Etaamb.openjustice.be
Circulaire du 19 mars 2003
publié le 17 décembre 2003

Circulaire. - Instructions spécifiques relatives aux Assistants de Prévention et de Sécurité. - Statut Activa. - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2003000748
pub.
17/12/2003
prom.
19/03/2003
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


19 MARS 2003. - Circulaire. - Instructions spécifiques relatives aux Assistants de Prévention et de Sécurité. - Statut Activa. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du Ministre de l'Intérieur et du Ministre de l'Emploi et du Travail du 19 mars 2003 relative aux instructions spécifiques relatives aux Assistants de Prévention et de Sécurité - Statut Activa (Moniteur belge du 4 avril 2003), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG 19. MÄRZ 2003 - Rundschreiben - Spezifische Richtlinien in Bezug auf die Stadtwächter - Activa-Statut An die Frauen und Herren Bürgermeister der Städte und Gemeinden Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Bürgermeister, gemäss dem Königlichen Erlass vom 19.März 2003 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 19. Dezember 2001 zur Förderung der Beschäftigung Langzeitarbeitssuchender, im Hinblick auf die Unterstützung zusätzlicher Einstellungen durch die Gemeinden für die lokale Sicherheitspolitik, werden die lokalen Behörden Stadtwächter (Activa-Statut) für eine Anzahl Aufgaben zur Unterstützung der Vorbeugungspolitik einstellen können.

Diese recht wichtigen Aufgaben tragen zur Verstärkung der sozialen Kohäsion bei und dienen zur Bekämpfung der Gleichgültigkeit und der Phänomene der öffentlichen Belästigung.

Stadtwächter (Activa-Statut) verbessern durch ihre Anwesenheit vor Ort die nachbarlichen Beziehungen in den Vierteln sowie die Vorbeugungsarbeit in puncto öffentlicher Sauberkeit, Strassenverkehrssicherheit und öffentlichen Verkehrswesens, Schutz des öffentlichen Raums, Vorbeugung gegen Diebstähle und Ruhe in Sozialwohnungen.

In diesem Sinne werden sich Stadtwächter mit zwei Arten von Aufträgen befassen, die zwar verschieden sind, jedoch miteinander verbunden sind: einerseits der Bekämpfung des Phänomens der öffentlichen Belästigungen und andererseits der Verbesserung der nachbarlichen Beziehungen und des Wohlbefindens der Einwohner.

Bei der Ausübung ihrer Aufgaben legen Stadtwächter hauptsächlich Nachdruck auf die soziale Dimension ihrer Aufgaben. Vor allem müssen sie - so wie jeder Bürger es auch tun müsste - in Problemsituationen höflich bleiben und über den Dialog nach einer Lösung suchen.

Gleichzeitig stellen wir fest, dass zahlreiche Langzeitarbeitslose und Personen, die Unterstützung vom ÖSHZ beziehen, eben in den betreffenden Grossstädten und sensiblen Vierteln wohnen. Diese Personen, für die die Aussichten auf Arbeit besonders gering sind, werden fortan über das Statut des Stadtwächters (Activa-Statut) einen echten Arbeitsvertrag erhalten und daher voll und ganz in das soziale und berufliche Leben integriert werden können. 1. Aufgaben der Stadtwächter (Activa-Statut) Die Einstellung von Stadtwächtern (Activa-Statut) erfolgt zur Unterstützung der lokalen Vorbeugungspolitik. Hierbei geht es darum, dass die antragstellende Gemeinde die Stadtwächter (Activa-Statut) an den Stellen einsetzt, wo es für sie am nötigsten ist. Diese Prioritäten werden natürlich je nach den Bedürfnissen vor Ort verschieden sein.

Bei der Einsetzung eines neuen Instruments wie desjenigen der Stadtwächter (Activa-Statut) gilt es jedoch vorsichtig zu sein. Eine zu rasche Einführung der Stadtwächter kann darauf hinauslaufen, dass ihnen nur Aufgaben von beschränktem Nutzen zugewiesen werden, dass die Art und Weise, wie sie arbeiten sollen, nicht ausreichend geregelt ist, oder dass ihnen Aufgaben anvertraut werden, die andere Dienste auf reguläre Weise ausführen könnten.

