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Document van 02 augustus 2005
gepubliceerd op 31 maart 2006

Ministeriële richtlijn MFO-2 betreffende het solidariteitsmechanisme tussen de politiezones inzake versterkingen voor opdrachten van bestuurlijke politie. - Duitse vertaling

bron
federale overheidsdienst binnenlandse zaken
numac
2006000042
pub.
31/03/2006
prom.
02/08/2005
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN


2 AUGUSTUS 2005. - Ministeriële richtlijn MFO-2 betreffende het solidariteitsmechanisme tussen de politiezones inzake versterkingen voor opdrachten van bestuurlijke politie. - Duitse vertaling


De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de ministeriële richtlijn MFO-2 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 2 augustus 2005 betreffende het solidariteitsmechanisme tussen de politiezones inzake versterkingen voor opdrachten van bestuurlijke politie (Belgisch Staatsblad van 17 augustus 2005), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.

2. AUGUST 2005 - Ministerielle Richtlinie MFO-2 über den Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge An die Frauen und Herren Bürgermeister Zur Information: An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An den Generalkommissar der föderalen Polizei An die Korpschefs der lokalen Polizei 1.Einleitung Vorliegende Richtlinie ergeht in Ausführung der Artikel 61 bis 64 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes (GIP).

Hiermit soll geregelt werden, wie alle Polizeizonen des Landes anderen Polizeizonen, die mit einem punktuellen verwaltungspolizeilichen Auftrag konfrontiert sind, den sie nicht alleine ausführen können, einen Teil ihrer Einsatzkapazität zur Verfügung stellen müssen. Es handelt sich hierbei um einen nationalen Solidaritätsmechanismus, gewöhnlich « belastbare Kapazität » (Hycap) genannt, der neben anderen bestehenden Verstärkungsverfahren, namentlich der lateralen Unterstützung (bei gegenseitigem Einverständnis zwischen den Zonen), der Pflichtsolidarität zwischen den Zonen des Bezirks, der spezialisierten oder nicht spezialisierten, zentralisierten oder dekonzentrierten Verstärkung aus der allgemeinen Reserve und den Anforderungsverfahren, als obligatorisches Verfahren gehandhabt wird.

Fordert eine Polizeizone mehr Unterstützung an, als absolut notwendig ist, belastet sie damit unnötig die anderen Polizeizonen, wodurch die Ausübung der anderen polizeilichen Grundfunktionen beeinträchtigt werden kann. Die lokalen Behörden tragen daher eine wichtige Verantwortung, indem sie nur dann Unterstützung beantragen, wenn die eigenen Mittel der lokalen Polizei wirklich unzureichend sind, und die Auswirkung der Bedingungen berücksichtigen, die sie an die für Ereignisse erteilten Genehmigungen (Wahl der Örtlichkeit, des Zeitpunkts, interner Ordnungsdienst, ...) knüpfen.

Das in vorliegender Richtlinie beschriebene Verfahren darf ebenso wenig die in Artikel 43 des Gesetzes über das Polizeiamt (GPA) festgelegte Pflicht des gegenseitigen Beistands zwischen Polizeidiensten beeinträchtigen, insbesondere im Rahmen der Noteinsatzpläne, die einen konsequenten Einsatz der unmittelbar verfügbaren Mittel erfordern.

Der vorliegende Text muss parallel zu den übrigen verbindlichen Richtlinien, mit denen die Ausübung bestimmter Aufträge mit föderalem Charakter geregelt werden, insbesondere zur Richtlinie MFO-5 vom 23.

Dezember 2002 in Bezug auf den besonderen Schutz von Personen und Gebäuden, gelesen werden.

Zudem ist eine korrekte und vollständige Information erforderlich, um die Bedrohung einzuschätzen; sie beeinflusst auch grösstenteils den Umfang der notwendigen Verstärkung. Daher ist es von äusserster Wichtigkeit, die Mechanismen des Austauschs von Informationen, wie sie in der verbindlichen Richtlinie MFO-3 vom 14. Juni 2002 über die Verwaltung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen geregelt werden, strikt anzuwenden.

Durch folgende Vorgehensweisen wird die Hycap weniger zum Einsatz kommen: - konzentrischer Einsatz der Mittel bei letztinstanzlicher Inanspruchnahme der Hycap, - durchdachter Einsatz der Mittel, - progressive Einführung des Einsatzkorps.

Aus diesem Grund ist auch die beiliegende Leistungslinie niedriger als die bisher gültigen Vorgaben angesetzt. Mittelfristig, wenn die vorerwähnten Massnahmen voll zum Tragen kommen, wird sie noch weiter heruntergesetzt werden müssen. 2. Grundsätze Vorliegende Richtlinie soll sich in die Grundsätze des Einsatzes der Reserven der föderalen Polizei (DAR oder Einsatzkorps) einpassen.Die Kapazität dieser Reserven muss optimal genutzt werden, um den Rückgriff auf die belastbare Kapazität so weit wie möglich einzuschränken, vor allem für ungeplante Verstärkungen. Die lokale Polizei ist vorzugsweise für wiederkehrende und vorhersehbare Ereignisse einzusetzen. Für den Einsatz der Reserven an einem bestimmten Tag gilt der allgemeine Grundsatz, dass alle verfügbaren Kräfte dieser Reserven eingesetzt werden (das gilt insbesondere für das grundsätzlich aus der betroffenen Provinz stammende nicht spezialisierte Einsatzkorps, das nach und nach auf dekonzentrierte Weise bei einigen Dircos eingerichtet und den Zonen zur Verfügung gestellt wird; es wird die nicht spezialisierte Unterstützung ersetzen, die zurzeit von der zentralisierten DAR geleistet wird). Die Ausschöpfung dieser verfügbaren Kapazität der föderalen Reserven ist also eine Vorbedingung für einen gerechtfertigten Einsatz der belastbaren Kapazität.

Dieser Grundsatz schliesst nicht aus, dass bei der DAR eine Einsatzkapazität zurückgehalten wird, um auf späte Anträge auf spezialisierte Unterstützung (Reiter, Wasserwerfer, ...) oder nicht spezialisierte Unterstützung (siehe nachstehend Nr. 2-3) eingehen zu können, aber er beinhaltet die Auflage, dass diese zurückgehaltene Kapazität schliesslich eingesetzt wird, um die vorher « mobilisierte » belastbare Kapazität zu ersetzen. Wird diese verbleibende Kapazität nicht eingesetzt, schlägt die DAO den Zonen, die bestimmt wurden, um Hycap oder Bezirkssolidarität bereitzustellen, über die Dircos und spätestens am Vortag einen eventuellen Ersatz durch die nationalen Reserven vor. Je nach Stand der Vorbereitungen kann diese Änderung entweder durch den Leistungsempfänger oder durch den Bereitsteller abgelehnt werden.

In den Tagen vor einem Ereignis und in Absprache mit der (den) betroffenen Polizeizone(n) schöpft der Dirco die eventuell verbleibende Kapazität des auf Dirco-Ebene als Hycap eingesetzten Einsatzkorps aus, um die Bezirkssolidarität zu ersetzen, die von Polizeizonen, die nicht als Gastzone für das Einsatzkorps fungieren, bereitgestellt werden müsste. Die Einsetzung des Einsatzkorps gilt dann als Einsetzung für Hycap-Aufträge.

