Etaamb.openjustice.be
Circulaire du 14 décembre 2006
publié le 26 octobre 2007

Circulaire OOP 40 portant des directives à l'encontre des propos et slogans blessants, racistes et discriminatoires scandés en choeur à l'occasion des matches de football. - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2007000876
pub.
26/10/2007
prom.
14/12/2006
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


14 DECEMBRE 2006. - Circulaire OOP 40 portant des directives à l'encontre des propos et slogans blessants, racistes et discriminatoires scandés en choeur à l'occasion des matches de football. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la Circulaire OOP 40 du Ministre de l'Intérieur du 14 décembre 2006 portant des directives à l'encontre des propos et slogans blessants, racistes et discriminatoires scandés en choeur à l'occasion des matches de football (Moniteur belge du 2 juillet 2007).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande auprès du Commissaire d'arrondissement adjoint à Malmedy en exécution de l'article 40 des lois sur l'emploi des langues en matière administrative, coordonnées le 18 juillet 1966, modifié par la loi du 21 avril 2007Documents pertinents retrouvés type loi prom. 21/04/2007 pub. 15/01/2009 numac 2008001050 source service public federal interieur Loi portant diverses dispositions relatives à la procédure de dépôt des demandes de brevet européen et aux effets de ces demandes et des brevets européens en Belgique. - Traduction allemande type loi prom. 21/04/2007 pub. 13/06/2007 numac 2007000452 source service public federal interieur Loi réglant la publication en langue allemande des lois et arrêtés royaux et ministériels d'origine fédérale et modifiant la loi du 31 mai 1961 relative à l'emploi des langues en matière législative, à la présentation, à la publication et à l'entrée en vigueur des textes légaux et réglementaires, les lois sur l'emploi des langues en matière administrative, coordonnées le 18 juillet 1966, ainsi que la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la Communauté germanophone fermer.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 14. DEZEMBER 2006 - Rundschreiben OOP 40 zur Festlegung der Richtlinien in Bezug auf verletzende, rassistische und diskriminierende Äusserungen und Sprechchöre anlässlich von Fussballspielen An die Frauen und Herren Provinzgouverneure Zur Information an die Frauen und Herren Bürgermeister und Bezirkskommissare Bezugszeichen: OOP 40 4 Anlagen: 1.Liste der (neo)nazistischen und faschistischen Symbole, 2. Formular bezüglich verletzender, rassistischer und diskriminierender Äusserungen und Sprechchöre, 3.Leitfaden, der für den Start eines Antirassismusprojekts benutzt werden kann, 4. Checkliste für Antirassismusprojekte. Zielgruppen: - Bürgermeister und Polizeidienste, auf deren Gebiet ein Fussballverein (vor allem) der ersten, zweiten beziehungsweise dritten Nationalklasse spielt, - Fussballvereine (vor allem) der ersten, zweiten beziehungsweise dritten Nationalklasse sowie die koordinierenden Sportverbände, - Fussballfans sowie Fanvereinigungen und -verbände, - Fanbetreuer und Präventionsarbeiter im Bereich Fussball.

Neuerung: Verbreitung von Richtlinien über den Umgang mit verletzenden, rassistischen und diskriminierenden Äusserungen und Sprechchören bei Fussballspielen an alle vom Fussball betroffenen Partner.

Zusammenfassung: Jeder Partner vor Ort wird sensibilisiert und muss etappenweise die notwendigen Massnahmen ergreifen, damit verletzende, rassistische und diskriminierende Äusserungen und Sprechchöre auf dem Spielfeld und auf den Tribünen erstens vermieden und zweitens, sollten sie doch vorkommen, streng angegangen werden.

Zu ergreifende Massnahmen: Jeder Partner ergreift im Rahmen seiner Zuständigkeiten etappenweise spezifische Massnahmen.

Kontakte: Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik Fussballzelle boulevard de Waterloo/Waterloolaan 76 1000 Brüssel Verfasser: Für alle Fragen bezüglich des Inhalts des vorliegenden Rundschreibens können Sie Kontakt aufnehmen mit Frau Heidi Deridder - 02/557 34 03 - E-Mail: heidi.deridder@ibz.fgov.be.

Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, 1. Rechtsrahmen und Empfehlungen - Gesetz vom 21.Dezember 1998 über die Sicherheit bei Fussballspielen (Belgisches Staatsblat t vom 3. Februar 1999; deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 8. Dezember 1999), abgeändert durch das Gesetz vom 10. März 2003 (Belgisches Staatsblatt vom 31. März 2003; deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 26. November 2003) und das Gesetz vom 27. Dezember 2004 (Belgisches Staatsblatt vom 31.

Dezember 2004; deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 24.

August 2005), - Gesetz vom 30. Juli 1981 zur Ahndung bestimmter Taten, denen Rassismus oder Xenophobie zugrunde liegen (Belgisches Staatsblatt vom 8. August 1981), abgeändert am 15.Februar 1993 (Belgisches Staatsblatt vom 19. Februar 1993), 12. April 1994 (Belgisches Staatsblatt vom 14. Mai 1994), 7. Mai 1999 (Belgisches Staatsblatt vom 25. Juni 1999), 20.Januar 2003 (Belgisches Staatsblatt vom 12.

Februar 2003) und 23. Januar 2003 (Belgisches Staatsblatt vom 13. März 2003), - Gesetz 25. Februar 2003 zur Bekämpfung der Diskriminierung und zur Abänderung des Gesetzes vom 15. Februar 1993 zur Schaffung eines Zentrums für Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus (Belgisches Staatsblatt vom 17. März 2003 - Erratum Belgisches Staatsblatt vom 13. Mai 2003). Letzte Anpassungen: Gesetz vom 9. Juli 2004 (Art. 108) (Belgisches Staatsblatt vom 15. Juli 2004 [Schiedshof, Entscheid Nr. 157/2004 vom 6. Oktober 2004 in Sachen Klagen auf Gesamt- oder Teilnichtigkeit des Gesetzes vom 25. Februar 2003 - Belgisches Staatsblatt vom 18. Oktober 2004]), - Empfehlung des Europarates (Recommendation (2001)6 on the prevention of racism, xenophobia and racial intolerance in sport) (Empfehlung (2001)6 über die Prävention von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz im Sport), - Sozialcharta des Königlichen Belgischen Fussballverbands und des Zentrums für Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus, unterzeichnet im Jahr 2003, - Zehn-Punkte-Plan der UEFA gegen Rassismus, - Artikel 55 [sic, zu lesen ist: Artikel 58] des FIFA-Disziplinarreglements, - Hausordnungen der betreffenden Vereine. 2. Ziel der vorliegenden Richtlinien Nach dem Motto « Wir feiern Fussball! » muss Fussball für jedermann angenehm sein.Im Rahmen der sozialen Tragweite, die der Fussball vermitteln soll, werden mit vorliegendem Rundschreiben folgende Ziele verfolgt: - Förderung der gesellschaftlichen Vielfalt auf den Tribünen, - Bekämpfung von rassistischem, diskriminierendem und provozierendem Verhalten sowie verletzenden Sprechchören bei Fussballspielen, - Aufzeigung der Toleranzgrenzen bei solchen Verhaltensweisen, - Einbeziehung aller betroffenen Akteure in die Verantwortung, damit die Richtlinien befolgt werden und Fairness in und um die Fussballstadien gefördert wird, und ständige Bewertung dieser Richtlinien. 3. Zielgruppen der Richtlinien Vorliegendes Rundschreiben ist an alle Vereinsleitungen (aller offiziellen, dem KBFV angeschlossenen belgischen, sowohl nationalen als auch provinzialen, Fussball- und Hallenfussballvereine), an die Ordner, Sicherheitsbeauftragten, Spieler, Trainer, Zuschauer, Fanvereinigungen und -verbände, Polizeidienste, an den Königlichen Belgischen Fussballverband (nachstehend KBFV genannt) und andere koordinierende Verbände (Profifussball-Liga, Liga der zweiten Nationalklasse,...), an die Schiedsrichter, Stadionsprecher, Fanbetreuer und Präventionsarbeiter im Bereich Fussball, die Behörden sowie an das Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus (nachstehend ZCBR genannt) gerichtet. 4. Grundsätzliches 1.Die Vereine sind für das Verhalten jeder Person, die sie in Dienst nehmen, verantwortlich und verbieten jegliches verletzende, rassistische und diskriminierende Verhalten in den Stadien oder in deren Perimetern. Zudem sind sie auch für die Sensibilisierung der eigenen Fans verantwortlich. 2. Die Zuschauer und die anderen Teilnehmer am Fussballereignis sind in erster Linie stets für ihr eigenes Verhalten verantwortlich und müssen die Richtlinien, die oben erwähnten Rechtsvorschriften und die Hausordnung der Vereine einhalten.3. Die Fanverbände und -vereinigungen spielen eine wichtige Rolle bei der Verbreitung dieser Botschaft unter ihrer Anhängerschaft und ergreifen bei Nichteinhaltung der Richtlinien zweckmässige Massnahmen unter Berücksichtigung der oben erwähnten Rechtsvorschriften und der eigenen Satzung.4. Die Fanbetreuer und Präventionsarbeiter im Bereich Fussball spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Verbreitung dieser Botschaft unter ihrer Zielgruppe und bei der Sensibilisierung dieser Zielgruppe.5. Der KBFV verpflichtet sich, für die Verbreitung, Umsetzung, Kontrolle und Bewertung der vorliegenden Richtlinien zu sorgen und die Vereine darin zu unterstützen.Darüber hinaus hat der Exekutivausschuss des KBFV beschlossen, Artikel 55 [sic, zu lesen ist: Artikel 58] des FIFA-Disziplinarreglements in die Verbandsregelungen aufzunehmen, wodurch er über ein ideales Instrument verfügt, um effizient, wirksam und energisch gegen verletzende, rassistische und diskriminierende Sprechchöre oder rassistische Vorgänge auf dem Spielfeld vorzugehen. Deshalb muss der KBFV in dieser Hinsicht die volle Verantwortung übernehmen. 6. Die Polizeidienste wachen ebenfalls über die Anwendung der Richtlinien und ergreifen bei Verstössen die erforderlichen (präventiven und repressiven) Massnahmen.7. Die Schiedsrichter müssen alle identifizierbaren Vorfälle verzeichnen, die sich während des Spiels (sowohl auf dem Feld als auch auf den Tribünen) in Bezug auf verletzende, rassistische und diskriminierende Äusserungen ereignen, und darüber Bericht erstatten. Sie müssen zudem für die Befolgung der Richtlinien sorgen und erforderlichenfalls Massnahmen ergreifen. 8. Die Stadionsprecher folgen den Richtlinien des Vereins und der Schiedsrichter und teilen sie rechtzeitig den Zuschauern mit.9. Die Behörden (Föderaler Öffentlicher Dienst Inneres) und das ZCBR sorgen gemeinsam mit dem KBFV einerseits für eine objektive Beobachtung und Beurteilung der Vorfälle und andererseits für die Unterstützung, Sensibilisierung und Ausbildung im Rahmen der Anwendung dieser Richtlinien.5. Toleranzgrenze für verletzende, rassistische und diskriminierende Äusserungen und Symbole Die Toleranzgrenze wird überschritten, wenn jemand in der Öffentlichkeit bei einem Fussballspiel: - Dritte zur Diskriminierung, Ausstossung, zu Hass oder Gewalt gegen eine Person, eine Gruppe, eine Gemeinschaft oder ihre Mitglieder anzustiftet, wegen einer so genannten Rasse, der Hautfarbe, der Herkunft, der nationalen oder ethnischen Abstammung, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung und des Gesundheitszustands dieser Person, der Mitglieder beziehungsweise einiger der Mitglieder der anvisierten Gruppe oder Gemeinschaft, oder - öffentlich seine Absicht bekundet, Diskriminierung, Ausstossung, Hass oder Gewalt gegen eine Person, eine Gruppe, eine Gemeinschaft oder ihrer Mitglieder anzuwenden, wegen einer so genannten Rasse, der Hautfarbe, der Herkunft, der nationalen oder ethnischen Abstammung, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung und des Gesundheitszustands dieser Person, der Mitglieder beziehungsweise einiger der Mitglieder der anvisierten Gruppe oder Gemeinschaft, oder - alleine oder in einer Gruppe wegen und anlässlich eines Fussballspiels zur Körperverletzung, zu Hass oder Wut gegenüber einer oder mehrerer Personen anstiftet. Nachstehend einige Beispiele von Äusserungen, Verhaltensweisen und Symbolen, die in oben erwähntem Zusammenhang verboten sind: - der Hitler- oder Nazigruss, - Urwaldgeräusche oder Affenschreie gegenüber Spielern, Schiedsrichtern und/oder Zuschauern und Passanten mit einer anderen Hautfarbe, - hasserfüllte Sprüche wie: « Judensau, geh zurück nach Israel! », « Marokkanerschwein, hau ab in dein Land! », « Tod den Islamiten! »,..., - Hasslieder wie: « Hamas, Hamas, die Juden in das Gas », « Islamiten Parasiten », « Der Block ist voller Makaken »,... - das Werfen mit Bananen nach Spielern mit einer anderen Hautfarbe, - hasserfüllte Äusserungen in Bezug auf Homosexuelle und/oder Personen mit einer Behinderung, - hasserfüllte Äusserungen in Bezug auf jemands Gesundheitszustand (z.B. Krebs, AIDS,...), - verletzende und/oder hasserfüllte Äusserungen gegenüber einer bestimmten Fangruppe, insbesondere Familienmitgliedern von Spielern, Direktionsmitgliedern und Schiedsrichtern, - das Tragen, die Verbreitung und der Verkauf verschiedenster Symbole, Zeichnungen, Fahnen und Spruchbänder, die mit einer rassistischen, diskriminierenden oder antisemitischen Botschaft oder mit (neo)nazistischer Ideologie in Verbindung gebracht werden (siehe Liste der verbotenen Symbole und entsprechende Erläuterungen in Anlage 1).

