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Koninklijk Besluit van 25 april 2014
gepubliceerd op 24 maart 2016

Koninklijk besluit tot vaststelling van de minimale inhoud en de structuur van het operationeel organisatieschema van de hulpverleningszones en tot wijziging van het koninklijk besluit van 10 november 2012 tot vaststelling van de minimale voorwaarden van de snelste adequate hulp en van de adequate middelen. - Duitse vertaling

bron
federale overheidsdienst binnenlandse zaken
numac
2016000192
pub.
24/03/2016
prom.
25/04/2014
ELI
eli/besluit/2014/04/25/2016000192/staatsblad
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN


25 APRIL 2014. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de minimale inhoud en de structuur van het operationeel organisatieschema van de hulpverleningszones en tot wijziging van het koninklijk besluit van 10 november 2012Relevante gevonden documenten type koninklijk besluit prom. 10/11/2012 pub. 04/03/2013 numac 2013000135 bron federale overheidsdienst binnenlandse zaken Koninklijk besluit tot vaststelling van de minimale voorwaarden van de snelste adequate hulp en van de adequate middelen. - Duitse vertaling sluiten tot vaststelling van de minimale voorwaarden van de snelste adequate hulp en van de adequate middelen. - Duitse vertaling


De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 25 april 2014 tot vaststelling van de minimale inhoud en de structuur van het operationeel organisatieschema van de hulpverleningszones en tot wijziging van het koninklijk besluit van 10 november 2012Relevante gevonden documenten type koninklijk besluit prom. 10/11/2012 pub. 04/03/2013 numac 2013000135 bron federale overheidsdienst binnenlandse zaken Koninklijk besluit tot vaststelling van de minimale voorwaarden van de snelste adequate hulp en van de adequate middelen. - Duitse vertaling sluiten tot vaststelling van de minimale voorwaarden van de snelste adequate hulp en van de adequate middelen (Belgisch Staatsblad van 16 oktober 2014).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 25. APRIL 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Mindestinhalts und der Struktur des Schemas zur Organisation der Einsätze der Hilfeleistungszonen und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10.November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel BERICHT AN DEN KÖNIG Sire, mit dem Königlichen Erlass, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät vorzulegen, sollen Mindestinhalt und Struktur des Schemas zur Organisation der Einsätze der Hilfeleistungszonen festgelegt werden.

ALLGEMEINE BETRACHTUNGEN Das Schema zur Organisation der Einsätze umfasst die Modalitäten der Organisation der Einsätze der Zone und die Einsatzmittel, die erforderlich sind, um die in Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 festgelegten Aufträge, nämlich Vorausschau, Verhütung, Vorbereitung, Durchführung und Bewertung, zu erfüllen, insbesondere zur Sicherstellung: - der operativen Abdeckung der wiederkehrenden Risiken, - der operativen Abdeckung der punktuellen Risiken, - der Verstärkung der Mittel und der Befehlskette bei Hilfeleistungen.

Das Schema zur Organisation der Einsätze muss parallel zu dem in Artikel 23 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnten mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm der Hilfeleistungszonen gelesen werden. Das Schema enthält nämlich alle Elemente, die mit der Organisation der Einsätze der Zone verbunden sind, und richtet sich an die Mitglieder des Einsatzpersonals und des Verwaltungspersonals der Zone. Das mehrjährige Programm basiert hauptsächlich auf den strategischen Zielen der Zone und richtet sich an die Ratsmitglieder. Diese beiden Unterlagen ergänzen sich, um eine gute Übersicht über die Zone zu geben.

Die Artikel 1 bis 5 des Erlasses bedürfen keines besonderen Kommentars.

Die Artikel 6 bis 10 betreffen die Bestimmungen zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel. Darin wird präzisiert, dass der in diesen Artikeln erwähnte Plan nur auf vorläufige Zonen Anwendung findet.

Vorläufige Zonen müssen dem in Artikel 221/1 § 2 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten zonalen Plan zur Organisation der Einsätze in der Tat einen Plan beifügen, dessen Inhalt durch den Königlichen Erlass vom 10. November 2012 festgelegt worden ist. Sobald die Hilfeleistungszonen in Kraft treten, findet der vorliegende Königliche Erlass Anwendung auf sie und wird der oben erwähnte Plan durch das Schema zur Organisation der Einsätze ersetzt.