Es ist wichtig zu unterstreichen, dass dieses neue Vertragspersonal nicht anstelle von Arbeitnehmern eingestellt werden kann, die bereits in den Gemeinden beschäftigt sind und dem Gesetz vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge unterliegen, sondern die Anzahl Arbeitnehmer erhöhen soll, die den Gemeinden insbesondere in den nachstehenden Bereichen für Vorbeugungs- und Sicherheitsaufträge zur Verfügung stehen: - Anwesenheit und Überwachung am Ausgang der Schulen, - Anwesenheit und Überwachung in Sozialwohnungen und ihrer Umgebung, - Anwesenheit und Überwachung auf öffentlichen Parkplätzen für Autos und Fahrräder, - Anwesenheit und Überwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln und ihrer Umgebung, - Verbesserung des Sicherheitsgefühls durch eine Überwachung in den kommunalen Infrastrukturen (1) und die Durchführung von Vorbeugungs- und Sensibilisierungskampagnen bei der Bevölkerung, - Feststellungen von Verstössen, die Gegenstand von Verwaltungssanktionen sein können, in einem Bericht und Weiterleitung dieses Berichts an den Beamten, den die Gemeinde bestimmt hat, - Erfassung von Umweltfaktoren.

Nähere Einzelheiten über diese Aufgaben finden Sie in den 6 erläuternden Merkblättern in der Anlage (2).

Jeder andere Auftrag erfordert eine schriftliche Genehmigung des FÖD Inneres.

Bei punktuellen Aufträgen muss diese Genehmigung drei Wochen im Voraus beantragt werden.

Stadtwächter dürfen keine anderen Aufgaben ausüben als die, die im vorliegenden Rundschreiben oder durch eine ausdrückliche Abweichung des FÖD Inneres vorgesehen sind.

Diese Aufgaben dürfen nicht in Konkurrenz mit anderen Aufgaben treten, die bereits durch eine andere Rechtsnorm geregelt werden, es sei denn, dies ist im vorliegenden Rundschreiben vorgesehen.

Eine Gemeinde, die ein Stadtwächterprojekt (Activa-Statut) starten möchte, muss dies vorher ausdrücklich beim FÖD Inneres beantragen und im Antrag eine genaue Beschreibung der auszuführenden Aufträge geben.

Der Antrag wird gemeinsam vom FÖD Inneres und vom FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung genehmigt. 2. Zusammenarbeit mit potenziellen Partnern Bei einer Partnerschaft muss der Stadtwächterapparat (Activa-Statut) in enger Absprache mit den Verantwortlichen der an den Projekten beteiligten Instanzen eingerichtet werden.Die Gemeinde behält jedoch die volle Verantwortung und die unumschränkte Leitung dieses Projekts.

Einstellung und Begleitung der Stadtwächter sowie Oberaufsicht über diese obliegen der Gemeinde. Nützliche potenzielle Partner sind zum Beispiel die NGBE, die STIB, die TEC, De Lijn, das ÖSHZ, Child Focus, Krankenhäuser, Schulen und Gesellschaften für Kollektivwohnungen.

Einer derartigen Zusammenarbeit muss eine schriftliche Basis zugrunde liegen, die dem FÖD Inneres zur Billigung übermittelt werden muss und vom FÖD Inneres wiederum zwecks Billigung an den FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung weitergeleitet werden muss.

Die Zweckmässigkeit der Partnerschaft wird von Fall zu Fall geprüft. 3. Die Funktion des Stadtwächters (Activa-Statut) 3.1 Zulassungsbedingungen Stadtwächter werden für eine bestimmte Anzahl Aufgaben gesellschaftlichen Nutzens eingestellt.

Zu diesem Zweck müssen die Betroffenen mehrere Bedingungen erfüllen, um als Stadtwächter (Activa-Statut) eingestellt werden zu können.