Vorstehende Beispiele sind nicht erschöpfend. 6. Richtlinien a) Richtlinien an die Vereine 1.Symbole Die Vereine müssen jedem, der Symbole, Zeichnungen, Fahnen und Spruchbänder, die mit einer rassistischen, diskriminierenden oder antisemitischen Botschaft oder mit (neo)nazistischer Ideologie in Verbindung gebracht werden, mit sich führt, den Zugang zum Stadion verbieten (siehe Liste der Symbole in Anlage 1). Zudem ist die Verbreitung und der Verkauf dieser Symbole im Perimeter des Stadions strikt verboten. 2. Äusserungen, Sprüche und Lieder Die Vereine müssen vor, während und nach dem Spiel rassistische und diskriminierende Äusserungen, Sprüche und Lieder sowie verletzende Sprechchöre verbieten. Die Vereine wenden die vorstehenden Massnahmen gegen rassistische und diskriminierende Äusserungen und Symbole sowie verletzende Sprechchöre an, indem sie: 1. ihre Hausordnung anpassen (Aufnahme einer Klausel, in der das Verbot solcher Verhaltensweisen und Symbole ausdrücklich vermerkt ist), 2.regelmässig eine Ausbildung und Sensibilisierung der Sicherheitsbeauftragten, Ordner, Spieler, Trainer und Stadionsprecher durchführen (durch jährliche Weiterbildungen, durch Briefings vor den Spielen, durch Sicherheitsversammlungen,...), 3. Verfahren und Vereinbarungen ausarbeiten, mit denen der Austausch von Informationen über rassistische und diskriminierende Verstösse sowie verletzende Sprechchöre gefördert wird (z.B. Informationsaustausch mit den Polizeidiensten und den Sicherheitsbeauftragten der Gastmannschaft), 4. die Richtlinien und die Politik des Vereins über die in den Vereinen bestehenden Kommunikationsmittel (z.B. auf der Website des Vereins, in der Vereinszeitschrift und auf dem Anschlagbrett) mitteilen.

Die Ordner und die Sicherheitsbeauftragten der Vereine (sowohl der Heimmannschaft als auch der Gastmannschaft) spielen eine wichtige Rolle bei der Vorbeugung gegen rassistische und diskriminierende Äusserungen und Symbole sowie verletzende Sprechchöre in Fussballstadien. Im Fall von rassistischen oder diskriminierenden Äusserungen, Sprüchen, Liedern und verletzenden Sprechchören müssen die Sicherheitsdienste der Vereine wie folgt vorgehen: 1. Zunächst sind die Ordner bestrebt, vorbeugend einzugreifen, indem sie den (die) Anstifter auffordern, sich gemäss der Hausordnung und dem vorliegenden Rundschreiben zu verhalten.Dies kann sich darin äussern, dass Lieder abgebrochen werden, Symbole entfernt werden,... 2. Ausserdem teilen die Ordner dem Abteilungsleiter und dem an der Kommandostelle anwesenden Sicherheitsbeauftragten des Vereins sofort die notwendigen Informationen mit, damit die Verstösse erfasst und der (die) Anstifter lokalisiert werden (mittels eines Überwachungssystems mit Kameras und mittels eines Sicherheitsformulars - siehe Anlage 2 -, mit dem die Sicherheitsbeauftragten die Vorfälle ausführlicher beschreiben können).3. Wenn die Identität des (der) Anstifter(s) nicht bekannt ist und das Verhalten einfach weitergeht oder sich wiederholt, informiert der Sicherheitsbeauftragte die anwesenden Polizeidienste, die das Erforderliche veranlassen, um den (die) Betreffenden zu identifizieren und ein Protokoll zu erstellen.4. Wenn die Identität des (der) Anstifter(s) dem Verein bekannt ist und das Verhalten einfach weitergeht oder sich wiederholt, wendet der Verein sich schriftlich an den (die) Anstifter mit: - einer ausführlichen Beschreibung der festgestellten Taten und Verstösse sowie der Umstände, unter denen sie begangen worden sind, - einem Hinweis auf die Hausordnung und die vom Verein auferlegten Richtlinien, - einer Präzisierung der Sanktion(en) und eventuellen zusätzlichen Sanktion(en) im Wiederholungsfall. Dieses Vorgehen des Vereins schliesst natürlich nicht aus, dass die anwesenden Polizeidienste ein Protokoll erstellen. 5. Nach dem Spiel berichtet der Ordner (berichten die Ordner) in jedem Fall dem Sicherheitsbeauftragten der Heimmannschaft und gegebenenfalls dem Sicherheitsbeauftragten der Gastmannschaft über jeden rassistischen oder diskriminierenden Vorfall beziehungsweise verletzenden Sprechchor.Dieser Bericht kann zugleich Teil der zu erstellenden (schriftlichen) Übersicht aller gemeldeten Vorfälle sein und kann später für die Erstellung eines Berichts benutzt werden (siehe weiter unten Nr. 7). 3. Stadionsprecher - Die Stadionsprecher müssen über die Richtlinien auf dem Laufenden sein. - Die Stadionsprecher müssen sich bei jedem Eingreifen neutral, unparteiisch und richtlinienkonform verhalten. - Der Verein kann sich dafür entscheiden, vor jedem Spiel, bei bestimmten Spielen und/oder in der Halbzeit einen Text vorzulesen oder auf der Anzeigetafel durchzugeben, mit dem auf die in vorliegendem Rundschreiben vermerkten Richtlinien verwiesen wird. - Wenn in der Gruppe gegen die Richtlinien verstossen wird und der Schiedsrichter der Meinung ist, dass das Spiel zeitweilig unterbrochen werden muss (siehe unten), wird der in Anlage 3 aufgeführte Text beim ersten Eingreifen des Schiedsrichters vorgelesen. - Wenn der Schiedsrichter das Spiel endgültig abbricht, wird der in Anlage 3 aufgeführte Text sofort vorgelesen. 4. Sensibilisierung der Teilnehmer am Fussballereignis - Den Vereinen wird ausdrücklich empfohlen, sich mindestens einmal pro Jahr an einer Sensibilisierungskampagne, beispielsweise an der jährlich im Oktober stattfindenden FARE-Kampagne (Football Against Racism in Europe), zu beteiligen.Spieler und Trainer werden ebenfalls ermutigt, daran teilzunehmen.

