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Règlement du 31 janvier 2005
publié le 02 février 2006

Règlement fixant les concepts utilisés à l'article 28, § 8, de l'annexe à l'arrêté royal du 14 septembre 1984 fixant la nomenclature des prestations de santé. - Traduction allemande

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service public federal interieur
numac
2005000794
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02/02/2006
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31/01/2005
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


31 JANVIER 2005. - Règlement fixant les concepts utilisés à l'article 28, § 8, de l'annexe à l'arrêté royal du 14 septembre 1984 fixant la nomenclature des prestations de santé. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande du règlement du 31 janvier 2005 fixant les concepts utilisés à l'article 28, § 8, de l'annexe à l'arrêté royal du 14 septembre 1984 fixant la nomenclature des prestations de santé (Moniteur belge du 22 mars 2005), établie par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT 31. JANUAR 2005 - Verordnung zur Festlegung der in Artikel 28 § 8 der Anlage zum Königlichen Erlass vom 14.September 1984 zur Festlegung des Verzeichnisses der Gesundheitsleistungen für die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung festgelegten Begriffe Der Gesundheitspflegeversicherungsausschuss des Landesinstituts für Kranken- und Invalidenversicherung, Aufgrund des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung, insbesondere des Artikels 22 Nr. 11;

Aufgrund der Anlage zum Königlichen Erlass vom 14. September 1984 zur Festlegung des Verzeichnisses der Gesundheitsleistungen für die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung, insbesondere des Artikels 28 § 8, ersetzt durch den Königlichen Erlass vom 12.

Januar 2005;

Aufgrund des Vorschlags des Fachrates für Rollstühle vom 13. Januar 2005;

Aufgrund der Stellungnahme der Abkommenskommission Bandagisten-Versicherungsträger vom 19. Januar 2005;

Nach Beschlussfassung in seiner Versammlung vom 31. Januar 2005, Erlässt: Artikel 1 - Für die Anwendung von Artikel 28 § 8 der Anlage zum Königlichen Erlass vom 14. September 1984 zur Festlegung des Verzeichnisses der Gesundheitsleistungen ist beziehungsweise sind zu verstehen unter: I. Definitionen der funktionellen Begriffe Die verwendeten Definitionen beruhen auf der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (Genf, 2001). 1. Allgemeine Definitionen Koordination b760 Funktionen der Kontrolle von Willkürbewegungen Funktionen, die mit der Kontrolle und Koordination von willkürlichen Bewegungen verbunden sind. Inklusionen: Funktionen der Kontrolle einfacher und komplexer Willkürbewegungen, der Koordination von Willkürbewegungen, Stützfunktionen der Arme oder Beine, motorische Rechts-Links-Koordination, Auge-Hand-Koordination, Auge-Fuss-Koordination; Funktionsstörungen wie Kontroll- und Koordinationsprobleme, z.B. Dysdiadochokinese.

Exklusionen: Funktionen der Muskelkraft (b730); Funktionen der unwillkürlichen Bewegungen (b765), Funktionen der Bewegungsmuster beim Gehen (b770).

Verhalten b122 Globale psychosoziale Funktionen Sich über das gesamte Leben entwickelnde allgemeine mentale Funktionen, die für das Verständnis und die konstruktive Integration jener mentalen Funktionen erforderlich sind, die zur Bildung interpersoneller Fähigkeiten führen, welche für den Aufbau reziproker sozialer Interaktionen, die sinnvoll und zweckmässig sind, benötigt werden. b1470 Psychomotorische Kontrolle Mentale Funktionen, die Tempo des Verhaltens oder Reaktionszeiten regulieren und an denen sowohl motorische als auch psychologische Komponenten beteiligt sind. Störungen der Kontrolle führen zu einer psychomotorischen Retardierung (langsames Sprechen und Bewegen, Verminderung von Gestik und spontanen Bewegungen). Störungen der Kontrolle können auch zu psychomotorischer Erregung führen (überschiessendes Verhalten oder überschiessende kognitive Aktivitäten, die im Allgemeinen unproduktiv sind und auf einer inneren Anspannung beruhen. Beispiele sind Klopfen mit den Füssen, ständiges Händereiben, agitiertes Verhalten und Ruhelosigkeit). d720 Komplexe interpersonelle Interaktionen Die Interaktionen mit anderen in einer kontextuell und sozial angemessenen Weise aufrechtzuerhalten und zu handhaben, wie Gefühle und Impulse steuern, verbale und physische Aggressionen kontrollieren, bei sozialen Interaktionen unabhängig handeln und in Übereinstimmung mit sozialen Regeln und Konventionen handeln.