Das System der interzonalen Solidarität beruht auf einem konzentrischen Einsatz der verfügbaren Mittel, und zwar nach folgendem Schema: 1. Die Polizeizone, auf deren Gebiet ein Ereignis stattfindet, das einen grossen Aufwand an polizeilichen Mitteln erfordert, muss selbst eine ausreichende Eigenleistung beim Einsatz von Personal erbringen, bevor sie auf Verstärkung zurückgreift (Grundsatz der Schwelle der Zulässigkeit der Anträge). 2-3. Falls der Umfang des benötigten Aufgebots derart ist, dass die Eigenleistung der Polizeizone nicht ausreicht, greift die betreffende Zone in folgenden beiden Fällen entweder auf die Bezirkssolidarität oder auf die föderale Polizei zurück: Für wiederkehrende und/oder vorhersehbare Ereignisse (ausser Protestdemonstrationen): Zuerst muss die betroffene Zone unbeschadet der Zusammenarbeitsabkommen (laterale Unterstützung) auf die Solidarität der anderen Zonen desselben Bezirks zurückgreifen, und zwar zu einem bestimmten Prozentsatz des Personals dieser Zonen (Grundsatz der Bezirkssolidarität).

Erst danach und unter Berücksichtigung der oben erläuterten Einsatzgrundsätze leistet die föderale Polizei (zentralisierte DAR, Einsatzkorps oder eventuell Anwärter) Verstärkungen mit nicht spezialisierten Mitteln (Grundsatz der föderalen Unterstützung).

Für unvorhersehbare Ereignisse: In diesen Fällen ist die Einsatzfolge umgekehrt: Die betroffene Zone nimmt zunächst die föderale Unterstützung in Anspruch und greift dann erst auf die Bezirkssolidarität zurück.

Diese Regelung gilt auch für Protestdemonstrationen. 4. Falls diese Kräfte noch immer nicht ausreichen, können die Polizeizonen um Verstärkung gebeten werden (Grundsatz der nationalen Solidarität beziehungsweise der Hycap). In vorliegender Richtlinie werden sowohl die zu mobilisierenden Kräfte als auch die Zahl der eventuell aus Solidarität zu leistenden Stunden festgelegt (Begriffe « Verfügbarkeitsstufe » und « Leistungslinie »).

Bestimmte Unterstützungsformen sind schliesslich aufgrund ihrer Art (Fussballmeisterschaften) oder der erforderlichen Einsatzfristen (Unterstützung innerhalb von 24 Stunden) Gegenstand einer besonderen Vorgehensweise.

Bemerkungen: Die Verfahren zur Gewährung spezialisierter Mittel (Reiter, Wasserwerfer, ...) sind unabhängig von dem oben beschriebenen Verfahren.

Als Protestdemonstrationen gelten Demonstrationen, die hauptsächlich keinen folkloristischen, kulturellen, sportlichen oder festlichen Charakter haben und die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung bilden.

Ein Ereignis ist vorhersehbar, wenn es mindestens 48 Stunden im Voraus bekannt ist. 3. Verfügbarkeitsstufe und Leistungslinie Die Verfügbarkeitsstufe entspricht der maximalen Mobilisierung des Personals einer Polizeizone, das als Verstärkung zugunsten einer anderen Zone eingesetzt werden kann.Sie beläuft sich auf maximal 7% des tatsächlichen Personalbestands jeder Zone.

Der für die Hycap « verfügbare Personalbestand » entspricht den tatsächlich einsetzbaren Personalbeständen der betroffenen Polizeizone, begrenzt auf den Mindestpersonalbestand, wie er im Königlichen Erlass vom 5. September 2001 (Belgisches Staatsblatt vom 12. Oktober 2001;deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 12.

Juli 2002) bestimmt ist, einschliesslich sowohl der Polizeihilfsbediensteten als auch des dorthin entsandten Personals (siehe Berechnungsverfahren in Anlage A).

Diese Verfügbarkeitsstufe wird für die Gastzone um die Anzahl Personalmitglieder erhöht, die ihr aus dem Einsatzkorps zur Verfügung gestellt werden.

Dagegen wird das im Verhältnis zur Mindestnorm überzählige Personal nicht in den Berechnungen berücksichtigt. Die Verfügbarkeitsstufe wird nach jedem Mobilitätszyklus revidiert.

Dieser Personalbestand ist mittels Vorankündigung von 24 Stunden mobilisierbar.

Die Leistungslinie entspricht einer Anzahl Leistungseinheiten, die eine fiktive « buchhalterische » Kapazität jährlicher Leistungen bilden, die auf der Grundlage der Solidarität angefordert werden können (1,2% der Jahreskapazität jeder Polizeizone). Die Leistungslinie wird jährlich berechnet (siehe Anlage A) und kann im Laufe des Jahres nicht mehr revidiert werden. Diese Linie ist eines der Beurteilungselemente zur Bestimmung der Zonen, die um Verstärkung gebeten werden.

Damit eine defizitäre Zone, die Schwierigkeiten hat, ihren Stellenplan gemäss der Mindestnorm des Königlichen Erlasses vom 5. September 2001 zu erfüllen, nicht benachteiligt wird, wird ihre « Hycap-Leistungslinie » jährlich im Verhältnis zu ihrem tatsächlichen Personalbestand neu berechnet. Wenn aber eine Zone bewusst auf die Besetzung ihres Stellenplans verzichtet, kann der Minister des Innern beschliessen, die Leistungslinie entsprechend des im oben erwähnten Königlichen Erlass bestimmten Mindestpersonalbestands zu berechnen. 4. Konzentrischer Einsatz von Mitteln 4.1 Anwendungsbereich Der konzentrische Einsatz der Mittel der lokalen Polizei ist die Verstärkung zur Bewältigung gleich welchen Ereignisses oder gleich welcher verwaltungspolizeilichen Operation (z.B. FIPA), einschliesslich einer auf Beschluss des Ministers des Innern durchgeführten Operation. Dieser Einsatz von Mitteln kann jede Form von direkter operativer Unterstützung beinhalten, insbesondere die Zurverfügungstellung von: - Personal zur Aufrechterhaltung der Ordnung, - Personal zur Unterstützung des Verkehrsaufgebots, - Hundestaffeln, - taktischen Informationsteams.

Ein Offizier der unterstützenden Polizeizone kann als Verbindungsoffizier in die Kommandozelle des Ordnungsdienstes integriert werden, insbesondere wenn zwei Sprachgebiete betroffen sind. 4.2 Schwelle der Zulässigkeit der Anträge Die Anträge sind nur zulässig, wenn die betroffene Zone insgesamt unter dem Personal, das wieder in die Einsatzordnung aufgenommen wird und das das Ereignis beziehungsweise die Ereignisse unmittelbar zu verwalten hat, mindestens 12% des eigenen verfügbaren Personalbestands (für die Gastzone erhöht um die ihr vom Einsatzkorps zur Verfügung gestellten Personalmitglieder) einsetzt.

Bei friedlichen Ereignissen folkloristischer, historischer oder sportlicher Art kann man erwarten, dass die Zone ihre eigenen Mittel maximal einsetzt (und somit das Minimum von 12% weitgehend überschreitet).

Diese Zulässigkeitsschwelle muss eingehalten werden, ungeachtet dessen, ob die Einsatzleitung dem Korpschef oder dem Dirco anvertraut wird.

In der Tabelle in Anlage B wird die Zulässigkeitsschwelle pro Polizeizone angegeben. 4.3 Bezirkssolidarität Unbeschadet der spezifischen Abkommen zur lateralen Unterstützung zwischen bestimmten Polizeizonen (siehe diesbezüglich das Rundschreiben PLP 27 vom 4. November 2002) ist die hier erwähnte Bezirkssolidarität auf 2% des verfügbaren Personalbestands jeder anderen Zone desselben Bezirks (einschliesslich des ihr vom Einsatzkorps zur Verfügung gestellten Personalbestands) festgelegt.