In Teil 1 der Anlage bedürfen Punkt 1 und die Punkte 1.1 bis 1.2 keines besonderen Kommentars.

In Teil 1 der Anlage betrifft Punkt 2 die Zuständigkeiten der Zone und die Liste der von der Zone ausgeführten Aufträge unbeschadet des Artikels 11 des Gesetzes vom 15. Mai 2007.

In Teil 1 der Anlage besteht Punkt 3 über die administrative Organisation der Zone aus einer Beschreibung dieser Organisation der Zone und der Identifizierung der Personen, die bestimmt worden sind, um die vom König oder durch die Regelungen der Zone festgelegten Funktionen, sowohl auf politischer Ebene (Zonenrat und Zonenkollegium) als auch auf operativer Ebene, wahrzunehmen.

In Teil 1 der Anlage betrifft Punkt 3.1 die Zusammensetzung des Zonenrates. Es geht um eine Auflistung der Namen der Ratsmitglieder und der Namen der Gemeinden, aus denen sie jeweils stammen, sowie die Identifizierung des Vorsitzenden.

In Teil 1 der Anlage betrifft Punkt 3.2 die Zusammensetzung des Kollegiums. Dabei geht es um eine Auflistung der Namen der Mitglieder des Kollegiums und der Namen der Gemeinden, aus denen sie jeweils stammen, sowie die Identifizierung des Vorsitzenden.

In Teil 1 der Anlage besteht Punkt 3.3 aus einer Beschreibung der verschiedenen Leitungen und der Rolle des Zonenkommandanten.

In Teil 1 der Anlage betrifft Punkt 3.4 über die Zusammensetzung der technischen Kommission und des Stabs die Aufträge und die Zusammensetzung der beiden.

In Teil 1 der Anlage bedarf Punkt 3.5 keines besonderen Kommentars.

Teil 2 der Anlage betrifft die geografischen und demografischen Angaben der Zone. In diesem Teil müssen für jede Gemeinde der Zone folgende Informationen mitgeteilt werden: die geografischen und demografischen Angaben sowie der Standort der Infrastrukturen (Wachen der Zone, eventuelle Verwaltungs- und Logistikgebäude).

Die in Teil 2 der Anlage aufgeführten Auskünfte sind die Mindestangaben, die mitzuteilen sind. Diese Tabelle ist interessant, weil insbesondere die Bevölkerungsdichte darin angegeben wird. Die Zone fügt der Tabelle eine Karte der Bevölkerungsdichte bei, damit man unmittelbar die städtischen Gebiete und die ländlichen Gebiete erkennen kann.

Eine Landkarte der Zone mit der Lokalisierung der Infrastrukturen wird beigefügt.

Teil 3 der Anlage betrifft die Gebietsgliederung und den operativen Einsatz. In diesem Teil müssen die Rolle und die Organisation der Infrastrukturen, die bei der Organisation der Einsätze der Zone eine Rolle spielen, beschrieben werden, damit den Notrufen, bei denen Einsatzmittel insbesondere vom Netzwerk der Wachen aus ausgeschickt werden müssen, bestmöglich Folge geleistet werden kann, und müssen die im mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm festgelegten Dienstleistungsniveaus beschrieben werden. Wenn die Zone außerhalb ihres Gebiets eingreift oder wenn sie von den Mitteln einer anderen Zone im Rahmen der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe Gebrauch macht, werden die diesbezüglichen Modalitäten im Schema zur Organisation der Einsätze präzisiert. Das Schema zur Organisation der Einsätze enthält Informationen über die besonderen Noteinsatzpläne und die im Voraus zu erstellenden Einsatzpläne, die in der Anlage zum Schema aufgelistet werden.

In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1 die Wachen der Zone, die schnellstmögliche angemessene Hilfe und die angemessenen Mittel. Gemäß dem Königlichen Erlass vom 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel legt die Zone ihre angemessenen Mittel fest. Die von der Zone pro Auftrag festgelegten angemessenen Mittel sind in Form einer Tabelle im Schema zur Organisation der Einsätze enthalten. Die Tabelle wird für die besonderen Fahrzeuge der Zone (beispielsweise für das Fahrzeug "Einsatzleitstelle") ergänzt.

