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Arrêté Ministériel du 19 juillet 2016
publié le 29 décembre 2016

Arrêté ministériel fixant la nomenclature des points pour les prestations effectuées par les avocats chargés de l'aide juridique de deuxième ligne partiellement ou complètement gratuite. - Traduction allemande

source
service public federal justice
numac
2016000840
pub.
29/12/2016
prom.
19/07/2016
ELI
eli/arrete/2016/07/19/2016000840/moniteur
moniteur
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SERVICE PUBLIC FEDERAL JUSTICE


19 JUILLET 2016. - Arrêté ministériel fixant la nomenclature des points pour les prestations effectuées par les avocats chargés de l'aide juridique de deuxième ligne partiellement ou complètement gratuite. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté ministériel du 19 juillet 2016 fixant la nomenclature des points pour les prestations effectuées par les avocats chargés de l'aide juridique de deuxième ligne partiellement ou complètement gratuite (Moniteur belge du 10 août 2016).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ 19. JULI 2016 - Ministerieller Erlass zur Festlegung des Verzeichnisses der Punkte für die Leistungen, die von den Rechtsanwälten erbracht werden, die mit dem teilweise oder vollständig unentgeltlichen weiterführenden juristischen Beistand beauftragt sind Der Minister der Justiz, Aufgrund des Gerichtsgesetzbuches, insbesondere des Artikels 446bis, eingefügt durch das Gesetz vom 23.November 1998 über den juristischen Beistand, der Artikel 508/22 und 508/23, eingefügt durch dasselbe Gesetz, der Artikel 508/13 und 508/19, eingefügt durch dasselbe Gesetz und abgeändert durch das Gesetz vom 6. Juli 2016 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches in Bezug auf den juristischen Beistand, und der Artikel 508/24 und 508/25, eingefügt durch das Gesetz vom 15. Juni 2006 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches in Bezug auf den juristischen Beistand;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 1999 zur Festlegung der Ausführungsmodalitäten in Bezug auf die Entschädigung, die Rechtsanwälten im Rahmen des weiterführenden juristischen Beistands gewährt wird, des Artikels 2 Nr. 1 Absatz 2, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 21. Juli 2016;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 5. Juni 2008 zur Festlegung der Liste mit Punkten für die Leistungen, die von den Rechtsanwälten erbracht werden, die mit dem teilweise oder vollständig unentgeltlichen weiterführenden juristischen Beistand beauftragt sind, abgeändert durch den Ministeriellen Erlass vom 6. Dezember 2012;

Aufgrund der Stellungnahme der Kammer der flämischen Rechtsanwaltschaften und der Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften Belgiens;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 11. Mai 2016;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 1. Juli 2016, Erlässt: Artikel 1 - Die Liste der Punkte, erwähnt in Artikel 2 Nr. 1 Absatz 2 des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 1999 zur Festlegung der Ausführungsmodalitäten in Bezug auf die Entschädigung, die Rechtsanwälten im Rahmen des weiterführenden juristischen Beistands gewährt wird, und über den Zuschuss für die mit der Organisation der Büros für juristischen Beistand verbundenen Kosten, wird in der Anlage zum vorliegenden Erlass festgelegt.

Jeder Punkt entspricht einer Stunde erbrachter Leistungen.

Art. 2 - Der Rechtsanwalt kann für denselben Antragsteller oder für verschiedene Antragsteller mit ähnlichen Interessen, denen er in derselben Sache beisteht, nur einmal die Basispunkte beantragen.

Art. 3 - Der Ministerielle Erlass vom 5. Juni 2008 zur Festlegung der Liste mit Punkten für die Leistungen, die von den Rechtsanwälten erbracht werden, die mit dem teilweise oder vollständig unentgeltlichen weiterführenden juristischen Beistand beauftragt sind, wird aufgehoben.

Art. 4 - In Absprache mit den in Artikel 488 des Gerichtsgesetzbuches vorgesehenen Behörden wird eine Bewertung dieses Ministeriellen Erlasses im Laufe des Jahres nach dem Ende des zweiten Gerichtsjahres nach Inkrafttreten des vorliegenden Erlasses vorgenommen.

Art. 5 - Vorliegender Erlass tritt am 1. September 2016 in Kraft.