Inklusionen: Beziehungen eingehen und beenden; Verhaltensweisen bei Interaktionen regulieren; sozialen Regeln gemäss interagieren und sozialen Abstand wahren.

Schädigungen Schädigungen sind Beeinträchtigungen einer Körperfunktion oder -struktur wie z.B. eine wesentliche Abweichung oder ein Verlust.

Ausdauer b455 Funktionen der kardiorespiratorischen Belastbarkeit Funktionen, die die Kapazität des respiratorischen und kardiovaskulären Systems zur Erbringung von Ausdauerleistungen betreffen.

Inklusionen: Funktionen der Ausdauerleistung, der aeroben Kapazität, Belastbarkeit und Ermüdbarkeit.

Exklusionen: Funktionen des kardiovaskulären Systems (b410-b429);

Funktionen des hämatologischen Systems (b430); Atmungsfunktionen (b440); Funktionen der Atemmuskulatur (b445); weitere Atmungsfunktionen (b450). b740 Funktionen der Muskelausdauer Funktionen, die im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Muskelkontraktion über einen geforderten Zeitraum stehen.

Inklusionen: Funktionen, die mit der Aufrechterhaltung der Kontraktion einzelner Muskeln, von Muskelgruppen und aller Muskeln des Körpers verbunden sind; Funktionsstörungen wie Myasthenia gravis.

Exklusionen: Funktionen der kardiorespiratorische Belastbarkeit (b455); Funktionen der Muskelkraft (b730); Funktionen des Muskeltonus (b735).

Selbstversorgung Die eigene Versorgung, das Waschen, Abtrocknen und die Pflege des eigenen Körpers und seiner Teile, das An- und Ablegen von Kleidung, das Essen und Trinken und die Sorge um die eigene Gesundheit.

Intellektuelle Fähigkeiten b117 Funktionen der Intelligenz Allgemeine mentale Funktionen, die erforderlich sind, um die verschiedenen mentalen Funktionen einschliesslich aller kognitiven Funktionen zu verstehen und konstruktiv zu integrieren sowie diese über die gesamte Lebensdauer hinweg fortzuentwickeln.

Inklusionen: die Intelligenzentwicklung betreffende Funktionen; intellektuelle und mentale Retardierung, Demenz.

Exklusionen: Funktionen des Gedächtnisses (b144); Funktionen des Denkens (b160); höhere kognitive Funktionen (b164).

Funktionen der Muskeln b730 Funktionen der Muskelkraft Funktionen, die im Zusammenhang mit der Kontraktionskraft eines Muskels oder von Muskelgruppen stehen.

Inklusionen: Funktionen, die mit der Muskelkraft bestimmter Muskeln oder Muskelgruppen, Muskeln einer Extremität, einer Körperhälfte, der unteren Körperhälfte, aller Extremitäten, des Rumpfes und aller Muskeln des Körpers verbunden sind; Funktionsstörungen wie Schwäche der kleinen Muskeln der Hände und Füsse, Muskelparese, Muskelparalyse, Monoplegie, Hemiplegie, Paraplegie, Tetraplegie und akinetischer Mutismus.

Exklusionen: Funktionen von Strukturen, die in Verbindung mit dem Auge stehen (b215), Funktionen des Muskeltonus (b735), Funktionen der Muskelausdauer (b740).

Kognitive Funktionen b140 Funktionen der Aufmerksamkeit Spezifische mentale Funktionen, die die Fokussierung auf einen externen Reiz oder auf innere Vorgänge für eine geforderte Zeitspanne betreffen.

