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Circulaire du 29 janvier 2003
publié le 10 novembre 2003

Circulaire GPI 15quater portant des éclaircissements en ce qui concerne l'application de la réglementation sur la position juridique en matière d'engagement externe de personnel CALog dans la police intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction allemande

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service public federal interieur
numac
2003000391
pub.
10/11/2003
prom.
29/01/2003
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


29 JANVIER 2003. - Circulaire GPI 15quater portant des éclaircissements en ce qui concerne l'application de la réglementation sur la position juridique en matière d'engagement externe de personnel CALog dans la police intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire GPI 15quater du Ministre de l'Intérieur du 29 janvier 2003 portant des éclaircissements en ce qui concerne l'application de la réglementation sur la position juridique en matière d'engagement externe de personnel CALog dans la police intégrée, structurée à deux niveaux (Moniteur belge du 13 février 2003), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.

29. JANUAR 2003 - Rundschreiben GPI 15quater zur Erläuterung der Anwendung der Rechtsstellungsregelung in puncto externe Einstellung von CALog-Personal in der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister An den Generalkommissar der föderalen Polizei An die Korpschefs der lokalen Polizei Zur Information: An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An den Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs An die Frauen und Herren Bezirkskommissare Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, seit den Octopus-Abkommen ist die Polizei unseres Landes ständig in Bewegung.Von dieser Polizei erwarte ich, dass sie eine Organisation ist, die stets bemüht ist, sich zu verbessern, und fähig ist, sich der Entwicklung der Bedürfnisse anzupassen. Ich erwarte zudem, dass sie die Prozesse und Verfahren permanent in Frage stellt und notfalls die nötigen Verbesserungen vornimmt, damit möglichst effiziente und effektive Dienstleistungen geboten werden können. 1. Erläuterung der Anwendung der Rechtsstellungsregelung in puncto externe Einstellung von CALog-Personal in der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei In den vergangenen Monaten gab es erneut wichtige Entwicklungen, was die effiziente Einsetzung des Personals des Verwaltungs- und Logistikkaders (CALog-Personal abgekürzt) anbelangt. Bei diesen neuen Entwicklungen hat die föderale Polizei im Rahmen ihrer Unterstützerrolle für die Korps der lokalen Polizei Verbesserungsvorschläge gemacht, denen ich als Behörde nur beipflichten kann. Sie werden feststellen, dass sie zum Ziel haben, allen verantwortlichen Behörden flexible Instrumente bereitzustellen, damit innerhalb des Bezugsrahmens der RSPol externe Einstellungen von kompetentem CALog-Personal schnell vorgenommen werden können und somit indirekt mehr Polizeibeamte für die eigentliche Polizeiarbeit verfügbar werden. 1.1 Wichtige Entwicklungen 1.1.1 Wie ich im Rundschreiben GPI 15 angekündigt habe, sind 2002 drei Mobilitätszyklen organisiert worden. Die Direktion der Mobilität und der Laufbahnverwaltung (DPM abgekürzt) der föderalen Polizei hat die Tendenzen der Mobilität auf Basis von zwei quasi abgeschlossenen Zyklen gründlich analysiert und Verbesserungsvorschläge gemacht. In Bezug auf die effiziente Einsetzung des CALog-Personals sollten wir uns angesichts dieser Tendenzen permanent zunehmend auf externe Einstellungen konzentrieren, die zwangsläufig einem Mobilitätszyklus folgen und die Besetzung der Stellen ermöglichen müssen, die nicht über Mobilität vergeben werden konnten. 1.1.2 Vom 10.bis zum 13. Dezember 2002 hat die Direktion der Anwerbung und der Auswahl (DPR abgekürzt) der föderalen Polizei mit grossem Erfolg Prüfungen zur Statutarisierung des CALog-Polizeipersonals für alle Stufen organisiert. An dieser funktionellen Prüfung haben ebenfalls zahlreiche externe Bewerber teilgenommen. Diese Bewerber hatten sich für die zahlreichen (garantierten) Stellen eingeschrieben, die im Belgischen Staatsblatt vom 12. Oktober 2002 ausgeschrieben worden waren. Die Prüfung war für sie die erste der vier Pflichtetappen, die zu durchlaufen war. Die folgenden Etappen finden im ersten Quartal 2003 statt. 1.2 Permanente Massnahmen für eine integriertere Vorgehensweise bei der externen Anwerbung des CALog-Personals der Polizeidienste 1.2.1 Aufgrund der vorigen Punkte bin ich unmittelbar zu folgendem Beschluss gekommen. Seit Abschluss der Anmeldungen zur Statutarisierungsprüfung für interne und externe Bewerber am 6.