Diese Bedingungen sind im Königlichen Erlass vom 19. März 2003 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 19. Dezember 2001 zur Förderung der Beschäftigung Langzeitarbeitssuchender, im Hinblick auf die Unterstützung zusätzlicher Einstellungen durch die Gemeinden für die lokale Sicherheitspolitik, vorgesehen.

In Bezug auf das Leumundszeugnis darf ein Stadtwächter nicht, selbst nicht mit Aufschub, verurteilt worden sein zu einer Gefängnisstrafe von mindestens sechs Monaten wegen irgendeiner Straftat oder zu einer Gefängnisstrafe von mindestens drei Monaten wegen vorsätzlicher Körperverletzung oder zu einer kürzeren Gefängnisstrafe wegen Diebstahl, Hehlerei, Erpressung, Vertrauensmissbrauch, Betrug, Urkundenfälschung, Vergriff gegen die Schamhaftigkeit, Vergewaltigung oder Straftaten, die erwähnt sind in den Artikeln 379 bis 386ter des Strafgesetzbuches, in Artikel 259bis des Strafgesetzbuches, in den Artikeln 280 und 281 des Strafgesetzbuches, in den Artikeln 323, 324 und 324ter des Strafgesetzbuches, im Gesetz vom 24. Februar 1921 über den Handel mit Giftstoffen oder Schlaf-, Betäubungs-, Desinfektions- oder antiseptischen Mitteln und in seinen Ausführungserlassen, im Gesetz vom 3. Januar 1933 über die Herstellung und das Mitführen von Waffen und über den Handel mit Waffen und Munition und in seinen Ausführungserlassen, im Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten oder im Gesetz vom 30. Juli 1981 zur Ahndung bestimmter Taten, denen Rassismus oder Xenophobie zugrunde liegen.

Ist ein Stadtwächter (Activa-Statut) auf ähnliche Weise im Ausland rechtskräftig verurteilt worden, wird davon ausgegangen, dass er oben erwähnte Bedingung nicht erfüllt.

Ein Stadtwächter, der dieser Bedingung infolge eines rechtskräftigen Urteils nicht mehr genügt, ist verpflichtet, die Gemeinde unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen.

Die Gemeinde ist verpflichtet, den FÖD Inneres zu verständigen, sobald sie Kenntnis davon erhält, dass eine Person dieser Bedingung infolge eines rechtskräftigen Urteils nicht mehr genügt, und muss jedem Auftrag, der vom Stadtwächter (Activa-Statut) erfüllt wird, unverzüglich ein Ende setzen.

In Bezug auf die Identifizierungskarte wird ein Stadtwächter, der den Anforderungen in Bezug auf die berufliche Ausbildung nachgekommen ist, eine Identifizierungskarte vom FÖD Inneres erhalten. 3.2 Organisation Wie bereits in den Rundschreiben vom 29. November 1995, 30. Mai 1996, 28. Juli 1997 und 5.Februar 1995 über die Stadtwächter vorgesehen, wird die für jede Gemeinde vorgesehene Funktion des Stadtwächters in einem Team ausgeübt, das aus einem Koordinator und mehreren Stadtwächtern besteht.

Die Anzahl Stadtwächter wird nach dem Bedarf vor Ort, auf der Grundlage einer örtlichen Diagnose und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittelbeträge bestimmt.

Die Stadtwächter (Activa-Statut) üben ihren Auftrag unter der Leitung eines Stadtwächterkoordinators aus.

Der Stadtwächterkoordinator sorgt von einem ganz bestimmten Ort - beispielsweise einem Raum der Stadt - aus für eine administrative und logistische Unterstützung der verschiedenen Stadtwächter. Er ist ausserdem für die Weiterverfolgung und die Verwaltung der gesamten Aktionen zuständig.

Zudem ist er beauftragt, den zuständigen Behörden die von den Stadtwächtern gemachten Feststellungen mitzuteilen, die zwar registriert worden sind, für die jedoch keine sofortige Lösung gefunden werden konnte.