In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.1 die Liste der in Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 vorgesehenen Aufträge, nämlich Vorausschau, Verhütung, Vorbereitung, Durchführung und Bewertung.

In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.1.1 die allgemeinen Aufträge. Es geht darum, die von allen Wachen der Zone ausgeführten allgemeinen Aufträge, nämlich die Einsatzaufträge und die Aufträge in Sachen logistische oder administrative Unterstützung, aufzulisten.

In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.1.2 die besonderen Aufträge. Es geht darum, die von einer oder mehreren Wachen der Zone ausgeführten besonderen Aufträge, nämlich die Einsatzaufträge und die Aufträge in Sachen logistische oder administrative Unterstützung, aufzulisten.

In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.2 den hierarchischen Verantwortlichen der Wachen. Die Wachen unterliegen der hierarchischen Gewalt eines verantwortlichen Offiziers. Ein und derselbe Offizier kann für mehrere Wachen verantwortlich sein. Er erstattet dem Zonenkommandanten oder seinem Beauftragten Bericht. Der verantwortliche Offizier wird im Schema zur Organisation der Einsätze identifiziert.

In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.3 die Einsatzfahrzeuge der Wachen. Das Schema umfasst eine Tabelle, in der pro Wache Anzahl und Typ der Fahrzeuge für die schnellstmögliche angemessene Hilfe aufgeführt werden. In der Tabelle wird zudem die Gesamtanzahl pro Fahrzeugtyp für die Zone angegeben.

In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.4 den Mindestbestand an Personal im Bereitschaftsdienst in der Kaserne und an abrufbarem Personal in Form einer Tabelle. Für alle Wachen wird die Anzahl Feuerwehrleute im Bereitschaftsdienst beziehungsweise abrufbarer Feuerwehrleute sowie ihr Dienstgrad angegeben. Der Personalbestand richtet sich nach der operativen Tätigkeit der Wache und der Verfügbarkeit der freiwilligen Personalmitglieder.

In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.5 den Einsatz der Mittel. Beim Ausschicken der Mittel ist der Grundsatz der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe ausschlaggebend. Sind die angemessenen Mittel der schnellsten Wache(n) nicht verfügbar, werden die Mittel der zweitschnellsten Wachen mit den angemessenen Mitteln vor Ort geschickt. Dieses "Kaskadenprinzip" für das Ausschicken der schnellstmöglichen angemessenen Mittel wird so oft wie nötig wiederholt.

Das Schema beschreibt, wie die schnellstmögliche angemessene Hilfe innerhalb der Zone und zwischen Zonen organisiert wird. Es bestimmt zudem die Einsatzsektoren für die verschiedenen Wachen der Zone unter Berücksichtigung der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe. Die Sektoren der zweit- und der drittschnellsten Wache, die über angemessene Mittel verfügen, müssen ebenfalls erwähnt werden. Auf der Grundlage der Analyse der verfügbaren Mittel wird das Prinzip des Netzwerks von Wachen ebenfalls für das Ausschicken der erforderlichen Mittel berücksichtigt. So können die für ein und denselben Einsatz erforderlichen Mittel aus verschiedenen Wachen kommen.

Ein Beispiel einer Tabelle wird vorgesehen.

Diese Art Tabelle kann für andere Aufträge (beispielsweise für die Einsätze auf der Autobahn unter Berücksichtigung der Autobahnauffahrten und -ausfahrten) erstellt werden.

In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 2 die Tabelle der Dienstleistungsniveaus der Zone. Der Rat legt im mehrjährigen Richtlinienprogramm die Dienstleistungsniveaus fest, die auf das Gebiet der Zone anwendbar sind. Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt ausführlich die Dienstleistungsniveaus pro Einsatzsektor und pro Auftrag.

In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 3 die Behandlung eines Notrufs.

Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt ausführlich, wie ein Notruf (vom Eingang des Anrufs bis zum Ausschicken der Hilfsdienste) behandelt wird, und beschreibt die Arbeitsweise und die Mittel, die eingesetzt werden für die Auslösung der Alarmierungskette durch die 100/112-Zentren bis zum Ausschicken der Mittel von den Wachen der Zone aus. Das Sammeln von statistischen Daten wird ebenfalls erläutert.