Brüssel, den 19. Juli 2016 Der Minister der Justiz K. GEENS

ANLAGE Anlage zum Ministeriellen Erlass vom 19. Juli 2016 zur Festlegung des Verzeichnisses der Punkte für die Leistungen, die von den Rechtsanwälten erbracht werden, die mit dem teilweise oder vollständig unentgeltlichen weiterführenden juristischen Beistand beauftragt sind Verzeichnis der Punkte für bestimmte Leistungen im Rahmen des weiterführenden juristischen Beistands

1. Leistungen ohne anschließendes Verfahren

Punkte

1.1

Konsultation (max. 3 pro Bestellung)

1 (max. 3)

1.2

Konsultation außerhalb der Praxis (max. 3 pro Bestellung)

2 (max. 3)

1.3

Schriftliche Stellungnahme

3

1.4

Abfassung der Klage

2

1.5

Gütliche Einigung


1.5.1

Abzahlungsfristen (pro Gegenpartei)

0,5

1.5.2

Schriftliche Vereinbarung

2

1.5.3

Vergleich

3

2. Personen- und Familienrecht


2.1

Familiengericht


2.1.1

Weigerung des Standesbeamten, eine Trauung vorzunehmen


2.1.1.1

Basis

4

2.1.1.2

Abfassung der Antragschrift/Ladung

2+

2.1.1.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

2.1.1.4

Pro Sozial- und/oder Polizeibericht

2+

2.1.1.5

Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist

2+

2.1.2

Klage auf Erklärung der Nichtigkeit der Ehe


2.1.2.1

Basis

4

2.1.2.2

Abfassung der Antragschrift/Ladung

2+

2.1.2.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

2.1.2.4

Pro Sozial- und/oder Polizeibericht

2+

2.1.2.5

Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist

2+

2.1.3

Verfahren mit Bezug auf verheiratete Personen (Art. 221-223 des Zivilgesetzbuches)


2.1.3.1

Basis

4

2.1.3.2

Abfassung der Antragschrift/Ladung

2+

2.1.3.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

2.1.3.4

Anhörung von Kindern

2+

2.1.3.5

Pro Sozial- und/oder Polizeibericht

2+

2.1.3.6

Begutachtung durch Sachverständige

3+

2.1.3.6.1

Bei Einsetzungsversammlung

2+

2.1.3.7

Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist

2+

2.1.3.8

Inventarerstellung (pro Leistung)

2+

2.1.4

Verfahren mit Bezug auf gesetzlich Zusammenwohnende (Art. 1479 des Zivilgesetzbuches)


2.1.4.1

Basis

4

2.1.4.2

Abfassung der Antragschrift/Ladung

2+

2.1.4.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

2.1.4.4

Anhörung von Kindern

2+

2.1.4.5

Pro Sozial- und/oder Polizeibericht

2+

2.1.4.6

Begutachtung durch Sachverständige

3+

2.1.4.6.1

Bei Einsetzungsversammlung

2+

2.1.4.7

Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist

2+

2.1.4.8

Inventarerstellung (pro Leistung)

2+

2.1.5

Unterhalt außerhalb des Verfahrens Art. 221-223 des Zivilgesetzbuches


2.1.5.1

Basis

4

2.1.5.2

Abfassung der Antragschrift/Ladung

2+

2.1.5.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

2.1.5.4

Begutachtung durch Sachverständige

3+

2.1.5.4.1

Bei Einsetzungsversammlung

2+

2.1.5.5

Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist

2+

2.1.6

Ehescheidung (alte Rechtsvorschriften) oder Trennung von Tisch und Bett


2.1.6.1

Basis für Scheidung von Rechts wegen

4

2.1.6.2

Basis für Ehescheidung wegen tatsächlicher Trennung

4

2.1.6.3

Basis für Scheidung aus anderen Gründen als von Rechts wegen

6

2.1.6.4

Abfassung der Antragschrift/Ladung

2+

2.1.6.5

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

2.1.6.6

Zeugenvernehmung

+1 pro angefangene Stunde

2.1.6.7

Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist

2+

2.1.7

Ehescheidung wegen unheilbarer Zerrüttung


2.1.7.1

Basis

4

2.1.7.2

Abfassung der Antragschrift/Ladung

2+

2.1.7.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

2.1.7.4

Klage auf Unterhalt mit Klärung des fehlerhaften Verhaltens

5+

2.1.7.5

Klage auf Unterhalt ohne Klärung des fehlerhaften Verhaltens

3+

2.1.7.6

Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist

2+

2.1.8

Ehescheidung im gegenseitigen Einverständnis


2.1.8.1

Basis

4

2.1.8.2

Abfassung einer Vereinbarung

3+

2.1.8.3

Mit Kindern

3+

2.1.9

Dringlichkeitsverfahren


2.1.9.1

Basis

4

2.1.9.2

Abfassung der Antragschrift/Ladung

2+

2.1.9.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

2.1.9.4

Anhörung von Kindern

2+

2.1.9.5

Pro Sozial- und/oder Polizeibericht

2+

2.1.9.6

Begutachtung durch Sachverständige

3+

2.1.9.6.1

Bei Einsetzungsversammlung

2+

2.1.9.7

Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist

2+

2.1.9.8

Inventarerstellung (pro Leistung)

2+

2.1.10

Antragschrift bezüglich Feststellung eines Ehebruchs

3

2.1.11

Auseinandersetzung und Verteilung


2.1.11.1

Basis

3

2.1.11.2

Mit getrennter Ladung

2+

2.1.11.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

2.1.11.4

Erstellung Vergleich ohne Notar

3+

2.1.11.5

Mitwirkung eines Notars, Versammlung, Leistung, Beginn der Tätigkeit, Inventarerstellung, Schwierigkeiten ...

