Etaamb.openjustice.be
Circulaire du 04 octobre 2000
publié le 15 février 2001

Circulaire PLP 1 - système informatique unique. Traduction allemande

source
ministere de l'interieur
numac
2001000037
pub.
15/02/2001
prom.
04/10/2000
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

MINISTERE DE L'INTERIEUR


4 OCTOBRE 2000. - Circulaire PLP 1 - système informatique unique.

Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire PLP 1 du Ministre de l'Intérieur du 4 octobre 2000 relative à un système informatique unique (Moniteur belge du 1er novembre 2000), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'Arrondissement adjoint à Malmedy.

MINISTERIUM DES INNERN 4. OKTOBER 2000 - Rundschreiben PLP 1 - Einheitliches EDV-System An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister Zur Information: An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An den Herrn Kommandanten der Gendarmerie An den Herrn Generalkommissar der Gerichtspolizei An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Gemeindepolizei Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, seit dem 5.Januar 1999, dem Datum der Veröffentlichung des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, hat sich der Prozess der Polizeireform beschleunigt.

Damit die neue Polizei tadellos integriert werden kann, ist ein einwandfreier Informationsaustausch zwischen den zwei Ebenen erforderlich. Sowohl die föderale als auch die lokale Polizei müssen mit einem zuverlässigen und integrierten EDV-System ausgestattet werden. Ich habe mich in diesem Rahmen entschlossen, alle Korps der zukünftigen lokalen Polizei mit dem EDV-System ISLP, d.h. mit dem Integrated System for the Local Police, auszustatten.

Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich hierbei um ein integriertes System mit einmaliger Eingabe von Daten, die in den verschiedenen Modulen benutzt werden können.

Dieses neue System stützt sich auf das derzeitige PIP-System, das den Bedürfnissen der neuen lokalen Polizeidienste angepasst wird, insbesondere um in Pilotpolizeizonen arbeiten zu können und um den unter Col 6/99 aufgeführten Anforderungen zu entsprechen. In der Anlage finden Sie eine Beschreibung der Funktionalitäten, die im ISLP bestehen.

Dieser Beschluss bestätigt einerseits die Einhaltung der Vereinbarungen und Grundsätze des gerichtlichen Telematikprojekts (ein einziges Netzwerk, eine einzige Datenbank, eine einzige Dateneingabe, Vereinfachung für den Endbenutzer,...) und garantiert gleichzeitig die maximale Wiederverwendung vorheriger Investitionen in EDV-Material und -Ausbildungen.

Das EDV-System ISLP wird auf einem zentralen Server (UNIX) pro Zone mit der (einzigen) zentralen Datenbank für die gesamte Zone installiert. Die anderen "Polizeiposten" werden je nach Bedürfnissen und Möglichkeiten durch eine Belgacom-Hochgeschwindigkeitsleitung oder durch einen Anschluss an das Netzwerk HILDE mit dem zentralen Server verbunden. Der Kostpreis hängt von der Anzahl eingerichteter oder weitergeführter Polizeiposten ab.

Bevor das ISLP in einer Polizeizone installiert wird, muss die Verwaltungsbehörde der Zone also Entscheidungen treffen über die Wahl der zentralen Site und der Satellitensites. Die zentrale Site sollte von möglichst vielen Benutzern des ISLP (dort, wo es am meisten benutzt wird) und von den funktionnellen und technischen Verwaltern benutzt werden können. Der zentrale Server und die zentrale Datenbank für die gesamte Zone werden mit dieser zentralen Site vernetzt. Diese Site wird gleichzeitig eine Sammelstelle für die Unterkommissariate und/oder eventuellen Polizeidienststellen der Zone sein.

Auf operativer Ebene muss die Zone für die Kontrolle der Qualität der zu übertragenden Daten sorgen. Es handelt sich hier um Daten, die von der lokalen Ebene an die föderale Ebene übertragen werden. Diese Übertragung gilt übrigens als eine Verpflichtung, für die Sanktionen vorgesehen sind.

Tausende von Polizisten (ehemalige Gendarmen und Gemeindepolizisten) werden das ISLP benutzen. Es werden Massnahmen getroffen, damit dieses Personal zu gegebener Zeit von eigens zu diesem Zweck ausgebildeten Lehrern ausgebildet wird.

Fragen zum ISLP können an die Allgemeine Polizei des Königreichs (rue Royale 56 in 1000 Brüssel) z.H. der Koordinatorin der Arbeitsgruppe Telematik gerichtet werden. Sie wird der Untergruppe diese Fragen zur Analyse vorlegen.

Im Laufe der nächsten Wochen wird eine Informationssitzung für die 22 Pilotzonen organisiert, bei der die Wahl des ISLP und die Planung der Installierung des Systems ausführlicher besprochen werden.

