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Circulaire du 07 juillet 2006
publié le 20 décembre 2006

Circulaire ministérielle PLP 41 en vue du renforcement et/ou de l'ajustement de la politique de sécurité locale ainsi que de l'approche spécifique en matière de criminalité juvénile avec, en particulier, un point de contact pour les écoles. - Traduction allemande

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service public federal interieur
numac
2006000687
pub.
20/12/2006
prom.
07/07/2006
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


7 JUILLET 2006. - Circulaire ministérielle PLP 41 en vue du renforcement et/ou de l'ajustement de la politique de sécurité locale ainsi que de l'approche spécifique en matière de criminalité juvénile avec, en particulier, un point de contact pour les écoles. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire PLP 41 du Ministre de l'Intérieur du 7 juillet 2006 en vue du renforcement et/ou de l'ajustement de la politique de sécurité locale ainsi que de l'approche spécifique en matière de criminalité juvénile avec, en particulier, un point de contact pour les écoles (Moniteur belge du 24 juillet 2006), établie par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.

7. JULI 2006 - Ministerielles Rundschreiben PLP 41 zur Verstärkung und/oder Anpassung der lokalen Sicherheitspolitik und der besonderen Vorgehensweise auf dem Gebiet der Jugendkriminalität, insbesondere durch die Einführung von Kontaktstellen für die Schulen An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalinspektor der föderalen Polizei und der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei Zur Information: An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Kontrolle über die Polizeidienste An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik An die Frauen und Herren Bezirkskommissare Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die jüngsten dramatischen Ereignisse in unserem Land haben mich dazu veranlasst, einige Massnahmen und Initiativen im Bereich der Prävention und des integralen Ansatzes bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität zu verstärken und zu beschleunigen. Sicherheit geht uns alle an. Genau aus diesem Grund möchte ich die lokalen Behörden und die lokale Polizei dafür sensibilisieren und dazu ermutigen, bestimmte Massnahmen zu ergreifen und/oder die bestehenden Massnahmen in diesem Bereich zu verstärken, insbesondere in Bezug auf die Phänomene Gewalt, Gewaltandrohung und Erpressung (auch bekannt unter der Bezeichnung « Steaming ») sowie Waffenbesitz bei Jugendlichen.

Die Bekämpfung der Jugendkriminalität stützt sich in unserem Land auf zwei Säulen.

Die erste Säule betrifft die sozialpräventiven Massnahmen. Wir möchten den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft mittels einer Reihe sozialpräventiver Massnahmen gewährleisten und stärken. Dank eines optimalen sozialen Zusammenhalts sollen die Jugendlichen über ein oder mehrere soziale Auffangnetze verfügen, die verhindern, dass sie in die Kriminalität abgleiten. Ein gutes soziales Klima mit einer angemessenen Betreuung der Jugendlichen muss eine bessere Perspektive bieten als eine « kriminelle Laufbahn ».

Die zweite Säule betrifft ein breites Spektrum an Massnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung, und zwar sowohl auf Ebene der öffentlichen Ordnung als auch im Bereich des Straf-, Jugend- und Verwaltungsrechts.

Im vorliegenden Rundschreiben geht es speziell um Gewalt, Gewaltandrohung, Erpressung (« Steaming »), Waffenbesitz bei Jugendlichen und die Massnahmen, die in diesem Rahmen ergriffen werden müssen. Es wird zwischen vier Kategorien von Massnahmen unterschieden: - Ausarbeitung einer methodischen Vorgehensweise zur Bekämpfung dieser Phänomene im Rahmen der konzertierten Sicherheits- und Polizeipolitik, - Planung von Begleitmassnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Schulumgebung, - Bekanntmachung der Initiativen und Massnahmen auf dem Gebiet des Umgangs mit Jugendlichen (Kriminalität), - strikte Einhaltung der zeitlichen Koordinierung und des Verfahrens. 1. Ausarbeitung einer methodischen Vorgehensweise zur Bekämpfung dieser Phänomene im Rahmen der konzertierten Sicherheits- und Polizeipolitik Ziel ist es, die lokale Sicherheits- und Polizeipolitik zu stärken und/oder anzupassen, insbesondere über den zonalen Sicherheitsplan. Dieser Polizeiplan ermöglicht es, die präventiven administrativen Massnahmen und die Ermittlungs- und Verfolgungspolitik der Staatsanwaltschaft aufeinander abzustimmen.