+1,5 pro Leistung

2.1.11.6

Abfassung einer Festsetzungsmitteilung

3+

2.1.11.7

Notiz bei Schwierigkeiten

3+

2.1.11.8

Mit Verfahren nach Schwierigkeiten

7+

2.1.11.9

Bei unbeweglichen Gütern und ausführlich dargelegter Beanstandung mit umfangreichem Briefverkehr

3+

2.1.12

Abstammungsverfahren


2.1.12.1

Basis

4

2.1.12.2

Abfassung der Antragschrift im Hinblick auf die Bestellung eines Ad-hoc-Vormunds

2+

2.1.12.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

2.1.12.4

Sozialuntersuchung oder medizinisches Gutachten

2+

2.1.12.5

Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist

2+

2.1.13

Adoption


2.1.13.1

Antragschrift

6

2.1.13.2

Angefochtene Adoption (pro Instanz)

9

2.1.13.3

Widerrufung der Adoption (pro Instanz)

9

2.1.14

Streitfälle mit Bezug auf die elterliche Autorität, die Unterbringung und das Recht auf persönlichen Umgang der Eltern


2.1.14.1

Basis

4

2.1.14.2

Abfassung der Antragschrift/Ladung

2+

2.1.14.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

2.1.14.4

Anhörung von Kindern

2+

2.1.14.5

Pro Sozial- und/oder Polizeibericht

2+

2.1.14.6

Begutachtung durch Sachverständige

3+

2.1.14.6.1

Bei Einsetzungsversammlung

2+

2.1.14.7

Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist

2+

2.1.15

Recht auf persönlichen Umgang von Drittpersonen


2.1.15.1

Basis

4

2.1.15.2

Abfassung der Antragschrift/Ladung

2+

2.1.15.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

2.1.15.4

Anhörung von Kindern

2+

2.1.15.5

Pro Sozial- und/oder Polizeibericht

2+

2.1.15.6

Begutachtung durch Sachverständige

3+

2.1.15.6.1

Bei Einsetzungsversammlung

2+

2.1.15.7

Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist

2+

2.1.16

Klage auf Unterhalt leibliche Eltern


2.1.16.1

Aussöhnungsphase Vorsitzender

3

2.1.16.2

Verfahren Familiengericht


2.1.16.2.1

Basis

3

2.1.16.2.2

Abfassung der Antragschrift/Ladung

2+

2.1.16.2.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

2.1.16.2.4

Soziales und/oder medizinisches Sachverständigengutachten und/oder Polizeibericht

2+

2.1.16.2.5

Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist

2+

2.1.17

Versiegelung - Abnahme der Siegel


2.1.17.1

Versiegelung

3

2.1.17.2

Abnahme der Siegel

2

2.1.17.3

Einspruch gegen die Abnahme der Siegel

3

2.1.18

Erscheinen vor der Kammer für gütliche Regelung pro Sitzung

2

2.2

Friedensrichter


2.2.1

Verlängerte Minderjährigkeit


2.2.1.1

Beistand Minderjährige

2

2.2.2

Zwangsaufnahme von Geisteskranken


2.2.2.1

Beistand Geisteskranke

4

2.2.2.2

Pro zusätzliches Erscheinen

2+

2.2.2.3

Nachgewiesener Besuch in einer Einrichtung

2+

2.2.3

Bestimmung eines Verwalters/Betreuers


2.2.3.1

Abfassung Antragschrift im Hinblick auf die Bestimmung eines Betreuers für die Person

2+

2.2.3.2

Abfassung Antragschrift im Hinblick auf die Bestimmung eines Betreuers für das Vermögen

2+

2.2.3.3

Abfassung Antragschrift im Hinblick auf die Bestimmung eines Betreuers für die Person und das Vermögen

3+

2.2.3.4

Behandlung

3+

3. Andere Zivilsachen und Handelssachen (Straßenverkehr ausgenommen)

3.1

Friedensgericht


3.1.1

Güteverfahren

2

3.1.2

Abzahlungsfristen ohne Einlassung zur Sache

1,5

3.1.3

Abzahlungsfristen als Kläger (Verbraucherkredit)

2,5

3.1.4

Verfahren auf einseitige Antragschrift (außer Gerichtskostenhilfe)