Diese Bezirkssolidarität entspricht also einer vorgeschriebenen Form von lateraler Unterstützung, die nicht auf die Hycap-Leistungslinie der betreffenden Zonen angerechnet wird. Sollten aber die operativen Bedürfnisse erfordern, dass nicht 2 %, sondern mehr oder gar die vollständige Verfügbarkeitsstufe (7%) eingesetzt werden, wird diese zusätzliche Kapazität angerechnet.

Nachdem der Grundsatz der Bezirkssolidarität nun definiert ist, wird jedoch auch deutlich, dass die jeweilige Situation jeder benachbarten Polizeizone zum vorgesehenen Termin entsprechend der Gesamtzahl der dort an diesem Tag vorgesehenen Aktivitäten und Ereignisse zu berücksichtigen ist. Wenn zum Beispiel zwei Polizeizonen desselben Bezirks zeitgleich mit Ereignissen konfrontiert werden, kann die Bezirkssolidarität nur einmal von den anderen Zonen verlangt werden.

Die Bezirkssolidarität kann auch letztinstanzlich durch eine föderale Verstärkung ersetzt werden, falls ein entsprechender Personalbestand noch frei ist und kein Ersatz der Hycap erfolgte beziehungsweise notwendig war.

Diese Schwelle kann ebenfalls nach jedem Mobilitätszyklus revidiert werden und ist in der Tabelle in Anlage B wiedergegeben.

In Anlehnung an die Grundsätze des Rundschreibens PLP 27 führt die hier beschriebene Bezirkssolidarität dazu, dass die Zonen, die auf die Verstärkungen durch andere Zonen zurückgreifen, einen Ausgleich leisten. Die Art des Ausgleichs liegt im freien Ermessen der Zonen. 4.4 Ungeplante Langzeitaufträge Dauert ein Auftrag länger als 72 Stunden (insbesondere bei Streiks in Strafanstalten oder bei externen Bedrohungen von Personen und/oder Institutionen (Botschaften)), müssen die Schwellen der Zulässigkeit (12%) und der Bezirkssolidarität (2%) in ihrer Gesamtheit nicht mehr strikt eingehalten werden. Die Verstärkungen werden entsprechend der operativen Verfügbarkeit und der jeweiligen Arbeitslast punktuell bestimmt. Nach Verstreichen dieser 72-stündigen Frist darf die Gesamtheit der Verstärkungen, die von den anderen Zonen des betroffenen Bezirks geleistet werden, auf die Hycap-Leistungslinie angerechnet werden.

Die unmittelbar vom Ereignis betroffene Zone muss jedoch stets für die Betreuung sorgen.

Zudem ist es wünschenswert, dass lokale Abkommen im Rahmen der vorher festgelegten Noteinsatzpläne abgeschlossen werden. 4.5 Nationale Solidarität (Hycap) Die Grenze der nationalen Solidarität ist diejenige der Verfügbarkeitsstufe (7%) der betroffenen Zonen.

Für die Bestimmung des Bezirks, der die Verstärkung bereitstellen muss, werden verschiedene Parameter berücksichtigt, insbesondere die Sprachenregelung, die geografische Nähe, die voraussichtliche Dauer des Auftrags, der operative Mehrwert, der Stand des « Verbrauchs » der Leistungslinie oder die Arbeitslast jedes Bezirks zum vorgesehenen Zeitpunkt. Diese verschiedenen Kriterien werden mit gesundem Menschenverstand angewandt und die Begründung der diesbezüglichen Entscheidung der DAO wird den betroffenen Zonen über den Dirco mitgeteilt. Die Verstärkungen sind vorzugsweise den angrenzenden Bezirken zu entnehmen. 5. Verfahren 5.1 Beschreibung Gemäss den oben erläuterten Vorschriften einerseits und der Richtlinie MFO-3 andererseits verläuft das Verfahren zur Beantragung und Gewährung der Verstärkungen nach folgendem Schema: Der mit der Einsatzleitung des betreffenden Ordnungsdienstes betraute Polizeidienst reicht den Antrag auf Verstärkung möglichst frühzeitig beim Dirco ein.

Der Dirco nimmt Stellung in Bezug auf das vorgesehene Aufgebot, ohne sich dabei in die Verwaltung und den Verantwortungsbereich des Korpschefs einzumischen. Er kann dazu bei der Direktion der Einsätze und der Informationsverwaltung in verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten (DAO) ein technisches Gutachten anfordern.

Der Dirco kontrolliert die Einhaltung der Zulässigkeitsschwelle (min. 12%) der antragstellenden Zone und teilt den anderen Zonen des Bezirks den Bedarf an Bezirkssolidarität bis in Höhe von 2% ihres verfügbaren Personalbestands mit, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Arbeitslast dieser Polizeizonen.

Er übermittelt der DAO den eventuell zusätzlichen Antrag auf nicht spezialisierte Unterstützung und den Antrag auf spezialisierte Unterstützung.

Die DAO bestimmt zuerst die zentralisierte DAR, dann das Einsatzkorps und danach, je nach Bedarf, Zonen anderer Bezirke als Bereitsteller der Verstärkung. Unter Berücksichtigung der in Nr. 4.3 erwähnten Grundsätze zur Bestimmung des Bezirks können die Polizeizonen des vom Ereignis betroffenen Bezirks aufgefordert werden, mehr als 2% zu leisten.

In den Tagen vor dem Ereignis schöpft der Dirco den eventuell im Einsatzkorps für Hycap-Aufträge verbleibenden Personalbestand in Absprache mit der/den betroffenen Polizeizone(n) aus.

In den Tagen vor dem Ereignis schöpft die DAO die eventuell verbleibende Kapazität der DAR aus, indem sie bestimmte Polizeizonen von dem ihnen vorher anvertrauten Auftrag (sowohl die Hycap als auch die Bezirkssolidarität) entbindet. 5.2 Besondere Rolle des Dirco 5.2.1 Schätzung des benötigten Aufgebots Damit ein rationaler und einheitlicher Einsatz der verfügbaren Mittel gewährleistet ist, wird dem Dirco eine besondere Rolle bei der Schätzung des für ein Ereignis vorgesehenen Sicherheitsaufgebots anvertraut, wenn Verstärkungen angefordert werden.

Zur Verwirklichung dieser Schätzung: - kann der Dirco sich vom Verwalter des Ereignisses die nötigen Unterlagen zukommen lassen, - kann er beim DAO ein technisches Gutachten anfordern, - stellt er einen Vergleich mit gleichartigen vorherigen Ereignissen an.

Bei Meinungsverschiedenheit zwischen dem Dirco und dem Verwalter des Ereignisses leitet der Dirco eine Beratung ein, um einen Konsens in Bezug auf die einzusetzenden Mittel zu erreichen.

Können Dirco und Verwalter des Ereignisses sich nicht über die einzusetzenden Mittel einigen, bleiben drei Möglichkeiten: - Der Bürgermeister bittet den Dirco um Gewährleistung der Einsatzleitung der Ordnungsdienste mit den Mitteln, die dieser festgelegt hat. Die antragstellende Zone bleibt natürlich verpflichtet, ihre eigenen Kräfte im ursprünglich festgelegten Masse einzusetzen. - Der Bürgermeister betraut den Korpschef mit der Einsatzleitung mit den vom Dirco festgelegten Mitteln. - Der Bürgermeister ist nicht mit den vom Dirco vorgesehenen Mitteln einverstanden. In diesem Fall wird die Angelegenheit dem Minister des Innern zur Entscheidung vorgelegt.

Diese Bestimmung berührt nicht das Requirierungsrecht der verschiedenen Behörden. 5.2.2 Weiterverfolgung der Abkommen zur lateralen Unterstützung Damit die tatsächliche operative Situation der Polizeizonen beim Einsatz der belastbaren Kapazität berücksichtigt werden kann, muss der Dirco über die erforderlichen Informationen verfügen.

