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Loi-programme du 02 août 2002
publié le 15 mars 2012

Loi-programme

source
service public federal interieur
numac
2012000158
pub.
15/03/2012
prom.
02/08/2002
ELI
eli/loi/2002/08/02/2012000158/moniteur
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


2 AOUT 2002. - Loi-programme


Traduction allemande d'extraits Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'article 151 de la loi-programme du 2 août 2002 (Moniteur belge du 29 août 2002).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

MINISTERIUM DER FINANZEN 2. AUGUST 2002 - Programmgesetz ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: (...) TITEL VI - Landesverteidigung (...) KAPITEL XI - Leistungen zugunsten Dritter Art. 151 - Ausser in Fällen, in denen die Heranziehung der Streitkräfte gesetzlich geregelt ist, können Einheiten der Streitkräfte gegen Bezahlung für gemeinnützige Leistungen mit humanitärem, patriotischem oder kulturellem Zweck oder zur Hilfe der Nation eingesetzt werden.

In Abweichung vom vorhergehenden Absatz dürfen bestimmte Leistungen vollständig oder teilweise kostenlos erbracht werden.

Der Minister der Landesverteidigung ist beauftragt, die Modalitäten für die Anwendung der Bestimmungen der vorhergehenden Absätze festzulegen. Darin muss notwendigerweise die Stellungnahme der Finanzinspektion vorgesehen werden, wenn der Wert der kostenlos zu erbringenden Leistungen über 3.750 EUR liegt.

Absatz 1 von Artikel 2.16.15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 wird ab Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes aufgehoben, ausser wenn er für die Anwendung von Artikel 2.16.15 Absatz 2 erforderlich ist. (...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Punat, den 2. August 2002 ALBERT Von Königs wegen: Der Premierminister G. VERHOFSTADT Die Vizepremierministerin und Ministerin der Beschäftigung Frau L. ONKELINX Der Vizepremierminister und Minister der Auswärtigen Angelegenheiten L. MICHEL Der Vizepremierminister und Minister des Haushalts, der Sozialen Eingliederung und der Sozialwirtschaft J. VANDE LANOTTE Die Vizepremierministerin und Ministerin der Mobilität und des Transportwesens Frau I. DURANT Die Ministerin des Verbraucherschutzes, der Volksgesundheit und der Umwelt Frau M. AELVOET Der Minister des Innern A. DUQUESNE Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Pensionen F. VANDENBROUCKE Der Minister der Landesverteidigung A. FLAHAUT Der Minister der Finanzen D. REYNDERS Der Minister des Fernmeldewesens, der Öffentlichen Unternehmen und der Öffentlichen Beteiligungen, beauftragt mit dem Mittelstand R. DAEMS Der Minister der Wirtschaft und der Wissenschaftlichen Forschung, beauftragt mit der Politik der Grossstädte Ch. PICQUE Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz M. VERWILGHEN

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