3

3.1.5

Zur Sache


3.1.5.1

Basis

4

3.1.5.2

Abfassung der Antragschrift/Ladung

2+

3.1.5.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

3.1.5.4

Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist

2+

3.1.5.5

Begutachtung durch Sachverständige

3+

3.1.5.5.1

Bei Einsetzungsversammlung

2+

3.2

Gericht Erster Instanz und Handelsgericht


3.2.1

Güteverfahren

2

3.2.2

Abzahlungsfristen ohne Einlassung zur Sache

1,5

3.2.3

Einseitige Antragschrift

3

3.2.4

Zur Sache


3.2.4.1

Basis

4

3.2.4.2

Abfassung der Antragschrift/Ladung

2+

3.2.4.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

3.2.4.4

Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist

2+

3.2.4.5

Begutachtung durch Sachverständige

3+

3.2.4.5.1

Bei Einsetzungsversammlung

2+

3.2.5

Auseinandersetzung und Verteilung


3.2.5.1

Basis

3

3.2.5.2

Mit getrennter Ladung

2+

3.2.5.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

3.2.5.4

Erstellung Vergleich ohne Notar

3+

3.2.5.5

Mitwirkung eines Notars, Versammlung, Leistung, Beginn der Tätigkeit, Inventarerstellung, Schwierigkeiten ...

+1,5 pro Leistung

3.2.5.6

Abfassung einer Festsetzungsmitteilung

3+

3.2.5.7

Notiz bei Schwierigkeiten

3+

3.2.5.8

Mit Verfahren nach Schwierigkeiten

7+

3.2.5.9

Bei unbeweglichen Gütern und ausführlich dargelegter Beanstandung mit umfangreichem Briefverkehr

3+

3.3

Präsident des Gerichtes Erster Instanz


3.3.1

Eilverfahren


3.3.1.1

Basis

4

3.3.1.2

Abfassung der Antragschrift/Ladung

2+

3.3.1.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

3.3.1.4

Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist

2+

3.3.1.5

Begutachtung durch Sachverständige

3+

3.3.1.5.1

Bei Einsetzungsversammlung

2+

3.3.2

Verfahren wie im Eilverfahren


3.3.2.1

Basis

4

3.3.2.2

Abfassung der Antragschrift/Ladung

2+

3.3.2.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

3.3.2.4

Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist

2+

3.3.2.5

Begutachtung durch Sachverständige

3+

3.3.2.5.1

Bei Einsetzungsversammlung

2+

3.3.3

Einseitige Antragschrift

3

3.3.4

Handelsuntersuchung (pro Erscheinen, das keine Vertagung ist)


3.3.4.1

Basis

3

3.3.4.2

Pro Erscheinen, das keine Vertagung ist

1+

3.4

Pfändungsverfahren (oder wie im Eilverfahren)


3.4.1

Basis

4

3.4.2

Abfassung der Antragschrift/Ladung

2+

3.4.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

3.4.4

Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist

2+

3.4.5

Begutachtung durch Sachverständige

3+

3.4.5.1

Bei Einsetzungsversammlung

2+

4. Sozialsachen


4.1

Arbeitsgericht


4.1.1

Alle Streitsachen mit Bezug auf Arbeitsverträge


4.1.1.1

Basis

4

4.1.1.2

Abfassung der Antragschrift/Ladung

2+

4.1.1.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

4.1.2

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten: alle Verfahren

3

4.1.2.1

Mit Beanstandung der Einstufung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheiten

3+

4.1.2.2

Abfassung der Antragschrift/Ladung

2+

4.1.2.3

Behandlung nach Begutachtung

3+

4.1.2.4

Sitzung, die keine Vertagung ist

2+

4.1.3

Soziale Sicherheit und Sozialhilfe


4.1.3.1

Beanstandung bezüglich ÖSHZ und Arbeitslosengeld


4.1.3.1.1

Basis

4

4.1.3.1.2

Abfassung der Antragschrift/Ladung

2+

4.1.3.1.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

4.1.3.2

Andere Angelegenheiten (keine Abzahlungsfristen)


4.1.3.2.1

Basis

3

4.1.3.2.2

Abfassung der Antragschrift/Ladung

2+

4.1.3.2.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

4.1.3.3

Abzahlungsfristen

2

4.1.4

Güteverfahren (getrenntes Verfahren)

2

4.2

Präsident des Arbeitsgerichts


4.2.1

Eilverfahren


4.2.1.1

Basis

4

4.2.1.2

Abfassung der Antragschrift/Ladung

2+

4.2.1.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

4.2.2

Einseitige Antragschrift

3

4.2.3

Kollektive Schuldenregelung


4.2.3.1

Hinterlegung der Antragschrift


4.2.3.1.1

Basis (bis zu 10 Gläubiger)