Wenn Personal der Zone von einem der Glieder der Alarmierungskette betroffen ist, beschreibt das Schema zur Organisation der Einsätze die wahrgenommenen Funktionen, die erforderlichen Kompetenzen und die Arbeitsweise des Personals. Wenn besondere Verfahren von der Zone festgelegt worden sind und von den Elementen der Alarmierungskette umgesetzt werden, werden diese beschrieben.

In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 4 die spezifischen Mittel. Die Abdeckung der Risiken, die spezifische Mittel erfordern, wird durch die Mittel der Wachen gewährleistet, die zur Abdeckung der spezifischen Risiken beitragen, ohne spezifische Angliederung an eine Gemeinde oder einen Sektor.

Die Zone bestimmt die spezifischen Mittel, die für die Ausführung der Aufträge auf ihrem Gebiet nützlich sind. Sie kann über eine Vereinbarung auf die Mittel der anderen Zonen zurückgreifen. Die Vereinbarung beschreibt die Mittel, die Einsatzmodalitäten und die administrativen Modalitäten (beispielsweise die Fakturierung).

Die Vereinbarungen, durch die die Hilfeleistungszone sich verpflichtet hat, in anderen Zonen einzugreifen, werden ebenfalls erwähnt.

Für jedes spezifische Mittel, das die Zone verwendet, erstellt sie ein Beschreibungsblatt mit mindestens folgenden Angaben: - Material, - erforderliches Personal und erforderliche spezifische Qualifikationen, - Ort, an dem sich die Mittel befinden, - Alarmierungsweise für die Mittel, - Dauer der Mobilisierung des Mittels, - ...

In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 5 die Einsatzkoordination und die operative Organisation der Befehlsführung. Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt die Befehlskette. Die Befehlskette ermöglicht eine kohärente und angepasste Verstärkung der Hilfeleistungsmittel je nach Art und Schwere der Einsätze. Die Befehlskette berücksichtigt die Kompetenzen, die für die Ausübung der Funktion erforderlich sind, und die Kompetenzen, die das Personal bei den Ausbildungen erworben hat.

Wenn eine Aufstellung des Bereitschaftsdienstes für die verschiedenen Befehlsebenen besteht, wird diese im Schema zur Organisation der Einsätze beschrieben. Die Befehlskette muss die Einsatzkoordination am Ort des Zwischenfalls, in der eventuellen Einsatzleitstelle (PC-Ops) oder dem eventuellen Koordinierungsausschuss, die im Königlichen Erlass vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne und in den diesbezüglichen Ministeriellen Rundschreiben erwähnt sind, gewährleisten.

In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 6.1 die Sicherheit bei Einsätzen.

Der Plan beschreibt alle Maßnahmen, die von der Zone ergriffen werden, damit die Sicherheit des Personals bei Einsätzen gewährleistet ist.

Wenn besondere Mittel eingesetzt werden müssen, um die Sicherheit der Einsatzkräfte zu unterstützen, beschreibt der Plan die einzuhaltenden Verfahren.

In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 6.2 die logistische Unterstützung für das Personal. Die Zone sieht insbesondere die Mittel vor, um die Personalmitglieder bei Einsätzen nötigenfalls mit Getränken und Essen zu versorgen. Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt ausführlich die Modalitäten zur Ausführung der logistischen Unterstützung.

In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 6.3 den psychologischen Beistand.

Die Zone organisiert psychologischen Beistand für Einsatzkräfte, um das Risiko eines Traumas nach einem Einsatz zu begrenzen. Hierzu kann sie die Dienste einer bestehenden spezialisierten Organisation in Anspruch nehmen. Der Plan beschreibt ausführlich die Mittel, die zur Gewährleistung eines psychologischen Beistands für die Einsatzkräfte in allen belastenden oder Stresssituationen eingesetzt werden.

In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 6.4 das Debriefing, auch "Feedback über die Erfahrungen" genannt. Die Zone arbeitet Bewertungsverfahren aus, die es ermöglichen, Erkenntnisse aus operativen Einsätzen (RetEx) zu gewinnen. Der Plan beschreibt die Organisation, die die Zone einführt, um das RetEx zu gewährleisten, und die Verfahren in Sachen Debriefing mit dem Personal. Dieses RetEx kann in Zusammenarbeit mit dem Fachzentrum für zivile Sicherheit stattfinden.