Als Hilfsmittel und auf der Grundlage der UEFA-Richtlinien finden die Vereine in Anlage 4 zum vorliegenden Rundschreiben einerseits Anregungen für Initiativen im Fall von rassistischen Äusserungen innerhalb und im Umfeld der Fussballstadien und andererseits Leitlinien sowie einen Leitfaden und eine Checkliste, die für den Start eines Projekts gegen Rassismus und Diskriminierung dienlich sein können. b) Richtlinien für Zuschauer, Fanvereinigungen und -verbände Die Zuschauer als Verkörperung des Mottos « Wir feiern Fussball! » spielen eine wesentliche Rolle bei der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung. - Die Zuschauer enthalten sich jeden rassistischen oder diskriminierenden Verhaltens und jedes verletzenden Sprechchors. - Die Zuschauer dürfen keine Symbole, Zeichnungen, Fahnen und Spruchbänder, die mit einer verletzenden, provozierenden, rassistischen oder antisemitischen Botschaft oder mit (neo)nazistischer Ideologie in Verbindung gebracht werden, in das Stadion mit sich führen (siehe Liste der verbotenen Symbole in Anlage 1). - Wenn der Zuschauer sich dazu bereit fühlt, kann er die betreffende Person auf ihr Verhalten ansprechen, die Ordner oder die anwesenden Polizeidienste informieren und/oder den Verein oder die Polizei zu einem späteren Zeitpunkt informieren. - Zuschauer können jedes rassistische oder diskriminierende Verhalten jederzeit dem ZCBR mitteilen (grüne Nummer des ZCBR: FR: 0800-14912;

NL: 0800-17364; E-Mail: FR: centre@cntr.be, NL: centrum@cntr.be).

Die Fanvereinigungen und -verbände missbilligen ausdrücklich jegliche rassistische und diskriminierende Äusserung und jeden verletzenden Sprechchor ihrer Mitglieder sowie das Tragen, Zeigen und/oder Verkaufen rassistischer und diskriminierender Symbole durch ihre Mitglieder, indem sie: - ihren Mitgliedern diese Botschaft über ihre Kommunikationsmittel, Aktivitäten oder Kampagnen mitteilen, - ihre Mitglieder in Bezug auf die Richtlinien sensibilisieren und sie ermuntern, selbstregulierend einzugreifen, wenn Probleme auftauchen, - die Mitgliedschaft der Mitglieder entziehen, denen für Verstösse rassistischer oder diskriminierender Art oder für verletzende Sprechchöre vom Strafrichter eine Geldbusse, von der Fussballzelle des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres eine Verwaltungssanktion oder vom Verein eine zivilrechtliche Ausschliessung auferlegt worden ist, sofern sie darüber informiert wurden, - die Richtlinien in ihre Hausordnung aufnehmen und, falls sie über eine Fancharta verfügen, in diese Charta neben den Richtlinien eine Klausel über den Entzug der Mitgliedschaft aufnehmen, - eine Kontaktstelle für die Vereine, den KBFV, die Behörde und das ZCBR bilden. c) Richtlinien an Fanbetreuer und Präventionsarbeiter im Bereich Fussball Die Fanbetreuer und Präventionsarbeiter im Bereich Fussball, die ihre Zielgruppe regelmässig begleiten, können ebenfalls eine vorbeugende Rolle spielen.So können sie: - ihrer Zielgruppe über ihre Kommunikationsmittel die Richtlinien mitteilen, - ihre Zielgruppe in Bezug auf die Richtlinien sensibilisieren und sie ermuntern, selbstregulierend einzugreifen, wenn Probleme auftauchen, - den (die) Anstifter auf sein (ihr) Verhalten ansprechen, die Ordner informieren und/oder später den Verein informieren, - falls noch keine Fancharta besteht, sich dafür einsetzen, dass der Verein gemeinsam mit den Fans eine Fancharta erstellt, in der festgelegt wird, dass die Person, gegen die wegen Verstössen in Sachen Rassismus, Diskriminierung oder verletzende Sprechchöre vom Strafrichter eine Geldbusse, von der Fussballzelle eine Verwaltungssanktion oder vom Verein eine zivilrechtliche Ausschliessung verhängt wurde, weder Eintrittskarten noch ein Abonnement erhalten kann (insofern sie darüber informiert worden ist), - falls wohl eine Fancharta besteht, sich dafür einsetzen, dass vorstehender Absatz darin aufgenommen wird, - die Vereine in den Initiativen und Kampagnen unterstützen, die sie gegen Rassismus, Diskriminierung und verletzende Sprechchöre unternehmen, - eine Kontaktstelle für die Vereine, den KBFV, die Behörde und das ZCBR bilden, ausser für die Übermittlung der Identität der Täter. d) Richtlinien an die Schiedsrichter Die Schiedsrichter können dafür sorgen, dass, wenn rassistische Sprüche beziehungsweise verletzende Sprechchöre angestimmt werden, diese nicht eskalieren.Dabei ist Folgendes zu beachten: - Die Schiedsrichter müssen über die oben erwähnten Toleranzgrenzen in Sachen Rassismus, Diskriminierung und verletzende Sprechchöre im Fussball informiert sein. - Die Schiedsrichter müssen an den erforderlichen Ausbildungen teilnehmen, um ausreichend Einsicht in die Problematik Rassismus, Diskriminierung und verletzende Sprechchöre im Fussball zu erhalten (durch Ausbildungen des KBFV und der Provinzialkomitees). - Die Schiedsrichter müssen über die örtlichen Absprachen und die Politik der Vereine in Sachen Rassismus, Diskriminierung und verletzende Sprechchöre auf dem Laufenden sein und ebenfalls die Regeln zur Organisation des Spiels (beispielsweise das Verfahren, um das Spiel zu unterbrechen) kennen. - Im Fall von rassistischen oder diskriminierenden Verhaltensweisen oder verletzenden Sprechchören von Zuschauergruppen müssen die Schiedsrichter wie folgt vorgehen: - die beiden Mannschaftskapitäne herbeirufen: - ihnen mitteilen, dass er vorhat, über den Stadionsprecher einen Aufruf durchzugeben, - sie um ihre Mitarbeit bitten, um die Zuschauer zu beruhigen, - den Verantwortlichen für das Spielfeld herbeirufen und ihn auffordern, über den Stadionsprecher einen Aufruf an die Zuschauer zu richten, - das Spiel wieder aufnehmen lassen.

Falls die Verhaltensweisen trotz dieser Massnahmen weiter vorkommen, gehen die Schiedsrichter wie folgt vor: - Sie treffen die Entscheidung, das Spiel zeitweilig zu unterbrechen. - Sie fordern die Mannschaften auf, in ihre Umkleideräume zurückzukehren. - Sie fordern den Verantwortlichen für das Spielfeld auf, über den Stadionsprecher einen letzten Aufruf durchzugeben. - Nach einer zehnminütigen Unterbrechung lassen sie das Spiel wieder aufnehmen. - Sie brechen das Spiel endgültig ab, falls die Verhaltensweisen sich trotz einer ersten zeitweiligen Unterbrechung wiederholen, und zwar in Absprache mit dem Sicherheitsbeauftragten des Vereins und der an der Kommandostelle anwesenden Polizei.

Die Schiedsrichter notieren alle erkennbaren rassistischen oder diskriminierenden Äusserungen beziehungsweise verletzenden Sprechchöre der Zuschauer und/oder Spieler und vermerken sie im Schiedsrichterbericht. Eine Abschrift dieses Berichts ist dem zuständigen Schiedsrichterkomitee des KBFV zu übermitteln. Der KBFV informiert die Fussballzelle jedes Mal, wenn im Schiedsrichterbericht von einem Vorfall im Sinne des vorliegenden Rundschreibens die Rede ist. e) Richtlinien an die Polizeidienste Die Polizeidienste (insbesondere die Spotter) spielen eine wichtige Rolle in der Prävention und bei Einsätzen gegen Fans, die rassistische oder diskriminierende Verhaltensweisen an den Tag legen beziehungsweise die verletzende oder provozierende Sprechchöre anstimmen. Die Polizeidienste stehen den Vereinen bei, indem sie: - die Zielgruppe (ob individuelle Zuschauer oder grössere Gruppen, die immer wieder durch rassistische und/oder diskriminierende Äusserungen beziehungsweise verletzende Sprechchöre auffallen) gründlich analysieren und dabei den Schwerpunkt auf die Anstifter solcher Äusserungen und Sprechchöre legen, - den Vereinen rechtzeitig alle nützlichen Informationen im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten übermitteln, - die Vereine im Fall von rassistischen und diskriminierenden Verhaltensweisen oder verletzenden und provozierenden Sprechchören bei der Aufrechterhaltung der Ordnung unterstützen, - das benötigte Beweismaterial sammeln und die Identität des (der) Betreffenden ermitteln, - eindeutige Protokolle erstellen.

Die Polizei erstellt gemeinsam mit den Vereinen eine Vereinbarung (1), in der sie in Bezug auf rassistische und diskriminierende Verhaltensweisen und verletzende Sprechchöre folgende Punkte festlegen: - die praktischen Modalitäten für den Austausch von Informationen in Bezug auf die Zielgruppe (Anzahl, Lokalisierung, Werdegang,...), - die Zusammenarbeit mit Ordnern und Sicherheitsbeauftragten im Hinblick auf ein präventives Auftreten, - die Art des Einsatzes bei rassistischen und diskriminierenden Verhaltensweisen und verletzenden Sprechchören seitens der Fans (Erstellung des Protokolls, Vorgehensweise bei zeitweiliger Unterbrechung und/oder endgültigem Abbruch des Spiels,...).

Die Polizei benutzt Videomaterial, möglichst mit Tonaufnahme, um Zuschauer, die sich rassistischer und diskriminierender Äusserungen und verletzender Sprechchöre schuldig machen, besser zu orten und aufzuspüren.