Zu diesem Zweck teilen die Polizeizonen dem Dirco mit, ob Vereinbarungsprotokolle bestehen, die Einfluss haben können auf die verfügbare operative Kapazität und die Ereignisse, auf die diese Protokolle zur Anwendung kommen.

Der Dirco verfolgt den weiteren Verlauf des Einsatzes in Form einer Bezirkssolidarität und stellt ihn den Zonen zur Verfügung, ohne sich in die von den Polizeizonen beschlossene Art des Ausgleichs einzumischen. 5.3 Rolle der Generalinspektion Die Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei (AIG) ist einstweilen damit beauftragt, regelmässig über die Einsetzung der belastbaren Kapazität und über die Art und Weise, wie die vorliegende Richtlinie nach Buchstaben und Geist angewandt wird, zu berichten. Die Analyse der AIG bezieht sich insbesondere auf: - die Übereinstimmung zwischen der eingesetzten Kapazität und der Beurteilung der Bedrohung, - die Gründe, die von den Zonen angegeben werden, die sich nicht imstande sehen, eine Verstärkung bereitzustellen, - den Einsatz der vollständigen Kapazität der föderalen Reserven, einschliesslich des Einsatzkorps, an einem vereinbarten Termin, unter Berücksichtigung ihrer Einsatzgrundsätze. 6. Sonderfälle 6.1 Fussball Ausgehend von einer « natürlichen » Solidarität zwischen Polizeizonen, die mit dem Hooligan-Phänomen konfrontiert sind, ist beschlossen worden, für Fussballspiele, mit Ausnahme der internationalen Wettkämpfe und der Freundschaftsbegegnungen, auch auf die Polizeizone der Gastmannschaft eine obligatorische Solidaritätsnorm anzuwenden.

Diese Norm wechselt mit dem Risiko der Anfahrten der betreffenden Fans. Darum erstellt die Fussballzelle des FÖD Inneres vor jeder Saison nach Beurteilung der abgelaufenen Saison mit den betroffenen Zonen eine Risikoanalyse für Auswärtsspiele. Diese Risikoanalyse kann nach der ersten Hälfte der laufenden Spielsaison angepasst werden und muss mindestens folgende vier Elemente berücksichtigen: - die durchschnittliche Anzahl Fans, die die Mannschaft bei Auswärtsspielen begleiten, - die durchschnittliche Anzahl Risikofans, die die Mannschaft bei Auswärtsspielen begleiten, - die Zahl der Zwischenfälle, die in den letzten beiden Saisons in Sachen Körperverletzung, Vandalismus, Straftaten oder Versuche von Gruppenkonfrontationen vorgefallen sind, - die Protokollierungspolitik (die nichts mit der Zahl der Protokolle zu tun hat), das heisst die Anstrengungen zur Beweiserhebung und zum wirksamen Vorgehen gegen Risikofans.

Diese Analyse entbindet nicht von der Notwendigkeit einer punktuellen Beurteilung, die jedem einzelnen Spiel voraufgehen muss.

Die Fussballmannschaften werden in DREI Risikokategorien eingeteilt, die mit vier verschiedenen vorgeschriebenen Einsatzebenen der betroffenen Polizeizonen übereinstimmen, nämlich: - Kategorie C: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als qualitative Unterstützung und von 3% des verfügbaren Personalbestands der Zone; eventuelle Bereitstellung von höchstens 4% des verfügbaren Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare Kapazität, - Kategorie B: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als qualitative Unterstützung und von 2% des verfügbaren Personalbestands der Zone; eventuelle Bereitstellung von höchstens 5% des verfügbaren Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare Kapazität, - Kategorie A: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern;

Bereitstellung von mindestens 2% des verfügbaren Personalbestands der Zone als belastbare Kapazität und eventuelle Bereitstellung von höchstens 5% des verfügbaren Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare Kapazität.

Polizeizonen mit einem Klub der ersten Nationalklasse, die nicht in eine der drei oben stehenden Kategorien fallen, sind dennoch zur Bereitstellung von Spottern verpflichtet.

All diese Formen der Unterstützung (Spotter, qualitative Unterstützung, zusätzliche Hycap) werden auf die Leistungslinie der Bereitsteller angerechnet.

Die qualitative Unterstützung umfasst die Begleitung und Betreuung der eigenen Fans, sowohl auf dem Weg zur Ausrichtungsstadt als auch während des Spiels und auf dem Rückweg. Diese Begleitung und Betreuung beinhaltet eine proaktive und vorbeugende Vorgehensweise, wobei die Kommunikation und Interaktion mit den Fans Vorrang hat. Diese Bestimmungen müssen deutlich aus dem Einsatzbefehl hervorgehen. Die Fähigkeit, die Fans in ihrer eigenen Sprache anzusprechen, und das Durchbrechen der Anonymität sind zwei zusätzliche Vorteile. Die Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung ist nicht die vorrangige Aufgabe der qualitativen Unterstützung. Diese qualitative Unterstützung ist als Hilfe für die Spotter gedacht, die sich nach ihrer Zielgruppe (Fans der Gastmannschaft, darunter vorrangig die Risikofans) richten müssen. Die qualitative Unterstützung ist auf eine grosse Anzahl Fans ausgerichtet. Daraus folgt, dass diejenigen, die die qualitative Unterstützung leisten, dies grundsätzlich nicht in der Kleidung tun, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung vorgesehen ist.

Die Polizeizone der Gastmannschaft muss die qualitative Unterstützung nur dann bereitstellen, wenn die Polizeizone, in der das Spiel stattfindet, dies beantragt. Die endgültige Entscheidung, eine solche qualitative Unterstützung zu beantragen, wird vom Verantwortlichen, der die Einsatzleitung innehat, gemäss seiner taktischen Einschätzung getroffen. Die qualitative Unterstützung wird im Rahmen der Vorbereitung des Ereignisses zwischen dem Leistungsempfänger und dem Bereitsteller ausgehandelt, wobei Letzterer die von ihm zu betreuenden Fans besser kennt. Die Einsatzabschlussbesprechungen in Bezug auf die vergangenen Begegnungen und eine gemeinsame Risikoanalyse sind dabei sehr wichtig.

Die qualitative Unterstützung muss in die jährlichen Vereinbarungen integriert werden, die im Rundschreiben OOP 38 vorgesehen sind.

Die qualitative Unterstützung für die Ordnungsdienste bei Fussballbegegnungen kommt vor der Bezirkssolidarität zum Einsatz.

Die vorgeschriebene Unterstützung ist ungeachtet der zurückzulegenden Fahrtstrecke bereitzustellen.

Die Klassifizierung der Klubs in Kategorien ist in Anlage C aufgeführt. 6.2 Einsatz innerhalb von 24 Stunden In Abweichung vom allgemeinen Grundsatz einer Vorankündigungsfrist von mindestens 24 Stunden kann, falls das Einsatzkorps bereits vollständig eingesetzt ist, mittels ausdrücklicher Genehmigung des Ministers oder seines Beauftragten erlaubt werden, dass sofort die verfügbare, ausgebildete und ausgerüstete Kapazität einiger Polizeikorps dort mobilisiert wird, wo dieser nicht geplante Einsatz sich als notwendig erweist, um die körperliche Unversehrtheit von Personen zu bewahren oder um beträchtliche materielle Schäden zu verhindern. Wir denken hierbei an alle Polizeiaufträge in Ausnahmesituationen, die einer Krisenbewältigung gleichkommen. Die von dieser Massnahme betroffenen Polizeikorps sind zunächst die Korps, die für den eigenen Bedarf mit ständigen Einsatzeinheiten zusammenarbeiten. Die zugunsten einer anderen Polizeizone bereitgestellte Unterstützung wird vollständig als belastbare Kapazität angerechnet. Mit diesen Bestimmungen werden die Ereignisse und Aufträge berücksichtigt, die der Zone eigen sind.