In Teil 3 der Anlage bedarf Punkt 7 keines besonderen Kommentars.

Ich habe die Ehre, Sire, die ehrerbietige und getreue Dienerin Eurer Majestät zu sein.

Die Ministerin des Innern Frau J. MILQUET

25. APRIL 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Mindestinhalts und der Struktur des Schemas zur Organisation der Einsätze der Hilfeleistungszonen und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10.November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108;

Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der Artikel 22/1 und 224 Absatz 2;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 10. Dezember 2013;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 21.

Januar 2014;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 55.172/2 des Staatsrates vom 24. Februar 2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Auf Vorschlag der Ministerin des Innern Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: KAPITEL I - Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man unter: 1. Gesetz vom 15.Mai 2007: das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, 2. Zone: die Hilfeleistungszone, erwähnt in Artikel 14 des Gesetzes vom 15.Mai 2007, 3. Rat: den Zonenrat, erwähnt in Artikel 24 des Gesetzes vom 15.Mai 2007, 4. Kollegium: das Zonenkollegium, vorgesehen in Artikel 55 des Gesetzes vom 15.Mai 2007, 5. Zonenkommandanten: den Zonenkommandanten, erwähnt in Artikel 109 des Gesetzes vom 15.Mai 2007, 6. mehrjährigem allgemeinen Richtlinienprogramm: das mehrjährige allgemeine Richtlinienprogramm, erwähnt in Artikel 23 des Gesetzes vom 15.Mai 2007, 7. jährlichem Aktionsplan: den jährlichen Aktionsplan, erwähnt in Artikel 23 § 3 des Gesetzes vom 15.Mai 2007, 8. Schema zur Organisation der Einsätze: das Schema zur Organisation der Einsätze, erwähnt in Artikel 22/1 des Gesetzes vom 15.Mai 2007, 9. Dienstleistungsniveau: den Abdeckungsgrad für ein bestimmtes Gebiet, das heißt die Einsatzfrist für einen bestimmten Auftrag auf einem bestimmten Gebiet und den Prozentsatz einer angemessenen Reaktion binnen dieser Frist. KAPITEL II - Schema zur Organisation der Einsätze Art. 2 - Das Schema zur Organisation der Einsätze wird den Ratsmitgliedern, der in Artikel 168 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten Generalinspektion der Dienste der zivilen Sicherheit, den angrenzenden Zonen, dem Provinzgouverneur und dem Personal der Zone zur Verfügung gestellt.

Art. 3 - Der Mindestinhalt und die Struktur des Schemas zur Organisation der Einsätze wird gemäß dem Muster in der Anlage zu vorliegendem Erlass festgelegt.

Art. 4 - Der Zonenkommandant nimmt alle drei Jahre eine Bewertung des Schemas vor, insbesondere anhand der Einsatzstatistiken.

Das Schema wird gegebenenfalls den Ergebnissen der Bewertung angepasst.

KAPITEL III - Abänderungsbestimmungen Art. 5 - Die Überschrift von Kapitel 3 des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel wird wie folgt ersetzt: "Plan der vorläufigen Zone in Bezug auf die Bedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und auf die angemessenen Mittel". Art. 6 - Artikel 8 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: 1. Paragraph 1 Absatz 1 wird wie folgt ersetzt: "Im Plan der vorläufigen Zone in Bezug auf die Bedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und auf die angemessenen Mittel, nachstehend "Plan" genannt, werden die Einsetzung der im vorliegenden Erlass vorgesehenen Mittel und die spezifischen angemessenen Mittel der Zone bestimmt." 2. In § 1 Absatz 2 werden die Wörter "und den im mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm bestimmten Prioritäten" gestrichen.3. In § 1 Absatz 4 und 5 wird der Begriff "Zone" jeweils durch den Begriff "vorläufige Zone" ersetzt.4. Die Paragraphen 2 und 3 werden aufgehoben. Art. 7 - In Artikel 9 desselben Erlasses wird das Wort "Zone" durch die Wörter "vorläufigen Zone" ersetzt.

