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Arrêté Royal du 05 mars 2013
publié le 19 avril 2013

Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 21 février 2011 relatif à la formation des membres des services publics de secours. - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2013000265
pub.
19/04/2013
prom.
05/03/2013
ELI
eli/arrete/2013/03/05/2013000265/moniteur
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


5 MARS 2013. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 21 février 2011 relatif à la formation des membres des services publics de secours. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 5 mars 2013 modifiant l'arrêté royal du 21 février 2011 relatif à la formation des membres des services publics de secours (Moniteur belge du 15 mars 2013).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 5. MÄRZ 2013 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 21.Februar 2011 über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund des Gesetzes vom 16. Februar 2012 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012, des Artikels 2.13.2, Programm 54/6 Nr.4;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 21. Februar 2011 über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. August 2012;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 31.

Oktober 2012;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 52.420/2 des Staatsrates vom 17. Dezember 2012, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Auf Vorschlag Unserer Ministerin des Innern Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - In den Königlichen Erlass vom 21. Februar 2011 über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste wird ein Artikel 53/2 mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Art.53/2 - § 1 - Der Minister kann auf der Grundlage des Haushaltsplans 2012 nach Stellungnahme des Hohen Ausbildungsrates zusätzliche Zuschüsse zur Finanzierung der Infrastruktur, des Materials und der pädagogischen Unterstützung für die Organisation einer praktischen Ausbildung gewähren. § 2 - Artikel 54 Absatz 2 und 3 und Artikel 55 finden keine Anwendung auf die in § 1 erwähnten Zuschüsse. § 3 - Die in § 1 und in Artikel 53/1 Absatz 1 erwähnten Zuschüsse werden auf der Grundlage des Haushaltsplans 2012 gemäss folgendem Verteilerschlüssel vom Minister gewährt: S = (0,6.A) + (0,1.B) + (0,2.C) + (0,1.D) wobei: S = Anteil des provinzialen Ausbildungszentrums an dem gesamten Subventionsbetrag A = Verhältnis zwischen der Bevölkerungszahl der Provinz und der Bevölkerungszahl aller Provinzen B = Verhältnis zwischen der Fläche der Provinz und der Fläche aller Provinzen C = Verhältnis zwischen der Anzahl Feuerwehrleute der Provinz und der Anzahl Feuerwehrleute aller Provinzen D = Verhältnis zwischen der durchschnittlichen jährlichen Anzahl bezuschusster Schüler des provinzialen Ausbildungszentrums für die Module der in Artikel 17 erwähnten Ausbildungen und der durchschnittlichen jährlichen Anzahl bezuschusster Schüler aller provinzialen Ausbildungszentren für die Module der in Artikel 17 erwähnten Ausbildungen.

Unter Provinz versteht man auch den Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt.

Unter Anzahl Feuerwehrleute versteht man sowohl Berufsfeuerwehrleute als auch freiwillige Feuerwehrleute.

Die durchschnittliche jährliche Anzahl bezuschusster Schüler wird anhand der letzten fünf Jahre berechnet. § 4 - Vorliegender Artikel wird am 31. Dezember 2012 aufgehoben." Art. 2 - In Artikel 56 desselben Erlasses wird Nr. 4 wie folgt ersetzt: "4. die in den Artikeln 53/1 und 53/2 erwähnten Zuschüsse." Art. 3 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Januar 2011 und tritt am 31. Dezember 2012 ausser Kraft.

Art. 4 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 5. März 2013 ALBERT Von Königs wegen: Die Ministerin des Innern Frau J. MILQUET

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