Inklusionen: Funktionen, die Daueraufmerksamkeit, Wechsel der Aufmerksamkeit, geteilte Aufmerksamkeit, mit anderen geteilte Aufmerksamkeit, Konzentration und Ablenkbarkeit betreffen.

Exklusionen: Funktionen des Bewusstseins (b110); Funktionen der psychischen Energie und des Antriebs (b130); Funktionen des Schlafes (b134); Funktionen des Gedächtnisses (b144); psychomotorische Funktionen (b147); Funktionen der Wahrnehmung (b156). b144 Funktionen des Gedächtnisses Spezifische mentale Funktionen, die die adäquate Registrierung, die Speicherung und den Abruf von Informationen betreffen.

Inklusionen: Funktionen, die Kurzzeitgedächtnis und Langzeitgedächtnis, Sofort-, Frisch- und Altgedächtnis, Gedächtnisspanne und Abrufen betreffen; Funktionen, die beim Wiedererkennen und Lernen benutzt werden, wie bei nominaler, selektiver und dissoziativer Amnesie.

Exklusionen: Funktionen des Bewusstseins (b110); Funktionen der Orientierung (b114); Funktionen der Intelligenz (b117); Funktionen der Aufmerksamkeit (b140); Funktionen der Wahrnehmung (b156); Funktionen des Denkens (b160); höhere kognitive Funktionen (b164); kognitiv-sprachliche Funktionen (b167); das Rechnen betreffende Funktionen (b172). b160 Funktionen des Denkens Spezifische mentale Funktionen, die im Zusammenhang mit dem formalen und inhaltlichen Ablauf des Denkens stehen.

Inklusionen: Funktionen, die Tempo, Form, Kontrolle und Inhalt des Denkens betreffen; Funktionen, die zielgerichtetes und nicht zielgerichtetes Denken betreffen; Funktionen, die logisches Denken betreffen, wie bei Gedankendruck, Ideenflüchtigkeit, Denkhemmung, inkohärentes Denken, Vorbeidenken/Vorbeireden, umständliches Denken, Wahn, Zwangsgedanken und Zwangshandlungen.

Exklusionen: Funktionen der Intelligenz (b117); Funktionen des Gedächtnisses (b144); psychomotorische Funktionen (b147); Funktionen der Wahrnehmung (b156); höhere kognitive Funktionen (b164); kognitiv-sprachliche Funktionen (b167); das Rechnen betreffende Funktionen (b172). b164 Höhere kognitive Funktionen Spezifische mentale Funktionen, die insbesondere von den Frontallappen des Gehirns abhängen, einschliesslich komplexe zielgerichtete Verhaltensweisen wie Entscheidungen treffen, abstrakt denken sowie einen Plan aufstellen und durchführen, mentale Flexibilität, sowie entscheiden, welche Verhaltensweisen unter welchen Umständen angemessen sind (häufig « exekutive Funktionen » genannt).

Inklusionen: Funktionen, die Abstraktionsvermögen und Ordnen von Ideen betreffen; Zeitmanagement, Einsichts- und Urteilsvermögen;

Konzeptbildung, Kategorisierung und kognitive Flexibilität.

Exklusionen: Funktionen des Gedächtnisses (b144); Funktionen des Denkens (b160); kognitiv-sprachliche Funktionen (b167); das Rechnen betreffende Funktionen (b172).

Nicht-Wahrnehmen von Druck auf der Haut b265 Funktionen des Tastens (Tastsinn) Sinnesfunktionen, die das Erkennen von Oberflächen sowie deren Beschaffenheit oder Qualität betreffen.

Inklusionen: Funktionen des Tastens; Funktionsstörungen wie Taubheitsgefühle, Berührungsunempfindlichkeit (Anästhesie), Kribbelparästhesien, Missempfindungen (Parästhesien), Überempfindlichkeiten (Hyperästhesien).

Exklusionen: Sinnesfunktionen in Bezug auf Temperatur und andere Reize (b270). b270 Sinnesfunktionen in Bezug auf Temperatur und andere Reize Sinnesfunktionen, die die Wahrnehmung von Temperatur, Vibration, Druck und schädigenden Reizen betreffen.