Die im Folgenden vorgeschlagenen Massnahmen werden gemäss den Artikeln 35 bis 37 des Gesetzes zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes (GIP) und in Anwendung dieser Artikel ergriffen.

Der folgende Wortlaut beeinträchtigt in keinster Weise die verschiedenen im Rundschreiben PLP 35 in Bezug auf das Verfahren zur Hinterlegung der zonalen Sicherheitspläne und deren Genehmigung durch den Minister des Innern und den Minister der Justiz erwähnten Bestimmungen.

Im Bereich der oben erwähnten Phänomene möchte ich zu einem integrierten und integralen Ansatz kommen. Auf solche Taten wird in allen Fällen stets eine Reaktion der Justiz folgen, sodass die Arbeitsweise von Polizei und Staatsanwaltschaft immer ketten- oder netzwerkartig erfolgt. 1.1 Sensibilisierung in Sachen Gewalt, Gewaltandrohung, Erpressung (« Steaming ») und Waffenbesitz bei Jugendlichen Ich bitte die Mitglieder des zonalen Sicherheitsrats (ZSR), miteinander in Kontakt zu treten und so schnell wie möglich eine Konzertierung über diese Angelegenheit zu organisieren.

Ziel ist es, diese Phänomene für Ihr Gebiet (erneut) zu analysieren und zu überprüfen, welche diesbezüglichen Massnahmen festgelegt, verstärkt beziehungsweise angepasst werden müssen. Auch wenn die Debatte und insbesondere die Auswertung und Kontextualisierung sowohl der objektiven als auch der subjektiven Quellen ergibt, dass es in der Zone in diesem Bereich keine Probleme gibt, ist es dennoch stark angeraten, proaktiv und präventiv eine Anzahl Massnahmen und Initiativen zu ergreifen. Diese sind von entscheidender Bedeutung für die Lösung des diesbezüglichen Problems.

In diesem Stadium kann die Debatte zum Start einer Sensibilisierungskampagne führen (zum Beispiel in Schulen, Jugendvereinigungen etc.). Andere Aktionen sind selbstverständlich nicht ausgeschlossen. Ich überlasse es dem zonalen Sicherheitsrat, darüber zu entscheiden. 1.2 Anpassung und/oder Verstärkung der bestehenden Massnahmen in Sachen Gewalt, Gewaltandrohung und Erpressung (« Steaming ») sowie Waffenbesitz bei Jugendlichen 1.2.1 Verstärkung der bestehenden Massnahmen Nach der im zonalen Sicherheitsrat geführten Grundsatzdebatte entscheidet diese Versammlung über die Notwendigkeit, (zusätzliche) administrative, polizeiliche oder gerichtliche Massnahmen zu ergreifen. 1.2.2 Anpassung Wenn die Teilnehmer der Konzertierung über das Argumentationsmodell (siehe PLP 35 und die diesbezüglichen Leitfäden) nachweisen, dass in diesem Bereich eine bestimmte Massnahme ergriffen werden muss, bitte ich Sie nachdrücklich, den zonalen Sicherheitsplan anzupassen. Auf diese Weise kann das betreffende Phänomen genauso wie die anderen Prioritäten des zonalen Sicherheitsplans aufgenommen und behandelt werden.

Sowohl die Besprechung dieser spezifischen Phänomene von Jugendkriminalität als auch eventuelle Schlussfolgerungen und Beschlüsse werden Gegenstand eines Berichts im Protokoll der betreffenden Sicherheitskonzertierung sein.