Wenn die Polizei der Auffassung ist, dass der Verein nicht die erforderlichen Massnahmen trifft, um sich um Zuschauer zu kümmern, die sich rassistisch oder diskriminierend äussern, verletzende Sprechchöre rufen oder verschiedenste Symbole, Zeichnungen, Fahnen und Spruchbänder mit provozierender, verletzender, rassistischer, diskriminierender oder antisemitischer Botschaft beziehungsweise die mit (neo)nazistischer Ideologie in Verbindung gebracht werden können, mit sich führen, verteilen und/oder verkaufen, kann sie gemäss Artikel 3 des Fussballgesetzes gegen den Verein ein Protokoll erstellen. f) Richtlinien an den Königlichen Belgischen Fussballverband und die anderen koordinierenden Verbände (Profifussball-Liga, Liga der zweiten Nationalklasse,...) Der KBFV und die anderen koordinierenden Verbände sind am besten in der Lage, diese Richtlinien zu verbreiten und die Vereine in ihren Aktionen gegen Rassismus und Diskriminierung zu unterstützen, insbesondere wie folgt: - Der KBFV und seine Provinzialkomitees sowie die anderen koordinierenden Verbände unterstützen die Vereine bei der Anpassung ihrer Hausordnung. - Der KBFV und seine Provinzialkomitees verbreiten die Richtlinien über ihre üblichen Wege an alle angeschlossenen Vereine. - Der KBFV organisiert die erforderlichen Ausbildungen (Grundausbildungen und Weiterbildungen) für Ordner und Sicherheitsbeauftragte. - Der KBFV und seine Provinzialkomitees organisieren die erforderlichen Ausbildungen für Schiedsrichter und Linienrichter. - Der KBFV und seine Provinzialkomitees sowie die anderen koordinierenden Verbände unterstützen die Vereine in der Ausführung der Richtlinien. - Der KBFV und seine Provinzialkomitees treffen insbesondere aufgrund des Schiedsrichterberichts die erforderlichen Massnahmen und Sanktionen im Fall von Verstössen gegen die Toleranzgrenzen der Richtlinien, gemäss den Richtlinien der UEFA oder der FIFA (siehe auch die Einfügung von Artikel 55 [sic, zu lesen ist Artikel 58] des FIFA-Disziplinarreglements in die Verbandsregelungen des KBFV). - Der KBFV verpflichtet sich, die Fussballzelle jedes Mal zu informieren, wenn im Schiedsrichterbericht von Vorfällen im Sinne des vorliegenden Rundschreibens die Rede ist (siehe auch den letzten Absatz von Buchstabe d )). g) Richtlinien an die Behörden und das ZCBR Die Behörden und das ZCBR unterstützen auf nationaler Ebene in vielfältiger Weise die Zuschauer, Vereine und koordinierenden Verbände in ihrem Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und verletzende Sprechchöre durch folgende Aktionen: - Erstellung eventueller zusätzlicher Richtlinien in Bezug auf diskriminierende, rassistische oder verletzende Äusserungen und/oder Sprechchöre, im Dialog mit dem KBFV (als koordinierendem Organ der Vereine), den anderen koordinierenden Verbänden, den Polizeidiensten, den Präventionsarbeitern und den Zuschauern, - Unterstützung und Begleitung von Vereinen, Fans und anderen betroffenen Akteuren, - Sensibilisierung aller Partner im Fussball wie auch der Fans mittels (Unterstützung von) Kampagnen, - Beobachtung der Phänomene Rassismus, Diskriminierung und verletzende Sprechchöre in Fussballstadien, - Bewertung der Umsetzung der Richtlinien. Das ZCBR überwacht, wie im Gesetz von 1993 zur Gründung des ZCBR definiert, die Verstösse gegen das Antidiskriminierungsgesetz von 2003 und das Antirassismusgesetz von 1981 und gewährt Opfern von Rassismus und Diskriminierung rechtlichen Beistand.

Wie bereits erwähnt, umfassen vorliegende Richtlinien eine Anlage 4 mit Anregungen für Initiativen, die von verschiedenen Partnern ergriffen werden können, um auf rassistische, diskriminierende, verletzende oder provozierende Äusserungen in und in der Nähe von Fussballstadien zu reagieren, einem Leitfaden und einer Checkliste, die für den Start von Projekten gegen Rassismus zu Rate gezogen werden können. Diese Anlage 4 ist eine Initiative der Fussballzelle des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres in Zusammenarbeit mit dem ZCBR. 7. Bewertung Um die vorgenannten Richtlinien umzusetzen, teilen die Vereine gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Betroffenen (siehe auch Nr.6: Richtlinien an die Polizeidienste, Ausarbeitung einer Vereinbarung mit dem Verein) dem Königlichen Belgischen Fussballverband jeden Zwischenfall mit, der in vorliegendem Rundschreiben erwähnt ist. Sie informieren den KBFV ebenfalls über ihre Anstrengungen, die sie unternommen haben, damit in Zukunft solche Verhaltensweisen in ihren Stadien vermieden werden. Diese Angaben können selbstverständlich auch Gegenstand eines lokalen Beirats sein.

Am Ende jeder Meisterschaft informiert der KBFV die Fussballzelle des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres darüber, welche Anstrengungen die Vereine unternommen haben, um derartige Verhaltensweisen in Zukunft zu vermeiden (und zwar jährlich vor dem 1. August). 8. Schluss Ich halte es schliesslich für wünschenswert, den verschiedenen Akteuren vor Ort eine Übersicht über die Empfehlungen für ein Konzept zur Bekämpfung rassistischer und diskriminierender Verhaltensweisen und verletzender Sprechchöre zu geben, die sich bei einem Fussballspiel ereignen können: A.Am Eingang: 1. Die Vereine verbieten jedem, der Symbole, Zeichnungen, Fahnen und Spruchbänder mit rassistischer, diskriminierender, verletzender, provozierender oder antisemitischer Botschaft beziehungsweise die mit (neo)nazistischer Ideologie in Verbindung gebracht werden, mit sich führt, den Zugang zu den Stadien. B. Falls rassistische oder diskriminierende Äusserungen beziehungsweise verletzende Sprechchöre zu hören sind: 2. Wenn ein Zuschauer rassistische oder diskriminierende Äusserungen beziehungsweise verletzende Sprechchöre wahrnimmt, kann er, falls er sich dazu bereit fühlt, die betreffende Person auf ihr Verhalten ansprechen, die Ordner informieren und/oder den Verein zu einem späteren Zeitpunkt informieren. « Best practice »: « Let your finger do the talking »: Fans, die rassistische, diskriminierende und/oder provozierende Verhaltensweisen bemerken oder die Anstifter von verletzenden Sprechchören orten, können eine SMS an die Handynummer des Kommandoraums schicken. Ein Spotter begibt sich daraufhin in die Nähe des Zuwiderhandelnden und trifft im Wiederholungsfall die erforderlichen Massnahmen, um diese Person zu identifizieren. 3. Die Fanbetreuer oder Präventionsarbeiter im Fussball sprechen den (die) Anstifter auf sein (ihr) Verhalten an, informieren die Ordner und/oder informieren den Verein zu einem späteren Zeitpunkt.4. Bei der Feststellung rassistischer oder diskriminierender Äusserungen beziehungsweise verletzender Sprechchöre agieren die Ordner präventiv und fordern sie den (die) Anstifter auf, sich gemäss der Hausordnung und den Richtlinien zu verhalten.5. Die Ordner teilen diese Informationen sofort dem Abteilungsleiter und dem an der Kommandostelle anwesenden Sicherheitsbeauftragten mit, damit die Verstösse erfasst und der (die) Anstifter lokalisiert werden.6. Stellt der Schiedsrichter fest, dass eine Zuschauergruppe sich rassistisch verhält oder durch verletzende Sprechchöre auffällt, ruft er die beiden Mannschaftskapitäne herbei und wird der Stadionsprecher gebeten, per Mikrofon einen Aufruf durchzugeben.7. Wiederholen sich die Verhaltensweisen nach dieser Massnahme, gehen die Spieler in die Umkleideräume zurück und bittet der Schiedsrichter den Stadionsprecher um einen letzten Aufruf.8. Dauern die Verhaltensweisen nach dieser kurzen Unterbrechung weiter an, bricht der Schiedsrichter das Spiel ab.Der Stadionsprecher verliest einen Text über den endgültigen Abbruch des Spiels. 9. Ist dem Verein die Identität des (der) Anstifter(s) nicht bekannt, ersucht der Sicherheitsbeauftragte die anwesenden Polizeidienste, die Vorgänge zu protokollieren.Dabei ist, falls möglich, Videomaterial zu benutzen. 10. Ist dem Verein die Identität des (der) Anstifter(s) bekannt, wendet er sich schriftlich an den (die) Anstifter mit: - einer ausführlichen Beschreibung der festgestellten Taten und Verstösse sowie der Umstände, unter denen sie begangen worden sind, - einem Hinweis auf die Hausordnung und die vom Verein auferlegten Richtlinien, - einer Präzisierung der Sanktion(en) und eventuellen zusätzlichen Sanktion(en) im Wiederholungsfall. Dieses Vorgehen des Vereins schliesst nicht aus, dass die Polizeidienste ein Protokoll erstellen.

C. Nach dem Spiel vorzunehmende Mitteilung der Taten: 11. Die Sicherheitsbeauftragten erfassen alle rassistischen und diskriminierenden Vorfälle beziehungsweise verletzenden Sprechchöre, um sie an den KBFV weiterzuleiten.12. Die Schiedsrichter vermerken in ihrem Bericht alle rassistischen oder diskriminierenden Äusserungen beziehungsweise verletzenden Sprechchöre von Zuschauern und/oder Spielern, von denen sie Zeuge waren oder über die sie informiert wurden.13. Möchte der Zuschauer dem ZCBR rassistische oder diskriminierende Verhaltensweisen melden, kann er dies über eine grüne Telefonnummer oder über die Website tun. Vorliegendes Rundschreiben ist unverzüglich anwendbar.

Ich bitte Sie, das vorliegende Rundschreiben an die Frauen und Herren Bürgermeister und Bezirkskommissare Ihrer Provinz weiterzuleiten.

Der Minister des Innern P. DEWAEL

Anlage 1 Liste der (neo)nazistischen und faschistischen Symbole (2) 1. Swastika, Hakenkreuz: Ursprüngliche Bedeutung: Sonnenrad mit vier Speichen (stellen die Jahreszeiten dar);es handelt sich um ein glück- und heilbringendes und wehrfähiges Sonnenrad.

Heutige Bedeutung: Symbol der NSDAP (Hitlers Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) und der Nazis. Wird noch stets von vielen faschistischen Gruppen benutzt.