5

4.2.3.1.2

10-15 Gläubiger

1+

4.2.3.1.3

16-20 Gläubiger

1+

4.2.3.1.4

>20 jeweils pro 10 Gläubiger

1+

4.2.3.2

Fortsetzung des Verfahrens nach Annehmbarkeit


4.2.3.2.1

Pro Erscheinen, das keine Vertagung ist

2

4.2.3.2.2

Ohne Erscheinen

1

5. Polizeigericht

5.1

Strafverteidigung

3

5.1.1

Antwort Zivilklage

1+

5.1.2

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

5.2

Auftreten als Zivilpartei durch den Angeklagten (ungeachtet der Anzahl Zivilparteien mit ähnlichen Interessen)

1+

5.3

Auftreten als Zivilpartei nicht durch den Angeklagten

3

5.4

Direkte Ladung

2+

5.5

Zusätzliche tatsächliche Sitzung, die keine Vertagung oder einfache Verkündung ist

2+

5.6

Regelung der zivilrechtlichen Ansprüche nach Begutachtung durch Sachverständige

4+

5.7

Beschwerde gegen den im Rahmen der KVS oder des Fußballgesetzes gefassten Verwaltungsbeschluss

3

5.8

Zivilverfahren


5.8.1

Basis

4

5.8.2

Abfassung der Antragschrift/Ladung

2+

5.8.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

5.8.4

Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist

2+

6. Strafrecht

6.1

Strafverteidigung


6.1.1

Korrektionalgericht oder Ratskammer als erkennendes Gericht

6

6.1.1.1

Mit Zivilpartei (ungeachtet der Anzahl Zivilparteien)

1+

6.1.1.2

Zusätzliche tatsächliche Sitzung, die keine Vertagung oder einfache Verkündung ist

2+

6.1.1.3

Regelung der zivilrechtlichen Ansprüche nach Begutachtung durch Sachverständige

4+

6.1.2

Ratskammer


6.1.2.1

Erstes Erscheinen vor der Ratskammer (einschließlich Gefängnisbesuch)

4

6.1.2.2

Folgendes Erscheinen vor der Ratskammer und Regelung des Verfahrens (einschließlich Gefängnisbesuch)

3

6.1.2.3

Wenn das Erscheinen nicht jeden Monat erfolgt:


6.1.2.3.1

Monatliche Einsichtnahme in die Akte bei schwerer Straftat

1

6.1.2.3.2

Obligatorisches Erscheinen vor der Anklagekammer nach sechs Monaten Untersuchungshaft

3

6.1.2.3.3

Zusammenfassende Vernehmung

3

6.1.3

Assisenhof


6.1.3.1

Vorbereitende Versammlung

2

6.1.3.2

Strafverteidigung


6.1.3.2.1

Pro halben Tag effektiver Anwesenheit ab dem ersten Sitzungstag bis zum elften halben Tag

6

6.1.3.2.2

Pro halben Tag effektiver Anwesenheit ab dem zwölften halben Tag

3

6.1.3.3

Zivilrechtliche Ansprüche (ungeachtet der Anzahl Zivilparteien)


6.1.3.3.1

Pro halben Tag effektiver Anwesenheit ab dem ersten Sitzungstag bis zum elften halben Tag

4

6.1.3.3.2

Pro halben Tag effektiver Anwesenheit ab dem zwölften halben Tag

3

6.2

Auftreten als Zivilpartei


6.2.1

Klage mit Zivilpartei vor dem Untersuchungsrichter

3

6.2.2

Auftreten als Zivilpartei vor dem Korrektionalgericht

4

6.3

Gnadengesuch

2

6.4

Rehabilitierung


6.4.1

Ohne Sitzung der Anklagekammer

2

6.4.2

Mit Sitzung der Anklagekammer

3

6.5

Gesellschaftsschutzkommission


6.5.1

Erste Sitzung

4

6.5.2

Folgende Sitzungen

3

6.6

Strafvollstreckungsgericht

4

6.7

Kommission für finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten


6.7.1

Ersuchen

2

6.7.2

Sitzung

2+

6.8

Vermittlung in Strafsachen (pro Sitzung)

2

6.9

Wiedergutmachungsorientierte Vermittlung (pro Sitzung)

2

6.10

Beitritte im Rahmen des Beistands im Laufe der Vernehmung für Minderjährige und Volljährige


6.10.1

Nicht festgenommen


6.10.1.1

Vorherige vertrauliche Beratung

0,5

6.10.1.2

Vorherige vertrauliche Beratung außerhalb der Praxis

1,5

6.10.1.3

Beistand im Laufe der Vernehmung

2

6.10.2

Festgenommen


6.10.2.1

Telefonische Fernberatung des Verdächtigen durch den Rechtsanwalt - Entfernung bestätigt

0,5

6.10.2.2

Telefonische Fernberatung des Verdächtigen durch den Rechtsanwalt - Entfernung nicht bestätigt. Der zu einem späteren Zeitpunkt auftretende Rechtsanwalt ist ein anderer.

