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Arrêté Royal du 22 février 2006
publié le 09 mars 2006

Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté ministériel du 13 janvier 2006 fixant le modèle de la demande que les citoyens non belges de l'Union européenne établis en Belgique doivent introduire auprès de la commune de leur résidence principale s'ils souhaitent être inscrits sur la liste des électeurs dressée en prévision des élections européennes, ainsi que les modèles de la décision par laquelle le collège des bourgmestre et échevins soit agrée cette demande, soit la rejette

source
service public federal interieur
numac
2006000161
pub.
09/03/2006
prom.
22/02/2006
ELI
eli/arrete/2006/02/22/2006000161/moniteur
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

22 FEVRIER 2006. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté ministériel du 13 janvier 2006 fixant le modèle de la demande que les citoyens non belges de l'Union européenne établis en Belgique doivent introduire auprès de la commune de leur résidence principale s'ils souhaitent être inscrits sur la liste des électeurs dressée en prévision des élections européennes, ainsi que les modèles de la décision par laquelle le collège des bourgmestre et échevins soit agrée cette demande, soit la rejette


ALBERT II, Roi des Belges, A tous, présents et à venir, Salut.

Vu la loi du 31 décembre 1983Documents pertinents retrouvés type loi prom. 31/12/1983 pub. 11/12/2007 numac 2007000934 source service public federal interieur Loi de réformes institutionnelles pour la Communauté germanophone. - Coordination officieuse en langue allemande fermer de réformes institutionnelles pour la Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, remplacé par la loi du 18 juillet 1990;

Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté ministériel du 13 janvier 2006 fixant le modèle de la demande que les citoyens non belges de l'Union européenne établis en Belgique doivent introduire auprès de la commune de leur résidence principale s'ils souhaitent être inscrits sur la liste des électeurs dressée en prévision des élections européennes, ainsi que les modèles de la décision par laquelle le collège des bourgmestre et échevins soit agrée cette demande, soit la rejette, établi par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy;

Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, Nous avons arrêté et arrêtons :

Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté ministériel du 13 janvier 2006 fixant le modèle de la demande que les citoyens non belges de l'Union européenne établis en Belgique doivent introduire auprès de la commune de leur résidence principale s'ils souhaitent être inscrits sur la liste des électeurs dressée en prévision des élections européennes, ainsi que les modèles de la décision par laquelle le collège des bourgmestre et échevins soit agrée cette demande, soit la rejette.

Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du présent arrêté.

Donné à Bruxelles, le 22 février 2006.

ALBERT Par le Roi : Le Ministre de l'Intérieur, P. DEWAEL

Annexe FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 13. JANUAR 2006 - Ministerieller Erlass zur Festlegung des Musters des Antrags, den in Belgien ansässige nichtbelgische Bürger der Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden möchten, und der Muster des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Zulassung oder Ablehnung dieses Antrags Der Minister des Innern, Aufgrund der Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6.Dezember 1993 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen;

Aufgrund des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen Parlaments, insbesondere des Artikels 1 § 3 Absatz 1 und 7, eingefügt durch das Gesetz vom 11. April 1994;

Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 24. Juni 2005;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 38.696/2 des Staatsrates vom 27. Juli 2005, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat, Erlässt: Artikel 1 - Der Antrag, den in Belgien ansässige nichtbelgische Bürger der Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden möchten, wird auf einem Formular erstellt, das dem Muster in Anlage 1 zu vorliegendem Erlass entspricht.

Art. 2 - Der Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Zulassung des in Artikel 1 erwähnten Antrags wird auf einem Formular erstellt, dass dem Muster in Anlage 2 zu vorliegendem Erlass entspricht.

Art. 3 - Der Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Ablehnung des in Artikel 1 erwähnten Antrags wird auf einem Formular erstellt, dass dem Muster in Anlage 3 zu vorliegendem Erlass entspricht.

Brüssel, den 13. Januar 2006 P. DEWAEL

Anlage 1 - Muster des Antrags, den nichtbelgische Bürger der Europäischen Union mit Hauptwohnort in Belgien bei der Gemeinde dieses Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden möchten Der/Die Unterzeichnete, - Name und Vornamen: . . . . . - Adresse: . . . . . - Staatsangehörigkeit: . . . . . beantragt seine/ihre Eintragung in die Wählerliste der belgischen Gemeinde...................gemäss Artikel 1 § 3 des Gesetzes vom 23.

März 1989 über die Wahl des Europäischen Parlaments (1).

Er/Sie erklärt auf Ehre, sein/ihr Stimmrecht in seinem/ihrem Herkunftsstaat nicht verloren zu haben.

Er/Sie verpflichtet sich, sein/ihr Stimmrecht nur für eine belgische Liste auszuüben.

Bei den letzten Wahlen im Land, dessen Staatsanghörige(r) er/sie ist, war der/die Unterzeichnete entweder als Wähler eingetragen (2): - im Wahlkreis . . . . . (3) - in der Gemeinde . . . . . (3) - im Konsulat von . . . . . (3) oder der/die Unterzeichnete war nie als Wähler in dem Land eingetragen, dessen Staatsangehörige(r) er/sie ist (2).

