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Circulaire du 09 décembre 2002
publié le 29 juillet 2003

Circulaire GPI 29 relative à l'identification des véhicules de la police intégrée structurée à deux niveaux. - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2003000063
pub.
29/07/2003
prom.
09/12/2002
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


9 DECEMBRE 2002. - Circulaire GPI 29 relative à l'identification des véhicules de la police intégrée structurée à deux niveaux. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire GPI 29 du Ministre de l'Intérieur du 9 décembre 2002 relative à l'identification des véhicules de la police intégrée structurée à deux niveaux (Moniteur belge du 10 janvier 2003), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 9. DEZEMBER 2002 - Rundschreiben GPI 29 über die Identifizierung der Fahrzeuge der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei Zur Information: An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender des Polizeikollegiums, in meinem Rundschreiben GPI 4 vom 8.März 2001 und meinem Rundschreiben GPI 13 vom 16. Januar 2002 über die visuelle Identität und die Kennzeichnungen der Fahrzeuge der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei habe ich darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge Träger dieser Identität sein würden. Heute werden die konkreten visuellen Elemente auf den Fahrzeugen von der Bevölkerung deutlich erkannt und identifiziert.

Mit dieser Kennzeichnung sollten sowohl die visuelle Identität und die Verbesserung der Sichtbarkeit des Fahrzeugs von allen Seiten als auch die Sicherheit der Polizisten, die das Fahrzeug benutzen, gefördert werden.

Genauso wichtig und notwendig ist es, dass die mit dieser neuen Kennzeichnung ausgestatteten Fahrzeuge ebenfalls von den Mitgliedern der integrierten Polizei identifiziert werden können, die ihre Aufträge von Luftfahrzeugen aus durchführen.

Darum muss jedes Fahrzeug der integrierten Polizei, das das alte oder das neue Striping trägt, ab dem Monat Oktober 2003 eine besondere Kennzeichnung auf dem Dach aufweisen. Diese Kennzeichnung muss innerhalb der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei vereinheitlicht werden.

Durch das berücksichtigte Identifizierungsmuster, das sowohl tagsüber als auch nachts lesbar ist, kann man sofort sehen, ob der Wagen der föderalen oder der lokalen Polizei gehört. Von da an kann anhand der auf dem Dach des Fahrzeugs angebrachten Kennzeichnung, die an eine parametrische Liste geknüpft ist, entweder die Zone, der das Fahrzeug angehört, oder der föderale Polizeidienst, dem es zugeteilt ist, genauer identifiziert werden.

Um in Bezug auf diese parametrische Liste die nötige Vertraulichkeit zu bewahren, habe ich die Generaldirektion der Materiellen Mittel beauftragt, den lokalen Polizeizonen und den Diensten der föderalen Polizei die berücksichtigte parametrische Liste und die technischen Kriterien der Identifizierungskennzeichnung zu besorgen.

Es sei darauf hingewiesen, dass bei der Ausarbeitung der neuen Kennzeichnung die Verschiedenheit der Fahrzeuge der integrierten Polizei berücksichtigt worden ist. Sollte sich dennoch herausstellen, dass die Kennzeichnung sich nicht problemlos auf einem bestimmten Fahrzeug anbringen lässt, kann stets auf die Generaldirektion der Materiellen Mittel der föderalen Polizei zurückgegriffen werden.

Dieser Dienst wird dann die nötigen Initiativen ergreifen, um die Kennzeichnung des betreffenden Fahrzeugs zu gewährleisten.

Hier sind die Angaben dieses Dienstes: Postadresse: Föderale Polizei Generaldirektion der Materiellen Mittel Direktion Ausrüstung Rue Fritz Toussaint 47, Brüssel Tel.: 02/642 64 94 Fax: 02/642 64 76 E-Mail: jl.parmentier@advalvas.be Dringende technische Fragen beziehungsweise Detailfragen in Bezug auf das Anbringen des Stripings können ebenfalls direkt an die vorgenannte Generaldirektion gerichtet werden. Letztere kann zu Gunsten der Polizeizonen auch für das Anbringen der Dachkennzeichnung sorgen.

Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.

A. DUQUESNE

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