0,5

6.10.2.3

Vorherige vertrauliche telefonische Beratung

0,5

6.10.2.4

Vorherige vertrauliche Beratung vor Ort

0,5

6.10.2.5

Beistand während der Vernehmung durch die Polizei

2

6.10.2.6

Beistand während der Vernehmung beim Untersuchungsrichter

1,5

6.10.2.7

Vertrauliche telefonische Ersatzberatung

0,5

6.10.2.8

Ortstermin im Hinblick auf die Rekonstruktion des Tathergangs

3

6.11

Antragschrift Art. 61quinquies des Strafprozessgesetzbuches Zusätzliche gerichtliche Untersuchungshandlung


6.11.1

Antragschrift

1

6.11.2

Berufungsverfahren

2+

6.12

Antragschrift Art. 61quater des Strafprozessgesetzbuches Aufhebung der Pfändung


6.12.1

Antragschrift

1

6.12.2

Berufungsverfahren

2+

6.13

Antragschrift Art. 61ter des Strafprozessgesetzbuches


6.13.1

Antragschrift

1

6.13.2

Antragschrift Berufung

2+

6.14

Übergabe (Europäischer Haftbefehl)


6.14.1

Kenntnisnahme EuHb und Stellungnahme

1

6.14.2

Genehmigungsverfahren beim Prokurator des Königs

1+

6.14.3

Antragschrift Verfahren im Hinblick auf die Freilassung beim Untersuchungsrichter

1+

6.14.4

Antragschrift Verfahren im Hinblick auf die Freilassung bei der Ratskammer

2+

6.15

Auslieferung


6.15.1

Antrag auf Freilassung

3

6.15.2

Beschwerde gegen Vollstreckbarerklärung

3

6.15.3

Beitritt Begutachtungsverfahren Anklagekammer

3

6.16

Disziplin im Gefängnis

2

6.17

Bewährungskommission (pro Sitzung)

2

7. Jugendrecht

7.1

Jugendgericht


7.1.1

Als Straftaten qualifizierte Taten

6

7.1.1.1

Mit Zivilpartei (ungeachtet der Anzahl Zivilparteien)

1+

7.1.1.2

Zivilrechtliche Ansprüche nach Begutachtung durch Sachverständige

4+

7.1.1.3

Verpflichtungsentwurf

3+

7.1.1.4

Abgabe (einer Sache)

2+

7.1.1.5

Sonderkammer

6

7.1.1.6

Mit Zivilpartei (ungeachtet der Anzahl Zivilparteien)

1+

7.1.2

Besorgniserregende Situation

4

7.1.3

Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung oder einfache Verkündung ist

2+

7.1.4

Zusätzliches Erscheinen im Hinblick auf die zuzuweisende Einrichtung

2+

7.2

Jugendrichter


7.2.1

Erscheinen

3

7.2.2

Everberg: erstes Erscheinen

3

7.2.3

Everberg: zweites Erscheinen

3

7.2.4

Everberg: zusätzliches Erscheinen

2

7.2.5

Nachweisbarer Besuch eines Minderjährigen in Everberg

1+

7.3

Staatsanwaltschaft oder Kriminologe bei der Staatsanwaltschaft


7.3.1

Erstes Erscheinen

3

7.3.2

Zusätzliches Erscheinen

2

7.4

Wiedergutmachungsorientierte Vermittlung / Wiedergutmachungsorientierte Gruppenkonzertierung


7.4.1

Basis

3

7.4.1.1

Wenn die Sache nach erfolgreicher wiedergutmachungsorientierter Vermittlung / wiedergutmachungsorientierter Gruppenkonzertierung wieder in öffentlicher Sitzung vorkommt

2+

7.4.1.2

Für jede nachgewiesene zusätzliche Stunde, zu berechnen ab der vierten Stunde

1+

7.5

Auftreten als Zivilpartei

4

7.5.1

Regelung der zivilrechtlichen Ansprüche nach Begutachtung durch Sachverständige

4+

7.6

Vorführung vor dem Untersuchungsrichter

2

7.7

Beistand des Minderjährigen durch eine Vertrauensperson im Rahmen der Jugendhilfe, des Jugendhilfedienstes, des Zentrums für Jugendliche usw. (gemäß Artikel 24 DRP)


7.7.1

Erstes Erscheinen

3

7.7.2

Zusätzliches Erscheinen

2

8. Verwaltungsrecht


8.1

Verfahren vor einer anderen Verwaltungsbehörde oder einem anderem Verwaltungsgericht als dem Staatsrat, z.B. Gemeinde, ständiger Ausschuss, ÖSHZ, LAAB, ...

