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Circulaire du 23 décembre 2002
publié le 23 septembre 2003

Circulaire ministérielle relative au placement de la signalisation portant restrictions de la circulation du transport des marchandises dangereuses . - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2003000329
pub.
23/09/2003
prom.
23/12/2002
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


23 DECEMBRE 2002. - Circulaire ministérielle relative au placement de la signalisation portant restrictions de la circulation du transport des marchandises dangereuses (A.D.R.). - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du Ministre de la Mobilité et des Transports, du Ministre de l'Economie et du Ministre de l'Intérieur du 23 décembre 2002 relative au placement de la signalisation portant restrictions de la circulation du transport des marchandises dangereuses (A.D.R.) (Moniteur belge du 28 décembre 2002), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN 23. DEZEMBER 2002 - Ministerielles Rundschreiben über das Anbringen der Verkehrsschilder, durch die Verkehrsbeschränkungen für die Gefahrgutbeförderung auferlegt werden (ADR) Die Ministerin der Mobilität und des Transportwesens, Der Minister der Wirtschaft, Der Minister des Innern, An die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes Die allgemeine Strassenverkehrsordnung (Königlicher Erlass vom 1. Dezember 1975) ist am 18. Dezember 2002 (Belgisches Staatsblatt vom 25. Dezember 2002) abgeändert worden, insbesondere was die Verkehrsschilder betrifft, durch die den Fahrzeugen, die gefährliche Güter befördern, Zugangsbeschränkungen auferlegt werden. Bisher bestand nur das Verkehrsschild C24, durch das explosionsfähige und entzündbare Stoffe verboten werden.

Dieses Schild war seinerzeit eingeführt worden, um punktuellen Problemen entgegenzutreten, die vor allem mit der Struktur gewisser Bauwerke (Tunnel) in einem sehr spezifischen Kontext zusammenhingen.

Die neue Kennzeichnung tritt am 31. März 2003 in Kraft und fortan werden drei Verkehrsschilder in die allgemeinen Vorschriften aufgenommen.

Vorab muss präzisiert werden, dass das Verkehrsschild C24 nicht länger beibehalten werden konnte, da es nicht in Übereinstimmung steht mit dem Wiener Übereinkommen und dem Genfer Abkommen in Sachen Strassenverkehrszeichen.

Darüber hinaus war es angebracht, die Gesamtheit der bestehenden Schilder aus diesen internationalen Vorschriften zu übernehmen, um den spezifischen Problemen vor Ort begegnen zu können.

Die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes verfügen nun also über drei Verkehrsschilder, durch die entweder in Bezug auf ADR-Güter im Allgemeinen oder in Bezug auf explosionsfähige oder entzündbare Güter oder in Bezug auf Wasser verunreinigende gefährliche Güter Beschränkungen auferlegt werden.

Pour la consultation du tableau, voir image 3.4 Administrative Aspekte Da es sich um ein Verbotszeichen handelt, bedarf die ordnungsgemäss begründete zusätzliche Verordnung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

In Kürze wird vielleicht ein Gesetzentwurf zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Verkehrssicherheit fertiggestellt sein und wird die Aufsicht über die zusätzlichen Verordnungen gestrichen und durch andere, eventuell von den Regionen erlassene Bestimmungen ersetzt.

