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Koninklijk Besluit van 09 april 2007
gepubliceerd op 13 november 2007

Koninklijk besluit houdende wijziging van bijlage IV van het koninklijk besluit van 27 maart 1998 betreffende de Interne Dienst voor Preventie en Bescherming op het werk. - Duitse vertaling

bron
federale overheidsdienst binnenlandse zaken
numac
2007000871
pub.
13/11/2007
prom.
09/04/2007
ELI
eli/besluit/2007/04/09/2007000871/staatsblad
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN


9 APRIL 2007. - Koninklijk besluit houdende wijziging van bijlage IV van het koninklijk besluit van 27 maart 1998 betreffende de Interne Dienst voor Preventie en Bescherming op het werk. - Duitse vertaling


De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 9 april 2007 houdende wijziging van bijlage IV van het koninklijk besluit van 27 maart 1998 betreffende de Interne Dienst voor Preventie en Bescherming op het werk (Belgisch Staatsblad van 18 juni 2007).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling bij de Adjunct-arrondissementscommissaris in Malmedy in uitvoering van artikel 76 van de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen voor de Duitstalige Gemeenschap, vervangen bij artikel 16 van de wet van 18 juli 1990 en gewijzigd bij artikel 6 van de wet van 21 april 2007.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG 9. APRIL 2007 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Anlage IV zum Königlichen Erlass vom 27.März 1998 über den Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit, insbesondere der Artikel 4 § 1 Absatz 1 und 33 § 3;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 über den Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz, insbesondere der Anlage IV Felder I bis V, eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 29. Januar 2007;

Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz vom 27. Oktober 2006;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 42.100/1 des Staatsrates vom 1. Februar 2007, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag unseres Ministers der Beschäftigung Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - Die Felder I bis V der Anlage IV zum Königlichen Erlass vom 27. März 1998 über den Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz, eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 29.

Januar 2007, werden durch die Felder I bis V, die als Anlage zu vorliegendem Erlass beigefügt sind, ersetzt.

Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

Art. 3 - Unser Minister der Beschäftigung ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 9. April 2007 ALBERT Von Königs wegen: Der Minister der Beschäftigung P. VANVELTHOVEN