Art. 8 - In Artikel 12 Absatz 2 desselben Erlasses wird der letzte Satz wie folgt ersetzt: "Hierzu erstellen die vorläufigen Zonen einen Plan, dessen Inhalt Artikel 8 entspricht, und erstellen die Zonen ein Schema zur Organisation der Einsätze, wie durch den Königlichen Erlass vom 25. April 2014 zur Festlegung des Mindestinhalts und der Struktur des Schemas zur Organisation der Einsätze der Hilfeleistungszonen und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel organisiert." KAPITEL IV - Schlussbestimmungen Art. 9 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses ist bei der Verwendung des Begriffs "Zone" auch der Feuerwehrdienst und Dienst für dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt gemeint.

Die Zuständigkeiten, die dem Rat, dem Kollegium und dem Zonenkommandanten durch vorliegenden Erlass anvertraut werden, werden in diesem Fall von den zuständigen Organen des Feuerwehrdienstes und Dienstes für dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt ausgeübt.

Art. 10 - Folgende Bestimmungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft: 1. Artikel 22/1 des Gesetzes vom 15.Mai 2007 über die zivile Sicherheit, 2. vorliegender Erlass. In Abweichung von Absatz 1 tritt vorliegender Erlass für die in Artikel 220 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten vorläufigen Zonen an dem vom Rat bestimmten Datum, an dem die Feuerwehrdienste in die Zone integriert werden, und spätestens am 1.

Januar 2016 in Kraft.

Art. 11 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

PHILIPPE Von Königs wegen: Die Ministerin des Innern Frau J. MILQUET

Anlage: Mindestinhalt und Struktur des Schemas zur Organisation der Einsätze TEIL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. ALLGEMEINES 1.1 Daseinsberechtigung des Schemas zur Organisation der Einsätze (Ausdehnung und Grenzen des vom Schema erfassten Gebiets) 1.2 Inhaltsverzeichnis 2. ZUSTÄNDIGKEITEN UND AUFTRÄGE DER ZONE 3.ADMINISTRATIVE ORGANISATION DER ZONE 3.1 Zusammensetzung des Rates 3.2 Zusammensetzung des Kollegiums 3.3 Leitung der Zone Es geht insbesondere darum, die verschiedenen Leitungen innerhalb der Zone festzulegen und die Rolle des Zonenkommandanten zu bestimmen. 3.4 Zusammensetzung und Auftrag der technischen Kommission und des Leitungsteams (Stab) 3.5 Organigramm der Zone TEIL 2: GEOGRAFISCHE UND DEMOGRAFISCHE ANGABEN DER ZONE

LAS-Code

Gemeinde

Standort der Infrastrukturen (Wache, Verwaltungsgebäude, Logistikgebäude usw.)

Bevölkerung

Fläche

Bevölkerungsdichte

Gesamtzahl pro Zone:


Die Zone fügt eine Karte der Bevölkerungsdichte bei, damit man die städtischen Gebiete und die ländlichen Gebiete erkennen kann.

Eine Landkarte der Zone mit der Lokalisierung der Infrastrukturen wird beigefügt.

TEIL 3: GEBIETSGLIEDERUNG UND OPERATIVER EINSATZ 1. WACHEN DER ZONE UND SCHNELLSTMÖGLICHE ANGEMESSENE HILFE - ANGEMESSENE MITTEL 1.1 Aufträge der Wachen 1.1.1 Allgemeine Aufträge (Einsatzaufträge und Unterstützungsaufträge, die von allen Wachen der Zone ausgeführt werden) 1.1.2 Besondere Aufträge (Einsatzaufträge und Unterstützungsaufträge, die von einer oder mehreren Wachen der Zone ausgeführt werden) Das Schema zur Organisation der Einsätze enthält Informationen über die besonderen Noteinsatzpläne und die im Voraus zu erstellenden Einsatzpläne, die in der Anlage zum Schema aufgelistet werden. 1.2 Hierarchischer Verantwortlicher der Wachen Die Wachen unterliegen der hierarchischen Gewalt eines verantwortlichen Offiziers. Ein und derselbe Offizier kann für mehrere Wachen verantwortlich sein. Er erstattet dem Zonenkommandanten oder seinem Beauftragten Bericht. Der verantwortliche Offizier wird im Schema zur Organisation der Einsätze identifiziert. 1.3 Einsatzfahrzeuge der Wachen in Form einer Tabelle