Inklusionen: Funktionen, die das Empfinden von Temperatur, Vibration, Erschütterung oder Schwingungen, oberflächlichem Druck, tiefem Druck, Brennen oder schädlichen Reizen betreffen.

Exklusionen: Funktionen des Tastens (Tastsinn) (b265), Schmerz (b280).

Orientierung in Zeit und Raum b114 Funktionen der Orientierung Allgemeine mentale Funktionen, die Selbstwahrnehmung, Ich-Bewusstsein und realistische Wahrnehmung anderer Personen sowie der Zeit und der Umgebung betreffen.

Inklusionen: Funktionen der Orientierung zu Zeit, Ort und Person sowie der Orientierung zur eigenen Person und zu anderen Personen;

Desorientierung zu Zeit, Ort und Person.

Exklusionen: Funktionen des Bewusstseins (b110); Funktionen der Aufmerksamkeit (b140); Funktionen des Gedächtnisses (b144).

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Teilhabe ist das Einbezogensein einer Person in eine Lebenssituation beziehungsweise in einen Lebensbereich. d910 Gemeinschaftsleben Sich an allen Aspekten des gemeinschaftlichen sozialen Lebens zu beteiligen, wie in Wohlfahrtsorganisationen, Dienstleistungsvereinigungen oder professionellen Sozialorganisationen mitzuwirken.

Inklusionen: formelle und informelle Vereinigungen; Feierlichkeiten.

Exklusionen: unbezahlte Tätigkeit (d855), Erholung und Freizeit (d920); Religion und Spiritualität (d930); politisches Leben und Staatsbürgerschaft (d950). d920 Erholung und Freizeit Sich an allen Formen des Spiels, von Freizeit- oder Erholungsaktivitäten zu beteiligen, wie an Spiel und Sport in informeller oder organisierter Form, Programmen für die körperliche Fitness, Entspannung, Unterhaltung oder Zerstreuung; Kunstgalerien, Museen, Kino oder Theater besuchen; Handarbeiten machen und Hobbys frönen, zur Erbauung lesen, Musikinstrumente spielen;

Sehenswürdigkeiten besichtigen, Tourismus- und Vergnügungsreisen machen.

Inklusionen: Spiel, Sport, Kunst und Kultur, Kunsthandwerk, Hobbys und Geselligkeit.

Exklusionen: Tiere zu Transportzwecken reiten (d480); bezahlte und unbezahlte Tätigkeit (d850 und d855); Religion und Spiritualität (d930); politisches Leben und Staatsbürgerschaft (d950).

Sinnesfunktionen b156 Funktionen der Wahrnehmung Spezifische mentale Funktionen, die die Erkennung und Interpretation sensorischer Reize betreffen.

Inklusionen: Funktionen, die visuelle, auditive, olfaktorische, gustatorische, taktile und räumlich-visuelle Wahrnehmung betreffen, wie bei Halluzination oder Illusion.

Exklusionen: Funktionen des Bewusstseins (b110); Funktionen der Orientierung (b114); Funktionen der Aufmerksamkeit (b140); Funktionen des Gedächtnisses (b144); kognitiv-sprachliche Funktionen (b167); Seh- und verwandte Funktionen (b210 bis b229), Hör- und Vestibularfunktionen (b230 bis b249); weitere Sinnesfunktionen (b250 bis b279). b210 Funktionen des Sehens (Sehsinn) Sinnesfunktionen, die die Wahrnehmung von Licht sowie von Form, Grösse, Gestalt und Farbe des visuellen Reizes betreffen.

Inklusionen: die Sehschärfe betreffende Funktionen; das Gesichtsfeld betreffende Funktionen; Qualität des Sehvermögens; Licht- und Farbwahrnehmung, Sehschärfe bei Weit- und Nahsicht, einäugiges (monokulares) und beidäugiges (binokulares) Sehen; Bildqualität;

Funktionsstörungen wie Kurzsichtigkeit (Myopie), Weitsichtigkeit (Hypermetropie), Hornhautverkrümmung (Astigmatismus), Halbseitenblindheit (Hemianopsie), Farbenblindheit, Tunnelsehen, zentrale oder periphere Gesichtsfeldausfälle (Skotome), Doppelbilder (Diplopie), Nachtblindheit, Hell-/Dunkeladaptation.