Diese Anrechnung wird von Amts wegen gewährt, wenn diese laterale Unterstützung in Zusammenarbeitsabkommen geregelt ist. 7. Verschiedene Aspekte 7.1 Ausbildung Jede Polizeizone muss, damit sie ihren Solidaritätsverpflichtungen nachkommen kann, ihr Personal, auf das sie für ihre Aufträge zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zurückgreifen können muss, in der Kontinuität zur Grundausbildung jährlich einem zweitägigen Trainingsprogramm unterziehen, wie in Anlage D beschrieben.

Die dabei trainierten Verfahren und Taktiken müssen eine harmonische Integration verschiedener Polizeidienste ermöglichen, wenn diese in derselben Operation unter derselben Führung eingesetzt werden.

Die Organisation dieser Ausbildungen wird dem Dirco anvertraut, in Absprache mit den Korpschefs, den Polizeischulen und den Ausbildungszentren.

Damit die Verfügbarkeitsstufe erreicht werden kann, ist es ratsam, mindestens 2,8 mal die Anzahl bereitgestellter Personalmitglieder auszubilden (Verfügbarkeitsstufe).

Die Aus- und Weiterbildungen werden proportional zu den genehmigten Normen und maximal bis zum 2,8-fachen der Verfügbarkeitsstufe von der Leistungslinie abgerechnet. Sie werden anhand der vom FÖD Inneres genehmigten Programme in Zusammenarbeit mit den Dircos, den Polizeizonen, den Ausbildungszentren und den Polizeischulen vorzugsweise auf Provinzebene organisiert, um über eine genügende Kapazität zu verfügen, die die Simulation einer grösstmöglichen Anzahl taktischer Entwicklungen ermöglicht. 7.2 Material und Ausrüstung Das zur Verstärkung einer Polizeizone bereitgestellte Personal muss über die individuelle Ausrüstung verfügen, die für den Auftrag erforderlich ist. Sie wird ihm von seiner Polizeizone zur Verfügung gestellt. Die Chefs müssen darauf achten, dass der Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Personals mit dem bei der Beantragung anzugebenden Grad der Bedrohung jedes Ereignisses übereinstimmt.

Unbeschadet einer spezifischen Vereinbarung mit der verstärkten Polizeizone geht der Transport des zur Verstärkung geschickten Personals zu Lasten der Polizeizone, die die Verstärkung leistet.

Die föderale Polizei stellt den Kommandowagen des Pelotons, damit die Kompatibilität der Funkmittel gewährleistet ist. 7.3 Haftung bei Schäden Im Fall, wo Personalmitglieder oder Güter der lokalen Polizei, die einen Unterstützungsauftrag im Rahmen der vorliegenden Richtlinie durchführt, einen Schaden erleiden (z.B. Beschädigungen am Polizeifahrzeug), wird dieser Schaden von der Polizeizone vergütet, die die Unterstützung erhält.

Diese Polizeizone kann hierfür keinen Regress gegen den Staat nehmen, es sei denn, der Auftrag, für den die Unterstützung geleistet worden ist, ist in einer verbindlichen Richtlinie des Ministers des Innern zur Festlegung der verwaltungspolizeilichen Aufträge föderaler Art vorgesehen (z.B. Schutz der Botschaften oder anderer Einrichtungen in Anwendung von Artikel 62 Nr. 5 GIP).

Wenn durch den überlokalen Einsatz der Polizei Dritten Schaden zugefügt wird, findet Artikel 47 GPA Anwendung. 7.4 Haushaltsauswirkungen Der Gesetzentwurf zur Finanzierung der Polizeizonen sieht gemäss den Grundsätzen von Artikel 41 GIP vor, dass der zur Erfüllung von Aufträgen mit föderalem Charakter vorgesehene Teil der föderalen Dotation verringert wird, wenn sich erweist, dass die Zone ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Bereitstellung belastbarer Kapazität nicht nachgekommen ist. Die zurückbehaltenen Beträge werden in den föderalen Solidaritätsfonds fliessen oder an die Zonen ausgezahlt, die mehr Kapazität bereitgestellt haben, als ursprünglich vorgesehen. 8. Aufhebungsbestimmungen Die ministerielle Richtlinie vom 30.Juli 2004 (Belgisches Staatsblatt vom 17. August 2004; deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 17. November 2004) wird aufgehoben. P. DEWAEL Vizepremierminister und Minister des Innern

Anlage A zur Richtlinie MFO-2 1. Berechnung der Verfügbarkeitsstufe Die Verfügbarkeitsstufe wird berechnet auf der Grundlage des tatsächlich in den Polizeizonen vorhandenen Bestands an Personal gleich welchen Dienstgrades, einschliesslich der Polizeihilfsbediensteten und des eventuell durch Entsendung zur Verfügung gestellten föderalen Einsatzpersonals (verfügbarer Personalbestand). Anschliessend werden die Personalmitglieder hinzugefügt, die das Einsatzkorps der Zone zur Verfügung gestellt hat.

Das hinsichtlich der Mindestnorm überzählige Personal wird bei diesen Berechnungen nicht berücksichtigt.

Die Direktion der Einsätze der Verwaltungspolizei (DGA/DAO) legt diesen Personalbestand aufgrund der Daten fest, die sie erhält: - in Bezug auf das Personal der Polizeizonen: von der Generaldirektion des Personals der föderalen Polizei aufgrund der Daten, die zur Auszahlung der Gehälter benutzt werden, - in Bezug auf das in die Polizeizonen entsandte Personal: von der Generaldirektion der Verwaltungspolizei.

Die Verfügbarkeitsstufe entspricht 7% dieses Personalbestands der Polizeizonen, der gemäss der Tabelle in Anlage B aufgeteilt ist.

Die jeweiligen Anforderungen werden nach Abschluss jedes Mobilitätszyklus revidiert. Die DGA/DAO wird dem Minister des Innern die Fortschreibungen der Anlage B auf eigene Initiative zukommen lassen. 2. Berechnung der Leistungslinie Die Leistungslinie wird auf der Grundlage desselben Personalbestands berechnet wie desjenigen, der für die Berechnung der Verfügbarkeitsstufe berücksichtigt wird, einschliesslich der Personalmitglieder, die das Einsatzkorps zur Verfügung gestellt hat. Sie entspricht 1,2% der theoretischen Jahresleistung des verfügbaren Personalbestands der Polizeizonen (1.520 Leistungsstunden pro Person), wobei der so erhaltene Wert (tatsächlicher Personalbestand x 1.520 x 0,012) berichtigt wird (aufgrund der doppelten Verbuchung der Wochenendstunden) durch eine Multiplikation mit 1,5 (angesichts der Tatsache, dass 50% der Stunden am Wochenende geleistet werden).

Für Hundestaffeln zählen die Leistungseinheiten doppelt.

Somit lässt sich die Leistungslinie einer Polizeizone mit einem tatsächlichen Personalbestand von 124 Polizisten wie folgt berechnen: (124 x 1.520 x 0,012) x 1,5 = 3.393 Leistungseinheiten.

Anlage B zur Richtlinie MFO-2 Tabelle mit folgenden Angaben pro Polizeizone: - berücksichtigter tatsächlicher Personalbestand, - Schwelle der Zulässigkeit der Anträge auf Verstärkung, - Bezirkssolidaritätsnorm (alle Dienstgrade vereint), - Verfügbarkeitsstufe (eingeteilt in Kommandozelle, Sektionschef und -mitglieder), - Leistungslinie.

Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld

Anlage C zur Richtlinie MFO-2 Regeln für Einsatz und Verbuchung der Unterstützung durch die Polizeizonen, die von Auswärtsfahrten der Risiko-Fussballklubs betroffen sind (1) Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld (1) Diese Unterstützungen dürfen auf die Leistungslinie angerechnet werden.(2) Mit maximal EINEM Alpha-Peloton, ungeachtet der Fahrtstrecke.(3) Nach dem allgemeinen Grundsatz des konzentrischen Einsatzes. Anlage D zur Richtlinie MFO-2 Integriertes Konzept « Hycap-Training » 1. ALLGEMEINER KONTEXT 1.1 Gesamtkonzept Die Ausbildung muss den Bedürfnissen der integrierten Polizei entgegenkommen, was ein globales und harmonisiertes Ausbildungskonzept voraussetzt.

In der Umsetzung dieser integrierten Überlegung müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden: - strukturelle Integration: innerhalb und zwischen der föderalen und der lokalen Polizei. Daher sollte das Hycap-Trainingsprogramm, so wie dies für das Hycap-Ausbildungsprogramm der Fall ist, aufgrund des gleichen vereinbarten Ausbildungskonzepts und -programms zentral verwaltet werden. Es besteht trotzdem die Möglichkeit, dass die Trainings dekonzentriert von den Dircos organisiert werden und dabei lokaleren Themen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, - operative Integration: zwischen den Führungs- und Koordinationsebenen und der Einsatzebene. Dies beinhaltet, dass neben den Hycap-Ausbildungen und -Trainings auch andere zusammenhängende Ausbildungen für die strategische Ebene (Leitung und Koordination: Korpschefs, Dircos, Einsatzleiter, ...) vorzusehen sind, - pädagogische Integration: Die Hycap-Trainings müssen in kohärenter Weise an die funktionellen Hycap-Ausbildungen, die auf den verschiedenen Ebenen (Sektionsmitglied, Sektionschef, Pelotonskommandant) erteilt werden, und gegebenenfalls an andere Ausbildungsinitiativen anschliessen.

Das vorliegende Dokument ist ausschliesslich auf Hycap-Trainings bezogen. 1.2 Der Begriff Training In der früheren Fassung des ministeriellen Rundschreibens MFO-2, nämlich derjenigen vom 3. April 2002 über die personelle Kapazitätsverwaltung und über die Gewährung von Verstärkung durch die lokale Polizei bei verwaltungspolizeilichen Aufträgen, waren gemeinsame Ausbildungen für das zur überlokalen Unterstützung eingesetzte Personal vorgesehen.

Neben dieser Hycap-Ausbildung musste dieses ausgebildete Personal auch jährlich an einem vom Minister des Innern anerkannten Trainingsprogramm teilnehmen.

Die Hycap-Ausbildungen werden aufgrund von Artikel I.I.1 Nr. 27 RSPol und des Entwurfs eines Königlichen Erlasses zur Bestimmung der funktionellen Ausbildungen im Hinblick auf besondere Fertigkeiten der Personalmitglieder der Polizeidienste als eine funktionelle Ausbildung im Hinblick auf besondere Fertigkeiten angesehen.

Das jährliche Hycap-Trainingsprogramm entspricht nicht der Definition einer in Artikel I.I.1 Nr. 27 RSPol beschriebenen funktionellen Ausbildung. Es handelt sich also nicht um eine funktionelle Ausbildung, sondern um eine Anpassungsfortbildung (Training ohne Zulassungsakte), für die ein einheitliches Programm vorgesehen ist.

Bezüglich der funktionellen Ausbildungen « Hycap-Pelotonskommandant », « Hycap-Sektionschef » und « Hycap-Sektionsmitglied » sowie des Ausbildungslehrgangs « Leitung und Koordination von Ereignissen hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Ordnung » verweisen wir auf die jeweiligen Zulassungsakten. 2. TRAININGSKONZEPT 2.1 Gewünschte globale Auswirkung Mit dem Hycap-Trainingskonzept wird folgende globale Auswirkung angestrebt: « die Kontinuität und operative und professionelle Qualität der zusammengestellten Hycap-Einheiten gewährleisten, indem neben den funktionellen Hycap-Ausbildungen ein kohärentes System jährlicher Anpassungsfortbildungstrainings vorgesehen wird mit dem Ziel, die beruflichen Kompetenzen des Hycap-Personals aufrechtzuerhalten und zu verbessern. » Die Hycap-Trainings tragen wesentlich zur Verwirklichung anderer Ziele bei, die die integrierte Arbeitsweise fördern, wie der Harmonisierung von Definitionen und Terminologie, Vorgehensweise und Methoden, der Benutzung einer einheitlichen Struktur für Einsatzbefehle, der operativen Integration (Zusammenarbeit zwischen Hycap-Einheiten, Zusammenarbeit mit spezialisierten DAR-Mitteln, ...). 2.2 Programm 2.2.1 Mindest-Trainingsnorm Die Mindest-Trainingsnorm beträgt zwei Tage pro Jahr.

Diese beiden Tage werden wie folgt aufgeteilt: Tag 1 (AM) TTX: « Tabel Top eXercice » - Training für die Kommandozelle in einem Raum - Teilnehmer: Pelotonskommandanten, beigeordnete Pelotonskommandanten und eventuelle Operatoren Tag 1 (PM) CPX: « Commando Post eXercice » - Training für die Kommandozelle vor Ort (in realer Umgebung) - Teilnehmer: Pelotonskommandanten, beigeordnete Pelotonskommandanten, Fahrer-Operatoren und Operatoren Tag 2 FTX: « Full Troop eXercice » - Training für das vollständige Peloton an einem passenden Trainingsort - Teilnehmer: vollständige Kommandozelle mit gesamtem Hycap-Peloton und eventuell besonderen DAR-Mitteln 2.2.2 Allgemeines Thema und Ausbildungspaket Die Nationale Offiziersschule (DPEO) bietet jedes Jahr in Absprache mit der DAO ein allgemeines Thema (Fussball, Protestkundgebung, ...) an, für das die zusammengestellten Einheiten (Polizei im Hinblick auf einen Einsatz) bei präventiven oder reaktiven Aufträgen eingesetzt werden.

Die Auswahl erfolgt insbesondere aufgrund: - der aktuellen Probleme, die sich zu diesem Zeitpunkt stellen (z.B. neue Gesetzesbestimmungen, Katastrophen, Festhaltung durch Streikposten, ...), - der aus vorherigen verwaltungspolizeilichen Ereignissen zu ziehenden Lehren, - eventueller Vorschläge der Korpschefs, der Dircos oder der DAO. In Absprache mit dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei wird dieses allgemeine Thema (Kontextrahmen beispielsweise in Form eines globalen Einsatzbefehls auf Führungs- und Koordinationsebene) den Dircos zugestellt. Im Einvernehmen mit den Dircos, den Korpschefs und der Polizeischule der Provinz wird dieses allgemeine Thema dem spezifischen Kontext und den geographischen Gegebenheiten auf lokaler, Bezirks- oder Provinzebene angepasst.

Dieses allgemeine Thema wird auf integrierte Weise auf die Übungen der Kommandozellen (TTC und CPX) und die Trainings des gesamten Pelotons (FTX) angewandt. 2.3 Ziele des Trainings und Methodik Da das Hycap-Training unter anderem die Festigung der in den « Hycap-Ausbildungen » entwickelten Fertigkeiten zum Ziel hat, ist es ratsam, sich diesbezüglich auf die verschiedenen Zulassungsakten pro Ebene zu beziehen.

Nachstehend werden die Ziele und die Methodik der TTX-, CPX- und FTX-Trainings allgemein wiedergegeben.

Bei Gelegenheit der Hycap-Trainings wird auch Wert auf die Harmonisierung der Vorgehensweise und der Methoden sowie auf die Benutzung einer gleichen Befehlsstruktur für Einsatzbefehle gelegt.

