ein Anrecht auf Palliativpflege, wenn er sich unabhängig von seiner Lebenserwartung in einem fortgeschrittenen Stadium oder im Endstadium einer schweren, fortschreitenden und lebensbedrohlichen Krankheit befindet.

Ein ausreichendes Angebot an Palliativpflege und die Kriterien für die Rückerstattung dieser Pflege durch die soziale Sicherheit garantieren einen gleichberechtigten Zugang aller Patienten zur Palliativpflege innerhalb des gesamten Pflegeangebots.

Unter Palliativpflege versteht man die Gesamtheit der Pflegeleistungen für einen Patienten, der sich unabhängig von seiner Lebenserwartung in einem fortgeschrittenen Stadium oder im Endstadium einer schweren, fortschreitenden und lebensbedrohlichen Krankheit befindet. Die Begleitung dieser Patienten wird durch eine ganzheitliche multidisziplinäre Pflege auf physischer, psychischer, sozialer, moralischer, existenzieller und gegebenenfalls spiritueller Ebene gewährleistet.

Palliativpflege bietet dem Kranken und seinen Angehörigen größtmögliche Lebensqualität und maximale Autonomie. Palliativpflege zielt darauf ab, die Lebensqualität des Patienten und seiner Angehörigen und der ihm nahestehenden Hilfspersonen so lange wie möglich zu sichern und zu optimieren.

Palliativpflege wird erbracht ab dem Moment, wo der Patient als Palliativpatient identifiziert wird, bis zum Endstadium einschließlich. Mit Palliativpflege kann auch schon begonnen werden, wenn noch Behandlungen stattfinden, und sie kann für die Angehörigen und nahestehenden Hilfspersonen bis nach dem Ableben des Patienten dauern. Idealerweise wird Palliativpflege unabhängig von der Lebenserwartung progressiv je nach den Bedürfnissen und Wünschen in Sachen Pflege erbracht.

Der König legt die näheren Regeln fest für die weitere Ausarbeitung wissenschaftlicher Richtlinien, die sowohl zur Identifizierung des Kranken als Palliativpatient als auch für die Bewertung der pflegebezogenen Wünsche und Bedürfnisse zur Anwendung kommen." Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Brüssel, den 21. Juli 2016 PHILIPPE Von Königs wegen: Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit M. DE BLOCK Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, K. GEENS

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