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Circulaire du 08 avril 2008
publié le 27 juin 2008

Circulaire ministérielle relative à la standardisation des berces de conteneurs destinées aux Services publics d'Incendie et à la Protection civile. - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2008000534
pub.
27/06/2008
prom.
08/04/2008
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


8 AVRIL 2008. - Circulaire ministérielle relative à la standardisation des berces de conteneurs destinées aux Services publics d'Incendie et à la Protection civile. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire ministérielle du 8 avril 2008 relative à la standardisation des berces de conteneurs destinées aux Services publics d'Incendie et à la Protection civile (Moniteur belge du 11 juin 2008).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

8. APRIL 2008 - Ministerielles Rundschreiben in Bezug auf die Standardisierung der Abrollrahmen für Container, die für die öffentlichen Feuerwehrdienste und den Zivilschutz bestimmt sind An die Frauen und Herren Provinzgouverneure Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrter Herr Gouverneur, das vorliegende Rundschreiben ist für die Behörden bestimmt, die über einen Feuerwehrdienst verfügen. Bei der Ausführung ihrer Aufträge benutzen die Hilfsdienste oft Container und Containerfahrzeuge. Meine Dienste haben technische Normen erstellt, damit die verschiedenen Container und die Tragfahrzeuge kompatibel sind.

Das vorliegende Rundschreiben bezieht sich nicht auf Abrollrahmen für Container für den Gefahrguttransport. 1. Benutzung des Abrollrahmens Die Container der Hilfsdienste liegen auf einem Rahmen auf, der Abrollrahmen genannt wird.Hierdurch können diese Container von Fahrzeugen, die mit einem hydraulischen Hakenarm ausgerüstet sind, gehandhabt und transportiert werden.

Die Container der Hilfsdienste haben eine Nutzlänge (siehe Anlage 1) zwischen 5 m und 6,4 m und eine Gesamtmasse bis zu 14 Tonnen. 2. Farbe des Abrollrahmens Der sichtbare Teil des Abrollrahmens ist mit der schwarzen Farbe RAL 9005 versehen.3. Geometrie des Abrollrahmens Die Masse des Abrollrahmens und seiner Greifachse entsprechen den Massen in den Anlagen 1 und 2.4. Werkstoffe und Bauart des Abrollrahmens Die Längsträger müssen mindestens aus IPN 180-Profilen gemäss der Norm DIN 1025 gebaut werden. Die Werkstoffe des Abrollrahmens werden je nach den Benutzungsbedingungen gewählt: Masse des Containers, Beanspruchung aufgrund der Handhabungen und des Transports, der Art der transportierten Last usw.

Die Verbindung zwischen den Längsträgern und dem senkrechten Pfosten des Abrollrahmens, auf dem die Greifachse angebracht ist, muss dem Kraftaufwand beim Laden eines Containers, der eine doppelt so grosse Masse aufweist, wie die des Containers, für den der Abrollrahmen bestimmt ist, widerstehen können.

Der gesamte Aufbau muss durchlaufende Schweissnähte aufweisen und die gesamte Steifigkeit des Aufbaus muss gewährleistet sein.

Der gesamte Abrollrahmen muss wartungslos sein. 5. Greifen des Abrollrahmens Die Höhe zwischen der Ebene der Auflagefläche der Längsträger und des unteren Teils der Vorderseite der Greifachse (siehe Anlage 1) muss mindestens 1 425 mm und höchstens 1 435 mm betragen. Die Greifachse muss eine Winkelform aufweisen und die in Anlage 2 angegebenen Masse aufweisen. Hinter der Greifachse ist eine mindestens 10 mm dicke Schutzplatte gemäss Anlage 2 vorzusehen, um die Wand des Containers auf einer Höhe von ca. 300 mm beiderseits der Greifachse zu schützen. Diese Platte darf den Freiraum zum Einhaken nicht verringern.

Auf dieser Platte ist ein weisses rückstrahlendes Schild von mindestens 200 x 200 mm angebracht, dessen Mitte der Mitte der Greifachse entspricht. 6. Führungs- und Verriegelungssystem des Abrollrahmens Die Führung des Containers auf das Containerfahrzeug erfolgt an der Aussenseite der Längsträger des Abrollrahmens. Die Verriegelung des Containers erfolgt an der Aussenseite der Längsträger. Dies ist beim Anbringen der Verstärkungen der Längsträger zu beachten (siehe Punkt 8).

