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Arrêté Royal du 19 juin 2003
publié le 13 novembre 2003

Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 7 avril 2003 désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres

source
service public federal interieur
numac
2003000519
pub.
13/11/2003
prom.
19/06/2003
ELI
eli/arrete/2003/06/19/2003000519/moniteur
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19 JUIN 2003. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 7 avril 2003 désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres


ALBERT II, Roi des Belges, A tous, présents et à venir, Salut.

Vu la loi du 31 décembre 1983Documents pertinents retrouvés type loi prom. 31/12/1983 pub. 11/12/2007 numac 2007000934 source service public federal interieur Loi de réformes institutionnelles pour la Communauté germanophone. - Coordination officieuse en langue allemande fermer de réformes institutionnelles pour la Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, remplacé par la loi du 18 juillet 1990;

Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 7 avril 2003 désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres, établi par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy;

Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, Nous avons arrêté et arrêtons :

Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 7 avril 2003 désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres.

Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du présent arrêté.

Donné à Bruxelles, le 19 juin 2003.

ALBERT Par le Roi : Le Ministre de l'Intérieur, A. DUQUESNE

Annexe - Bijlage FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 7. APRIL 2003 - Königlicher Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere des Artikels 8;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 6. April 2000 über den Bürgermeisterbeirat;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 1. August 2000 zur Bestellung der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats;

Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 1.

April 2003;

Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 3. Februar 2003 veröffentlichten Bekanntmachung, durch die die Bewerber aufgefordert wurden, ihre Bewerbung für die Stellen als ordentliches Mitglied und als Ersatzmitglied binnen einer Frist von zwanzig Tagen ab der Veröffentlichung der Bekanntmachung einzureichen;

Aufgrund der eingegangenen Bewerbungen;

Aufgrund der Tatsache, dass die Anzahl der nach dem Bewerberaufruf vom 3. Februar 2003 eingereichten Bewerbungen nicht ausreichte, um alle Mitglieder des Beirats zu ersetzen; Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 12. März 2003 veröffentlichten Bekanntmachung zur Verlängerung der Frist, innerhalb deren die Bewerbungen eingereicht werden konnten;

Aufgrund der Tatsache, dass anhand der Anzahl zulässiger Bewerbungen nicht alle Stellen als Ersatzmitglied besetzt werden können; dass es im Hinblick auf eine reibungslose Arbeitsweise des Beirats aber wichtig ist, die ordentlichen Mitglieder zu bestellen;

Aufgrund der Tatsache, dass zwei Bürgermeister aus der Region Brüssel-Hauptstadt kommen müssen;

In der Erwägung, dass nur die Bewerbungen von Herrn DESIR und Herrn MOUREAUX dieses Kriterium erfüllen;

Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus der Wallonischen Region ein deutschsprachiger Bürgermeister sein muss;

In der Erwägung, dass nur die Bewerbung von Herrn LECERF dieses Kriterium erfüllt;

Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer wallonischen Gemeinde mit mehr als 100 000 Einwohnern stammen muss;

Aufgrund der Tatsache, dass nur zwei Bewerbungen dieses Kriterium erfüllen;

In der Erwägung, dass aus der Bewerbung von Herrn DEMEYER hervorgeht, dass er der einzige Bürgermeister ist, der aus einer grossen wallonischen Stadt kommt, dass er aus einer Eingemeindezone kommt, dass mindestens vier Bürgermeister einer Eingemeindezone angehören müssen und dass der einzige andere Bürgermeister aus der Provinz Lüttich ein deutschsprachiger Bürgermeister ist; dass es also angebracht ist, Herrn DEMEYER zum ordentlichen Mitglied zu bestellen;

Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der Provinz Namur stammen muss;

In der Erwägung, dass nur zwei Bewerbungen, die dieses Kriterium erfüllen, rechtsgültig eingereicht worden sind; dass Herr DAUSSOGNE aus einer Eingemeindezone kommt; dass er sich auf einen hohen persönlichen Einsatz für seine Polizeizone berufen kann; dass es also angebracht ist, Herrn DAUSSOGNE zum ordentlichen Mitglied zu bestellen;

Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der Provinz Wallonisch-Brabant stammen muss;

In der Erwägung, dass unter den rechtsgültig eingereichten Bewerbungen nur zwei dieses Kriterium erfüllen; dass die Bewerbung von Herrn DEMOL besser begründet ist, da er seine konstruktive Haltung und seine Fähigkeit, den Übergang vom früheren zum neuen Beirat zu gewährleisten, erwähnt; dass es also angebracht ist, Herrn DEMOL zum ordentlichen Mitglied zu bestellen;

Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der Provinz Luxemburg stammen muss;

In der Erwägung, dass nur drei Bewerbungen dieses Kriterium erfüllen; dass einer dieser drei Bewerber nicht berücksichtigt werden kann, da er einer Zone mit weniger als 50 000 Einwohnern angehört; dass in der Wallonischen Region nur drei Bürgermeister aus solchen Zonen stammen dürfen; dass die Stellen, die Bürgermeistern aus Zonen mit weniger als 50 000 Einwohnern vorbehalten sind, unbedingt von Bürgermeistern der Provinzen Namur und Wallonisch-Brabant und vom deutschsprachigen Bürgermeister besetzt werden müssen, da alle eingereichten Bewerbungen für diese drei Stellen von Bürgermeistern aus Zonen mit weniger als 50 000 Einwohnern stammen;

In der Erwägung, dass unter den zwei verbleibenden Bewerbungen die von Herrn JEANJOT für den Beirat die nützlichste ist, da er sich auf dreissig Jahre Erfahrung als Mitglied der Polizeidienste berufen kann; dass es also angebracht ist, ihn zum ordentlichen Mitglied zu bestellen;

Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der Provinz Hennegau stammen muss; dass nur noch ein Bürgermeister aus einer Zone mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 Personen bestellt werden kann;

In der Erwägung, dass nur drei Bewerbungen diese Kriterien erfüllen; dass Herr DETREMMERIE einer Eingemeindezone angehört und seine grosse Erfahrung als Bürgermeister für den Beirat nützlich und wertvoll ist; dass es also angebracht ist, Herrn DETREMMERIE zum Mitglied des Beirats zu bestellen;

Aufgrund der Tatsache, dass zwei Bürgermeister der Flämischen Region aus Zonen mit einer Einwohnerschaft von weniger als 50 000 Personen stammen müssen;

In der Erwägung, dass Bürgermeistern weiblichen Geschlechts und Bürgermeistern aus Eingemeindezonen Vorrang gegeben werden soll; dass nur zwei weibliche Bürgermeister einer solchen Zone angehören; dass Frau VAN DAMME sich auf ihre Erfahrung als Mitglied des Verwaltungsbeirats der Polizeischule von Brügge berufen kann; dass nur drei Bewerber aus Eingemeindezonen kommen; dass nur Herr DURANT seine Bewerbung begründet hat, indem er den Nutzen seiner Erfahrung für den Beirat hervorgehoben hat; dass es daher angebracht ist, Frau VAN DAMME und Herrn DURANT zu Mitgliedern des Beirats zu bestellen;

Aufgrund der Tatsache, dass drei flämische Bürgermeister aus einer Zone mit einer Einwohnerschaft von mehr als 100 000 Personen stammen müssen;

In der Erwägung, dass vier zulässige Bewerbungen dieses Kriterium erfüllen; dass aus der Prüfung der Bewerbungen hervorgeht, dass die Bewerbung von Herrn MOENAERT unbedingt berücksichtigt werden muss, da er aus einer Eingemeindezone stammt; dass die Bestellung des anderen Bewerbers aus der Provinz Westflandern zum ordentlichen Mitglied des Beirats die angemessene Vertretung der Provinzen aus dem Gleichgewicht bringen würde, da dann 3 Mitglieder des Beirats aus dieser Provinz kommen würden; dass daher die Herren MOENAERT, REYNDERS und HENDRICKX zu Mitgliedern des Beirats bestellt werden müssen;

Aufgrund der Tatsache, dass drei flämische Bürgermeister aus Zonen mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 Personen stammen müssen;

In der Erwägung, dass jede Provinz über ein Mitglied im Beirat verfügen muss; dass nur die Bewerbung von Herrn DE BLOCK es der Provinz Flämisch-Brabant ermöglicht, über einen Vertreter zu verfügen;

In der Erwägung, dass es angebracht ist, dafür zu sorgen, dass jede Provinz auf angemessene Weise vertreten ist; dass also kein anderer Bürgermeister aus der Provinz Westflandern ausgewählt werden kann; dass unter den dreizehn Bewerbungen von Bürgermeistern aus einer Zone mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 Personen die Bewerbungen der Herren DE MEULEMEESTER und VANDENHOVE für den Beirat die nützlichsten sind, da sie sich auf eine grosse nützliche Erfahrung und auf gute Kenntnisse im Polizeibereich berufen können; dass sie ausserdem den nötigen Scharfsinn haben und in den Polizeibereich reell einbezogen sind;

Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - Folgende acht Bürgermeister der Flämischen Region werden zu Mitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000 Einwohnern: Herr Luc DURANT, Bürgermeister von Ninove, Frau Godelieve VAN DAMME, Bürgermeisterin von Dixmuiden, - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000 Einwohnern: Herr Eddie DE BLOCK, Bürgermeister von Merchtem, Herr Marnic DE MEULEMEESTER, Bürgermeister von Oudenaarde, Herr Ludwig VANDENHOVE, Bürgermeister von Sint-Truiden, - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern: Herr Patrick MOENAERT, Bürgermeister von Brügge, Herr Herman REYNDERS, Bürgermeister von Hasselt, Herr Marcel HENDRICKX, Bürgermeister von Turnhout.

Folgende sechs Bürgermeister der Wallonischen Region werden zu Mitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000 Einwohnern: Herr Jules DEMOL, Bürgermeister von Rebecq, Herr Joseph DAUSSOGNE, Bürgermeister von Jemeppe-sur-Sambre, - Bürgermeister aus einer Gemeinde des deutschen Sprachgebietes: Herr Alfred LECERF, Bürgermeister von Lontzen, - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000 Einwohnern: Herr Guy JEANJOT, Bürgermeister von Tellin, Herr Jean-Pierre DETREMMERIE, Bürgermeister von Mouscron, - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern: Herr Willy DEMEYER, Bürgermeister von Lüttich.

Folgende zwei Bürgermeister der Region Brüssel-Hauptstadt werden zu Mitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: Herr Philippe MOUREAUX, Bürgermeister von Molenbeek-Saint-Jean/Sint-Jans-Molenbeek, Herr Georges DESIR, Bürgermeister von Woluwe-Saint-Lambert/Sint-Lambrechts-Woluwe.

Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 6. August 2003 in Kraft.

Art. 3 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 7. April 2003 ALBERT Von Königs wegen: Der Minister des Innern A. DUQUESNE Vu pour être annexé à Notre arrêté du 19 juin 2003.

ALBERT Par le Roi : Le Ministre de l'Intérieur, A. DUQUESNE

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