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Arrêté Royal du 09 avril 2007
publié le 13 novembre 2007

Arrêté royal modifiant l'annexe IV de l'arrêté royal du 27 mars 1998 relatif au Service interne pour la Prévention et la Protection au travail. - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2007000871
pub.
13/11/2007
prom.
09/04/2007
ELI
eli/arrete/2007/04/09/2007000871/moniteur
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


9 AVRIL 2007. - Arrêté royal modifiant l'annexe IV de l'arrêté royal du 27 mars 1998 relatif au Service interne pour la Prévention et la Protection au travail. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 9 avril 2007 modifiant l'annexe IV de l'arrêté royal du 27 mars 1998 relatif au Service interne pour la Prévention et la Protection au travail (Moniteur belge du 18 juin 2007).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande auprès du Commissaire d'arrondissement adjoint à Malmedy en exécution de l'article 76 de la loi du 31 décembre 1983Documents pertinents retrouvés type loi prom. 31/12/1983 pub. 11/12/2007 numac 2007000934 source service public federal interieur Loi de réformes institutionnelles pour la Communauté germanophone. - Coordination officieuse en langue allemande fermer de réformes institutionnelles pour la Communauté germanophone, remplacé par l'article 16 de la loi du 18 juillet 1990 et modifié par l'article 6 de la loi du 21 avril 2007.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG 9. APRIL 2007 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Anlage IV zum Königlichen Erlass vom 27.März 1998 über den Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit, insbesondere der Artikel 4 § 1 Absatz 1 und 33 § 3;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 über den Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz, insbesondere der Anlage IV Felder I bis V, eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 29. Januar 2007;

Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz vom 27. Oktober 2006;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 42.100/1 des Staatsrates vom 1. Februar 2007, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag unseres Ministers der Beschäftigung Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - Die Felder I bis V der Anlage IV zum Königlichen Erlass vom 27. März 1998 über den Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz, eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 29.

Januar 2007, werden durch die Felder I bis V, die als Anlage zu vorliegendem Erlass beigefügt sind, ersetzt.

Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

Art. 3 - Unser Minister der Beschäftigung ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 9. April 2007 ALBERT Von Königs wegen: Der Minister der Beschäftigung P. VANVELTHOVEN