Exklusion: Funktionen der Wahrnehmung (b156). b230 Funktionen des Hörens (Hörsinn) Sinnesfunktionen, die die Wahrnehmung von Tönen oder Geräuschen und der Unterscheidung von deren Herkunftsort, Tonhöhe, Lautstärke und Qualität betreffen.

Inklusionen: Funktionen des Hörens, akustische Differenzierung, Orten der Geräuschquelle, Richtungshören, Spracherkennung;

Funktionsstörungen wie Taubheit, Schwerhörigkeit, Einschränkung des Hörvermögens, Hörverlust.

Exklusionen: Funktionen der Wahrnehmung (b156); kognitiv-sprachliche Funktionen (b167). b235 Vestibuläre Funktionen Sinnesfunktionen des Innenohrs, die Lage, Gleichgewicht und Bewegung betreffen.

Inklusionen: Funktionen, die die Position und den Lagesinn sowie das Körpergleichgewicht und die Bewegung betreffen.

Exklusion: mit den Hör- und vestibulären Funktionen verbundene Empfindungen (b240).

Tonus b735 Funktionen des Muskeltonus Funktionen, die im Zusammenhang mit dem Ruhetonus der Muskeln und dem Widerstand bei passiver Bewegung stehen.

Inklusionen: Funktionen, die mit dem Tonus einzelner Muskeln und Muskelgruppen, Muskeln einer einzelnen Extremität, einer Körperhälfte, der unteren Körperhälfte, aller Extremitäten, des Rumpfes und aller Muskeln des Körpers verbunden sind. Funktionsstörungen wie verminderter Muskeltonus, erhöhter Muskeltonus, Spastik.

Exklusionen: Funktionen der Muskelkraft (b730), Funktionen der Muskelausdauer (b740).

Lagewechsel d420 Sich verlagern Sich von einer Oberfläche auf eine andere zu bewegen, wie auf einer Bank entlanggleiten oder sich ohne Änderung der Körperposition aus dem Bett auf einen Stuhl bewegen.

Inklusionen: sich während des Sitzens oder Liegens verlagern.

Exklusion: eine elementare Körperposition wechseln (d410). 2. Untere Gliedmassen d450 Gehen Sich zu Fuss auf einer Oberfläche Schritt für Schritt so fortzubewegen, dass stets wenigstens ein Fuss den Boden berührt, wie beim Spazieren, Schlendern, Vorwärts-, Rückwärts- oder Seitwärtsgehen. Inklusionen: kurze oder weite Entfernungen gehen; auf unterschiedlichen Oberflächen gehen; Hindernisse umgehen.

Exklusionen: sich verlagern (d420); sich auf andere Weise fortbewegen (d455). d4501 Lange Entfernungen gehen Mehr als einen Kilometer zu gehen, wie durch ein Dorf oder eine Stadt, von einem Dorf zu einem anderen oder über Land gehen. d4500 Kurze Entfernungen gehen Weniger als einen Kilometer zu gehen, wie in Räumen umhergehen oder auf Korridoren entlanggehen, innerhalb eines Gebäudes oder für kurze Entfernungen ausserhalb. d455 Sich auf andere Weise fortbewegen Sich auf andere Weise als gehend von einem Ort zu einem anderen fortzubewegen, wie über einen Fels klettern oder eine Strasse entlangrennen, springen, spurten, hüpfen, einen Purzelbaum schlagen oder um Hindernisse rennen.

Inklusionen: krabbeln, klettern/steigen, rennen, joggen, springen und schwimmen.

Exklusionen: sich verlagern (d420); gehen (d450). d4600 Sich in seiner Wohnung fortbewegen In seiner Wohnung umherzugehen und sich fortzubewegen, innerhalb eines Raumes und zwischen ihnen und innerhalb der ganzen Wohnung oder des Lebensbereichs.