Es ist wichtig, dass nach den Übungen eine angemessene Nachbesprechung erfolgt. Einerseits erhalten die Übungsteilnehmer dadurch ein Feedback über ihre eigene Arbeitsweise, andererseits ist es für die betroffenen Korpschefs und Dircos eine Informationsquelle über den Trainingsgrad der betreffenden Hycap-Einheiten. 2.3.1 TTX Konkrete Ziele Die beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Hycap-Kommandozellen konsolidieren und weiterentwickeln, indem: - einige relevante theoretische Aspekte untersucht werden, - IM TRAININGSRAUM einige virtuelle Sicherheitsprobleme auf Ebene des Hycap-Pelotons analysiert werden (siehe allgemeines Thema), - dafür gesorgt wird, dass die Pelotonskommandanten dringende Entscheidungen treffen und ein operatives Konzept entwickeln, - den Sektionschefs und anderen direkten Mitarbeitern das berücksichtigte Konzept auf der Grundlage besonderer Befehle und/oder eines Manöverplans mitgeteilt wird, - nach jeder Übung eine Nachbesprechung (zu ziehende Lehren, Empfehlungen, best Practices, ...) durchgeführt wird.

Mögliche theoretische Aspekte: Mehrere dieser Punkte können vor der eigentlichen TTX-Übung besprochen werden.

Schwerpunkte: - Ablauf der TTX-, CPX- und FTX-Übungen, Arbeitsweise der Kommandozellen, - rechtlicher, ethischer und philosophischer Bezugsrahmen, Anwendung von Zwang, administrative Festnahmen, zu ziehende Lehren, methodische Aspekte (Analysemethode pro Einsatzverfahren), technische Aspekte (Bereitschaftsgrade, Benutzung spezieller Mittel, ...), Interaktion Überwachung-Einsatz, Einsatzbefehlsschema und Manöverplan, ..., - Überblick über den allgemeinen Einsatzbefehl mit Darstellung des allgemeinen Themas.

Praktische TTX-Übungen: Simulation im Trainingsraum (Übung am grünen Tisch) auf der Grundlage von Informationsmeldungen und besonderen Befehlen sowie Besprechung jedes Zwischenfalls.

Schwerpunkte: Verlauf der Berichterstattung, Arbeitsgeschwindigkeit, Bereitschaftsgrade, korrekte Formulierung der Manöveridee und der Aufträge, korrekte Vorstellung eines Manöverplans, Durchführbarkeit des Einsatzes, Vollständigkeit des Briefings, ... 2.3.2 CPX Konkrete Ziele Die beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Hycap-Kommandozellen konsolidieren und weiterentwickeln, indem dafür gesorgt wird, dass: - IM FAHRZEUG UND VOR ORT eine Anzahl virtueller Sicherheitsprobleme auf Ebene des Hycap-Pelotons analysiert werden (siehe allgemeines Thema), - dringende Entscheidungen getroffen werden und ein operatives Konzept entwickelt wird, - den Sektionschefs und anderen direkten Mitarbeitern das berücksichtigte Konzept auf der Grundlage besonderer Befehle und/oder eines Manöverplans zwecks Umsetzung virtuell mitgeteilt wird (kann bei der Nachbesprechung angefordert werden, es sei denn, im Fahrzeug sitzt ein Beobachter), - ein Einsatz durch Fahrten mit dem Kommandofahrzeug zum Aktionsgebiet virtuell durchgeführt wird und die erforderlichen Berichte erstattet werden, - nach den Übungen vor Ort eine Nachbesprechung (zu ziehende Lehren, Empfehlungen, best Practices, ...) durchgeführt wird.

Schwerpunkte: Verlauf der Berichterstattung, Validation der Manöveridee, Arbeitsgeschwindigkeit, Integration mit anderen Einheiten oder Mitteln, Bereitschaftsgrade, korrekte Formulierung der Manöveridee und der Aufträge.

Nach den Übungen wird im Trainingsraum eine Nachbesprechung über die ausgeführten Operationen durchgeführt. Zum Schluss werden besagte Übungen für die FTX vorbereitet. 2.3.3 FTX Konkrete Ziele Die beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten der zusammengestellten Hycap-Einheiten auf Sektions- und Pelotonsebene konsolidieren und weiterentwickeln, indem: - die Einsatzverfahren und die Techniken (u.a. Gewaltbeherrschung) in einer zusammengestellten Einheit und AN EINEM GEEIGNETEN TRAININGSORT ausgeführt werden, - dafür gesorgt wird, dass die Pelotonskommandanten den Sektionschefs Briefings über einige (vorbereitete) mögliche Szenarien (siehe das Thema der TTX-CPX) durchführen. Die Sektionschefs müssen dann ihrerseits ihre Sektion über ihren jeweiligen Auftrag unterrichten (vom Pelotonsbefehl zum Sektionsbefehl bis zur Ausführung), - dafür gesorgt wird, dass die Techniken und Einsatzverfahren tatsächlich ausgeführt werden, - nach jeder Übung eine kollektive Nachbesprechung (zu ziehende Lehren, Empfehlungen, best Practices, ...) durchgeführt wird.

Mögliche theoretische Aspekte: Vor der eigentlichen FTX-Übung können einige signifikante theoretische Aspekte besprochen werden (kurze Vorstellung am Übungsort, nicht unbedingt im Trainingsraum).

Schwerpunkte: FTX-Vereinbarungen. Rechtlicher, ethischer oder philosophischer Bezugsrahmen (Grundrechte, GPA, Community Policing, Verhandlungsmanagement, Deeskalation, ...), VPO-/VPB-Befugnisse, Anwendung von (strikt notwendigem) Zwang, administrative Festnahmen und Durchsuchungen, Anwendung von (Spezial-)Mitteln, professionelle und koordinierte Arbeitsweise, beschränktere Ermessensbefugnis, verbunden mit der Rolle beim Einsatz in den zusammengestellten Einheiten, Rolle und Verantwortung eines jeden im Peloton sowie Notwendigkeit, der Befehlsgewalt unterstellt zu bleiben, ...

Praktische FTX-Übungen: Rollenspiel vor Ort, bei dem die zusammengestellten Einheiten tatsächlich einen Auftrag ausführen.

Es wäre angebracht, ebenfalls einige Personen (Feinddarsteller) vorzusehen, die die Rolle der Teilnehmer (Fussballfans, Demonstranten, ...) übernehmen.

Nach der Übung wird am Übungsort eine Nachbesprechung mit dem gesamten Peloton durchgeführt, wobei einige Empfehlungen und best Practices hervorgehoben werden.

Schwerpunkte: Ablauf der operativen Information und der Befehle bis auf Ebene des Sektionsmitglieds, Bereitschaftsgrade, Interaktion Überwachung-Einsatz, Stufenstruktur, Deeskalationsverhalten und problemlösende Arbeitsweise, verbale und nonverbale Kommunikation mit den Teilnehmern (Feinddarstellern), Interaktion zwischen Polizei und Teilnehmer, korrekte Ausführung der reaktiven und präventiven Einsatz- und Technikverfahren, korrekte und gerechtfertigte Anwendung der Befugnisse (Festnahme, Durchsuchung, ...) und der (besonderen) Mittel, ... 2.4 Bewertung 2.4.1 Bewertung des Produkts Die Bewertung der Kommandozellen, der Sektionen und des Pelotons erfolgt auf der Grundlage gut strukturierter Nachbesprechungen, bei denen die daraus zu ziehenden Lehren, Empfehlungen und best Practices formuliert werden.

Der Korpschef bleibt für den Trainingsgrad und das Trainingsniveau seines Personals verantwortlich. Auf seine Bitte hin kann der Dirco (in Zusammenarbeit mit anderen Partnern, Schulen) gegebenenfalls Unterstützung anbieten.