Ich bitte Sie, die Bürgermeister Ihrer Provinz von diesem Rundschreiben in Kenntnis zu setzen und für dessen Einhaltung zu sorgen, indem Sie mich gegebenenfalls über strittige Fälle informieren.

Ich möchte ausserdem die Provinzgouverneure bitten, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.

Der Minister des Innern A. DUQUESNE

ISLP - FUNKTIONALITÄTEN/MODULE 1. - "Kenntnisnahme" 1.1 - Information In diesem Modul werden sämtliche Aufforderungen zum Einsatz registriert, die ein Korps auf irgendeine Weise erhält. 1.2 - Randbemerkung In diesem Modul werden die Randbemerkungen der Staatsanwaltschaft oder der anderen Polizeidienste (autonome polizeiliche Bearbeitung) registriert. Es kann mit Strichcodes gearbeitet werden. 1.3 - Briefverkehr In diesem Modul wird jeder sowohl eingegangene als auch ausgegangene Brief im weiteren Sinne registriert. 1.4 - Einsatz Durch diese Funktionalität können die von den Einsatzteams ausgeführten Einsätze registriert werden oder Einsätze aufgrund der IPOG-PIPOG-Programme anderen Einheiten zugewiesen werden. Eine Integrierung mit dem Astrid-Projekt ist vorgesehen. 2. - "Bearbeitung" In diesem Modul können folgende Angaben (manchmal anhand einer vereinfachten Eingabe) registriert werden: - gerichtliche Protokolle (Strafgesetzbuch, Sondergesetze, Gemeindeverordnungen), - Protokolle für Verkehrsübertretungen, - Protokolle für Geschwindigkeitsüberschreitungen, - Protokolle für Verkehrsunfälle, - sofortige Einziehungen, - Verwarnungen, - kontrollierte Bemerkungen, - Verwaltungsakten. 3. - "Verwaltung" 3.1 - Ausfertigung von Unterlagen Diese Funktionalität bezieht sich auf die Protokolle, Berichte, Briefe, Karteikarten usw. Sie ermöglicht die Verwaltung der Unterlagen und leitet zudem den Benutzer bei der Abfassung dieser Unterlagen und bei der Dateneingabe. 3.2 - Erstellung von Listen Durch diese Funktionalität können verschiedene Arten von Listen erstellt werden: - Tagesbericht, - Protokollbuch, - Listen für die Staatsanwaltschaft, - verschiedene Listen. 3.3 - Lokale Suche Durch diese Funktionalität können alle auf lokaler Ebene eingegebenen Daten gezielt gesucht werden. 3.4 - Lokale Verwaltung Durch diese Funktionalität können die Angelegenheiten lokal verwaltet werden. 4 - "Übertragung an die föderale Ebene" 4.1 - Datenvalidierung Die Validierung der lokalen Daten erfolgt auf lokaler Ebene nach den gleichen Regeln wie auf föderaler Ebene. 4.2 - Datenübertragung Durch diese Funktionalität können sowohl gerichtliche als auch statistische Daten vom lokalen Polizeikorps an die föderale Ebene übertragen werden. 5. - "Abruf der föderalen Anwendungen" - Nationale Kriminaldatenbank, - Nationale Photothek, - Nationalregister, - Direktion für Fahrzeugzulassungen, - Strafanstalten, - Belgisches Staatsblatt, ... 6. - "Col 6/99" Durch diese Funktionalität kann den in Col 6/99 aufgeführten Anforderungen entsprochen werden. 7. - "Verschiedenes" 7.1 - Verschiedene Register - Register der lokalen Alarmanlagen, - lokales Waffenregister, - Register der internen Mitteilungen, - Register der internen Befehle, - verschiedene Register, wie Haftregister, Register der verlorenen Gegenstände, Register der Gastwirtschaften usw. 7.2 - Mail Durch diese Funktionalität können Mitteilungen von einer Person an die andere weitergeleitet werden, sei es innerhalb eines Korps oder von einem Korps zum anderen. Es können ebenfalls Mitteilungen an andere Korps oder an die Allgemeine Polizei des Königreichs weitergeleitet werden. 7.3 - Planung der Aufgaben und Tätigkeiten Durch diese Funktionalität können die Tätigkeiten und Aufgaben des Korps, wie Verwaltung des Personals, des Fuhrparks, des Materials...., geplant werden. 7.4 - Lokale Photothek Sobald die nationale Photothek einsatzfähig ist, müssen die Fotos von Personen über diese nationale Photothek eingegeben werden. Die anderen Elemente (Gegenstände, Fahrzeuge, Waffen usw.) können weiterhin auf lokaler Ebene eingegeben werden. 7.5 - Bürotik Es werden Funktionalitäten in puncto Standard-Bürotik vorgesehen.

^