Anlage I. Auskünfte über die Karte 1. Jahr 2.Chronologische Nummer der Karte innerhalb des Jahres II. Auskünfte über den Arbeitgeber 1. Name, Vornamen, vollständige Adresse des Arbeitgebers (Postleitzahl, Gemeinde, Strasse und Nummer), Unternehmensnummer und für Arbeitgeber mit mehreren Niederlassungen die Niederlassungseinheitsnummer 2.Gegenstand des Unternehmens III. Auskünfte über das Opfer 1. Name, Vornamen und Wohnsitz des Opfers (Postleitzahl, Gemeinde, Strasse und Nummer) 2.Nummer der Eintragung im Personalregister 3. Berufskategorie 4.Geschlecht 5. Staatsangehörigkeit 6.Geburtsdatum 7. Personenstand 8.Gewöhnlicher Beruf im Unternehmen 9. Arbeitsplatz - Gewöhnlicher Arbeitsplatz - Vorübergehender oder mobiler Arbeitsplatz - Anderer Arbeitsplatz 10.Tag des Dienstantritts 11. Berufsalter im Unternehmen 12.Arbeitsstundenplan des Opfers am Tag des Unfalls IV. Auskünfte über den Unfall 1. Unfallort - am Unternehmenssitz (Adresse genau angeben - siehe Feld II Punkt 1) - auf öffentlicher Strasse - Verkehrsunfall? Ja - Nein - an einem anderen Ort (Adresse genau angeben) - bei zeitlich begrenzter oder ortsveränderlicher Baustelle Nummer der Baustellenmeldung angeben 2.Wo (Arbeitsumgebung oder -ort) befand sich das Opfer zum Zeitpunkt des Unfalls (z. B. Wartungsbereich, Tunnelbaustelle, Viehzuchtstätte, Büro, Schule, Geschäft, Krankenhaus, Parkplatz, Sporthalle, auf dem Dach eines Hotels, Privathaus, Kanalisation, Garten, Autobahn, an Bord eines am Kai liegenden Schiffes, unter Wasser usw.)? 3. Datum, Tag, Uhrzeit 4.Name und Adresse der Zeugen 5. Ausführliche Schilderung des Unfalls 6.Art des Unfalls Arbeitsunfall oder Wegeunfall 7. Klassifikation des Unfalls 7.1. Form des Unfalls 7.2. Geben Sie die allgemeine Tätigkeit (Arbeitsprozess) oder die Aufgabe (im weiteren Sinne) an, die das Opfer zum Zeitpunkt des Unfalls durchführte (z. B. Verarbeitung von Produkten, Lagerung, Erdarbeiten, Bau oder Abbruch eines Gebäudes, Arbeitsaufgaben in Land- oder Forstwirtschaft, Arbeitsaufgaben mit lebenden Tieren, Pflege, Hilfe an einer oder mehreren Personen, Ausbildung, Büroarbeit, Kauf, Verkauf, künstlerische Tätigkeit usw. oder die zusätzlichen Aufgaben zu diesen verschiedenen Arbeiten, wie Installation, Demontage, Wartung, Reparatur, Reinigung usw.). 7.3. Geben Sie die spezifische Tätigkeit, die das Opfer zum Zeitpunkt des Unfalls durchführte (z. B. Füllen der Maschine, Benutzung von Handwerkzeugen, Führen eines Transportmittels, Ergreifen, Heben, Rollen, Tragen eines Gegenstands, Verschliessen einer Dose, eine Leiter hinaufsteigen, gehen, sich hinsetzen usw.), UND die beteiligten Gegenstände (z. B. Werkzeug, Maschine, Ausrüstung, Materialien, Gegenstände, Instrumente, Stoffe usw.) an. 8. Zur Vermeidung der Wiederholung eines ähnlichen Unfalls getroffene Massnahmen 9.Welche Schutzmittel trug das Opfer zum Zeitpunkt des Unfalls? V. Auskünfte über die Verletzungen 1. Folgen des Unfalls : 1.1. Keine zeitweilige Arbeitsunfähigkeit und keine Prothesen vorzusehen 1.2. Keine zeitweilige Arbeitsunfähigkeit, aber Prothesen vorzusehen 1.3. Zeitweilige Arbeitsunfähigkeit 1.4. Vorzusehende bleibende Arbeitsunfähigkeit 1.5. Tod, Todesdatum 2. Klassifikation der Verletzungen 2.1. Art 2.2. Sitz 2.3. Wie ist das Opfer verletzt worden (physische oder psychische Verletzung)? Geben Sie jeweils die verschiedenen Kontakte, die die Verletzung(en) verursacht haben, nach ihrer Wichtigkeit (z. B. Kontakt mit elektrischem Strom, einer Wärmequelle oder gefährlichen Stoffen, Ertrinken, verschüttet, begraben werden, von etwas (Gas, Flüssigkeit, Feststoff) umgeben, eingehüllt werden, Aufprallen gegen oder Getroffenwerden von einem Gegenstand, Zusammenstoss, Kontakt mit einem scharfen oder spitzen Gegenstand, (Ein)geklemmt-, (Ein)gequetscht- oder Zerquetschtwerden durch einen Gegenstand, Probleme mit dem Fortbewegungssystem, psychischer Schock, durch ein Tier oder eine Person verursachte Verletzung usw.) UND die beteiligten Gegenstände (z. B.Werkzeug, Maschine, Ausrüstung, Materialien, Gegenstände, Instrumente, Stoffe usw.) an.

Gesehen, um Unserem Erlass vom 9. April 2007 zur Abänderung der Anlage IV zum Königlichen Erlass vom 27. März 1998 über den Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz beigefügt zu werden ALBERT Von Königs wegen: Der Minister der Beschäftigung P. VANVELTHOVEN

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