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Circulaire du 20 mars 2000
publié le 27 septembre 2000

Circulaire GPI 1. - Réforme de la police. - Matériel et équipement de la police communale - Traduction allemande

source
ministere de l'interieur
numac
2000000604
pub.
27/09/2000
prom.
20/03/2000
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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MINISTERE DE L'INTERIEUR


20 MARS 2000. - Circulaire GPI 1. - Réforme de la police. - Matériel et équipement de la police communale - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire GPI 1 du Ministre de l'Intérieur du 20 mars 2000 relative à la réforme de la police. - Matériel et équipement de la police communale (Moniteur belge du 22 avril 2000), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.

MINISTERIUM DES INNERN 20. MÄRZ 2000 - Rundschreiben GPI 1 - Polizeireform - Material und Ausrüstung der Gemeindepolizei An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt Zur Information: An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bürgermeister Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrter Herr Gouverneur, die Polizeireform läuft seit dem 5.Januar 1999, dem Datum der Veröffentlichung des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes.

Leider wird festgestellt, dass bestimmte Gemeinden, die sich in eine Mehrgemeindezone integrieren müssen, seit Beginn des Jahres 1999 ihre Investierungen in polizeiliches Material und polizeiliche Ausrüstung deutlich reduziert haben.

Durch diese Situation besteht die Gefahr, dass es am 1. Januar 2002 lokale Polizeikorps geben wird, die unzureichend ausgerüstet sind und demnach ihre polizeilichen Aufgaben nicht erfüllen können.

Eine derartige Situation würde sowohl der öffentlichen Sicherheit als auch den Dienstleistungen an die Bevölkerung, für die vor allem die lokale Polizei zuständig ist, sehr schaden.

Daher möchte ich die Gemeindebehörden darauf aufmerksam machen, dass die Gemeinden, die der Polizeizone bei der Einrichtung der lokalen Polizei nicht genügend Ausrüstung und Material zur Verfügung stellen werden, besondere finanzielle Mittel werden aufbringen müssen, damit diese Ausrüstung und das Material den vorgeschriebenen Mindestanforderungen angepasst werden können.

Bei den Normen, die im Rahmen der integrierten Polizei in Vorbereitung sind, wird in der Tat ein « Anpassungsmechanismus » vorgesehen, mit dem die Kosten für die Anpassung der Ausrüstung und des Materials der zukünftigen lokalen Polizei zu Lasten der betreffenden Gemeinden fallen werden.

Damit derartige Situationen und ihre budgetären Folgen bei der effektiven Einrichtung der lokalen Polizei nicht eintreten, bitte ich die Gemeindebehörden, von jetzt an wie in der Vergangenheit in die Ausrüstung ihrer Stadt- bzw. Landpolizei zu investieren.

Ich fordere die betreffenden Gemeindebehörden im übrigen auf, sich nach der definitiven Aufteilung in Zonen in jeder zukünftigen Zone abzusprechen, damit kompatibles Material angeschafft wird.

Ich bitte Sie, die Bürgermeister Ihrer Provinz über vorliegendes Rundschreiben in Kenntnis zu setzen und für dessen Einhaltung zu sorgen, indem Sie mich gegebenenfalls über strittige Fälle informieren.

Ich möchte ausserdem die Provinzgouverneure bitten, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.

Der Minister des Innern A. Duquesne.

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