Die Abrollrahmen sind mit Haltevorrichtungen für Kipper (oder Container) vorgesehen, die das Befestigen des Containers auf dem Fahrzeug und seine korrekte Lage je nach seiner Länge und seinem Schwerpunkt gewährleisten. Diese Vorrichtungen entsprechen dem Bild 11 der Norm NF R 17-108. Die Haltevorrichtungen für Kipper sind auf einem Querträger positioniert und befestigt, der gemäss der Abbildung in Anlage 1 mit dem Abrollrahmen ein Stück bildet.

Jede Haltevorrichtung für Kipper und ihre Befestigung müssen folgenden Beanspruchungen ohne bleibende Verformung standhalten: - einer waagerechten Zugkraft von 10 000 daN, - einer senkrechten Zugkraft, die 0,6 mal dem Nettogewicht des Containers entspricht.

Ab dem 1. Januar 2011 müssen Container mit einer Masse über 8 Tonnen und/oder einer Länge über 5,5 m durch Containerfahrzeuge transportiert werden, deren zulässige Gesamtmasse mindestens 26 Tonnen beträgt. 7. Stützrollen des Abrollrahmens Damit der Container leichter auf dem Boden bewegt werden kann und der Bodenbelag, auf dem die Container in den Kasernen der Hilfsdienste abgestellt werden, nicht beschädigt wird, sind zwei Metall- oder Kunststoffrollen mit einem Durchmesser von mindestens 150 mm an der Rückseite des Abrollrahmens vorgesehen. Die Drehachsen der Rollen sind aus korrosionsbeständigem Material hergestellt. Die Lager sind vorzugsweise aus Bronze oder aus Teflon.

Die Rollen haben eine Gesamtlänge gleich oder über 600 mm und ihre Einzellänge überschreitet nicht 400 mm. Die Rollen werden in der Breite so weit wie möglich voneinander und in der Nähe der Seitenenden des Kippers angebracht, es sei denn, dies ist wegen der Art des Aufbaus nicht möglich.

Die Position der Auflagerollen ist so, dass der Container auf flachem Boden auf der gesamten Länge der Längsträger ruht. 8. Verstärkung der Längsträger des Abrollrahmens Damit die Längsträger des Abrollrahmens nicht durch die Zentrierrollen des Containerfahrzeugs plastisch verformt werden können, werden die unteren Flügel der Längsträger aussen an den Längsträgern auf einer Länge von mindestens 2 000 mm verstärkt.Sollten diese Verstärkungen nicht ausreichen, kann eine zusätzliche Verstärkung an der Innenseite der Längsträger angebracht werden.

Damit die Befestigungsriegel des Containerfahrzeugs den Abrollrahmen gemäss Punkt 6 auf dem Fahrzeug blockieren können, dürfen die Verstärkungen der Längsträger des Abrollrahmens den Betrieb dieser Riegel nicht hindern.

Auf keinen Fall darf sich das Bodenblech des Containers oder der untere Teil seiner Auflagequerträger unter der oberen Ebene der Längsträger befinden. 9. Kennzeichnung des Abrollrahmens Die Nummer des Abrollrahmens, die Kennzeichnung der Containerfahrzeuge der Hilfsdienste, die den Abrollrahmen transportieren dürfen, und die Gesamthöhe des Ganzen müssen auf der Aussenseite des Pfostens auf der Fahrerseite angegeben werden.Die Buchstaben oder Ziffern müssen mindestens 10 mm hoch und auf weissem Hintergrund geschrieben sein. 10. Inkrafttreten des ministeriellen Rundschreibens Das vorliegende Rundschreiben findet Anwendung auf Abrollrahmen für Container, die von den öffentlichen Feuerwehrdiensten und dem Zivilschutz ab dem Datum seiner Unterzeichnung bestellt werden. Ich bitte Sie, dieses Rundschreiben an die betreffenden Behörden weiterzuleiten.

Hochachtungsvoll C. BREYNE Generaldirektorin Pour la consultation du tableau, voir image

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