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Circulaire du 09 décembre 1999
publié le 24 mai 2000

Circulaire relative à la participation des citoyens non Belges de l'Union européenne aux prochaines élections communales du 8 octobre 2000. - Traduction allemande

source
ministere de l'interieur
numac
2000000046
pub.
24/05/2000
prom.
09/12/1999
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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MINISTERE DE L'INTERIEUR


9 DECEMBRE 1999. - Circulaire relative à la participation des citoyens non Belges de l'Union européenne aux prochaines élections communales du 8 octobre 2000. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du Ministre de l'Intérieur du 9 décembre 1999 relative à la participation des citoyens non Belges de l'Union européenne aux prochaines élections communales du 8 octobre 2000 (Moniteur belge du 15 décembre 1999), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.

MINISTERIUM DES INNERN 9. DEZEMBER 1999 - Rundschreiben über die Teilnahme nichtbelgischer Bürger der Europäischen Union an den nächsten Gemeindewahlen vom 8. Oktober 2000 An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen Zur Information: An die Frau Provinzgouverneurin und an die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bezirkskommissare Sehr geehrte Damen und Herren, bei den letzten Europawahlen vom 13. Juni 1999 belief sich die Anzahl nichtbelgischer Bürger der Europäischen Union, die ihre Eintragung in die Wählerliste der Gemeinde ihres Wohnortes beantragt hatten und infolgedessen ihr Stimmrecht zugunsten belgischer Listen ausgeübt haben, auf ungefähr 38 000, während diese Anzahl sich bei der Europawahl vom 12. Juni 1994 nur auf ungefähr 22 000 belief.

Diese höhere Wahlbeteiligung kann auf die Informationskampagne zurückgeführt werden, die während des Zeitraums vor den Wahlen in den audiovisuellen Medien geführt wurde zwecks Sensibilisierung der Unionsbürger für die ihnen zur Verfügung stehende Möglichkeit, ihre Eintragung in die belgischen Wählerlisten zu beantragen.

Der Anstieg der Anzahl Unionswähler war zwar beachtlich, er entsprach jedoch nicht den Erwartungen, da diese Zahl von 38 000 nur ungefähr 8 Prozent der potentiellen Anzahl Unionswähler ausmacht.

Mein Wunsch ist es, dass dieser Prozentsatz bei den nächsten Gemeindewahlen vom 8. Oktober 2000 wesentlich ansteigt.

Unabhängig von der Informationskampagne, die zu gegebener Zeit zu diesem Zweck geführt werden wird, möchte ich im Sinne des Regierungsabkommens das Verfahren zur Eintragung in die Listen vereinfachen und es den in unserem Land ansässigen Unionsbürgern zugänglicher machen.

Diesbezüglich halte ich es für nützlich, die Gemeinden darauf hinzuweisen, dass der Unionsbürger, der sich in die Wählerliste für die Gemeindewahlen vom 8. Oktober 2000 eintragen lassen möchte, in Wirklichkeit über zwei Möglichkeiten der Eintragung verfügt.

Er kann entweder persönlich bei der Gemeindeverwaltung seines Wohnortes vorstellig werden, um das Antragsformular auszufüllen, dessen Muster durch den im Belgischen Staatsblatt vom 8. Dezember 1999 veröffentlichten Ministeriellen Erlass vom 25. Mai 1999 (Anlage 1 zu diesem Erlass, französische und niederländische Fassung Belgisches Staatsblatt vom 3. Juni 1999) festgelegt worden ist, oder er kann seinen Antrag schriftlich (oder telefonisch) einreichen.

Im letzten Fall muss er die Gemeindeverwaltung seines Wohnortes (schriftlich oder telefonisch) bitten, ihm ein Exemplar dieses Formulars zuzuschicken.

Der Unionsbürger füllt dieses Formular zu Hause aus und schickt es dann ordnungsgemäss ausgefüllt und unterzeichnet an diese Verwaltung zurück. Da das Antragsformular mit einer Empfangsbestätigung versehen ist, lässt diese Verwaltung ihm diese Empfangsbestätigung zukommen, sobald sie festgestellt hat, dass das Antragsformular ordnungsgemäss ausgefüllt und unterzeichnet ist.

Vorliegende Anweisungen ergänzen das Ministerielle Rundschreiben meines verehrten Vorgängers vom 25. Mai 1999, das im Belgischen Staatsblatt vom 8. Dezember 1999 (SS. 45 655 bis 45 659) veröffentlicht worden ist (französische und niederländische Fassung Belgischen Staatsblatt vom 3. Juni 1999).

Ich möchte die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure bitten, in einer nächsten Ausgabe des Verwaltungsblattes auf vorliegendes Rundschreiben zu verweisen und das Datum zu vermerken, an dem es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist.

Brüssel, den 9. Dezember 1999 Der Minister A. Duquesne

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