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Loi du 15 mai 2014
publié le 28 septembre 2015

Loi portant des dispositions diverses. - Traduction allemande d'extraits. - Modification du Code de la taxe sur la valeur ajoutée

source
service public federal interieur
numac
2015000522
pub.
28/09/2015
prom.
15/05/2014
ELI
eli/loi/2014/05/15/2015000522/moniteur
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


15 MAI 2014. - Loi portant des dispositions diverses. - Traduction allemande d'extraits. - Modification du Code de la taxe sur la valeur ajoutée


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 105 et 106 de la loi du 15 mai 2014 portant des dispositions diverses (Moniteur belge du 19 juin 2014).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT 15. MAI 2014 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: (...) TITEL 12 - Mehrwertsteuer - Reisebüros Art. 105 - In Artikel 41 des Mehrwertsteuergesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom 26. November 2009 und abgeändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2013, wird ein § 2bis mit folgendem Wortlaut eingefügt: " § 2bis - Dienstleistungen eines Reisebüros sind steuerfrei, wenn die Umsätze, für die das Reisebüro zur Durchführung einer Reise andere Steuerpflichtige in Anspruch nimmt, von diesen außerhalb der Gemeinschaft bewirkt werden. Werden die in Absatz 1 genannten Umsätze sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gemeinschaft bewirkt, ist nur der Teil der Dienstleistung des Reisebüros als steuerfrei anzusehen, der auf die Umsätze außerhalb der Gemeinschaft entfällt." Art. 106 - Der König legt das Datum des Inkrafttretens des vorliegenden Titels durch einen im Ministerrat beratenen Erlass fest.

Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Brüssel, den 15. Mai 2014 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Pensionen A. DE CROO Die Ministerin des Mittelstands, der KMB, der Selbständigen und der Landwirtschaft Frau S. LARUELLE Mit dem Staatssiegel versehen: Die Ministerin der Justiz Frau A. TURTELBOOM

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