3

8.2

Verfahren vor dem Staatsrat in anderen Sachen als Ausländerrecht


8.2.1

Basis

4

8.2.2

Verfahren in äußerster Dringlichkeit

2+

8.2.3

Aussetzungsverfahren

3+

8.2.4

Entscheid offensichtliche Unbegründetheit

3+

8.2.5

Nichtigkeitsverfahren

5+

8.3

Alle Verfahren Ausländerrecht (pro Familie mit derselben Geschichte)


8.3.1

Verfahren vor dem Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose


Ab dem zweiten Antrag auf internationalen Schutz wird die Basis nicht gewährt, außer wenn der Antrag berücksichtigt wird oder wenn nachgewiesen wird, dass das Studium des neuen Antrags sehr zeitintensiv ist.


8.3.1.1

Basis

3

8.3.1.2

Anwesenheit beim persönlichen Gespräch

+1 pro angefangene Stunde

8.3.2

Verfahren vor dem Rat für Ausländerstreitsachen


8.3.2.1

Verfahren mit unbeschränkter Rechtsprechung vor dem Rat für Ausländerstreitsachen


8.3.2.1.1

Basis (einschließlich Antrag und Studium der Verwaltungsakte und einschließlich eventuelle Sitzung)


8.3.2.1.2

Antragschrift

4+

8.3.2.1.3

Replikschriftsatz gemäß Artikel 39/76 § 1 Absatz 5 und Absatz 8 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern.

2+

Wenn die Beschwerde nicht in die Liste eingetragen wird, ohne mit den Vorschriften in Einklang gebracht worden zu sein, oder bei Feststellung einer offensichtlich missbräuchlichen Beschwerde gemäß Artikel 39/73-1 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern wird kein Punkt gewährt.

Wird ein unzulässiges Verfahren eingeleitet, werden die Punkte (Basis und Antragschrift) auf höchstens 2 Punkte herabgesetzt.


8.3.2.2

Verfahren vor dem Rat für Ausländerstreitsachen Nichtigkeitsverfahren


Was die Verfahren gegen den zweiten negativen Beschluss und gegen folgende negative Beschlüsse auf derselben Rechtsgrundlage betrifft, werden die Punkte auf höchstens 2 Punkte herabgesetzt, außer wenn nachgewiesen wird, dass in der Antragschrift, die zu dem angefochtenen Beschluss geführt hat, neue relevante Sachverhalte vorgebracht werden.

Diese Bedingung ist auf jeden Fall erfüllt, wenn der angefochtene Beschluss von der öffentlichen Behörde widerrufen oder vom Rat für Ausländerstreitsachen für nichtig erklärt oder ausgesetzt wird. Wenn der frühere Beschluss widerrufen wird, wird er nicht als früherer Beschluss berücksichtigt.


8.3.2.2.1

Basis (einschließlich eventueller Sitzung)

5

8.3.2.2.2

Antragschrift (nicht bei äußerster Dringlichkeit)

4+

Antragschrift zwecks Nichtigkeitserklärung und Antragschrift zur Aussetzung in äußerster Dringlichkeit

5+

Antragschrift zur Aussetzung in äußerster Dringlichkeit

3+

Antragschrift zwecks Nichtigkeitserklärung nach dem Verfahren Antragschrift zur Aussetzung in äußerster Dringlichkeit

2+

8.3.2.2.3

Syntheseschriftsatz (wenn zulässig)

2+

Wenn vorläufige Maßnahmen in äußerster Dringlichkeit beantragt werden, werden die Punkte für die Basis und die mit Gründen versehene Antragschrift gewährt, erhöht um einen Punkt.

Wenn die Beschwerde nicht in die Liste eingetragen wird, ohne mit den Vorschriften in Einklang gebracht worden zu sein, oder bei Feststellung einer offensichtlich missbräuchlichen Beschwerde gemäß Artikel 39/73-1 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern wird kein Punkt gewährt.

Wird ein unzulässiges Verfahren eingeleitet, werden die Punkte (Basis und Antragschrift) auf höchstens 2 Punkte herabgesetzt.


8.3.4

Antrag 9bis


8.3.4.1

Basis

3

8.3.4.2

Erster Antrag

2+

8.3.4.3

Pro folgenden Antrag mit neuer mit Gründen versehenen Argumentation (nachdem ein Beschluss über einen Antrag oder frühere Anträge gefasst worden ist).

2+

Es werden keine Punkte für einen Antrag, der zurückgezogen wird, gewährt, wenn der neue Antrag vom selben Rechtsanwalt eingereicht wird.


8.3.5

Antrag 9ter


8.3.5.1

Basis

3

8.3.5.2

Erster Antrag

2+

8.3.5.3

Pro folgenden Antrag mit neuer mit Gründen versehenen Argumentation (nachdem ein Beschluss über einen Antrag oder frühere Anträge gefasst worden ist)

2+

Es werden keine Punkte für einen Antrag, der zurückgezogen wird, gewährt, wenn der neue Antrag vom selben Rechtsanwalt eingereicht wird.


