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Circulaire du 25 mai 2016
publié le 30 janvier 2018

Circulaire SPV06 - Sécurité des festivals et des grands événements populaires dans le cadre du niveau actuel de menace niveau 3. - Traduction allemande

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service public federal interieur
numac
2018030255
pub.
30/01/2018
prom.
25/05/2016
moniteur
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


25 MAI 2016. - Circulaire SPV06 - Sécurité des festivals et des grands événements populaires dans le cadre du niveau actuel de menace niveau 3. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire SPV06 du Ministre de la Sécurité et de l'Intérieur du 25 mai 2015 concernant la sécurité des festivals et des grands événements populaires dans le cadre du niveau actuel de menace niveau 3 (Moniteur belge du 10 juin 2016). Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung - Direktion Private Sicherheit 25. MAI 2016 - Rundschreiben SPV06 - Sicherheit von Festivals und Ereignissen mit großer Menschenansammlung im Rahmen von Warnstufe 3 An den Herrn Präsidenten der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt, beauftragt mit der Ausübung von Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei Sehr geehrte Damen und Herren, wer ein Festival oder anderes Ereignis mit großer Menschenansammlung organisieren möchte, ist auch für die Sicherheit der Besucher verantwortlich.Diese Sicherheit ist von besonderer Bedeutung vor dem derzeitigen Hintergrund der terroristischen Bedrohung. Nachstehend listen wir einige Schwerpunkte, Maßnahmen und Tipps für Veranstalter und lokale Behörden, auf deren Gebiet diese Ereignisse stattfinden können, auf.

Ziel dieser Auflistung ist es, die Wachsamkeit auf dem gesamten Staatsgebiet zu erhöhen und alle betroffenen Personen für die Problematik vor diesem Hintergrund zu sensibilisieren.

Das Rundschreiben über Störungen in Erholungsgebieten und das Rundschreiben zur Operationalisierung des Referenzrahmens CP 4 in Sachen vereinbarte Kontrolle des öffentlichen Raums bei Vorfällen, die die öffentliche Ordnung betreffen, bleiben in Kraft.

Maßnahmen im Rahmen der privaten Sicherheit Allgemeines Zur Gewährleistung der Sicherheit bei einem Festival durch den Privatsektor müssen Veranstalter auf ein genehmigtes Wachunternehmen zurückgreifen. Alle Wachleute werden vom FÖD Inneres gescreent. Die Liste der genehmigten Wachunternehmen befindet sich auf der Website www.vigilis.be. Nur sie dürfen Wachtätigkeiten ausüben.

Von dieser Regel gibt es eine begrenzte Ausnahme: Vereinigungen können ihre effektiven Mitglieder für die Sicherheit einsetzen. Die Liste dieser Mitglieder ist dem Bürgermeister zur Genehmigung zu unterbreiten, wobei dieser den Korpschef der lokalen Polizei um eine Stellungnahme bittet.

Mitglieder der veranstaltenden Vereinigung, die für die Sicherheit zuständig sind, müssen einige Bedingungen erfüllen: o ausschließlich Tätigkeiten zur Kontrolle von Personen ausüben, o nur sporadisch (drei bis vier Mal pro Jahr) Wachtätigkeiten ausüben, o keinerlei Bezahlung für ihre Tätigkeiten erhalten, o ihren Hauptwohnort in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, o Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein, außer wenn sie seit mindestens drei Jahren den gesetzlichen Wohnsitz in Belgien haben, o bestimmte Berufe nicht ausüben: beispielsweise Privatdetektiv, Waffenhändler, gewerbsmäßige Wachperson, Polizist, ..., o nicht von bestimmten Verurteilungen betroffen gewesen sein und die Sicherheitsbestimmungen erfüllen, die auch für normale Wachleute gelten, o mindestens 18 Jahre alt sein.

Dieses System gilt jedoch nicht für Festivals, die von Unternehmen oder anderen Handelsorganisationen veranstaltet werden.

Der Einsatz anderer Personen, sogenannter "Freiwilliger", ist für die Ausübung von Wachtätigkeiten nicht erlaubt. Diese Personen können wohl andere Aufgaben übernehmen, wie Kontrolle von Eintrittskarten, Anweisung von Parkplätzen usw.

Kontrolle von Kleidung und Gütern durch Wachleute Unter folgenden Bedingungen können Wachleute bei Festivals Zugangskontrollen durchführen: o Die Kontrollen dienen dazu, Waffen oder gefährliche Gegenstände zu entdecken. Wachleute dürfen also beispielsweise keine Kontrolle zur Feststellung von Drogen durchführen. o Die Kontrollen werden ausschließlich von Wachleuten desselben Geschlechts wie die kontrollierte Person durchgeführt. o Die Kontrollen werden nur durchgeführt, wenn die betreffenden Personen sich den Kontrollen freiwillig unterziehen; es darf also keine Form von Zwang ausgeübt werden. Möchte eine Person sich nicht kontrollieren lassen, kann ihr der Zugang verweigert werden. o Die Kontrollen bestehen ausschließlich aus einer oberflächlichen Abtastung der Kleidung der Person und aus einer Kontrolle der von ihr freiwillig vorgelegten Gegenstände, die sie bei sich oder in ihrem Handgepäck trägt. Eine Wachperson ist also nicht berechtigt, das Handgepäck der kontrollierten Person zu durchsuchen oder gar die Taschen der Kleidung oder das Handgepäck zu leeren. Sie muss sich darauf beschränken, die kontrollierte Person zu bitten, ihr die Güter, die sich in den Taschen oder im Handgepäck befinden, vorzulegen. o Die Kontrollen finden nur dann statt, wenn aufgrund des Verhaltens des Betreffenden, aufgrund materieller Indizien oder aufgrund der Umstände triftige Gründe für die Annahme bestehen, dass diese Person eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand mit sich führen könnte (Beispiel: Ein Türrahmen-Metalldetektor löst einen Alarm aus, der Rucksack oder die Person wird kontrolliert).