Die Leitlinien des vorliegenden Rundschreibens haben jedoch weiterhin Bestand. (1) Bevor Verordnungen in diesem Bereich erlassen werden, ist es wünschenswert, dass Konzertierungen mit dem Verwalter des regionalen Strassen- und Wegenetzes oder auch mit anderen Gemeinden, die von dieser Massnahme möglicherweise betroffen sind, stattfinden. 3.5 Es ist notwendig, den Sprengstoffdienst um Stellungnahme zu bitten, und es kann ebenfalls nützlich sein, gegebenenfalls mit der Direktion der Gefahrgutbeförderung und der Föderalen Nuklearkontrollbehörde Kontakt aufzunehmen. 4. Nützliche Adressen 4.1 Föderaler Öffentlicher Dienst Mobilität und Transportwesen - Generaldirektion Mobilität und Verkehrssicherheit Dienst für Verkehrssicherheit Rue de la Loi/Wetstraat 155 Block A - 1040 Brüssel Tel.: 02-287 44 06 - 02-287 44 13 - 02-287 44 15 Fax: 02-287 44 00 E-mail: karel.hofman@mobilit.fgov.be - jacques.casier@mobilit.fgov.be - Generaldirektion Landtransport Direktion der Gefahrgutbeförderung Rue de la Loi/Wetstraat 155 Block A - 1040 Brüssel Tel.: 02-287 44 93 bis 97 Fax: 02-287 45 10 E-mail: claude.renard@mobilit.fgov.be 4.2 Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie Verwaltung der Qualität und der Sicherheit - Sprengstoffdienst NGIII - Bld du Roi Albert II/Koning Albert II-laan 16 1000 Brüssel Tel.: 02-206 48 01 - 02-206 48 05 - 02-206 49 05 02-206 48 02 - 02-206 48 03 - 02-206 49 06 Fax: 02-206 57 51 E-mail: explomineco.fgov.be 4.3 Föderale Nuklearkontrollbehörde Rue Ravenstein/Ravensteinstraat 36 1000 Brüssel Tel.: 02-289 21 81 oder 02-289 21 83 Fax: 02-289 21 82 E-mail: info@fanc.fgov.be Die Ministerin der Mobilität und des Transportwesens Frau I. DURANT Der Minister der Wirtschaft Ch. PICQUE Der Minister des Innern A. DUQUESNE _______ Fussnote (1) Gesetzentwurf zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Verkehrssicherheit - Abgeordnetenkammer - Doc 50 1915/001 vom 9. Juli 2002 Anlage zum Ministeriellen Rundschreiben vom 23. Dezember 2002 über das Anbringen der Verkehrsschilder, durch die Verkehrsbeschränkungen für die Gefahrgutbeförderung auferlegt werden (ADR) 1. Nicht erschöpfende Liste von Unternehmen, die durch die Verkehrsschilder C24a betroffen sind C24a Pour la consultation du tableau, voir image Folgen: Das Anbringen des Verkehrsschildes C24a verhindert die Versorgung - von Kraftstoffdepots mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und Propangas in Tanks, Fässern oder Flaschen, - von Tankstellen mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und Propangas, - von Heimwerker- und Farbläden mit Lacken, Emaillacken, Lösungsmitteln, Beizmitteln und Verdünnungsmitteln als Versandstücke, - von Fabriken und Lagerhallen mit explosionsfähigen Stoffen, Munition und Feuerwerkskörpern, - von Fabriken mit bestimmten Farben, Tinten und Kunststoffen, - von Krankenhäusern mit Sauerstoff für die Patienten und radioaktiven Stoffen für Diagnosen oder Krebstherapien, - von Privatpersonen mit Brennstoffen wie Heizöl, Dieselkraftstoff und Propangas in Tanks oder Flaschen, - von Personen, die eine Atemhilfe benötigen, mit Sauerstoffflaschen, - des Textil-, Nahrungsmittel-, Papier- und Tabaksektors mit radioaktiven Quellen für diverse Kontrollen während der Produktion, - von Forschungslabors mit gefährlichen Stoffen, die für wissenschaftliche Analysen verwendet werden, - von Kernkraftwerken mit Kernbrennstoffen, - von Kernbrennstofffabrikanten mit radioaktiven Stoffen wie Uran als Grundstoff für die Herstellung von Kernbrennstoffen, - von radioaktiven Quellen für mobile Anwendungen: Kontrolle von Schweissnähten auf Baustellen, Analyse der Bodenstabilität bei Arbeiten, zerstörungsfreie Analyse von Materialien.2. Nicht erschöpfende Liste von Unternehmen, die durch die Verkehrsschilder C24b betroffen sind C24b Pour la consultation du tableau, voir image Folgen: Das Anbringen des Verkehrsschildes C24b verhindert die Versorgung - von Kraftstoffdepots mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und Gas in Tanks, - von Tankstellen mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und Propangas, - von Fabriken und Lagerhallen mit explosionsfähigen Stoffen, Munition und Feuerwerkskörpern, - von Fabriken mit bestimmten Farben, Tinten und Kunststoffen, - von Privatpersonen mit Brennstoffen wie Heizöl, Dieselkraftstoff und Propangas in Tanks, erlaubt jedoch die Versorgung - von Kraftstoffdepots mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und Propangas in Fässern oder Flaschen, - von Heimwerker- und Farbläden mit Lacken, Emaillacken, Lösungsmitteln, Beizmitteln und Verdünnungsmitteln als Versandstücke, - von Krankenhäusern mit Sauerstoff für die Patienten, - von Privatpersonen mit Brennstoffen wie Heizöl, Dieselkraftstoff und Propangas in Fässern oder Flaschen, - von Personen, die eine Atemhilfe benötigen, mit Sauerstoffflaschen. 3. Nicht erschöpfende Liste von Unternehmen, die durch die Verkehrsschilder C24c betroffen sind C24c Pour la consultation du tableau, voir image Folgen: Das Anbringen des Verkehrsschildes C24c verhindert die Versorgung - von Kraftstoffdepots mit Benzin, Heizöl und Dieselkraftstoff in Tanks oder Fässern, - von Tankstellen mit Benzin, Heizöl und Dieselkraftstoff, - von Heimwerker- und Farbläden mit Lacken, Emaillacken, Lösungsmitteln, Beizmitteln und Verdünnungsmitteln als Versandstücke, - von Privatpersonen mit Heizöl und Dieselkraftstoff in Tanks, - von Fabriken mit bestimmten Farben, Tinten und Kunststoffen, - von Kernkraftwerken mit Kernbrennstoffen, - von Kernbrennstofffabrikanten mit radioaktiven Stoffen wie Uran als Grundstoff für die Herstellung von Kernbrennstoffen, erlaubt jedoch die Versorgung - von Kraftstoffdepots nur mit Propangas in Tanks oder Flaschen, - von Tankstellen nur mit Propangas, - von Geschäften mit Feuerwerkskörpern als Versandstücke, - von Krankenhäusern mit Sauerstoff für die Patienten und radioaktiven Stoffen für Diagnosen oder Krebstherapien, - von Privatpersonen mit nur Brennstoffen wie Propangas in Tanks oder Flaschen, - von Personen, die eine Atemhilfe benötigen, mit Sauerstoffflaschen, - des Textil-, Nahrungsmittel-, Papier- und Tabaksektors mit radioaktiven Quellen für diverse Kontrollen während der Produktion, - von Forschungslabors mit gefährlichen Stoffen, die für wissenschaftliche Analysen verwendet werden, - von radioaktiven Quellen für mobile Anwendungen: Kontrolle von Schweissnähten auf Baustellen, Analyse der Bodenstabilität bei Arbeiten, zerstörungsfreie Analyse von Materialien.

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