Anlage I. Auskünfte über die Karte 1. Jahr 2.Chronologische Nummer der Karte innerhalb des Jahres II. Auskünfte über den Arbeitgeber 1. Name, Vornamen, vollständige Adresse des Arbeitgebers (Postleitzahl, Gemeinde, Strasse und Nummer), Unternehmensnummer und für Arbeitgeber mit mehreren Niederlassungen die Niederlassungseinheitsnummer 2.Gegenstand des Unternehmens III. Auskünfte über das Opfer 1. Name, Vornamen und Wohnsitz des Opfers (Postleitzahl, Gemeinde, Strasse und Nummer) 2.Nummer der Eintragung im Personalregister 3. Berufskategorie 4.Geschlecht 5. Staatsangehörigkeit 6.Geburtsdatum 7. Personenstand 8.Gewöhnlicher Beruf im Unternehmen 9. Arbeitsplatz - Gewöhnlicher Arbeitsplatz - Vorübergehender oder mobiler Arbeitsplatz - Anderer Arbeitsplatz 10.Tag des Dienstantritts 11. Berufsalter im Unternehmen 12.Arbeitsstundenplan des Opfers am Tag des Unfalls IV. Auskünfte über den Unfall 1. Unfallort - am Unternehmenssitz (Adresse genau angeben - siehe Feld II Punkt 1) - auf öffentlicher Strasse - Verkehrsunfall? Ja - Nein - an einem anderen Ort (Adresse genau angeben) - bei zeitlich begrenzter oder ortsveränderlicher Baustelle Nummer der Baustellenmeldung angeben 2.Wo (Arbeitsumgebung oder -ort) befand sich das Opfer zum Zeitpunkt des Unfalls (z. B. Wartungsbereich, Tunnelbaustelle, Viehzuchtstätte, Büro, Schule, Geschäft, Krankenhaus, Parkplatz, Sporthalle, auf dem Dach eines Hotels, Privathaus, Kanalisation, Garten, Autobahn, an Bord eines am Kai liegenden Schiffes, unter Wasser usw.)? 3. Datum, Tag, Uhrzeit 4.Name und Adresse der Zeugen 5. Ausführliche Schilderung des Unfalls 6.Art des Unfalls Arbeitsunfall oder Wegeunfall 7. Klassifikation des Unfalls 7.1. Form des Unfalls 7.2. Geben Sie die allgemeine Tätigkeit (Arbeitsprozess) oder die Aufgabe (im weiteren Sinne) an, die das Opfer zum Zeitpunkt des Unfalls durchführte (z. B. Verarbeitung von Produkten, Lagerung, Erdarbeiten, Bau oder Abbruch eines Gebäudes, Arbeitsaufgaben in Land- oder Forstwirtschaft, Arbeitsaufgaben mit lebenden Tieren, Pflege, Hilfe an einer oder mehreren Personen, Ausbildung, Büroarbeit, Kauf, Verkauf, künstlerische Tätigkeit usw. oder die zusätzlichen Aufgaben zu diesen verschiedenen Arbeiten, wie Installation, Demontage, Wartung, Reparatur, Reinigung usw.). 7.3. Geben Sie die spezifische Tätigkeit, die das Opfer zum Zeitpunkt des Unfalls durchführte (z. B. Füllen der Maschine, Benutzung von Handwerkzeugen, Führen eines Transportmittels, Ergreifen, Heben, Rollen, Tragen eines Gegenstands, Verschliessen einer Dose, eine Leiter hinaufsteigen, gehen, sich hinsetzen usw.), UND die beteiligten Gegenstände (z. B. Werkzeug, Maschine, Ausrüstung, Materialien, Gegenstände, Instrumente, Stoffe usw.) an. 8. Zur Vermeidung der Wiederholung eines ähnlichen Unfalls getroffene Massnahmen 9.Welche Schutzmittel trug das Opfer zum Zeitpunkt des Unfalls? V. Auskünfte über die Verletzungen 1. Folgen des Unfalls : 1.1. Keine zeitweilige Arbeitsunfähigkeit und keine Prothesen vorzusehen 1.2. Keine zeitweilige Arbeitsunfähigkeit, aber Prothesen vorzusehen 1.3. Zeitweilige Arbeitsunfähigkeit 1.4. Vorzusehende bleibende Arbeitsunfähigkeit 1.5. Tod, Todesdatum 2. Klassifikation der Verletzungen 2.1. Art 2.2. Sitz 2.3. Wie ist das Opfer verletzt worden (physische oder psychische Verletzung)? Geben Sie jeweils die verschiedenen Kontakte, die die Verletzung(en) verursacht haben, nach ihrer Wichtigkeit (z. B. Kontakt mit elektrischem Strom, einer Wärmequelle oder gefährlichen Stoffen, Ertrinken, verschüttet, begraben werden, von etwas (Gas, Flüssigkeit, Feststoff) umgeben, eingehüllt werden, Aufprallen gegen oder Getroffenwerden von einem Gegenstand, Zusammenstoss, Kontakt mit einem scharfen oder spitzen Gegenstand, (Ein)geklemmt-, (Ein)gequetscht- oder Zerquetschtwerden durch einen Gegenstand, Probleme mit dem Fortbewegungssystem, psychischer Schock, durch ein Tier oder eine Person verursachte Verletzung usw.) UND die beteiligten Gegenstände (z. B.Werkzeug, Maschine, Ausrüstung, Materialien, Gegenstände, Instrumente, Stoffe usw.) an.

Gesehen, um Unserem Erlass vom 9. April 2007 zur Abänderung der Anlage IV zum Königlichen Erlass vom 27. März 1998 über den Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz beigefügt zu werden ALBERT Von Königs wegen: Der Minister der Beschäftigung P. VANVELTHOVEN

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