Schliesslich ist der Koordinator für die Kommunikation und die Vereinbarungen zuständig, die mit den Diensten getroffen werden müssen, die die Betreuung und die konkrete Begleitung der Aufträge übernehmen, die auf ihrer Ebene von den Stadtwächtern ausgeführt werden.

Interessant an diesem neuen Stadtwächterapparat (Activa-Statut) ist, dass der Stadtwächter auf seinen Wunsch im Rahmen eines echten Arbeitsvertrags im Sinne des Gesetzes vom 3. Juli 1978 bei mindestens einer Halbzeitarbeitsregelung beschäftigt werden kann. So können diese Arbeitnehmer alle Vorteile geniessen, die mit einer solchen Stelle verbunden sind (z. B.: Sozialversicherungsregelung der Arbeitnehmer).

Bei der Implementierung des Stadtwächterapparats muss bestimmten Bedingungen Rechnung getragen werden, um sowohl die Sicherheit als auch die soziale Eingliederung des Stadtwächters zu fördern.

Die Stadtwächter (Activa-Statut) unterliegen der geltenden kommunalen Regelung. 4. Arbeitsort Ein Stadtwächter, der den Auftrag hat, für eine beruhigende und abschreckende Präsenz zu sorgen und also auf dem Gebiet der Gemeinde, die ihn eingestellt hat, möglichst sichtbar zu sein, darf selbstverständlich nur auf öffentlichem Eigentum tätig sein. Ausser bei ausdrücklicher Abweichungserlaubnis seitens des FÖD Inneres kann der Stadtwächter keine Aufträge ausserhalb des Gebiets der Gemeinde ausführen, die ihn eingestellt hat.

Bei punktuellen überlokalen Aufträgen muss der Antrag drei Wochen im Voraus eingereicht werden. 5. Ausbildungen Da die Funktion eines Stadtwächters eine bestimmte Anzahl Fähigkeiten in puncto Kommunikation und Organisation erfordert, müssen diese Personen unbedingt eine Ausbildung erhalten. Die Grundausbildung der Stadtwächter wird vom FÖD Inneres koordiniert und fällt zu seinen Lasten.

Bei dieser Ausbildung wird vor allem Nachdruck gelegt auf die kommunikativen Fähigkeiten der Stadtwächter, die Konfliktbewältigung, die Observation, die Berichterstattung, die kommunalen Rechtsvorschriften sowie die Erfassung des Konzepts der Vorbeugung angesichts des Konzepts der Ahndung.

Im Rahmen dieser Grundausbildung müssen die Betroffenen zudem an einer Ausbildung für Sanitäter und an der Ausbildung für befugte Aufseher teilnehmen.

Der FÖD Inneres koordiniert die Modalitäten der Durchführung dieser beiden Ausbildungen.

Die Gemeinden können je nach eigenem Bedarf und den Bedürfnissen vor Ort zusätzliche Ausbildungen aus Eigenmitteln vorschlagen. 6. Arbeitskleidung Die Arbeitskleidung der Stadtwächter wird durch vorliegendes Rundschreiben geregelt.Die lokalen Behörden sind jedoch frei, sich an das Unternehmen ihrer Wahl zu wenden, sofern dies unter Beachtung des vorliegenden Texts erfolgt: - malvenfarbige Jacke: Damit die Jacken und vor allem die Stadtwächter besser sichtbar sind, ist ein 10-15 cm breites reflektierendes graues Band auf dem Ärmel der Jacke anzubringen. Hinzu kommt ein reflektierender, ebenfalls grauer Gürtel. Auf der Rückenseite trägt die Jacke in der Wallonischen Region die Aufschrift "Assistant de Prévention et de Sécurité" beziehungsweise in der Flämischen Region die Aufschrift "Stadswacht" und im zweisprachigen Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt steht die Aufschrift in beiden Sprachen. Auf der Vorderseite befindet sich das Logo der Stadtwächter, - malvenfarbiges Polohemd: Auf der Rückenseite trägt das Polohemd in der Wallonischen Region die Aufschrift "Assistant de Prévention et de Sécurité" beziehungsweise in der Flämischen Region die Aufschrift "Stadswacht" und im zweisprachigen Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt steht die Aufschrift in beiden Sprachen. Auf der Vorderseite befindet sich das Logo der Stadtwächter, - malvenfarbiges Sweatshirt: Auf der Rückenseite trägt das Sweatshirt in der Wallonischen Region die Aufschrift "Assistant de Prévention et de Sécurité" beziehungsweise in der Flämischen Region die Aufschrift "Stadswacht" und im zweisprachigen Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt steht die Aufschrift in beiden Sprachen. Auf der Vorderseite befindet sich das Logo der Stadtwächter, - schwarze Wanderschuhe: Der Ort, an dem sie gekauft werden, wird von der Gemeinde bestimmt. - Kappe: Die Kappe ist schwarz und trägt den in weiss ausgeschriebenen Vermerk des Projekts. Siehe oben für den Sprachengebrauch.