Fussballkontext: wird selten für T-Shirts, Plaketten, Abzeichen, Spruchbänder oder als Tätowierung benutzt. 2. SS-Zeichen: Bedeutung: « Sig, Sol » beziehungsweise « Triumph, Sieg » Symbol der Schutzstaffel (SS), des Nazi-Elitekorps während des Zweiten Weltkriegs.Wird manchmal in Kombination mit längeren Wörtern wie « Hass » benutzt, wobei das Doppel-S als Sig-Rune geschrieben ist.

Fussballkontext: wird selten für T-Shirts, Plaketten, Abzeichen, Spruchbänder oder als Tätowierung benutzt.

Achtung: Diese Schreibweise ist nicht immer ein Nazi-Symbol. Die bekannte Hardrockgruppe « KISS » aus den 80er Jahren benutzte ebenfalls dieses Doppel-S. 3. Keltenkreuz (Sonnenrad): Ursprüngliche Bedeutung: Schutz- und Heilzeichen.Das höchste Gottessymbol, stets wiederkehrend, alles umfassend. Wahrscheinlich eine abgeleitete Form des keltischen Hochkreuzes, auch Hochkreuz genannt. Das keltische Hochkreuz, dessen unterster Arm länger als die übrigen drei ist, wurde früher an als heilig geltenden Orten angebracht und ist in Irland häufig anzutreffen.

Heutige Bedeutung: Das Tragen eines Keltenkreuzes ist populär unter Rechtsextremisten, aber auch unter Irlandliebhabern; es wird auch immer wieder in der Kunst verarbeitet.

Fussballkontext: wird ab und zu für T-Shirts, Plaketten, Abzeichen, Spruchbänder oder als Tätowierung benutzt (Kombinationsbeispiele: ein Anhänger mit Keltenkreuz und ein T-Shirt mit der Aufschrift « Twente Skins » in Runenzeichen, ein Keltenkreuz und der Text « White Power »,...). 4. Odal-Rune: Bedeutung: « Odal, Adel.Eigenes Blut und eigenes Erbe sind der grösste Adel. » Runenzeichen, im Zweiten Weltkrieg von der Waffen-SS benutzt.

Fussballkontext: ziemlich populär, vor allem in Form von Anstecknadeln auf dem Jackenrevers oder als Plakette. 5. « F »-Rune (Wolfsangel): Bedeutung: « Wehrhaftigkeit.Seid der Gefahr bewusst und habt den Willen, sie zu überwinden. » Runenzeichen, im Zweiten Weltkrieg von der « Nationaal-Socialistische Beweging in Nederland » (NSB) benutzt.

Fussballkontext: wird ab und zu als Tätowierung oder für Abzeichen benutzt. 6. Dreibein (Trifosn, Triskele): Ursprüngliche Bedeutung: Sonnenrad mit drei Speichen (symbolisieren die drei Tagesteile). Das Dreibein verweist auf die « Dreiheit von Werden, Sein und Vergehen ».

Heutige Bedeutung: Symbol der südafrikanischen « Afrikaner Weerstandsbeweging » (neofaschistische Pro-Apartheid-Milizen).

Fussballkontext: wird derzeit selten benutzt. 7. SS-Totenkopf: Bedeutung: Zeichen der SS (« Schutzstaffel »), eines Elitekorps während des Nationalsozialismus in Deutschland, das unter anderem in den Konzentrationslagern eingesetzt war. Fussballkontext: wird ab und zu für T-Shirts, Plaketten, Abzeichen, Spruchbänder oder als Tätowierung benutzt. 8. White-Power-Faust: Bedeutung: weisse Faust, Symbol von « White Power ». Fussballkontext: selten für Plaketten, Abzeichen oder als Tätowierung benutzt. 9. Zahlenkombination 88: Bedeutung: Das H ist der achte Buchstabe des Alphabets.88 bedeutet also HH oder « Heil Hitler ».

Fussballkontext: wird selten für T-Shirts, Plaketten, Abzeichen, Spruchbänder oder als Tätowierung benutzt. Achtung: Diese Zahlenkombination ist verboten, wenn aus dem Kontext, in dem sie benutzt wird, ersichtlich ist, dass sie eine Aufforderung zur Diskriminierung, zu Hass, Gewalt oder zur Ausgrenzung symbolisiert (beispielsweise in Verbindung mit einer Krone oder mit sichtbaren Neonazi-Symbolen oder -Parolen). 10. Zahlenkombination 18: Bedeutung: erster und achter Buchstabe des Alphabets;AH oder « Adolf Hitler ».

Fussballkontext: wird selten für T-Shirts, Plaketten, Abzeichen, Spruchbänder oder als Tätowierung benutzt. Achtung: Diese Zahlenkombination ist verboten, wenn aus dem Kontext, in dem sie benutzt wird, ersichtlich ist, dass sie eine Aufforderung zur Diskriminierung, zu Hass, Gewalt oder zur Ausgrenzung symbolisiert (beispielsweise in Verbindung mit einem Kranz oder mit sichtbaren Neonazi-Symbolen oder -Parolen). Das Verbot gilt also nicht für ein T-Shirt mit der Nummer18, das zum Beispiel die Rückennummer eines Lieblingsspielers darstellt. 11. Gabelkreuz: Rune (Lebensbaum, Man-Rune, Birkenkreuz): Bedeutung: « Mann, Leben, neues Leben.Jung bleibt das Leben, das zur Ewigkeit führt. » Das Birkenkreuz ist eine Abwandlung der Todesrune. Die Todesrune ist eine umgedrehte Lebensrune.

Fussballkontext: wird selten für T-Shirts, Plaketten, Abzeichen, Spruchbänder oder als Tätowierung benutzt.

Anlage 2 Formular für die Feststellung verletzender, rassistischer und diskriminierender Äusserungen und Sprechchöre (3) Datum & Ort: . . . . .

Spiel: . . . . .

Name und Verein des Sicherheitsbeauftragten: . . . . . . . . . .

Kurze Beschreibung der Taten (mit exakter Wiedergabe der benutzten Begriffe): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Wurde hierauf reagiert? (z.B. seitens der Ordner, des Sicherheitsbeauftragten, der Polizei, anderer Fans,...) Ja (durch wen und auf welche Weise?):  Nein (Gründe?): Bitte folgende Elemente weiter verdeutlichen:  Die allgemeine Atmosphäre des Spiels?  Wie oft wurden solche Taten festgestellt?  Wem galten die Taten?  Bei welcher Gelegenheit? (z.B. Gestik eines Spielers, nach einem Foul, ein Spieler am Ball,...)  Informationen über die Täter Ist (sind) Ihnen der (die) Täter bekannt (jemand auf Seiten der Heim- oder Gastmannschaft)? Ist der Betreffende laut Ihren Informationen ein Risikofan? Welches sind seine körperlichen Merkmale (z.B. Alter, Kleidung,...)?  Genauer Ort und Zeitpunkt der Taten (z.B. Tribüne A, oben rechts; am Eingang,...)? Vorliegendes Formular muss sofort nach dem Spiel, bei dem Probleme aufgetaucht sind (nach Rücksprache mit den Ordnern und Sicherheitsbeauftragten während des Debriefings), ausgefüllt und an den Königlichen Belgischen Fussballverband gemailt oder gefaxt werden (zu Händen des Sicherheitsbeauftragten - E-Mail: security@footbel.com - Fax: 02-478 28 02).

Anlage 3 Verletzende, rassistische und diskriminierende Äusserungen und Sprechchöre am Rand von Fussballplätzen - Anweisungen an die Schiedsrichter 1) VOR dem Spiel Der Schiedsrichter kontaktiert den Verantwortlichen des Spielfelds: a) Sind die nachstehenden Mitteilungen bekannt und verfügbar? b) Ist die Vorgehensweise bei zeitweiliger Unterbrechung oder endgültigem Abbruch des Spiels bekannt? 2) Im Fall von PROBLEMEN: Erster Schritt Schiedsrichter: - ruft die beiden Kapitäne herbei und: - informiert sie über seine Absicht, per Mikrofon einen Aufruf durchgeben zu lassen, - bittet sie um ihre Mitarbeit, um die Zuschauer zu beruhigen. - ruft den Verantwortlichen für das Spielfeld herbei und fordert ihn auf, per Mikrofon einen ersten Aufruf durchgeben zu lassen Identische Mitteilung in allen Vereinen: « Liebe Zuschauer, ich appelliere an die Fairness und Toleranz aller anwesenden Fans. Ich fordere Sie auf, jegliche verbale Gewalt einzustellen. Dies ist im Interesse Ihrer Mannschaft und Ihres Vereins.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. » - lässt das Spiel nach einer Unterbrechung (die Dauer wird vom Schiedsrichter bestimmt) wieder aufnehmen Falls Fortsetzung: Zweiter Schritt Schiedsrichter: - trifft die Entscheidung, das Spiel zeitweilig zu unterbrechen - fordert die Mannschaften auf, in die Umkleideräume zurückzukehren - fordert den Verantwortlichen für das Spielfelds auf, per Mikrofon einen zweiten Aufruf durchgeben zu lassen Identische Mitteilung in allen Vereinen: « Liebe Zuschauer, ich appelliere erneut an die Fairness und Toleranz aller anwesenden Fans. Ich fordere Sie nochmals auf, jegliche verbale Gewalt einzustellen. Dies ist im Interesse Ihrer Mannschaft und Ihres Vereins. Die Folgen für Ihren Verein können schwerwiegend sein.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. » - lässt das Spiel nach einer merklichen Unterbrechung (die Dauer wird vom Schiedsrichter bestimmt) wieder aufnehmen Falls Fortsetzung (ernste Fälle): Dritter Schritt Schiedsrichter: - trifft die Entscheidung, das Spiel endgültig abzubrechen (nach Kontaktaufnahme mit dem Sicherheitsbeauftragten und, falls anwesend, der Polizei, gemäss vorher abgesprochenem Verfahren) - erstattet dem zuständigen Komitee Bericht

Anlage 4 Anregungen für Initiativen und Leitlinien, Leitfaden und Checkliste, die für den Start eines (Präventions)Projekts gegen Rassismus dienlich sein können Vorliegende Anlage ermöglicht den verschiedenen Partnern vor Ort, eine ausgewogene Politik zur Prävention und Bekämpfung von Rassismus bei Fussballspielen zu führen. Diese Unterlage ist in erster Linie an die betreffenden Vereine der ersten, zweiten und dritten Nationalklasse, an die Nationalmannschaft und an die mit derartigen Problemen konfrontierten Vereine der unteren Klassen gerichtet.

