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Arrêté Ministériel du 28 septembre 2007
publié le 03 décembre 2007

Arrêté ministériel déterminant les formations destinées à l'obtention de brevets organisées en 2008 par les centres provinciaux de formation des services publics d'incendie. Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2007000963
pub.
03/12/2007
prom.
28/09/2007
ELI
eli/arrete/2007/09/28/2007000963/moniteur
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


28 SEPTEMBRE 2007. - Arrêté ministériel déterminant les formations destinées à l'obtention de brevets organisées en 2008 par les centres provinciaux de formation des services publics d'incendie. Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté ministériel du 28 septembre 2007 déterminant les formations destinées à l'obtention de brevets organisées en 2008 par les centres provinciaux de formation des services publics d'incendie (Moniteur belge du 15 octobre 2007).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande auprès du Commissaire d'arrondissement adjoint à Malmedy en exécution de l'article 76 de la loi du 31 décembre 1983Documents pertinents retrouvés type loi prom. 31/12/1983 pub. 11/12/2007 numac 2007000934 source service public federal interieur Loi de réformes institutionnelles pour la Communauté germanophone. - Coordination officieuse en langue allemande fermer de réformes institutionnelles pour la Communauté germanophone, remplacé par l'article 16 de la loi du 18 juillet 1990 et modifié par l'article 6 de la loi du 21 avril 2007.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 28. SEPTEMBER 2007 - Ministerieller Erlass zur Bestimmung der von den provinzialen Ausbildungszentren für die öffentlichen Feuerwehrdienste im Jahr 2008 organisierten Ausbildungen zur Erlangung von Brevets Der Minister des Innern, Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8.April 2003 über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste, insbesondere der Artikel 17 und 22;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 4. April 2003 zur Einsetzung eines Hohen Ausbildungsrates für die öffentlichen Feuerwehrdienste und zweier Überprovinzialer Ausbildungsräte für die öffentlichen Feuerwehrdienste, insbesondere des Artikels 30;

Aufgrund der von den technischen Kommissionen der Hilfeleistungszonen für das Kalenderjahr 2008 vorgebrachten Bedürfnisse in Sachen Ausbildungen zur Erlangung von Brevets;

Aufgrund der Bedürfnisse in Sachen Ausbildungen zur Erlangung von Brevets, die von den Behörden, denen die Feuerwehrdienste unterstehen, die nicht zu einer Hilfeleistungszone gehören, für das Kalenderjahr 2008 vorgebracht wurden;

In der Erwägung, dass die zwei Überprovinzialen Ausbildungsräte für die öffentlichen Feuerwehrdienste, jeder für die ihn betreffenden provinzialen Ausbildungszentren, den Auftrag haben, für die Koordinierung der von den verschiedenen provinzialen Ausbildungszentren für die öffentlichen Feuerwehrdienste organisierten Ausbildungen zu sorgen;

Aufgrund der Stellungnahme des Niederländischsprachigen Überprovinzialen Ausbildungsrates für die öffentlichen Feuerwehrdienste zu vorerwähnten Bedürfnissen;

Aufgrund der Stellungnahme des Französischsprachigen und Deutschsprachigen Überprovinzialen Ausbildungsrates für die öffentlichen Feuerwehrdienste zu vorerwähnten Bedürfnissen, Erlässt: Artikel 1 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Antwerpen wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten, 5. des Brevets eines Offiziers, 6.des Brevets eines Brandschutztechnikers, 7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 8.des Brevets eines Dienstleiters.

Art. 2 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Wallonisch-Brabant wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Adjudanten.

Art. 3 - Das Ausbildungszentrum der Brüsseler Feuerwehr wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets im Bereich Krisenmanagement.

Art. 4 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Hennegau wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten, 5. des Brevets im Bereich Krisenmanagement. Art. 5 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Lüttich wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten, 5. des Brevets eines Brandschutztechnikers, 6.des Brevets im Bereich Krisenmanagement.

Art. 6 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Limburg wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten, 5. des Brevets eines Offiziers, 6.des Brevets eines Brandschutztechnikers, 7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 8.des Brevets eines Dienstleiters.

Art. 7 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Luxemburg wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildung zur Erlangung folgenden Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns. Art. 8 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Namur wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjudanten.

Art. 9 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Ostflandern wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Sergeanten, 3. des Brevets eines Offiziers, 4.des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 5. des Brevets eines Dienstleiters. Art. 10 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Flämisch-Brabant wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten, 5. des Brevets eines Brandschutztechnikers, 6.des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 7. des Brevets eines Dienstleiters. Art. 11 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Westflandern wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Adjutanten, 3. des Brevets eines Brandschutztechnikers, 4.des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 5. des Brevets eines Dienstleiters. Art. 12 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

Brüssel, den 28. September 2007 P. DEWAEL

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