Sind diese Phänomene bereits als Prioritäten im zonalen Sicherheitsplan aufgeführt, ist selbstverständlich keine zusätzliche Massnahme im zonalen Sicherheitsrat mehr erforderlich. Es wäre jedoch nötig zu überprüfen, ob die Ziele, zum Beispiel auf Ebene der Umsetzung in einen Aktionsplan, auf wirksamste und effizienteste Weise verfolgt werden. 2. Planung von Begleitmassnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Schulumgebung Eine Schulumgebung bietet Möglichkeiten zur Schaffung von Netzwerken. Jugendlichen bietet sie die Chance, ein sicheres soziales Netzwerk zugunsten des allgemeinen Wohlergehens zu entwickeln. Es besteht aber ebenso die Gefahr, dass auch Personen oder Organisationen mit einem « abweichenden » Lebensstil beziehungsweise einer ebensolchen Lebenseinstellung die Möglichkeit bekommen, Jugendliche in negativer Weise zu beeinflussen. In beiden Fällen wird dieselbe jugendliche « Zielgruppe » anvisiert.

Obwohl die Polizei allein keine sichere Schulumgebung gewährleisten kann, muss sie dennoch alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel dafür einsetzen. Ein ketten- oder netzwerkartiger Ansatz, der sich auf das Community Policing oder die bürgernahe Polizeiarbeit stützt, ist hier zu empfehlen. Das Zusammenspiel der fünf Pfeiler des Community Policing kann zur Schaffung eines sicheren und sozialen Netzwerks zugunsten des allgemeinen Wohlergehens beitragen.

Ich bitte daher die lokale Polizei, Begleitmassnahmen zu ergreifen, die auf den Grundsätzen beziehungsweise den Pfeilern des Community Policing fussen, um - zusammen mit den anderen Partnern - zu einer sicheren Schulumgebung beizutragen.

Ich fordere die Polizei auf, eine Partnerschaft mit der/den Schulgemeinschaft/en einzugehen. Mit dieser Partnerschaft (dritter Pfeiler des Community Policing) werden die Verfahren für die Weiterverweisung und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Schulgemeinschaften und der Polizei auf deutliche und benutzerfreundliche Weise festgelegt.

Auch muss die lokale Polizei als erste aus der Partnerschaft hervorgegangene konkrete Massnahme eine ständige Kontaktstelle für die in ihrem Gebiet ansässigen Schulgemeinschaften einrichten.

Ausserdem muss die Kontaktstelle eine Funktion als Nahtstelle zwischen den Schulgemeinschaften und der lokalen Polizei erfüllen, um folgende praktische Absprachen zu treffen: - in Bezug auf das Schuleschwänzen (Vereinbarungen über die Zusammenarbeit bezüglich der Weiterleitung von Informationen über die Schulschwänzer und über den gemeinsamen Umgang mit dieser Problematik), - in Bezug auf die anderen Probleme (Taten, die vom Gesetz als Straftat qualifiziert werden) wie Drogendelikte, Gewaltdelikte, Diebstähle usw.), - über die Art und Weise, wie die Schule bei Problemen am schnellsten Kontakt aufnimmt. Dadurch wird erreicht, dass auf solche Probleme schnell reagiert werden kann, um das Schlimmste zu vermeiden, - über die Art und Weise, wie sich diese Gemeinschaft auf Polizeiarbeit nach den Grundsätzen des Community Policing stützen kann (externe Orientierung, problemlösendes Vorgehen, Partnerschaft, Verantwortung wahrnehmen und Empowerment).

Die Gesamtheit der Absprachen (Zusammenarbeit - Informationsaustausch - Weiterverweisung - Kontaktstelle) wird in einer Vereinbarung festgelegt und in den Schulgemeinschaften grossflächig verteilt. 3. Bekanntmachung der Initiativen und Massnahmen auf dem Gebiet des Umgangs mit Jugendlichen (Kriminalität) Die Städte und Gemeinden mit einer Sicherheits- und Vorbeugungsvereinbarung verfügen über zahlreiche Initiativen und Massnahmen für einen guten Umgang mit Jugendlichen.Mit dem ersten und dem zweiten zonalen Sicherheitsplan stehen ausreichend Instrumente zur Verfügung, um Phänomenen der Jugendkriminalität vorzubeugen und/oder sie zu bekämpfen. Um zu verhindern, dass Zeit und Energie in eine Sache gesteckt wird, die eigentlich bereits abgeschlossen ist, füge ich in der Anlage eine Liste der Polizeizonen bei, die bereits diesbezügliche Initiativen und Massnahmen erarbeitet haben. Diese Liste wird auf der Internetseite der föderalen Polizei, www.infozone.be, veröffentlicht.