Kurze Einführung zum Thema Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in den Stadien In der Vereinbarung von 2004 haben das Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus (ZCBR) und die Fussballzelle des FÖD Inneres beschlossen, rassistische Verhaltensweisen von Fussballfans näher zu untersuchen und in diesem Zusammenhang Empfehlungen in Sachen Prävention und Sensibilisierung zu formulieren. Das ZCBR hat hierbei die Rolle des Beobachters übernommen und ein Verzeichnis und eine Interpretation aller möglichen Formen von Hass und Gewalt (mit rassistischen Beweggründen), die bei Fussballspielen festgestellt wurden, erstellt.

Rassismus taucht regelmässig in unseren Fussballstadien auf, sowohl in den höchsten Nationalklassen als auch in den tieferen Klassen und sowohl bei der Jugend als auch bei den Erwachsenen. Diese rassistischen Verhaltensweisen äussern sich in verschiedenen Formen und sind diversen Arten von Fans (oder anderen Akteuren) mit ebenso vielfältigen Beweggründen zuzuschreiben. Das geht von Urwaldgeräuschen einer Gruppe, wenn ein Spieler mit dunkler Hautfarbe am Ball ist, über rassistisch gefärbte Gesänge bis hin zum Hitlergruss durch einzelne Personen.

Zunächst ist festzuhalten, dass der Fussball vor allen Dingen ein vielfältiger Integrationssport ist. Doch es sind auch Massnahmen zur Bekämpfung des Rassismus erforderlich. Damit der Rassismus aus den Stadien verbannt wird, können die verschiedenen Partner einige kurz- und langfristige Massnahmen ergreifen, deren Ziel schlussendlich darin besteht, rassistische Verhaltensweisen, ob verbaler oder physischer Art, zu verhüten und zu bekämpfen sowie die Teilnahme ethnischer Minderheiten (sowohl Fans als auch Jugendspieler) in den belgischen Fussballstadien zu erhöhen.

In bestimmten europäischen Ländern stellt man sowohl eine Zunahme von Rassismusfällen in Fussballstadien als auch eine stärkere diesbezügliche Fachkompetenz fest (Thierry Henry, Spieler von Arsenal, bei einer Pressekonferenz im Dezember 2004: « Racism is the biggest problem facing football across Europe » - « Rassismus ist das grösste Problem im europäischen Fussball »). Viele der angeführten Beispiele kommen daher auch aus dem Ausland und haben dort bereits Früchte getragen, wobei natürlich keine einfachen Antworten bestehen und getroffene Massnahmen vorzugsweise dauerhaft sein sollten.

Die meisten der im Ausland bereits laufenden Projekte waren von Vereinen ausgehende Initiativen, oft auch in Zusammenarbeit mit der Stadt beziehungsweise Gemeinde und mit Instanzen (den so genannten NRO), die in der Bekämpfung des Rassismus tätig sind. Bei den Fussballvereinen muss also der Wille vorhanden sein, etwas gegen dieses üble Phänomen zu tun und jeden im Verein (Manager, Präsident, Sicherheitspersonal, Ordner, Fans,...) dazu zu bringen, sich hinter das geplante Projekt zu stellen.

Umgang mit rassistischen Verhaltensweisen in den Stadien Personen, die sich in einem Fussballstadion rassistisch verhalten, zeigen gewöhnlich auch im Alltag eine rassistische Gesinnung. Doch oft dehnt sich dieses Verhalten auf Mitläufer aus, die keine Bedenken haben, ein antisemitisches Lied mitzusingen und/oder Urwaldgeräusche von sich zu geben. Diese beiden (begrenzten) Fangruppen erfordern eine besondere Vorgehensweise. Eine Sensibilisierung aller Fans ist wichtig, vor allem für die Gruppe der Mitläufer. Die beiliegenden Unterlagen (4) können für jede Massnahme zur Bekämpfung des Rassismus im Fussball zu Rate gezogen werden. Die nachstehend beschriebenen Initiativen sind Beispiele von Projekten, die im Ausland durchgeführt wurden. Die Benutzung der Leitlinien, des Leitfadens und der Checkliste wird von der UEFA empfohlen.

Teil 1: Initiativen, die von den verschiedenen Partnern ergriffen oder in die Wege geleitet werden können. Diese Liste ist natürlich nicht erschöpfend, andere Projekte sind ebenfalls möglich Teil 2: Leitlinien Teil 3: Leitfaden Teil 4: Checkliste Förderung der Vielfalt Vor Erörterung der möglichen Initiativen zur Bekämpfung von rassistischen oder diskriminierenden Verhaltensweisen ist die Förderung der Vielfalt hervorzuheben. Es ist nämlich deutlich, dass wichtige Gruppen kaum am Fussballgeschehen teilnehmen - jedenfalls nicht im Verhältnis zu ihrer Präsenz in unserer Gesellschaft. Vielfalt entsteht jedoch mehr und mehr unter den Spielern und - in geringerem Masse - unter den Trainern, ist aber zu wenig spürbar bei den Fans und erst recht nicht bei der Geschäftsführung oder beim Personal des Vereins. Das Hervorheben der positiven Aspekte der Vielfalt, sowohl beim Personal des Vereins als auch beim Ergreifen von Initiativen zur Erhöhung der Vielfalt auf den Tribünen, ist ein erster Schritt zur Verhütung von Rassismus und Diskriminierung. Nebenbei kann der Fussball dadurch eine natürliche Speerspitze im Kampf für eine möglichst gerechte Gesellschaft bilden.

So ist es beispielsweise Menschen mit niedrigem Einkommen, worunter sich auch Flüchtlinge befinden, nicht immer möglich, einem Spiel beizuwohnen. Für sie könnte man zum Beispiel in Zusammenarbeit mit dem ÖSHZ einen Sozialtarif einführen.

TEIL 1 Welche Initiativen können die verschiedenen Partner ergreifen? 1. Vereine - Botschaften, die die Vereine den Fans vorbeugend mitteilen können: 1.auf der Website und in der Fanzeitschrift einen deutlichen Hinweis anbringen, dass der Verein Rassismus und Diskriminierung nicht toleriert. Es wird empfohlen, dabei visuelle Bilder, beispielsweise ein Foto der Spielergruppe, zu benutzen und zu erläutern, welche Massnahmen gegen jeden getroffen werden können, der rassistische Parolen ruft oder singt. Diese Erklärung kann ebenfalls in allen Spielplänen abgedruckt werden, 2. in der Hausordnung vermerken, dass es im Stadion verboten ist, sich durch das Äussern, Zeigen, Rufen oder Singen von verletzenden Worten, Ausdrücken oder Liedern beziehungsweise durch rassistische oder menschenverachtende Beleidigungen derart zu verhalten, dass andere sich provoziert oder bedroht fühlen.Auch verletzende, rassistische und/oder provozierende Parolen und Symbole auf Spruchbändern müssen verboten werden. Derartige Verhaltensweisen können zu strafrechtlichen oder Verwaltungssanktionen oder zu einer zivilrechtlichen Ausschliessung führen, 3. vor dem Spiel antirassistische Durchsagen machen, mit denen der Verein deutlich Stellung gegen den Rassismus bezieht und seinen Einsatz im Kampf gegen dieses Phänomen zeigt.Der Stadionsprecher kann dabei auf die Hausordnung und/oder auf die in vorliegendem Rundschreiben enthaltenen Richtlinien verweisen. Parallel dazu kann auf der Anzeigetafel eine positive Botschaft eingeblendet werden, zum Beispiel: « all equal, all different », 4. am Eingang durch Verteilen von Faltblättern oder Anbringen eines Spruchbands mitteilen, dass Rassismus im Stadion nicht toleriert wird, 5.auf den Eintrittskarten vermerken: « Verein X gegen Rassismus », 6. die Spieler beim Aufwärmen und die Auswechselspieler in der Halbzeit Anti-Rassismus-T-Shirts tragen lassen.Alle im Stadion anwesenden Personalmitglieder können ebenfalls diese T-Shirts tragen (die Ordner können auf ihren Dienstwesten eine Botschaft wie « Nein dem Rassismus » zeigen), - Aktionen, die die Vereine entwickeln können: 1. den Rassismus offiziell ablehnen durch die Unterzeichnung von Charten gegen Rassismus und Diskriminierung (wie die vom KBFV in Zusammenarbeit mit dem ZCBR unterzeichnete Charta), 2.im Rahmen der im Verein zu versehenden Funktionen eine Politik der Chancengleichheit führen, 3. schnell handeln: rassistische Äusserungen über die Lautsprecheranlage verurteilen, sobald sie sich ereignen, 4.sich dem Netzwerk FARE (Football against Racism in Europe) anschliessen und sich an der jährlichen FARE-Aktionswoche beteiligen, 5. in der Fankultur antirassistische Aktivitäten einbürgern, mit denen die Botschaft an der Basis genährt werden kann.Dies kann wie folgt geschehen: - Nutzung bestehender Fanaktivitäten, - Unterstützung durch die (farbigen) Spieler: Ihre Aussagen wiegen bei den Fans viel schwerer, wenn sie von ihren eigenen Erfahrungen sprechen (sensibilisierende und erzieherische Auswirkung), - Beteiligung an lokalen Initiativen mit antirassistischer Botschaft.