Wache

Multi- funktionales Löschfahr- zeug

Lösch- fahr- zeug

Bergungs- fahrzeug

Tank- lösch- fahrzeug

Dreh- leiter- fahrzeug

Kranken- wagen

Sicherungs- fahrzeug

Einsatz- leitwagen

Wache 1


Wache 2


Wache n


1.4 Mindestbestand an Personal im Bereitschaftsdienst in der Kaserne oder an abrufbarem Personal pro Wache in Form einer Tabelle

Wache

tags Feuerwehrleute im Bereitschaftsdienst in der Kaserne pro Dienstgrad

tags Abrufbare Feuerwehrleute pro Dienstgrad

nachts Feuerwehrleute im Bereitschaftsdienst in der Kaserne pro Dienstgrad

nachts Abrufbare Feuerwehrleute pro Dienstgrad

Wache 1


Wache 2


Wache n


1.5 Einsatz der Mittel Beim Ausschicken der Mittel ist der Grundsatz der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe ausschlaggebend. Sind die angemessenen Mittel der schnellst en Wache(n) nicht verfügbar, werden die Mittel der zweitschnellsten Wachen mit den angemessenen Mitteln vor Ort geschickt. Dieses "Kaskadenprinzip" für das Ausschicken der schnellstmöglichen angemessenen Mittel wird so oft wie nötig wiederholt.

Das Schema beschreibt, wie die schnellstmögliche angemessene Hilfe innerhalb der Zone und zwischen Zonen organisiert wird. Es bestimmt zudem die Einsatzsektoren für die verschiedenen Wachen der Zone unter Berücksichtigung der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe. Die Sektoren der zweit- und der drittschnellsten Wache, die über angemessene Mittel verfügen, müssen ebenfalls erwähnt werden. Auf der Grundlage der Analyse der verfügbaren Mittel wird das Prinzip des Netzwerks von Wachen ebenfalls für das Ausschicken der erforderlichen Mittel berücksichtigt. So können die für ein und denselben Einsatz erforderlichen Mittel aus verschiedenen Wachen kommen. 1.5.1 Brand

Schnellste Wache

Zweitschnellste Wache

Drittschnellste Wache

Sektor 1

P1

P2

P4

Sektor 2

P2

P4

P8

Sektor 3

P3

P7

P8


1.5.2 Technische Hilfeleistung

Schnellste Wache

Zweitschnellste Wache

Drittschnellste Wache

Sektor 1

P2

P4

P8

Sektor 2

P2

P4

P8

Sektor 3

P3

P7

P8


1.5.3 Andere Einsätze

Schnellste Wache

Zweitschnellste Wache

Drittschnellste Wache

Sektor 1

P1

P2

P4

Sektor 2

P2

P4

P8

Sektor 3

P3

P7

P8


2. TABELLE DER DIENSTLEISTUNGSNIVEAUS DER ZONE In Ausführung des mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramms legt der Rat die Dienstleistungsniveaus fest, die auf das Gebiet der Zone anwendbar sind.Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt ausführlich die Dienstleistungsniveaus pro Einsatzsektor und pro Auftrag.

Einsatzsektor

Auftrag "a"

Auftrag "b"

Auftrag "n"

Prozentsatz a1

Prozentsatz b1

Prozentsatz c1

Prozentsatz a2

Prozentsatz b2

Prozentsatz c2

Prozentsatz an

Prozentsatz bn

Prozentsatz cn


3. BEHANDLUNG EINES NOTRUFS Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt ausführlich, wie ein Notruf (vom Eingang des Anrufs bis zum Ausschicken der Hilfsdienste) behandelt wird, und beschreibt die Arbeitsweise und die Mittel, die eingesetzt werden für die Auslösung der Alarmierungskette durch die 100/112-Zentren bis zum Ausschicken der Mittel von den Wachen der Zone aus.Das Sammeln von statistischen Daten wird ebenfalls erläutert.