Inklusionen: sich von Stockwerk zu Stockwerk, auf einem Balkon, auf dem Hof, auf der Veranda oder im Garten fortbewegen. d4601 Sich in anderen Gebäuden ausserhalb der eigenen Wohnung fortbewegen Innerhalb von Gebäuden ausserhalb der eigenen Wohnung umherzugehen und sich fortzubewegen, wie sich in anderen Wohnungen, privaten, gemeindeeigenen oder öffentlichen Gebäuden und eingefriedeten Bereichen fortbewegen.

Inklusionen: sich in allen Teilen von privaten oder öffentlichen Gebäuden und eingefriedeten Bereichen fortbewegen, zwischen den Stockwerken, innerhalb, ausserhalb und um Gebäude herum.

Stehen d4104 Stehen In oder aus einer stehenden Position zu gelangen oder die Körperposition von einer stehenden in jede andere Position zu wechseln, wie sich hinlegen oder hinsetzen. d4154 In stehender Position verbleiben Für eine erforderliche Zeit in einer stehenden Position zu verbleiben, wie in einer Schlange stehen.

Inklusionen: auf einer geneigten, rutschigen oder harten Oberfläche in stehender Position verbleiben. 3. Obere Gliedmassen Greiffunktion d445 Hand- und Armgebrauch Koordinierte Handlungen auszuführen, die erforderlich sind, um Gegenstände mit Händen und Armen zu bewegen oder zu handhaben, wie beim Drehen eines Türgriffs oder dem Werfen oder Fangen eines Gegenstands. Inklusionen: Gegenstände ziehen oder schieben; nach etwas langen;

Hände oder Arme drehen oder verdrehen; werfen; fangen.

Exklusion: feinmotorischer Handgebrauch (d440). 4. Allgemeine Sitzposition und Positionierung Sitzfunktion d4103 Sitzen In oder aus einer sitzenden Position zu gelangen oder die Körperposition von einer sitzenden in jede andere Position zu wechseln, wie aufstehen oder sich hinlegen. Inklusionen: in eine sitzende Position mit gebeugten oder übergeschlagenen Beinen gelangen; in eine sitzende Position mit oder ohne Unterstützung der Füsse gelangen. d4200 Sich beim Sitzen verlagern Sich aus sitzender Position auf einer Sitzgelegenheit auf eine andere gleichen oder unterschiedlichen Niveaus zu bewegen, wie sich von einem Stuhl in ein Bett bewegen.

Inklusionen: sich von einem Stuhl auf eine andere Sitzgelegenheit zu bewegen, wie auf einen Toilettensitz; sich von einem Rollstuhl auf einen Autositz bewegen.

Exklusion: eine elementare Körperposition wechseln (d410). d4153 In sitzender Position verbleiben Für eine erforderliche Zeit in einer sitzenden Position auf einer Sitzgelegenheit oder dem Boden zu verbleiben, wie an einem Pult oder Tisch sitzen.

Inklusionen: mit ausgestreckten oder übergeschlagenen Beinen mit oder ohne Unterstützung der Füsse in einer sitzenden Position verbleiben.

II. Definitionen der technischen Begriffe 1. Allgemeine Definitionen Grundleistung Entspricht der Bezeichnung der Nummer des Verzeichnisses, die für die Untergruppe des Mobilitätshilfsmittels vorgesehen ist, mit Ausnahme der in Ziffer 3 jeder Untergruppe vorgesehenen Anpassungen. Grundprodukt Vom Hersteller an den Bandagisten geliefertes Produkt, das der Grundleistung entspricht wie im Verzeichnis vorgesehen und das mit den in Ziffer 3 jeder Untergruppe vorgesehenen Anpassungen ausgestattet sein kann; diese Anpassungen sind nur erstattungsfähig, wenn sie begründet sind.

GEWICHT - Wie wird das Gewicht eines Rollstuhls festgelegt? Das Gewicht des Rollstuhls ist das Gewicht des Rollstuhls in einem gebrauchsfertigen Zustand mit allen Elementen der Grundausstattung.

