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Circulaire du 29 mars 2002
publié le 06 novembre 2002

Circulaire GPI 18 relative à l'entrée en vigueur et au champ d'application des cahiers de normes applicables à la sphère d'activité de la police intégrée, structurée à deux niveaux, dans le domaine de l'équipement. - Traduction allemande

source
ministere de l'interieur
numac
2002000536
pub.
06/11/2002
prom.
29/03/2002
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

MINISTERE DE L'INTERIEUR


29 MARS 2002. - Circulaire GPI 18 relative à l'entrée en vigueur et au champ d'application des cahiers de normes applicables à la sphère d'activité de la police intégrée, structurée à deux niveaux, dans le domaine de l'équipement. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire GPI 18 du Ministre de l'Intérieur du 29 mars 2002 relative à l'entrée en vigueur et au champ d'application des cahiers de normes applicables à la sphère d'activité de la police intégrée, structurée à deux niveaux, dans le domaine de l'équipement (Moniteur belge du 8 juin 2002), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.

MINISTERIUM DES INNERN 29. MÄRZ 2002 - Rundschreiben GPI 18 über das In-Kraft-Treten und den Anwendungsbereich der Normenhandbücher für die Ausrüstung, die auf die auf zwei Ebenen strukturierte integrierte Polizei anwendbar sind An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei Zur Information: An die Frauen und Herren Mitglieder des Ständigen Ausschusses An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Laufe des Jahres 2000 habe ich ein Ausschreibungsverfahren gestartet, um der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei eine visuelle Identität zu geben. In meinem Rundschreiben GPI 4 vom 8. März 2001 hatte ich das Erscheinen eines Leitfadens mit den ersten Normen angekündigt.

Dieses Projekt ist heute Wirklichkeit geworden.

Die in dieser ersten Mappe enthaltenen Normen betreffen unter anderem das Logo, die Papierwaren, das Striping der Fahrzeuge, die Identifizierungsdokumente, die Werbegegenstände usw. Sie wird später mit den Normenhandbüchern in Bezug auf Leuchtschilder und Uniformteile vervollständigt werden.

Um den berechtigten Erwartungen der Endbenutzer der Normenhandbücher zu entsprechen, sind zwei CD-ROM erstellt worden. Dadurch wird allen Polizisten die Möglichkeit gegeben, sofort über die Angaben zu verfügen, die für bestimmte Aspekte der täglichen Verwaltungsarbeit oder für die Durchführung spezifischer Aufgaben nützlich bzw. nötig sind.

Mit der Aus- und Überarbeitung dieser ersten Unterlagen werden folgende Ziele verfolgt: - den Projekturhebern die Leitlinien für die Planung bzw. Herstellung der qualitativen Elemente vorgeben, die die Sicherheit und die visuelle Identität der integrierten Polizei vereinen, - zu einer kohärenten Benutzung der Elemente der visuellen Identität anspornen, - eine Klassifikation der Träger der visuellen Identität festlegen und die spezifischen Punkte oder besonderen Zonen angeben, die zu berücksichtigen sind, - die maximale Lesbarkeit der Elemente sicherstellen, mit denen die visuelle Identität Gestalt annimmt. Durch diese Lesbarkeit wird die Benutzerfreundlichkeit der Normen gewährleistet, - durch das Vorschlagen von Standardlösungen und das Festlegen von Grundregeln den Polizisten bzw. den Projekturhebern helfen, Projekte zu erstellen, mit denen die technischen oder visuellen Kriterien berücksichtigt werden.

Um den berechtigten Erwartungen der Mitglieder der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei zu entsprechen, namentlich einfache, benutzerfreundliche Regeln im Bereich der Ausrüstung zu erhalten, ist es für die Polizisten, Projekturheber und Materiallieferanten sehr wichtig, die Normenhandbücher zu konsultieren, die als Ausgangspunkt für alle Ausführungen zu Gunsten der integrierten Polizei dienen müssen.

Dieser ersten Mappe werden weitere folgen, die ebenfalls Normen für die Ausrüstung der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei enthalten werden. Sämtliche Normen werden jeder Polizeizone und den Direktionen der föderalen Polizei zugestellt werden.

Diese Normen sollen vor allem ein handliches und dynamisches Arbeitsinstrument sein, für dessen eventuelle Anpassung die auf Erfahrungen gestützten Feststellungen, die technologische Entwicklung und die neuen Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Der Minister des Innern A. DUQUESNE

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