8.3.6

Kassationsbeschwerde vor dem Staatsrat Ausländerrecht


8.3.6.1

Basis

7

8.3.6.2

Prüfung der für annehmbar erklärten Beschwerde

2+

8.4

Freilassung (Ratskammer) - Antragschrift

2

8.4.1

Sitzung

3+

8.5

Einreichung eines Einbürgerungsantrags

2

8.6

Staatsangehörigkeitserklärung mit Befassung des Gerichtes Erster Instanz nach negativer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft

5

8.7

Offenkundigkeitsurkunde


8.7.1

Erstellung der Urkunde durch den Friedensrichter

2

8.7.2

Homologierung durch das Gericht Erster Instanz

3

8.7.3

Hinterlegung von Schriftsätzen

2+

9. Steuerrecht

9.1

Administrative Phase

2

9.2

Gerichtliche Phase


9.2.1

Basis

4

9.2.2

Abfassung der Antragschrift/Ladung

2+

9.2.3

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

9.2.4

Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist

2+

9.2.5

Begutachtung durch Sachverständige

3+

9.2.6

Falls Einsetzungsversammlung

2+

9.3

Kassation

9

10. Versäumnis des Beklagten

Basis -1 Bei Versäumnis wird eine Entschädigung für die Basis nicht erneut gewährt. 11. Berufung

Dieselben Stunden wie das erstinstanzliche Verfahren, außer bei anderen Angaben

12.Kassation


12.1

Schriftsatz

9

12.2

Antrag auf Gerichtskostenhilfe

1

13. Verfassungsgerichtshof


13.1

Antrag auf Nichtigkeitserklärung

9

13.2

Nach Verweisung durch das Gericht oder den Gerichtshof mit Schriftsatz

4

14. Internationale Gerichte


14.1

Rule 39

5

14.2

Hinterlegung einer Antragschrift zur Sache

3+

14.3

Fortsetzung des Verfahrens

3+

14.4

Sitzung

3+

15. Verfahren vor einer Streitsachenkommission


(Konzertierungsausschuss der Sparkassen, Kommission für die Befreiung von Sozialbeiträgen...)

2

16. Schiedsverfahren


16.1

Basis

4

16.2

Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze)

3+

16.3

Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist

2+

17. Zusätzliche Leistungen


17.1

Ortstermin (pro Versammlung)

2+

17.2

Antrag auf Gerichtskostenhilfe

1+

17.3

Vermittlung


17.3.1

Vermittlung gefolgt von einem Verfahren pro Sitzungsperiode (der Rechtsanwalt begleitet den Klienten und ist bei der Vermittlung anwesend) unabhängig vom möglichen Wechsel des Rechtsanwalts

2

17.3.2

Vermittlung nicht gefolgt von einem Verfahren pro Sitzungsperiode (der Rechtsanwalt begleitet den Klienten und ist bei der Vermittlung anwesend)

4

17.4

Beistand Anhörungsrecht als Vertrauensperson für Minderjährige

2+

18. Bearbeitungskosten


20 Prozent des gewährten Betrags (außer Betrag der Fahrtkosten)

19.Fahrten


19.1

Die Fahrtkosten werden für 0,0125 Punkte pro Kilometer ab der Praxis erstattet, bei einer Mindestdistanz von 20 km.


19.2

Die Fahrtkosten für den Beistand bei Vernehmungen oder Sitzungen am Wochenende, an Feiertagen oder nachts werden für 0,0125 Punkte pro Kilometer ab Wohnsitz erstattet, bei einer Mindestdistanz von 20 km.

Jedes Jahr, wenn der Wert des Punkts festgelegt ist, prüfen die in Artikel 488 des Gerichtsgesetzbuches erwähnten Behörden, ob der Betrag der Entschädigung 0,625 EUR pro Kilometer nicht übersteigt.

Gegebenenfalls wird der Koeffizient pro Punkt durch Ministeriellen Erlass angepasst.

20. Beistand (telefonisch oder vor Ort) bei Vernehmungen oder Sitzungen am Wochenende, an Feiertagen und nachts. Punkte x2

Das Wochenende beginnt Freitagabend um 19.00 Uhr und endet Montagmorgen um 7.00 Uhr; ein Feiertag beginnt am Abend vor dem Feiertag um 19.00 Uhr und endet am Morgen nach diesem Feiertag um 7.00 Uhr; die Nacht beginnt um 19.00 Uhr und endet am darauffolgenden Morgen um 7.00 Uhr.

21. Was die Aufgaben betrifft, für die die Punkte nicht ausdrücklich in der Liste vorgesehen sind, muss in gleicher Weise vorgegangen werden.


Brüssel, den 19. Juli 2016 Der Minister der Justiz K. GEENS

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