Winkel: Pour la consultation du tableau, voir image - Winkel des Knies: Winkel (ss) zwischen Unter- und Oberschenkel (siehe Skizze). - Rückenlehnenwinkel Winkel (a) zwischen Rumpf und Oberschenkel (siehe Skizze). - Sitzhaltung Die Sitzhaltung ist die Sitzhaltung des Benutzers im Rollstuhl. Diese Sitzhaltung ist hauptsächlich durch den Winkel zwischen Sitz und Rückenlehne (Winkel a), den Winkel zwischen der Horizontalen und dem Sitz (Winkel p) und eventuell durch den Winkel zwischen Kopfstütze und Rückenlehne bestimmt (siehe Skizze).

Einstellbar Ein Element ist einstellbar, wenn die Einstellung mit Hilfe von Werkzeug vorgenommen werden kann.

Verstellbar Ein Element ist verstellbar, wenn das Verstellen ohne den Gebrauch von Werkzeug vorgenommen werden kann und ohne dass der Benutzer hierfür den Rollstuhl verlassen muss. 2. Untere Gliedmassen Beinstütze Stützelement für Waden und Füsse. Fussstütze Ein- oder zweiteiliges Unterstützungselement für die Füsse. 3. Obere Gliedmassen Höhe der Armlehne Verfügbare Höhe der Armlehne.Der verfügbare Raum wird durch die Konfiguration der Armlehnen und des Sitzes festgelegt.

Höheneinstellbare Armlehne Die Armlehne ist auf die Ellenbogenhöhe des Benutzers einstellbar. 4. Positionierung (Sitz-Rücken) Höhenverstellbarkeit Verstellbarkeit der gesamten Sitzeinheit (Fuss-, Bein-, Arm- und Kopfstütze einbegriffen) in Bezug auf die Höhe des Bodens. Winkelverstellbarkeit Winkelverstellbarkeit der gesamten Sitzeinheit bis zur Horizontalen, um die Sitzhaltung des Benutzers zu variieren, ohne dass der Benutzer hierfür den Rollstuhl verlassen muss.

Sitzbreite Die Sitzbreite des Rollstuhls, die für die Unterstützung der Oberschenkel und die Kontaktfläche des Gesässes des Benutzers verfügbar ist. Die verfügbare Breite wird durch die Konfiguration der Sitzbreite des Rollstuhls, der Seitenteile und der Armlehnen bestimmt.

Sitztiefe Tiefe, die zur anatomischen Unterstützung der Kontaktfläche des Gesässes und der Oberschenkel des Benutzers zur Verfügung steht. 5. Antrieb/Steuerung Steuerung Kontrolleinheit für die Steuerung des Elektrorollstuhls oder des Elektromobils. Höhe der Schiebebügel Abstand zwischen Boden und Schiebebügel, -griffen oder -stange. 6. Verwendungszweck Antikippvorrichtung Vorrichtung hinten am Rollstuhl, die verhindert, dass der Rollstuhl nach hinten umkippt. Bodenfreiheit Freie Höhe zwischen dem unteren Teil des Rollstuhls oder Elektromobils und dem Boden, zwischen den Vorder- und Hinterrädern.

Wenderadius Durchmesser des kleinsten Kreises, der von den äussersten Punkten des Rollstuhls beschrieben wird.

Grosse abnehmbare Räder Die grossen Räder eines Greifreifenrollstuhls können ohne Werkzeug abgenommen werden.

Zerlegbar Ein Mobilitätshilfsmittel ist zerlegbar, wenn es in Breite oder Höhe in Funktion seines Verwendungszwecks ohne Werkzeug kompakter gemacht werden kann. 7. Technische Aspekte Bordsteinheber (Kipphilfe) Vorrichtung am Rollstuhl, auf die der Begleiter einen Fuss setzt und gleichzeitig den Rollstuhl nach hinten kippt und nach unten drückt, um den Rollstuhl auf die zwei hintersten Räder zu kippen. Art. 2 - Vorliegende Verordnung wird wirksam mit 31. Januar 2005.

Brüssel, den 31. Januar 2005 Der diensttuende leitende Beamte Dr. G. VEREECKE Der Präsident D. SAUER

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