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Circulaire du 08 décembre 2015
publié le 14 juin 2016

Circulaire. - Création d'un comité zonal d'information pour le personnel des services d'incendie. - Traduction allemande

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service public federal interieur
numac
2016000357
pub.
14/06/2016
prom.
08/12/2015
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


8 DECEMBRE 2015. - Circulaire. - Création d'un comité zonal d'information pour le personnel des services d'incendie. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du Ministre de la Sécurité et de l'Intérieur relative à la création d'un comité zonal d'information pour le personnel des services d'incendie (Moniteur belge du 22 décembre 2015).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES Generaldirektion der Zivilen Sicherheit 8. DEZEMBER 2015 - Rundschreiben Schaffung eines zonalen Informationsausschusses für das Personal der Feuerwehrdienste Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, An die Vorsitzenden der Hilfeleistungszonen im Rahmen der Reform der Feuerwehrdienste sind neue Strukturen und Organe entstanden.Die Regierung hat sich dazu verpflichtet, allen Mitgliedern der Hilfeleistungszonen (sowohl den Berufs- als auch den freiwilligen Mitgliedern des Einsatzpersonals aller Kader und Dienstgrade, einschließlich der Krankenwagenfahrer der Hilfeleistungszonen, die keine Feuerwehrleute sind, und des Verwaltungspersonals) die Möglichkeit zu bieten, ihre Stimme verlauten zu lassen. Vor der Reform hatte der Gemeinderat die Möglichkeit, einen Beirat zu schaffen, in dem die verschiedenen Dienstgrade der Berufs- und freiwilligen Mitglieder vertreten waren. Auf diese Weise sollte das Personal in die Arbeitsweise des Dienstes einbezogen werden und ihm ein Forum geboten werden, in dem es seine Fragen stellen und seine Bedürfnisse ausdrücken konnte.

Seit der Reform der Feuerwehrdienste fehlt eine derartige Plattform.

Dabei liegt es ganz im Interesse der Zonenleitung und des (Einsatz- und Verwaltungs-)Personals der Zone, über einen qualitativen Informationsstrom und -austausch zu verfügen. Es wäre daher angemessen, in jeder Zone einen Ausschuss zu schaffen, in dem sowohl das Einsatz- als auch das Verwaltungspersonal vertreten sind. Die Zusammensetzung sollte meiner Meinung nach so breit wie möglich vorgesehen werden, damit ein Höchstmaß an Kommunikation und Information sowohl für das Einsatz- als auch für das Verwaltungspersonal gewährleistet ist.

Das Gesetz vom 15. Mai 2007 sieht in Artikel 24 vor, dass der Zonenrat die Zone verwaltet, während Artikel 26 den Rat für alle Angelegenheiten ermächtigt, die nicht ausdrücklich in den Zuständigkeitsbereich des Kollegiums fallen. Es scheint mir demnach angeraten, dem Zonenrat die Möglichkeit zu bieten, die konkrete Organisation des zonalen Informationsausschusses zu bestimmen (Aufgaben, Zusammensetzung, Arbeitsweise usw.). Hinsichtlich der Zusammensetzung und der Bestimmung der Mitglieder könnte der Rat folgenden Empfehlungen Rechnung tragen: -Mitglieder des Einsatzpersonals (Berufs- und freiwillige Feuerwehrleute, Krankenwagenfahrer, die keine Feuerwehrleute sind) bei gerechter Verteilung unter die verschiedenen Kader und Dienstgrade, - Mitglieder des Verwaltungspersonals, - der Zonenkommandant oder ein von ihm bestimmter Offizier, der den Vorsitz im Ausschuss führt, - ein Sekretär, der von und unter den Ausschussmitgliedern gewählt wird. - Die Mitglieder könnten jährlich oder alle zwei Jahre in jedem Kader gewählt werden. Gibt es für eine Berufskategorie keinen Bewerber, wird diese Kategorie nicht im Ausschuss vertreten. - Die Anzahl Mitglieder richtet sich selbstverständlich nach der Größe der Zone und liegt im freien Ermessen der Zone.

Will man die Angelegenheiten so nah wie möglich verfolgen und schnell auf bestimmte Situationen reagieren können, scheint es mir angeraten, die Versammlungen des Ausschusses alle zwei Monate vorzusehen. In diesen Versammlungen könnten die Mitglieder Informationen in Bezug auf die vom Zonenrat oder -kollegium gefassten Beschlüsse, den Ankauf von neuem Material, die Planung der Ausbildungen usw. erhalten.

Die Mitglieder des Ausschusses können ihrerseits wiederum den Personalmitgliedern, die sie vertreten, diese Informationen zukommen lassen. Somit erhalten auch sie die Informationen über die Politik der Zone.

Dieser Informationsausschuss ist nicht dazu bestimmt, ein Verwaltungsorgan zu werden. Er bietet den Zonen, die einen solchen Ausschuss schaffen wollen, die Möglichkeit, einen zügigen Informationsaustausch zwischen der Leitung und dem Personal zu schaffen.

Diese Methode entspricht meiner Meinung nach den Vereinbarungen, die im Regierungsabkommen getroffen worden sind, und kann nur zu einer guten Arbeitsweise der Hilfeleistungszonen beitragen.

Mit freundlichen Grüßen Der Minister der Sicherheit und des Innern J. JAMBON

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