In Bezug auf letztere Bedingung ist anzumerken, dass angesichts der derzeitigen Warnstufe 3 und der Tatsache, dass Festivals eindeutig Orte sind, an denen große Menschenansammlungen stattfinden und die weniger geschützt sind, nach meiner Auffassung die Umstände gemäß vorliegender Bestimmung vorhanden sind, aufgrund deren triftige Gründe zu der Annahme bestehen, dass dort Personen anwesend sind, die Waffen oder gefährliche Gegenstände mit sich führen können. Aus diesem Grund darf jede Person einer Kontrolle im Sinne des Gesetzes zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit unterzogen werden. Wachleute tragen auf diese Weise zur Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit der Bürger bei.

Empfehlungen Erhöhte Wachsamkeit: o Sensibilisieren Sie alle Mitarbeiter für mögliche Schwerpunkte (verdächtiges Verhalten, zurückgelassene Tasche, ...). o Sorgen Sie für eine gute Kennzeichnung der Mitarbeiter (Weste, farbiges Armbandsystem, ...). o Briefen Sie die Mitarbeiter in Sachen Sicherheitsmaßnahmen, eventuell über Ordnungsdienste oder über den Sicherheitsbeauftragten (Nachdruck legen auf Bedeutung der Zugangskontrolle, zurückgelassene Gegenstände, ...). o Treffen Sie vorherige Absprachen mit dem Sicherheitsbeauftragten, um die Verfahren in Bezug auf Wachsamkeit in Sachen Bomben und/oder Evakuierung des Festivalgeländes nochmals zu erörtern. o Sorgen Sie für eine erhöhte Sichtbarkeit der Polizei am Ort und in der näheren Umgebung.

Zugangskontrollen: o Grenzen Sie den Ort, an dem die Veranstaltung stattfinden wird, deutlich ab (Absperrung), um Zugangskontrollen zu ermöglichen. o Begrenzen Sie die Anzahl Zugänge. o Sehen Sie eine Zugangskontrolle in zwei Schritten vor, beispielsweise einen ersten Zugang für die Kontrolle der Eintrittskarten und einen zweiten Zugang für die Ausgabe von Kontrollarmbändern. o Teilen Sie den Besuchern mit, dass es am Eingang wegen strengerer Kontrollen zu Verzögerungen kommen kann.

Zusätzliche Instrumente zur Unterstützung von Veranstaltern, Disziplinen und lokalen Behörden Das Krisenzentrum stellt auf seiner Website einen multidisziplinären Fragebogen für Veranstalter von Ereignissen zur Verfügung. Bei diesem Fragebogen handelt es sich um Folgendes: o Er ist ein einheitliches und einmaliges Instrument für Risikoanalysen, die von mehreren Disziplinen als Vorbereitung auf ein Ereignis durchgeführt werden müssen. o Dieser Fragebogen ermöglicht eine einheitlichere Herangehensweise seitens der verschiedenen Behörden des Landes und ist praktisch für Veranstalter, die Ereignisse an mehreren Orten organisieren. o Zudem dient die Liste dazu, wenig(er) erfahrene Veranstalter für die Sicherheit zu sensibilisieren und sie über die verschiedenen Sicherheitsaspekte aufzuklären, die bei der Organisation eines Ereignisses zu berücksichtigen sind.

Den Fragebogen finden Sie über folgenden Link: http://centredecrise.be/fr/content/questionnaire-multidisciplinaire-pour-les-organisateurs-devenements beziehungsweise http://centredecrise.be/nl/content/multidisciplinaire-vragenlijst-voor-organisatoren-van-evenementen.

Darüber hinaus hat das Krisenzentrum auch die Website www.info-risques.be beziehungsweise www.risico-info.be entwickelt.

Diese Website dient dazu, die Bevölkerung im Hinblick darauf, wie man selbst reagieren kann, zu informieren und zu sensibilisieren. Diese Reaktion betrifft die korrekte Vorbereitung (also vor einem Zwischenfall) sowie das Handeln während und nach einem bestimmten Zwischenfall; die betreffenden Informationen sind nach Risikoart eingeteilt. Eines der behandelten Risiken ist dasjenige in Verbindung mit Großereignissen: http://www.info-risques.be/fr/risques/risque-pour-la-securite-1 beziehungsweise http://www.risico-info.be/nl/risicos/veiligheisrisicos/massa-evenement.

Veranstalter und lokale Behörden können diese Tipps auch in ihre Kommunikation aufnehmen. Anregungen zur Ergänzung oder Verbesserung können über das Kontaktformular darunter übermittelt werden, damit sie auch für andere Benutzer verfügbar werden.

Mit freundlichen Grüßen Der Minister der Sicherheit und des Innern J. JAMBON

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