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Circulaire
publié le 15 avril 2021

Circulaire AMU/2017/D2/Plan d'Intervention Psychosocial Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire ministérielle concernant le volet psychosocial du plan monodisciplinaire d'(...) Cette traduction a été établie par le service traduction du SPF Santé Publique, Sécurité de la Chaî(...)

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service public federal sante publique, securite de la chaine alimentaire et environnement
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2021030832
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15/04/2021
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SERVICE PUBLIC FEDERAL SANTE PUBLIQUE, SECURITE DE LA CHAINE ALIMENTAIRE ET ENVIRONNEMENT


Circulaire AMU/2017/D2/Plan d'Intervention Psychosocial Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire ministérielle concernant le volet psychosocial (Plan d'Intervention psychosocial) du plan monodisciplinaire d'intervention de la discipline 2 (Moniteur belge du 25 juillet 2017).

Cette traduction a été établie par le service traduction du SPF Santé Publique, Sécurité de la Chaîne Alimentaire et Environnement.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT Rundschreiben DMH/2017/D2/Psychosozialer Einsatzplan Der Königliche Erlass vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne sieht vor, dass ein monodisziplinärer Einsatzplan die Einsatzmodalitäten für die medizinische, sanitäre und psychosoziale Hilfeleistung regelt.

Der monodisziplinäre Einsatzplan der Disziplin 2 besteht aus mehreren Teilen, darunter der Psychosoziale Einsatzplan.

Der beiliegende Psychosoziale Einsatzplan legt den grundlegenden Rahmen für eine wirksame Ausführung der psychosozialen Hilfeleistung fest. Je nach der Situation sowie dem Pflegebedarf der Betroffenen und den zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Mitteln (Personal, Ausrüstung) können bestimmte pragmatische Anpassungen an diesem Plan vorgenommen werden. Wir weisen jedoch auf die Notwendigkeit hin, den Inhalt der Anlage so weit wie möglich einzuhalten, um die Wirksamkeit der psychosozialen Hilfeleistung in der akuten Phase zu gewährleisten.

Jeder Sanitäter ist nämlich mit dem Inhalt der Anlage vertraut und kann somit optimal zusammenarbeiten.

Zweck des Rundschreibens ? Den monodisziplinären Einsatzplan der Disziplin 2 zu verbreiten. ? Die Akteure der Disziplin 2 auf die Notwendigkeit aufmerksam zu machen, Ausbildungen und Übungen zu organisieren, um eine einfache Anwendung des monodisziplinären Einsatzplans vor Ort zu ermöglichen und eine wirksame Hilfeleistung mit einer deutlichen Rollen- und Aufgabenverteilung zwischen den Sanitätern zu gewährleisten. ? Die provinzialen Ausbildungs- und Weiterbildungszentren für Sanitäter-Krankenwagenfahrer dazu ermutigen, den Inhalt dieses Rundschreibens in ihr Ausbildungsprogramm in Bezug auf Katastrophen aufzunehmen. ? Eine Verbindung zwischen dem Medizinischen Einsatzplan und dem Psychosozialen Einsatzplan herzustellen.

Zu ergreifende Maßnahmen ? Die Verantwortlichen der Dienste, die im Rahmen der Hilfeleistung der Disziplin 2 eingesetzt werden, sorgen für die Ausbildung der Mitarbeiter dieser Disziplin in Bezug auf dieses Rundschreiben. ? Die provinzialen Ausbildungszentren müssen den Inhalt dieses Rundschreibens in die Grundausbildung und Weiterbildung des Sanitäter-Krankenwagenfahrers aufnehmen. ? Alle anderen Ausbildungszentren, die die Informationen über den monodisziplinären Einsatzplan in ihr Ausbildungsprogramm aufgenommen haben, müssen ihr Programm aktualisieren.

Inkrafttreten Der diesem Ministeriellen Rundschreiben beigefügte Psychosoziale Einsatzplan ersetzt vollständig den im Ministeriellen Rundschreiben vom 27. Juni 2016 festgelegten Psychosozialen Einsatzplan.

Der diesem Ministeriellen Rundschreiben beigefügte Psychosoziale Einsatzplan tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.

M. DE BLOCK, Ministerin der Volksgesundheit

Pour la consultation du tableau, voir image

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