Derzeit sind nur die allgemeinen Grundfertigkeiten in das Hycap-Trainingsprogramm aufgenommen.

Ergänzend dazu kann eventuell je nach spezifischen Erfordernissen und budgetären, materiellen und infrastrukturellen Möglichkeiten für einen Teil oder für das ganze Zielpublikum ein Training speziellerer Fertigkeiten (Molotov, Tränengas, ...) organisiert werden. 2.4.2 Bewertung des Ablaufs Der Organisator auf Provinz- oder Bezirksebene überwacht die korrekte Ausführung des Programms. Er sorgt dafür, dass alle Hycap-Mitglieder trainiert werden, und übermittelt der Hycap-Zelle der DPEF und den Dircos eine Liste der Personen, die am Training teilgenommen haben.

Der Trainingsverantwortliche bittet den Pelotonskommandanten, die folgenden Aspekte des Trainings zu bewerten: - Kohärenz des Programms, - Relevanz des Inhalts, - Effektivität der didaktischen Arbeitsformen, - Eignung des Trainingsorts, - Verbesserungsvorschläge. 2.4.3 Anpassungen Wenn grundsätzliche Probleme festgestellt werden, muss der Trainingsverantwortliche dies dem Organisator auf Provinz- oder Bezirksebene mitteilen, der in Absprache mit der DGA, dem SALP und dem föderalen Hycap-Koordinator angemessene Massnahmen trifft oder vorschlägt. 3. ORGANISATION 3.1 Trainingsstruktur Die Hycap-Trainings können auf Bezirksebene (ein oder mehrere Bezirke) oder auf Provinzebene organisiert werden.

Um die Hycap-Trainings zu optimalisieren, ist es ratsam, sie auf Provinzebene zu organisieren.

Der Organisator auf Provinz- oder Bezirksebene (Dirco) stützt sich auf die Hilfe einer bestimmten Anzahl Vermittler (Hycap-Kontaktpersonen, in Hycap erfahrene Pelotonskommandanten, Absolventen des Ausbildungslehrgangs Leitung und Koordination, ... Die Vermittler sollten an einem Weiterbildungslehrgang in TTX-CPX an der DPEO teilgenommen haben.).

Bei FTX spielen die Pelotonskommandanten und stellvertretenden Pelotonskommandanten eine aktive Rolle. 3.2 Zielgruppe Für Hycap-Lehrgänge und -Trainings kommen insbesondere diejenigen Personalmitglieder in Frage, die aufgrund von Anlage B zur Richtlinie MFO-2 vom 30. Juli 2004 in den Hycap-Einsatzplan aufgenommen worden sind.

Im Prinzip dürfen nur Personalmitglieder mit funktioneller Hycap-Ausbildung an den Trainings teilnehmen (Startprofil).

Die anderen Personalmitglieder, die in zusammengestellten Einheiten für Einsätze zur Aufrechterhaltung der Ordnung aufgestellt werden und eine gleichwertige Ausbildung und ein gleichwertiges Training erhalten sollten, sind Folgende: das Personal der zusammengestellten Einsatzeinheiten bestimmter Polizeizonen, das Personal des Einsatzkorps, das Personal der DAR und das von der interzonalen Solidaritätspflicht der Polizeizonen betroffene Personal (insofern es nicht dem Hycap entnommen wird). (Siehe auch das Rundschreiben PLP 10 vom 9. Oktober 2001 über gleichwertige Mindestdienstleistungen zu Gunsten der Bevölkerung, insbesondere Nr. 6: die Funktion Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.) 3.3 Zuständigkeiten 3.3.1 DIRCO Die Organisation der Trainings wird dem Dirco anvertraut, in Absprache mit dem Korpschef, den Polizeischulen und den Ausbildungszentren. Den Dircos wird empfohlen, die Trainings möglichst auf Provinzebene zu organisieren.

Die Dircos erstellen jährlich oder nach jeder Änderung ein Formular über die Trainingsmodalitäten (siehe Anlage), das sie der DGA-DAG, der Hycap-Zelle (DPEF) und der DPEO übermitteln. 3.3.2 DAO Auf nationaler Ebene wird die Planung der Trainings durch die DAO fortgeschrieben (Einschreibung durch die Dircos). Die DAO unterstützt die Ausbildungen auch inhaltlich, indem sie die Erfahrungen aus den vergangenen Ordnungsdiensten zur Verfügung stellt. 3.3.3 DPEO Die DPEO unterstützt die Hycap-Trainings auf pädagogischer und didaktischer Ebene, indem sie jedes Jahr durch Zurverfügungstellung von Beispielübungen, Entwicklung bestimmter theoretischer Aspekte und Beschaffung ergänzender Gutachten ein allgemeines Thema vorbereitet.

Die DPEO organisiert ebenfalls einen Weiterbildungslehrgang in TTX-CPX (FTX) für Vermittler. 3.3.4 DAR Die DAR wird je nach Bedarf und Möglichkeit besondere Mittel (z.B. Wasserwerfer) zur Verfügung stellen und eventuell Unterstützung in Form von Vermittlern bereitstellen. Die Anträge auf Unterstützung mit DAR-Mitteln müssen mittels eines RAR-Formulars und über den Dirco an die DAO gerichtet werden 3.3.5 DPEF Die Hycap-Zelle der DPEF entwickelt das Trainingsprogramm für die FTX. Sie wacht ebenfalls über die Ausführung des globalen Trainingsprogramms (TTX, CPX, FTX) und erstattet der DGA darüber Bericht. 3.4 Gesamtplanung Jedes Jahr werden gemäss der oben in Nr. 2.2.1 erwähnten Mindest-Trainingsnorm zwei Trainingstage organisiert.

Das Jahr 2005 gilt als Startjahr und Testphase für die Hycap-Trainings. Das gesamte Personal, das Teil der belastbaren Kapazität ist, wird vor Ende 2006 an einem ersten Hycap-Training teilgenommen haben müssen.

Die bereits ergriffenen Initiativen, die von der DGA, der DPF und dem föderalen Hycap-Koordinator (DPEF) gebilligt worden sind, können fortgesetzt werden. Das Formular über die Trainingsmodalitäten (siehe Anlage) muss jedoch ausgefüllt werden.

Ende 2006 wird das Trainingssystem bewertet und ab 2007 wird zur Routinephase übergegangen. 3.5 Der finanzielle Aspekt Das Training wird proportional zu den genehmigten Normen auf die Hycap-Leistungslinie angerechnet.

Hycap-Training Formular über die Trainingsmodalitäten (jährlich oder nach jeder Änderung der Hycap-Zelle, der DGA-DAG und der DPEO-Best Pol zu übermitteln) Organisator auf Provinz- oder Bezirksebene (*) Name: . . . . . Funktion: . . . . .

Betroffene Provinz - betroffener Bezirk (nebst Zahl der Kommandozellen und des zu trainierenden Personals) (*) . . . . . . . . . . . . . . .

Vermittler-Pool (*) (angeben, wer am Weiterbildungslehrgang « Hycap-Kontaktperson » teilgenommen hat) Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Trainingsdaten TTX-CPX: . . . . .

FTX: . . . . .

Trainingsorte TTX (im Trainingsraum): . . . . .

CPX (vor Ort: Fussballstadion, Milieu, ...): . . . . .

FTX (an einem Übungsort): . . . . .

Beantragte Unterstützungsmittel (Art, Umfang, Herkunft) . . . . . . . . . . . . . . .

Wichtige Partner und Hauptaufgaben . . . . . . . . . . . . . . . (*) Diese Angaben müssen der DPEO rechtzeitig, d.h. vor dem Weiterbildungslehrgang « Hycap-Kontaktperson », mitgeteilt werden.

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