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Loi du 09 juin 2009
publié le 30 décembre 2009

Loi portant création d'un Centre belge des méthodes alternatives à l'expérimentation animale Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2009000847
pub.
30/12/2009
prom.
09/06/2009
ELI
eli/loi/2009/06/09/2009000847/moniteur
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


9 JUIN 2009. - Loi portant création d'un Centre belge des méthodes alternatives à l'expérimentation animale Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 9 juin 2009 portant création d'un Centre belge des méthodes alternatives à l'expérimentation animale (Moniteur belge du 24 août 2009).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT 9. JUNI 2009 - Gesetz zur Schaffung eines Belgischen Zentrums für Alternativmethoden zu Tierversuchen ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - Auf föderaler Ebene wird ein Belgisches Zentrum für Alternativmethoden zu Tierversuchen eingerichtet, nachstehend "Zentrum" genannt.

Art. 3 - § 1 - Das Zentrum verfolgt den Zweck, die Erforschung, Entwicklung und Validierung von Alternativmethoden zu Tierversuchen zu stimulieren, insbesondere über Tests hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Zweckdienlichkeit. § 2 - Das Zentrum ist mit folgenden Aufgaben beauftragt: - Erforschung von Alternativmethoden zu Tierversuchen, darunter insbesondere die Toxikogenomik, die Proteomik und die Genomik, - Koordinierung der Erforschung von Alternativmethoden zu Tierversuchen, - Zusammenarbeit mit internationalen Institutionen desselben Fachgebiets, insbesondere dem ECVAM (European Centre for the Validation of Alternative Methods - Europäisches Zentrum zur Validierung alternativer Methoden), in Bezug auf die Validierung dieser Methoden, um deren Anwendung zu fördern, - Förderung des diesbezüglichen Datenaustauschs sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene, - Teilnahme an nationalen und internationalen Kooperationsnetzwerken und -strukturen.

Art. 4 - Der König legt durch einen im Ministerrat beratenen Erlass die Zusammensetzung, die Arbeitsweise und die Regeln in Bezug auf die Ausführung der Aufgaben des Zentrums fest und bestimmt dessen Haushaltsmittel sowie den Haushaltsplan, in den sie eingetragen werden.

Art. 5 - Beim Zentrum wird ein Wissenschaftlicher Ausschuss geschaffen, der sich aus Experten in Sachen Alternativmethoden zu Tierversuchen zusammensetzt.

Der König legt durch einen im Ministerrat beratenen Erlass die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Ausschusses sowie das Datum seiner Einsetzung fest.

Art. 6 - Das Zentrum gibt sich eine Geschäftsordnung und legt diese dem für das Wohlbefinden der Tiere zuständigen Minister und dem für die Wissenschaftspolitik zuständigen Minister zur Billigung vor.

Art. 7 - Das Zentrum führt wissenschaftliche Studien aus und verfasst jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht.

Der Wissenschaftliche Ausschuss gibt aus eigener Initiative und auf Verlangen der zuständigen Minister Gutachten ab.

Art. 8 - Vorliegendes Gesetz tritt an einem vom König festzulegendem Datum und spätestens zwölf Monate nach seiner Verkündung in Kraft.

Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Brüssel, den 9. Juni 2009 ALBERT Von Königs wegen: Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit Frau L. ONKELINX Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz S. DE CLERCQ

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