Wenn Personal der Zone von einem der Glieder der Alarmierungskette betroffen ist, beschreibt das Schema zur Organisation der Einsätze die wahrgenommenen Funktionen, die erforderlichen Kompetenzen und die Arbeitsweise des Personals. Wenn besondere Verfahren von der Zone festgelegt worden sind und von den Elementen der Alarmierungskette umgesetzt werden, werden diese beschrieben. 4. SPEZIFISCHE MITTEL (für spezifische Risiken) Die Zone bestimmt die spezifischen Mittel, die für die Ausführung der Aufträge auf ihrem Gebiet nützlich sind.Sie kann über eine Vereinbarung auf die Mittel der anderen Zonen zurückgreifen. Die Vereinbarung beschreibt die Mittel, die Einsatzmodalitäten und die administrativen Modalitäten (beispielsweise die Fakturierung).

Die Vereinbarungen, durch die die Hilfeleistungszone sich verpflichtet hat, in anderen Zonen einzugreifen, werden ebenfalls erwähnt.

Für jedes spezifische Mittel, das die Zone verwendet, erstellt sie ein Beschreibungsblatt mit mindestens folgenden Angaben: - Material, - erforderliches Personal und erforderliche spezifische Qualifikationen, - Ort, an dem sich die Mittel befinden, - Alarmierungsweise für die Mittel, - Dauer der Mobilisierung des Mittels, - ... 5. EINSATZKOORDINATION UND OPERATIVE ORGANISATION DER BEFEHLSFÜHRUNG (Beschreibung der Befehlskette) Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt die Befehlskette. Die Befehlskette ermöglicht eine kohärente und angepasste Verstärkung der Hilfeleistungsmittel je nach Art und Schwere der Einsätze. Die Befehlskette berücksichtigt die Kompetenzen, die für die Ausübung der Funktion erforderlich sind, und die Kompetenzen, die das Personal bei den Ausbildungen erworben hat. Wenn eine Aufstellung des Bereitschaftsdienstes für die verschiedenen Befehlsebenen besteht, wird diese im Schema zur Organisation der Einsätze beschrieben. Die Befehlskette muss die Einsatzkoordination am Ort des Zwischenfalls, in der eventuellen Einsatzleitstelle (PC-Ops) oder dem eventuellen Koordinierungsausschuss, die im Königlichen Erlass vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne und in den diesbezüglichen Ministeriellen Rundschreiben erwähnt sind, gewährleisten. 6. VERSCHIEDENES 6.1 Sicherheit bei Einsätzen (Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit des Personals bei Einsätzen) Der Plan beschreibt alle Maßnahmen, die von der Zone ergriffen werden, damit die Sicherheit des Personals bei Einsätzen gewährleistet ist.

Wenn besondere Mittel eingesetzt werden müssen, um die Sicherheit der Einsatzkräfte zu unterstützen, beschreibt der Plan die einzuhaltenden Verfahren. 6.2 Logistische Unterstützung für das Personal Die Zone sieht insbesondere die Mittel vor, um die Personalmitglieder bei Einsätzen nötigenfalls mit Getränken und Essen zu versorgen. Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt ausführlich die Modalitäten zur Ausführung der logistischen Unterstützung. 6.3 Psychologischer Beistand für das Personal Die Zone organisiert psychologischen Beistand für Einsatzkräfte, um das Risiko eines Traumas nach einem Einsatz zu begrenzen. Hierzu kann sie die Dienste einer bestehenden spezialisierten Organisation in Anspruch nehmen. Der Plan beschreibt ausführlich die Mittel, die zur Gewährleistung eines psychologischen Beistands für die Einsatzkräfte in allen belastenden oder Stresssituationen eingesetzt werden. 6.4 Debriefing/Feedback über die Erfahrungen Die Zone arbeitet Bewertungsverfahren aus, die es ermöglichen, Erkenntnisse aus operativen Einsätzen (RetEx) zu gewinnen. Der Plan beschreibt die Organisation, die die Zone einführt, um das RetEx zu gewährleisten, und die Verfahren in Sachen Debriefing mit dem Personal. 7. ANLAGEN - Karte der Bevölkerungsdichte - Landkarte der Zone mit Lokalisierung der Infrastrukturen - Besondere Noteinsatzpläne und im Voraus erstellte Einsatzpläne - Sonstiges Gesehen, um Unserem Erlass vom 25.April 2014 zur Festlegung des Mindestinhalts und der Struktur des Schemas zur Organisation der Einsätze der Hilfeleistungszonen und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel beigefügt zu werden PHILIPPE Von Königs wegen: Die Ministerin des Innern Frau J. MILQUET

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