In fast jeder Stadt mit Fussballstadion wird jedes Jahr ein multikulturelles Fest mit exotischem Essen und Trinken, exotischer Musik,... organisiert, 6. mit allen Spielern Aktionen unternehmen: - das Feld mit einem grossen Spruchband mit antirassistischer Botschaft betreten, - beim Aufwärmen und in der Halbzeit T-Shirts mit antirassistischer Botschaft tragen, - den Kapitän vor Spielbeginn alle Fans aufrufen lassen, ihren Verein anzufeuern, statt sich Spielern, Gegnern oder dem Schiedsrichtertrio gegenüber verletzend oder diskriminierend zu verhalten, - in Zusammenarbeit mit anderen Partnern Kampagnen in den Medien durchführen oder sich bereits laufenden Kampagnen anschliessen.In der unten beschriebenen Kampagne « Stand up - Speak up » (Steh auf und sag es laut) rufen Spieler die schweigende Masse auf, sich gegen Rassismus im Fussball zu wehren, indem sie schwarz-weisse Armbänder tragen und in einem Werbespot mitmachen, - den Schiedsrichtern rassistische Äusserungen von Gegenspielern melden und gegen diese Spieler Klage einreichen, 7. eine « Tifo-Aktion » durchführen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus; solche Aktionen über die (lokalen) Medien und die Website bekannt machen, 8. die Fans beim Kauf eines Abonnements ein Dokument unterschreiben lassen, in dem sie sich verpflichten, sich in den Stadien an keinen rassistischen Verhaltensweisen zu beteiligen, andernfalls kann ihnen das Abonnement für den Rest der Saison aberkannt werden, 9.dafür sorgen, dass innerhalb des Perimeters des Stadions keine rassistischen oder diskriminierenden Pamphlete beziehungsweise Lektüren verbreitet werden, 10. verletzende, rassistische oder provozierende Parolen oder Graffiti sofort entfernen, 11.Personen, die sich ein rassistisches Verhalten zuschulden kommen lassen, zum Verein vorzuladen, 12. Rassismustäter streng verfolgen und die getroffene(n) Massnahme(n) angemessen bekannt machen, 13.Spieler sollen kein schlechtes Beispiel geben. Wenn ein eigener Spieler sich rassistisch verhält, müssen innerhalb des Vereins Disziplinarmassnahmen zum Tragen kommen, 14. mit anderen Vereinen Kontakt aufnehmen, um ihren Standpunkt in Sachen Rassismus zu erläutern, damit diese Vereine ihre Fans informieren können.2. Koordinierende Sportverbände 1.Sie können selber Kampagnen starten oder Kampagnen unterstützen, die internationalen Charakter haben und die in den Medien gebührend Beachtung finden. 2. Dafür sorgen, dass bereits in den Jugendausbildungen Rassismus und Diskriminierung thematisiert werden und die Jugendspieler in einer offenen, von Fairness sowie sportlichen Werten und Normen geprägten Atmosphäre ausgebildet werden.3. Broschüren herausgeben, die den Vereinen beim Umgang mit Rassismus eine Hilfe sein können.4. Spielern, die Opfer von Rassismus wurden, bei ihrem (juristischen) Kampf gegen Rassismus helfen.5. Einen Antirassismustag im Fussball ausrufen und jedes Jahr an diesem Tag dem Rassismus im Fussball besondere Aufmerksamkeit widmen. Dieser Tag kann mit der FARE-Aktionswoche zusammenfallen. 6. Wie bereits Ende Januar 2001 geschehen: Die Kapitäne beider Mannschaften verlesen eine Botschaft, in der sie zu Sportlichkeit und Toleranz gegenüber den Spielern und dem Schiedsrichter ungeachtet der Hautfarbe oder Herkunft aufrufen.Die Kapitäne können den Fans auch mitteilen, dass das Spiel bei verbaler Gewalt unterbrochen werden kann. 7. Massnahmen und Sanktionen ausarbeiten, die unter anderem Schiedsrichter auf Fans anwenden, die rassistische Gewalttaten begehen.Die Unterbrechung eines Spiels (für einige Minuten) kann eine solche Massnahme sein, wie auch das Spielen ohne Zuschauer, wie das bereits in den Niederlanden geschehen ist. 3. Schiedsrichter 1.Sie müssen jeden Vorfall, von dem sie Kenntnis erhalten und der sich auf den Tribünen oder auf dem Spielfeld zwischen Spielern ereignet, im Schiedsrichterbericht vermerken. 2. Sie weisen den Spieler, der sich danebenbenommen hat, zurecht und schliessen ihn gegebenenfalls aus.3. Sie können ein Spiel für einige Minuten unterbrechen und den Stadionsprecher bitten, eine Botschaft zu verbreiten.4. Sie können ein Spiel endgültig abbrechen.4. Fans (Verbände - Vereinigungen) In der Vergangenheit haben die Fans beziehungsweise ihre Vereinigungen in diesem Rahmen wenig von sich hören lassen.Die schweigende Mehrheit kann jedoch sehr wohl ihre Stimme erheben. Antirassismusprojekte, die nicht von den Fans unterstützt werden, haben wenig Erfolgschancen. 1. Der Fanverband kann seinen Mitgliedern eine Charta gegen Rassismus und Diskriminierung zur Unterschrift vorlegen.Bei Missachtung dieser Charta kann der Betreffende von der Fanvereinigung ausgeschlossen werden. 2. Die Fans können selber eine Kampagne starten und/oder sich bereits laufenden internationalen Kampagnen anschliessen, indem sie deutlich sichtbar äussern, dass sie gegen Rassismus sind.So können sie im Stadion grosse Spruchbänder anbringen (TIFO-Aktionen) oder an einer bestimmten Tribüne Buchstaben bilden, indem sie T-Shirts in der gleichen Farbe tragen oder farbiges Papier hochhalten. 3. Die Fans können zu Beginn des Spiels eine rote Karte hochhalten, um auszudrücken, dass Rassismus und Fussball nicht zusammengehören.4. Die Fans können vom Verein gebeten werden, einen Handzettel und/oder ein Spruchband anzufertigen.5. Die Fans können in ihrer Clubzeitschrift Geschichten über farbige Spieler schreiben und kreativ mit antirassistischen Comicstrips oder Cartoons umgehen.5. Polizeidienste 1.Zunächst sollten die Vereine (die Ordner) und die Polizei eine gemeinsame Strategie für den Kampf gegen rassistisches und diskriminierendes Verhalten haben. 2. Strenges Vorgehen gegen Fans und Vereine, die die Rechtsvorschriften, die Hausordnung und die bestehenden Charten in Sachen rassistische Verhaltensweisen missachten.3. Bessere Nutzung der Kameras im Stadion, um beispielsweise Hitlergrüsse und rassistische Spruchbänder aufzuspüren.6. Behörden 1.Entwicklung eines Systems der Überwachung und Berichterstattung in Bezug auf rassistische Verhaltensweisen und jegliche Form von Diskriminierung. 2. Weiterverfolgung (lokaler) Projekte und Angebot einer Plattform in einem Handbuch « bewährte Praktiken ».3. Strenge Bestrafung der Rassismustäter.4. Weiterverfolgung von Projekten hinsichtlich der Wirksamkeit der durchgeführten Kampagne.5. Motor nationaler Kampagnen sein.7. Medien 1.Antirassismuskampagnen, sowohl über nationale Kampagnen als auch über Kampagnen, die von der UEFA oder der FIFA unterstützt werden, zum Nachrichtenthema machen. Ohne Berücksichtigung in den Medien erreichen solche Kampagnen nämlich nur ein begrenztes Publikum. Die Banner, die Mitteilungen auf der Anzeigetafel oder die Verlautbarungen können übernommen und so einer breiten Öffentlichkeit gezeigt werden. 2. Bei Live gesendeten Spielen können Spieler, die daran teilnehmen und die Antirassismuskampagnen organisiert haben (Henry von Arsenal, Eto'o von Barcelona, die französische Nationalmannschaft,...), hervorgehoben werden.

TEIL 2 Einige Leitlinien, die bei der Organisation eines Antirassismusprojekts hilfreich sein können Diese Liste ist keinesfalls erschöpfend. Die nachstehend erwähnten Leitlinien sind von den örtlichen Umständen abhängig. - Bestimmen Sie eine Anzahl Grundsätze, um Aktionen zu organisieren, die von einer breiten Gruppe unterstützt werden können. Sorgen Sie für eine grosse Verbreitung dieser Grundsätze und scharen sie möglichst viele Menschen hinter das Projekt, angefangen innerhalb des Vereins. - Entwickeln Sie einen praktischen Aktionsplan, in den vorerwähnte Grundsätze integriert werden können. Bestimmen Sie Ziele, um darauf hinzuarbeiten, und überprüfen Sie sie regelmässig. - Richten Sie Partnerschaften ein - beziehen Sie Fans, Spieler, Polizeidienste, Ordner und in der Rassismusbekämpfung tätige Organisationen ein. Legen Sie Wert auf Vielfalt. - Zeigen Sie Respekt vor der Kultur und den Traditionen der Fans (der Fanorganisationen), versuchen Sie, Antirassismusprojekte über diese Fankultur zu organisieren, indem Sie die von den Fans benutzten Methoden und Medien einsetzen. - Greifen Sie auf die Unterstützung von Spitzenspielern zurück, um die Vielfalt zu betonen und die antirassistische Botschaft zu verbreiten. - Lassen Sie Ausländer und Einwanderergruppen an allen Ebenen des Fussballs teilnehmen und tragen Sie dafür Sorge, dass dies in einer offenen Atmosphäre und ohne Diskriminierung geschehen kann. - Sorgen Sie dafür, dass die zu verbreitende Botschaft die jungen Fans erreicht, indem Sie Schulen, Jugendclubs und Veröffentlichungen für Kinder einschalten. - Stellen Sie eine Verbindung her zwischen einerseits einer Kampagne rund um die Vielfalt im Verein und Vielfaltskampagnen in der Gesellschaft und andererseits Antirassismuskampagnen im Fussball rund um Rassismus und Ausländerfeindlichkeit im Sport und in der Gesellschaft. - Richten Sie im Verein ein System ein, um rassistisches Verhalten im Fussball zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten. - Stellen Sie sicher, dass Rassismustäter auf welcher Ebene auch immer bestraft werden, sodass jeder weiss, dass ein solches Verhalten im Verein nicht geduldet wird.

