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Loi du 12 novembre 2012
publié le 15 janvier 2013

Loi modifiant l'article 12 de la loi du 5 mai 1997 relative à la coordination de la politique fédérale de développement durable. - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2012000703
pub.
15/01/2013
prom.
12/11/2012
ELI
eli/loi/2012/11/12/2012000703/moniteur
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


12 NOVEMBRE 2012. - Loi modifiant l'article 12 de la loi du 5 mai 1997Documents pertinents retrouvés type loi prom. 05/05/1997 pub. 18/06/1997 numac 1997021155 source services du premier ministre 5 MAI 1997 Loi relative à la coordination de la politique fédérale de développement durable fermer relative à la coordination de la politique fédérale de développement durable. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 12 novembre 2012 modifiant l'article 12 de la loi du 5 mai 1997Documents pertinents retrouvés type loi prom. 05/05/1997 pub. 18/06/1997 numac 1997021155 source services du premier ministre 5 MAI 1997 Loi relative à la coordination de la politique fédérale de développement durable fermer relative à la coordination de la politique fédérale de développement durable (Moniteur belge du 29 novembre 2012).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER PROGRAMMIERUNGSDIENST NACHHALTIGE ENTWICKLUNG 12. NOVEMBER 2012 - Gesetz zur Abänderung von Artikel 12 des Gesetzes vom 5.Mai 1997 über die Koordinierung der föderalen Politik der nachhaltigen Entwicklung ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - Artikel 12 des Gesetzes vom 5. Mai 1997 über die Koordinierung der föderalen Politik der nachhaltigen Entwicklung, ersetzt durch das Gesetz vom 30. Juli 2010, wird wie folgt abgeändert: 1. In § 1 wird zwischen dem vierten und fünften Gedankenstrich ein Gedankenstrich mit folgendem Wortlaut eingefügt: « - sechs Vertretern der wissenschaftlichen Kreise, die dem König nach Bewerberaufruf und -auswahl für ein erneuerbares Mandat von fünf Jahren zur Ernennung vorgeschlagen werden, ».2. [Abänderung des niederländischen Textes].3. In § 2 werden die Wörter « vier Jahren » durch die Wörter « fünf Jahren » ersetzt.4. In § 4 werden die Wörter « fünfter und sechster » durch die Wörter « fünfter, sechster und siebter » ersetzt.5. Der Artikel wird durch die Paragraphen 6 und 7 mit folgendem Wortlaut ergänzt: « § 6 - Der Bewerbungsaufruf und die Bewerberauswahl, die in § 1 fünfter Gedankenstrich erwähnt sind, werden von dem in § 5 erwähnten Präsidium des Rates und unter seiner Autorität organisiert, und zwar frühestens sechs Monate vor Ablauf des Mandats der sechs Vertreter der wissenschaftlichen Kreise.Der Bewerberaufruf wird im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Die Auswahl ergibt sich aus einem Vorschlag für eine Rangfolge der Bewerber. Die vorgeschlagene Rangfolge wird dem Minister übermittelt. Der Minister legt die Rangfolge fest, übermittelt sie dem Präsidium des Rates und schlägt dem König die sechs ersten erfolgreichen Bewerber zur Ernennung vor. § 7 - Wenn das Mandat eines in § 1 vierter Gedankenstrich erwähnten Mitglieds vor Ablauf der Mandatszeit vakant wird, wird das in § 3 erwähnte Ersatzmitglied Mitglied des Rates für die verbleibende Dauer des Mandats. Diese Nachfolge wird im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Das neue Mitglied bestimmt seinerseits ein Ersatzmitglied.

Wenn das Mandat eines in § 1 fünfter Gedankenstrich erwähnten Mitglieds vor Ablauf der Mandatszeit vakant wird, kooptiert der Rat den nächsten verfügbaren Bewerber in der Rangfolge als Mitglied des Rates für die verbleibende Dauer des Mandats. Diese Kooption wird im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. » Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Brüssel, den 12. November 2012 ALBERT Von Königs wegen: Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen und der Nachhaltigen Entwicklung S. VANACKERE Mit dem Staatssiegel versehen: Die Ministerin der Justiz Frau A. TURTELBOOM

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