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Circulaire du 08 mars 2001
publié le 13 octobre 2001

Circulaire GPI 4. - Réforme de la police. - Identité visuelle des services de police intégrée, structurée à deux niveaux. - Utilisation du logo avec ou sans texte. - Traduction allemande

source
ministere de l'interieur
numac
2001000806
pub.
13/10/2001
prom.
08/03/2001
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

MINISTERE DE L'INTERIEUR


8 MARS 2001. - Circulaire GPI 4. - Réforme de la police. - Identité visuelle des services de police intégrée, structurée à deux niveaux. - Utilisation du logo avec ou sans texte. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire GPI 4 du Ministre de l'Intérieur du 8 mars 2001 relative à la réforme de la police. - Identité visuelle des services de police intégrée, structurée à deux niveaux. - Utilisation du logo avec ou sans texte (Moniteur belge du 12 avril 2001), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.

MINISTERIUM DES INNERN 8. MÄRZ 2001 - Rundschreiben GPI 4 - Visuelle Identität der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei Benutzung des Emblems mit oder ohne Text An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister Zur Information: An die Herren Korpschefs der Gemeindepolizei An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, in meinem Rundschreiben GPI 2 vom 5.Juli 2000 über die Benutzung des Emblems der neuen, auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei durch die Polizeidienste habe ich Ihnen mitgeteilt, dass es besser wäre, mit der Reproduktion des Emblems zu warten, bis es eine einheitliche « visuelle Identität » bekommen hat.

Die Einheitlichkeit der visuellen Identität der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei, insbesondere bei der Benutzung des Emblems auf verschiedenen Trägern und in allen möglichen Kontexten (Briefköpfe, Fahrzeuge, Dienstkarten, Visitenkarten,...), muss realisiert werden. Dazu ist ein öffentlicher Auftrag erteilt worden.

Auf diese Weise wird man in der zweiten Hälfte des Jahres 2001 über einen Leitfaden mit den Anwendungs- und Benutzungsnormen in Bezug auf die visuelle Identität verfügen können.

Inzwischen sind auf verschiedenen Ebenen bereits zahlreiche Initiativen ergriffen worden beziehungsweise werden ergriffen, um das Emblem und einen Text auf verschiedenen Trägern anzubringen. In Ermangelung einer Koordination können solche Initiativen dazu führen, dass unterschiedliche Arten von Emblemen, verschiedenartige grafische Formen und Schriftarten entstehen.

Damit die Elemente der visuellen Identität nicht falsch benutzt werden, müssen alle neuen Vorschläge oder Anträge zur Benutzung des Emblems (mit oder ohne Text) der HOET & HOET AG, die ich zur Ausarbeitung der visuellen Identität des Emblems gewählt habe, zur Genehmigung vorgelegt werden.

Damit wir uns hierbei nicht verzetteln, ist innerhalb der Generaldirektion der Materiellen Mittel - Direktion der Ausrüstung (DMG/DME) der Föderalen Polizei - eine Kontaktstelle eingerichtet worden, durch die alle Initiativen in Bezug auf die visuelle Identität laufen müssen. Herr Jean-Luc PARMENTIER ist als "Garant für das Emblem" angestellt worden. Dieser Offizier wird die verschiedenen Anträge entgegennehmen und dem Polizeikorps, das den ursprünglichen Antrag eingereicht hat, den festgehaltenen Standpunkt bekannt geben.

Diese Person ist zu erreichen unter: Postadresse: Föderale Polizei Generaldirektion der materiellen Mittel Direktion der Ausrüstung Rue Fritz Toussaint 47, BRÜSSEL Telefon: 02-642 64 94 Fax: 02-642 64 76.

Ich bitte Sie, die Polizeikorps Ihres Amtsbereichs hiervon in Kenntnis zu setzen.

Der Minister des Innern A. DUQUESNE

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