November 2002 sind einerseits innerhalb der lokalen Polizei und der Dienste und Direktionen der föderalen Polizei zweifellos noch Bewerber unter Vertrag eingestellt worden (über die Verfahren, die in den Hypothesen 2.2.3 bis 2.2.5 des Rundschreibens GPI 15bis und des Ausführungsschreibens der DPM vom 17. Juli 2002 beschrieben sind), andererseits aber bestimmt noch andere Stellen vakant geworden, sei es weil nicht genug Bewerber vorhanden waren oder weil die Bewerber im zweiten Mobilitätszyklus nicht richtig geeignet waren, sei es wegen des (un)erwarteten Rücktritts geeigneter Personalmitglieder. Was die erste Kategorie betrifft, können die neu eingestellten Personalmitglieder natürlich an der neuen Statutarisierungsrunde im Jahr 2003 teilnehmen. In Bezug auf die zweite Situation bin ich zu der Meinung gekommen, dass sich das durch das Rundschreiben GPI 15bis gebotene flexible Anwerbungsinstrument in solchen Situationen sowohl für die lokale als auch für die föderale Polizei als sehr nützlich erwiesen hat und es daher bis auf weiteres und innerhalb des Bezugsrahmens des dringenden Bedarfs an kompetentem Personal, so wie es bereits im Rundschreiben GPI 15bis angegeben worden ist, beibehalten werden sollte. 1.2.2 Der folgende Beschluss ist gleichartig. Sie wissen, dass die externen Bewerber sich im Rahmen der am 12. Oktober 2002 im Belgischen Staatsblatt für vakant erklärten statutarischen CALog-Stellen um ausdrücklich angegebene Stellen bewerben mussten. Hierbei besteht natürlich das Risiko, dass sehr motivierte Bewerber für die Stellen, für die sie sich interessierten, nicht berücksichtigt werden können, weil die Stelle an einen anderen Bewerber vergeben werden muss. Nun habe ich eine Lösung, durch die diese Bewerber sich auf Basis des erfolgreichen Abschlusses des Tests der kognitiven Fähigkeiten für ihre Stufe (A, B, C oder D), der einen Teil der Statutarisierungsprüfung für externe Bewerber im weiten Sinne bildet, wieder um Stellen bewerben können, die über das in der Zwischenzeit beibehaltene Anwerbungsinstrument GPI 15bis auf der Webseite www.jobpol.be der DPR ausgeschrieben werden, und der Liste der erfolgreichen Prüfungsteilnehmer hinzugefügt werden können, die dem Korpschef beziehungsweise Direktor für das Bewerbungsgespräch übermittelt wird. Auf diese Weise werden kompetente Bewerber für interessante Stellen innerhalb der Polizei berücksichtigt und als Vertragspersonal eingestellt. Die folgende Statutarisierungsrunde im Jahr 2003 wird ihnen zweifellos Perspektiven eröffnen. 1.2.3 Die gleiche Lösung kann externen Bewerbern geboten werden, die feststellen, dass die im Belgischen Staatsblatt vom 12. Oktober 2002 ausgeschriebene Stelle mittlerweile gestrichen worden ist (zum Beispiel auf Bitte eines Polizei- oder Gemeinderats, weil ihr Stellenplan nicht vollständig besetzt werden konnte oder weil ein spezifisches Amt in der Zwischenzeit nicht mehr notwendig erscheint oder weil der Bedarf an kompetentem Personal eine schnellere Besetzung der Stelle auf vertraglicher Basis erforderte). Das ist auch der Preis, den eine Polizeiorganisation, die den Umständen entsprechend flexibel reagieren möchte, zahlen muss. Diesen Bewerbern können Perspektiven geboten werden, indem sie auf vertraglicher Basis, wie in Punkt 1.2.2 erwähnt, eingestellt werden. Es könnte sich auf diese Weise für sie herausstellen, dass diese Gelegenheit besser ist als ihre ursprüngliche Wahl. 2. Generalinspektion der föderalen und der lokalen Polizei Die Rundschreiben über die Mobilität und die externe Einstellung von CALog-Personal sind mutatis mutandis auf die Generalinspektion der föderalen und der lokalen Polizei (AIG) anwendbar, in der der Generalinspektor als Generalkommissar fungiert. Der Minister A. DUQUESNE

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