TEIL 3 Leitfaden, der für den Start eines Antirassismusprojekts benutzt werden kann 1. Politik Haben Sie als Verein schriftlich eine antirassistische Politik entwickelt, in der zu treffende Massnahmen aufgeführt sind (wie das Erstellen eines Verhaltenskodex, eines Aktionsplans, einer Charta,...), sodass Sie das Stadion rassismusfrei halten können? Fördern Sie die Chancengleichheit in Ihrem Verein? Indikationen: - Ihre Antirassismuspolitik ist vom Verwaltungsrat gebilligt worden. - Sie haben Ihre Massnahmen öffentlich bekannt gemacht und sie finden weitverbreitete Zustimmung. - Innerhalb Ihres Vereins sind Personen bestimmt worden, die die Begleitung des Projekts gewährleisten. - Im Verein arbeiten auch Menschen fremder Herkunft. 2. Partnerschaft mit Zielgruppen Wie können Sie sicherstellen, dass potenzielle Zielgruppen (ethnische Minderheiten, Einwanderer,...) aktiv an Ihrem Projekt beteiligt sind? Indikationen: - Zahl der vom Projekt betroffenen Minderheiten, - positive Darstellung von Minderheiten in Veröffentlichungen. 3. Einbeziehung der Fans (Fanvereinigungen) Ist Ihr Projekt so aufgebaut, dass für Fans ein Mitspracherecht und eine aktive Teilnahme möglich ist, selbst in Sachen Management? Indikationen: - ständiger Kontakt mit Fangruppen und/oder Fanbetreuern während der Umsetzung des Projekts, - Anzahl lokaler Fussballvereine (in denen ethnischen Minderheiten vertreten sind) und Fangruppen, die an der (den) Aktion(en) teilnehmen, - Verwendung eines Teils des Budgets für Fanaktivitäten. 4. Bekanntmachung Haben Sie alle möglichen Mittel benutzt, um Ihr Projekt bekannt zu machen, auch durch im Stadion sichtbare Mitteilungen (Anzeigetafel, Veröffentlichungen in Fanzeitschriften,...), öffentliche Anzeigen und Veröffentlichung antirassistischer Texte in offiziellen Veröffentlichungen, Newsletters, Websites,...? Indikationen: - Haben Sie vorstehende Kommunikationsmittel benutzt? - Sind die Fans ausreichend auf dem Laufenden? 5. Ausbildung Haben Sie daran gedacht, Schlüsselpersonen Ihres Vereins (Sicherheitsbeauftragter, Ordner, Trainer, Spieler,...) in puncto Rassismus auszubilden, damit sie Rassismus besser erkennen und abwehren können? Indikationen: - Ausbildungsplan und Angebot einer spezifischen Ausbildung. - Anzahl Personen im Verein, die in diese Ausbildung eingebunden sind. - Ergebnis der Bewertung der Ausbildungen und Auswirkungen dieser Ausbildungen. - Standpunkt als Verein bei der Erteilung der Ausbildungen. 6. Fachkompetenz in Sachen Antirassismus Haben Sie Kontakt aufgenommen zu Organisationen, die in der Bekämpfung des Rassismus tätig sind, und/oder zu Nichtregierungsorganisationen (NRO), die auf diesem Gebiet spezialisiert sind, und die Ihnen helfen könnten, Ihre Kampagne effizienter zu gestalten? Indikationen: - Zusammenarbeit mit Organisationen, die in der Bekämpfung des Rassismus tätig sind, und/oder mit NRO, - Teilung der finanziellen Mittel mit Organisationen, die in der Bekämpfung des Rassismus tätig sind, und/oder mit NRO. Haben Sie bereits Antirassismuskampagnen auf die Beine gestellt und wie würden Sie sie bewerten? Indikationen: - Die Reaktion war positiv. - Die Berichterstattung in den Medien war ausreichend. - Das Rassismusphänomen ist (eine Zeit lang) ausgeblieben. 7. Langfristiger Prozess Wie können Sie sicherstellen, dass Ihre Kampagne keine einmalige Sache bleibt? Mit anderen Worten: Haben Sie bereits eine Fortsetzung vorgesehen, um Ihre Kampagne aufrechtzuerhalten? Indikationen: - langfristige Planung, - Ausarbeitung eines Follow-up. TEIL 4 Checkliste für Antirassismusprojekte 1. Politikentwicklung a.Haben Sie schriftlich eine antirassistische Politik ausgearbeitet, die vom Verwaltungsrat Ihres Vereins gebilligt worden ist? Ja. Nein. b. Haben Sie versucht, das öffentliche Interesse zu verstärken, beispielsweise durch eine Charta oder durch Aktionsmomente? Ja. Nein. c. Ist in Ihrem Verein eine Person bestimmt worden, die für die Ausführung dieser Politik verantwortlich ist? Ja. Nein. d. Sind Sie über den Zehn-Punkte-Plan der UEFA/FARE gegen Rassismus informiert? Ja. Nein. 2. Tragweite des vorgeschlagenen Projekts (mehrere Antworten sind möglich) a.Auf welches der nachstehenden Probleme möchten Sie es fokussieren? Rassismus und Ausländerfeindlichkeit. Nationalismus. Antisemitismus. Zu geringe Vertretung von Minderheiten - Förderung von mehr Vielfalt. Andere Formen von Diskriminierung. b. Welches ist das Zielpublikum Ihrer antirassistischen Kampagne? Die eigenen Fans. Die Fans der gegnerischen Mannschaft. Die Medien. Die Spieler. Die Jugendspieler. Jeder im Verein. Andere, bitte ausführen: 3. Ausarbeitung einer Partnerschaft a.Ist in Ihrem Projekt eine Zusammenarbeit mit ethnischen Minderheiten oder anderen betroffenen Gruppen vorgesehen? Ja. Nein. b. Wenn ja, können Sie abschätzen, um wie viele Personen es sich handelt? Ja. Nein. c. Haben Sie versucht, auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene mit ethnischen Minderheiten und Einwanderergruppen Kontakt aufzunehmen? Ja. Nein. d. Haben Sie Schritte unternommen, um bei den Fans eine breite Unterstützung für die Antirassismuskampagne zu erhalten, indem Sie sie in der Startphase des Projekts zu Rate gezogen haben? Ja. Nein. e. Haben Sie Organisationen, die in der Bekämpfung des Rassismus tätig sind, und/oder NRO mit Erfahrung in diesem Bereich gebeten, Ihr Projekt zu unterstützen? Ja.Welche Organisationen? Nein. 4. Bekanntmachung des Projekts a.Haben Sie Gebrauch gemacht von Mitteilungen auf der Anzeigetafel, auf Tafeln um das Spielfeld, von Artikeln in Tagesprogrammblättern usw.? Ja. Nein. b. Haben Sie Gebrauch gemacht von offiziellen Medien wie Websites oder Informationsblättern sowie anderen Veröffentlichungen wie Fanzeitschriften? Ja. Nein. 5. Ausbildung a.Haben Sie Schlüsselpersonen Ihres Vereins bereits eine Ausbildung erteilt? Ja. Nein. b. Wenn ja, welche Gruppen haben die Ausbildung erhalten? Sicherheitsbeauftragter. Ordner. Direktion. Trainer. Spieler. Jugendspieler. Verwaltungspersonal. Fans. Andere, bitte ausführen: 6. Langfristige Planung a.Vermerken Sie nachstehend, welche langfristige Auswirkung Sie von Ihrem Projekt erwarten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b. Was gedenken Sie zu tun, um zu vermeiden, dass Ihr Projekt nur eine einmalige Angelegenheit wird? .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . c. Werden Sie den Erfolg der Kampagne auswerten? Ja. Nein. d. Wenn ja, wie werden Sie die Auswertung vornehmen? Eine von Aussenstehenden durchgeführte Auswertung. Eine beschreibende Auswertung. Benutzung von Zeitungsartikeln. Benutzung von Fotos. Reaktionen in Foren. Feedback von Teilnehmern. Feedback von Fans. Feedback von Partnern.

Zum Schluss: Nachstehend einige Weblinks von Organisationen in Europa, die in der Bekämpfung des Rassismus (im Fussball) tätig sind und in diesem Rahmen zu Rate gezogen werden können: @ Belgien: Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus Rue Royale/Koningstraat 138 1000 Brüssel Tel.: 02-212 30 00 Fax: 02-212 30 30 E-Mail: centrum@cntr.be www.diversiteit.be Eurofan/European Centre for Study and Prevention of Violences in Sport www.eurofan.org @ Europa: Union des associations européennes de football (UEFA) www.uefa.com Football Against Racism in Europe www.farenet.org United for Intercultural Action www.united.non-profit.nl @ Grossbritannien: Kick it out www.kickitout.org Show racism the red card www.srtrc.org Football Unities, Racism Divides www.furd.org Foxes against racism www.le.ac.uk/far Red, white and black at the valley www.sirc.org/publik/fvracism.html The fight carries on www.football-research.org/docs/ftfracism.pdf @ Frankreich: SOS Racisme www.sos-racisme.org Ligue internationale contre le racisme et l'antisémitisme www.licra.org @ Deutschland: Zehn-Punkte-Plan « A good starting point » www.aktive-fans.de Ausstellung « Tatort Stadion - Rassismus und Diskriminierung im Fussball » www.tatort-stadion.de Flutlicht e.V., Verein für antirassistische Fankultur/« Different Roots - One Game » www.flutlicht.org Schalker Fan-Initiative e.V. www.fan-ini.de Fussballvereine gegen Rechts www.fussballvereine-gegen-rechts.de Dem Ball is' egal, wer ihn tritt www.demballegal.de/index.php @ Italien: The Anti-Racism World Cup www.mondialiantirazzista.org Unione Italiana Sport Per Tutti (UISP) www.uisp.it @ Polen: Never Again Association/Stowarzyszenie Nigdy Wiecej www.free.ngo.pl/nw/ _______ Fussnoten (1) Dies kann im Rahmen der Vereinbarung geschehen, die in Artikel 5 des Gesetzes vom 21.Dezember 1998 über die Sicherheit bei Fussballspielen, abgeändert durch das Gesetz vom 10. März 2003, vorgesehen ist. (2) Quellen: Handboek Discriminatiezaken, Politie Antwerpen en Centrum voor gelijkheid van kansen en voor racismebestrijding (1999);Extreem Rechtse Symboliek binnen Subculturen, LBR (www.lbr.nl). (3) Ziel dieses Formulars ist es, das Phänomen der verletzenden, rassistischen und diskriminierenden Äusserungen und Sprechchöre im belgischen Fussball zu untersuchen.Die hierfür gesammelten Daten dienen einzig der Bestandsaufnahme der Taten für den KBFV, damit das Phänomen eingehender analysiert und den Sicherheitsdiensten die richtigen Informationen besorgt werden können. (4) Diese Unterlagen gibt es auch als Broschüre, die unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden kann: heidi.deridder@ibz.fgov.be.

^