Ich bitte darum, dass jeder aktiv zur Aktualisierung der Internetseite beiträgt, indem er seine Initiativen und Massnahmen übermittelt. 4. Strikte Einhaltung der zeitlichen Koordinierung und des Verfahrens Ich bitte Sie, folgendes Verfahren und folgende zeitliche Koordinierung strikt einzuhalten. Schritt 1: Einberufung des zonalen Sicherheitsrats. Ich bitte die Korpschefs der lokalen Polizei, die Besprechung dieser Phänomene im ZSR zu organisieren. Ziel ist es, so schnell wie möglich eine Konzertierung stattfinden zu lassen.

Schritt 2: Erstellung eines Berichts über diese Konzertierung. Das Protokoll der Besprechung im ZSR enthält einen ausführlichen Bericht über die Debatten und die Folgemassnahmen. Dieser Bericht wird mir binnen drei Wochen nach der Konzertierung übermittelt.

Schritt 3: Ausarbeitung von verstärkten und/oder angepassten Massnahmen. Abhängig von den Debatten und der Analyse der objektiven und subjektiven Quellen, die konsultiert wurden, gibt es verschiedene Möglichkeiten: - Organisierung von Sensibilisierungskampagnen. Die Planung kann im Protokoll des zonalen Sicherheitsrats kurz wiedergegeben werden. Die vollständige Akte wird mir noch vor Jahresende übermittelt, - Verstärkung der Massnahmen. Auch die verstärkten Massnahmen können kurz im Protokoll des zonalen Sicherheitsrats, das Sie mir übermitteln müssen, aufgeführt werden. Auch hier bitte ich Sie, mir die Gesamtheit der Massnahmen (Festlegung und Verwirklichung) vor Jahresende zukommen zu lassen. - Festlegung von zusätzlichen Massnahmen. Es handelt sich hier um eine Abänderung des zonalen Sicherheitsplans.

Ich verweise auf mein Rundschreiben PLP 35, in dem Folgendes klargestellt wird: « Da der zonale Sicherheitsplan fortan vier Jahre gültig ist, könnte es möglich sein, dass bestimmte Punkte entweder auf Initiative des zonalen Sicherheitsrats oder infolge einer auf föderaler Ebene vorgenommenen Anpassung im Laufe des Zyklus angepasst werden müssen.

Diese Anpassungen finden unter der Verantwortung der lokalen Behörden statt. Das in vorliegendem Rundschreiben beschriebene Genehmigungsverfahren findet keine Anwendung auf diese Anpassungen... » Dennoch bitte ich Sie, mir vor Jahresende das Addendum/Erratum zum zonalen Sicherheitsplan in Bezug auf die Jugendkriminalität zukommen zu lassen.

Schritt 4: Festlegung von Begleitmassnahmen. Noch vor Jahresende werden mir die Vereinbarungen in Sachen Partnerschaft mit der/den Schulgemeinschaft/en übermittelt. Die ständige polizeiliche Kontaktstelle wird gleichzeitig Gegenstand eines spezifischen Punkts des Protokolls des zonalen Sicherheitsrats sein. Darin muss mindestens erwähnt werden, um welchen Dienst es geht, wie dies organisatorisch geregelt ist und wer die verantwortliche Person ist (Name und Kontaktinformation der Person (es kann sowohl jemand aus dem Einsatzkader als auch jemand aus dem Verwaltungs- und Logistikkader innerhalb des betroffenen Dienstes sein)).

Schritt 5: Bekanntmachung der Initiativen und Massnahmen. Ich bitte darum, dass sich jeder aktiv an der Entwicklung der Rubrik « Politische Initiativen » (Jugendkriminalität) auf der Internetseite www.infozone.be beteiligt.

Die Informationen, die ich angefordert habe, müssen der Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL) übermittelt werden, die mich mittels eines monatlichen Berichts auf dem Laufenden hält. Auf diese Weise kann ich über die Situation in Ihrer Zone und die Entwicklung dieser besonders schweren Art der Kriminalität informiert werden.

Die Gouverneure werden gebeten, über den zügigen Ablauf dieser Aktion und die Einhaltung der verschiedenen Fristen zu wachen.

Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.

Der Vizepremierminister und Minister des Innern P. DEWAEL

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