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Arrêté Royal du 25 avril 2014
publié le 12 mai 2014

Arrêté royal portant convocation des collèges électoraux pour l'élection de la Chambre des représentants, ainsi que convocation des nouvelles Chambres. - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2014000416
pub.
12/05/2014
prom.
25/04/2014
ELI
eli/arrete/2014/04/25/2014000416/moniteur
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


25 AVRIL 2014. - Arrêté royal portant convocation des collèges électoraux pour l'élection de la Chambre des représentants, ainsi que convocation des nouvelles Chambres. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 25 avril 2014 portant convocation des collèges électoraux pour l'élection de la Chambre des représentants, ainsi que convocation des nouvelles Chambres (Moniteur belge du 28 avril 2014).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 25. APRIL 2014 - Königlicher Erlass zur Einberufung der Wahlkollegien für die Wahl der Abgeordnetenkammer und zur Einberufung der neuen Kammern PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund der Verfassung, des Artikels 195 Absatz 1, 2 und 3, des Artikels 65 Übergangsbestimmung in fine und des Artikels 46 Übergangsbestimmung in fine; Aufgrund des Wahlgesetzbuches, des Artikels 142 Absatz 1, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 6. Januar 2014;

Aufgrund des Gesetzes vom 11. April 1994 zur Organisierung der automatisierten Wahl, des Artikels 14 Absatz 1 Nr. 3, abgeändert durch die Gesetze vom 5. April 1995 und 18. Dezember 1998;

Aufgrund des Gesetzes vom 7. Februar 2014 zur Organisierung der elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung, des Artikels 15 Absatz 1 Nr. 3;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 24. Februar 2014 zur Festlegung des Datums der Wahl des Europäischen Parlaments;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 21. März 2014 zur Regelung bestimmter Wahlverrichtungen im Hinblick auf die gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer und die Regional- und Gemeinschaftsparlamente vom 25. Mai 2014;

In der Erwägung, dass die Öffnungszeiten der Wahlbüros mit traditioneller Stimmabgabe und der Wahlbüros mit automatisierter/elektronischer Stimmabgabe verlängert werden müssen, damit die Stimmabgabe bei den gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer und die Regional- und Gemeinschaftsparlamente vom 25. Mai 2014 reibungslos verlaufen kann;

Aufgrund der Erklärung der föderalen gesetzgebenden Gewalt vom 25.

April 2014, in der festgehalten wird, dass die von ihr in dieser Erklärung bestimmten Verfassungsbestimmungen zu revidieren sind;

Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 22. April 2014;

Aufgrund des Artikels 8 § 1 Nr. 3 und 4 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung;

Auf Vorschlag des Premierministers und der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben, Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - Die Wahlkollegien aller Wahlkreise des Königreichs werden für Sonntag, den 25. Mai 2014, zwischen 8 und 14 Uhr in Wahlkantonen, in denen mit Papierstimmzetteln gewählt wird, und zwischen 8 und 16 Uhr in Wahlkantonen, in denen ein automatisiertes/elektronisches Wahlverfahren angewandt wird, einberufen im Hinblick auf die Wahl der erforderlichen Anzahl Mitglieder der Abgeordnetenkammer.

Art. 2 - Die neue Abgeordnetenkammer wird für Donnerstag, den 19. Juni 2014, einberufen.

Der neue Senat wird für Donnerstag, den 3. Juli 2014, einberufen.

Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.

Art. 4 - Der Premierminister und der für Inneres zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 25. April 2014 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Premierminister E. DI RUPO Die Ministerin des Innern Frau J. MILQUET

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