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Loi du 06 janvier 2014
publié le 19 août 2014

Loi modifiant diverses lois suite à la réforme du Sénat Traduction allemande d'extraits

source
service public federal interieur
numac
2014000564
pub.
19/08/2014
prom.
06/01/2014
ELI
eli/loi/2014/01/06/2014000564/moniteur
moniteur
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


6 JANVIER 2014. - Loi modifiant diverses lois suite à la réforme du Sénat Traduction allemande d'extraits


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 16, 17 et 20 à 23 de la loi du 6 janvier 2014 modifiant diverses lois suite à la réforme du Sénat (Moniteur belge du 31 janvier 2014).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS 6. JANUAR 2014 - Gesetz zur Abänderung verschiedener Gesetze infolge der Senatsreform PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: (...) TITEL II - Abänderungen in Bezug auf Wahlvorschläge, Ernennungen, Abordnungen und besondere Kontrollaufgaben des Senats (...) KAPITEL 2 - Abänderungen des Grundlagengesetzes vom 30. November 1998 über die Nachrichten- und Sicherheitsdienste Art. 16 - In Artikel 43/1 § 1 Absatz 2 des Grundlagengesetzes vom 30.

November 1998 über die Nachrichten- und Sicherheitsdienste, eingefügt durch das Gesetz vom 4. Februar 2010, werden die Wörter "der Senat" durch die Wörter "die Abgeordnetenkammer" ersetzt.

KAPITEL 3 - Abänderung des Gesetzes vom 11. Mai 2003 über die Forschung an Embryonen in vitro Art. 17- In Artikel 9 § 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 11. Mai 2003 über die Forschung an Embryonen in vitro werden die Wörter "vom Senat" durch die Wörter "von der Abgeordnetenkammer" ersetzt. (...) KAPITEL 5 - Abänderung des Gesetzes vom 25. Ventôse des Jahres XI welches eine Organisierung des Notariats enthält Art. 20 - In Artikel 38 § 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 25. Ventôse des Jahres XI zur Organisierung des Notariats, wieder aufgenommen durch das Gesetz vom 4. Mai 1999, werden die Wörter "abwechselnd von der Abgeordnetenkammer und vom Senat" durch die Wörter "von der Abgeordnetenkammer" ersetzt.

KAPITEL 6 - Abänderungen des Gesetzes vom 28. Mai 2002 über die Sterbehilfe Art. 21 - In Artikel 6 § 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 28. Mai 2002 über die Sterbehilfe werden die Wörter "vom Senat" durch die Wörter "von der Abgeordnetenkammer" ersetzt.

Art. 22 - Artikel 13 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt: "Art. 13 - Binnen sechs Monaten nach Hinterlegung des in Artikel 9 erwähnten ersten Berichts und gegebenenfalls der darin erwähnten Empfehlungen der Kommission findet darüber eine Debatte in der Abgeordnetenkammer statt. Diese Frist von sechs Monaten wird ausgesetzt während des Zeitraums, in dem die Abgeordnetenkammer aufgelöst ist und/oder in dem es keine Regierung gibt, die das Vertrauen der Abgeordnetenkammer hat." KAPITEL 7 - Abänderung des Gesetzes vom 13. August 1990 zur Schaffung einer Bewertungskommission hinsichtlich des Gesetzes vom 3. April 1990 über den Schwangerschaftsabbruch, zur Abänderung der Artikel 348, 350, 351 und 352 des Strafgesetzbuches und zur Aufhebung von Artikel 353 desselben Gesetzbuches Art. 23 - In Artikel 1 § 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 13. August 1990 zur Schaffung einer Bewertungskommission hinsichtlich des Gesetzes vom 3. April 1990 über den Schwangerschaftsabbruch, zur Abänderung der Artikel 348, 350, 351 und 352 des Strafgesetzbuches und zur Aufhebung von Artikel 353 desselben Gesetzbuches werden die Wörter "vom Senat" durch die Wörter "von der Abgeordnetenkammer" ersetzt. Art. 24 - Artikel 8 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt: "Art. 8 - Binnen sechs Monaten nach Hinterlegung der in Artikel 1 § 3 erwähnten ersten Berichte und gegebenenfalls der darin erwähnten Empfehlungen der Bewertungskommission findet darüber eine Debatte in der Abgeordnetenkammer statt. Diese Frist von sechs Monaten wird ausgesetzt während des Zeitraums, in dem die Abgeordnetenkammer aufgelöst ist und/oder in dem es keine Regierung gibt, die das Vertrauen der Abgeordnetenkammer hat." (...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Brüssel, den 6. Januar 2014 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Premierminister E. DI RUPO Der Minister der Landesverteidigung P. DE CREM Die Ministerin des Innern Frau J. MILQUET Die Ministerin der Volksgesundheit Frau L. ONKELINX Die Ministerin der Justiz Frau A. TURTELBOOM Der Minister der Finanzen K. GEENS Der Staatssekretär für Institutionelle Reformen M. WATHELET Der Staatssekretär für Institutionelle Reformen S. VERHERSTRAETEN Mit dem Staatssiegel versehen: Die Ministerin der Justiz Frau A. TURTELBOOM

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