Er/Sie erklärt zu wissen: - dass, wenn seiner/ihrer Eintragung stattgegeben wird, er/sie bei Strafe der durch das belgische Wahlgesetz vorgesehenen Sanktionen verpflichtet ist, an der Wahl teilzunehmen, - dass seine/ihre Eintragung abgelehnt werden kann, wenn der Staat, dessen Staatsangehörige(r) er/sie ist, den belgischen Behörden zur Kenntnis bringt, dass ihm/ihr in diesem Staat das Stimmrecht entzogen ist, - dass seine/ihre Eintragung ebenfalls abgelehnt werden kann, wenn sich herausstellt, dass er/sie unter die Anwendung der Artikel 6 bis 9bis des Wahlgesetzbuches fällt, - dass, wenn seine/ihre Eintragung abgelehnt wird, ihm/ihr die in den Artikeln 18 bis 39 des Wahlgesetzbuches erwähnten Einspruchsmöglichkeiten offen stehen. ................, den...................

Unterschrift - Sichtvermerk des Dienstes, der für das Strafregister der Gemeinde zuständig ist - Sichtvermerk des Bevölkerungsdienstes (Überprüfung der Eintragung) Empfangsbestätigung Der Antrag auf Eintragung von Herrn/Frau . . . . . (Name und Vornamen) ist vom Bevölkerungsdienst am . . . . . (Datum) entgegengenommen worden.

Stempel der Gemeinde Unterschrift _______ Nota's (1) Die Wahlberechtigungsbedingungen sind folgende: das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, in den Bevölkerungsregistern einer belgischen Gemeinde eingetragen sein und sich in keinem der in den Artikeln 6 bis 9bis des Wahlgesetzbuches vorgesehenen Ausschluss- oder Aussetzungsfälle befinden;die Bedingung der Eintragung im Bevölkerungsregister muss am 1. April des Wahljahres erfüllt sein, die Bedingungen in Bezug auf Alter und auf Nichtausschluss vom Wahlrecht bzw. Nichtaussetzung des Wahlrechts müssen spätestens am Wahltag erfüllt werden. (2) Unzutreffendes bitte streichen.(3) Entsprechende Rubrik bitte ausfüllen. Anlage 2 - Muster des Beschlusses, durch den das Bürgermeister- und Schöffenkollegium dem Antrag stattgibt, den nichtbelgische Bürger der Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes eingereicht haben, um in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen zu werden Gemeinde . . . . .

Verwaltungsbezirk . . . . .

Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium, Aufgrund des am . . . . . (Datum des Einreichens des Antrags) von . . . . . (Name, Vornamen und vollständige Adresse) eingereichten Antrags auf Eintragung in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste;

In der Erwägung, dass der/die Betreffende die Wahlberechtigungsbedingungen erfüllt, um als Wähler(in) an diesen Wahlen teilzunehmen;

In der Erwägung, dass der/die Betreffende in den Bevölkerungsregistern der Gemeinde eingetragen ist und er/sie seinen/ihren Antrag fristgerecht eingereicht hat, Gibt dem von der vorerwähnten Person eingereichten Antrag auf Eintragung in die Wählerliste statt.

Den . . . . . (Datum) Im Namen des Kollegiums: Pour la consultation du tableau, voir image

Anlage 3 - Muster des Beschlusses, durch den das Bürgermeister- und Schöffenkollegium den Antrag ablehnt, den nichtbelgische Bürger der Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes eingereicht haben, um in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen zu werden Gemeinde . . . . .

Verwaltungsbezirk . . . . .

Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium, Aufgrund des am . . . . . (Datum des Einreichens des Antrags) von . . . . . (Name, Vornamen und vollständige Adresse) eingereichten Antrags auf Eintragung in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste;

In der Erwägung, dass der/die Betreffende die nachfolgend angeführte(n) Wahlberechtigungsbedingung(en) nicht erfüllt: (1) . . . . . . . . . . . . . . .

Lehnt den von der vorerwähnten Person eingereichten Antrag auf Eintragung in die Wählerliste ab.

Ein neuer Antrag kann zu denselben Zwecken eingereicht werden, sobald der Grund für die vorliegende Ablehnung nicht mehr vorhanden ist (2).

Den . . . . . (Datum) Im Namen des Kollegiums: Pour la consultation du tableau, voir image _______ Nota's (1) Hier ausführlich die Gründe angeben, auf deren Grundlage der Antrag auf Eintragung abzulehnen ist.(2) Der/Die Betreffende kann sich gemäss den Artikeln 18 bis 39 des Wahlgesetzbuches diesem Beschluss widersetzen.Der diesbezügliche mit Gründen versehene Antrag muss gegen Empfangsbescheinigung beim Gemeindesekretariat eingereicht oder per Einschreiben an das Bürgermeister- und Schöffenkollegium gerichtet werden.

Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 13. Januar 2006 beigefügt zu werden Der Minister des Innern P. DEWAEL Vu pour être annexé à Notre arrêté du 22 février 2006 ALBERT Par le Roi : Le Ministre de l'Intérieur, P. DEWAEL

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