Die Kosten für die Ausrüstung sind im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittelbeträge in den Funktionskosten einbegriffen, die zu Lasten des FÖD Inneres gehen.

Die finanziellen Modalitäten für die Kleidung der Stadtwächter werden durch das Rundschreiben vom 19. Juni 2002 über die finanziellen Richtlinien für die Sicherheits- und Vorbeugungsvereinbarungen geregelt. 7. Verfahren, das eine Gemeinde zur Erlangung eines Stadtwächterapparats befolgen muss - Bei den Verhandlungen in Bezug auf die Sicherheits- und Vorbeugungsvereinbarung oder über eine Zusatzvereinbarung muss die Gemeinde Vorschläge hinsichtlich des Inhalts der Aufgaben und der Projekte machen, die den Stadtwächtern anvertraut würden.Sie veranschlagt die Aufgaben und Projekte entsprechend der Anzahl Stunden/Stadtwächter, die sie erhalten möchte. - Der Antrag wird gemeinsam vom FÖD Inneres und vom FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung genehmigt. Der Minister des Innern gewährt der Gemeinde nach Stellungnahme des Ministers des Haushalts Stadtwächter im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittelbeträge aufgrund der berücksichtigten Anzahl Projekte und ihrer Veranschlagung. - Die berücksichtigten Projekte werden in ein getrenntes Kapitel der Sicherheits- und Vorbeugungsvereinbarung eingetragen. - Bestimmung eines Koordinators Stufe B, sofern dieser noch nicht in der Gemeinde vorhanden ist. Wenn bereits ein Stadtwächter-LBA-Apparat unter der Leitung eines Koordinators in der Gemeinde vorhanden ist, ist es in der Tat nicht nötig, eine zusätzliche Einstellung vorzunehmen. Der Koordinator wird für die Leitung der beiden zusammen bestehenden Stadtwächterapparate zuständig sein. - Die Gemeinde wird die vom Minister des Innern zuerkannte Anzahl Stadtwächter einstellen können. - Zwischen der Gemeinde und den Stadtwächtern muss ein Vertrag abgeschlossen werden, in dem Folgendes vermerkt ist: * Beschreibung der Aufgaben, * Art von Vertrag (Vollzeit-/Halbzeitstelle), * Art und Weise, wie der Stadtwächter dem zuständigen kommunalen Beamten Bericht erstatten muss. * Art und Weise, wie dem Vertrag ein Ende gesetzt wird. Die Gemeinde kann der Einstellung des Stadtwächters lediglich aus einem vorher vom Gemeinderat genehmigten Grund einseitig ein Ende setzen. - Der FÖD Inneres wird für die permanente Weiterverfolgung des Stadtwächterprojekts sorgen und jedes Jahr eine Bewertung der lokalen Apparate vornehmen. 8. Gemeinderegelung Der Stadtwächter unterliegt der geltenden Gemeinderegelung. Für den Staat: Der Minister des Innern, A. DUQUESNE Die Ministerin der Beschäftigung und der Arbeit, Frau L. ONKELINX _______ Fussnote (1) Mit Ausnahme von Kontrollen wie Arbeitslosigkeitsbüros und Aufsicht über Asylsuchende. (2) Siehe frühere Rundschreiben über Stadtwächter.

^