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Circulaire du 11 juillet 2002
publié le 28 février 2003

Circulaire GPI 24 concernant le paiement de la Prime Copernic à certains membres du cadre administratif et logistique de la police intégrée. - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2002000716
pub.
28/02/2003
prom.
11/07/2002
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


11 JUILLET 2002. - Circulaire GPI 24 concernant le paiement de la Prime Copernic à certains membres du cadre administratif et logistique de la police intégrée. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire GPI 24 du Ministre de l'Intérieur du 11 juillet 2002 concernant le paiement de la Prime Copernic à certains membres du cadre administratif et logistique de la police intégrée (Moniteur belge du 16 juillet 2002), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.

MINISTERIUM DER INNERN 11. JULI 2002 - Rundschreiben GPI 24 über die Auszahlung der Kopernikus-Prämie an bestimmte Personalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders der integrierten Polizei An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei Zur Information: An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An die Frauen und Herren Bezirkskommissare Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrte Frau Korpschef, sehr geehrter Herr Korpschef, am 28.Juni 2002 ist beschlossen worden, 2002 auch den Personalmitgliedern des Verwaltungs- und Logistikkaders der auf zwei Ebenen integrierten Polizei die Kopernikus-Prämie auszuzahlen. Die dafür in Betracht kommenden Personalmitglieder, ob sie sich nun für das neue Statut entschieden haben oder nicht, gehören entweder den Stufen C und D dieses Kaders an oder sie besitzen ein Diplom, das den Stufen 4, 3 und 2 des föderalen öffentlichen Dienstes gleichgesetzt ist.

Dennoch wird den Militärpersonen und den zur Gendarmerie bzw. föderalen Polizei versetzten Militärpersonen, die die Beibehaltung ihrer ursprünglichen Rechtsstellung gewählt haben, diese Prämie zu dem Satz gewährt werden, der für die Personalmitglieder der Streitkräfte vorgesehen ist.

Mit vorliegendem Rundschreiben erteile ich der föderalen Polizei und den lokalen Polizeizonen die Erlaubnis, den Personalmitgliedern des Verwaltungs- und Logistikkaders der Stufen C und D die Kopernikus-Prämie gemäss den Rundschreiben Nr. 521 und Nr. 521bis des Ministers des Öffentlichen Dienstes (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 11. Mai 2002 bzw. 27. Juni 2002) auszuzahlen.

Zurzeit werden Massnahmen getroffen, um den Verordnungstext, mit dem diese Prämie den betroffenen Personalmitgliedern gewährt wird, schnellstmöglich zu veröffentlichen. In Erwartung dieses Verordnungstextes verweise ich für die Berechnung der Prämie auf den Berechnungsmodus und die Gewährungsbedingungen, wie sie in den Rundschreiben Nr. 521 (Punkte 2, 3 und 5) und Nr. 521bis des Ministers des Öffentlichen Dienstes dargelegt sind.

Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.

Des Weiteren bitte ich sie, den Polizeizonen sowie den Gemeinden, deren lokales Polizeikorps noch nicht eingerichtet ist, das vorliegende Rundschreiben zukommen zu lassen.

Der Minister A. DUQUESNE

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