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Koninklijk Besluit van 17 september 2000
gepubliceerd op 28 september 2000

Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 12 augustus 2000 tot vaststelling van het model van de oproepingsbrieven voor de verkiezingen van de provincieraden en de gemeenteraden, voor de verkiezing van de districtsraden en voor de rechtstreekse verkiezing van de raden voor maatschappelijk welzijn

bron
ministerie van binnenlandse zaken
numac
2000000736
pub.
28/09/2000
prom.
17/09/2000
ELI
eli/besluit/2000/09/17/2000000736/staatsblad
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

17 SEPTEMBER 2000. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 12 augustus 2000 tot vaststelling van het model van de oproepingsbrieven voor de verkiezingen van de provincieraden en de gemeenteraden, voor de verkiezing van de districtsraden en voor de rechtstreekse verkiezing van de raden voor maatschappelijk welzijn


ALBERT II, Koning der Belgen, Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet.

Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, en § 3, vervangen door de wet van 18 juli 1990;

Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 12 augustus 2000 tot vaststelling van het model van de oproepingsbrieven voor de verkiezingen van de provincieraden en de gemeenteraden, voor de verkiezing van de districtsraden en voor de rechtstreekse verkiezing van de raden voor maatschappelijk welzijn, opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy;

Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, Hebben Wij besloten en besluiten Wij :

Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 12 augustus 2000 tot vaststelling van het model van de oproepingsbrieven voor de verkiezingen van de provincieraden en de gemeenteraden, voor de verkiezing van de districtsraden en voor de rechtstreekse verkiezing van de raden voor maatschappelijk welzijn.

Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de uitvoering van dit besluit.

Gegeven te Brussel, 17 september 2000.

ALBERT Van Koningswege : De Minister van Binnenlandse Zaken, A. DUQUESNE

Bijlage MINISTERIUM DES INNERN 12. AUGUST 2000 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Musters der Wahlaufforderungen für die Provinzial- und Gemeinderatswahlen, für die Distriktratswahl und für die Direktwahl der Sozialhilferäte ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund des Grundlagengesetzes vom 19. Oktober 1921 über die Provinzialwahlen, insbesondere des Artikels 5, wieder aufgenommen durch das ordentliche Gesetz vom 16. Juli 1993 und abgeändert durch das Gesetz vom 7. Juli 1994, und des Artikels 29, ersetzt durch das ordentliche Gesetz vom 16. Juli 1993;

Aufgrund des am 4. August 1932 koordinierten Gemeindewahlgesetzes, insbesondere des Artikels 21, ersetzt durch das ordentliche Gesetz vom 16. Juli 1993 und abgeändert durch das Gesetz vom 7.Juli 1994, des Artikels 86, abgeändert durch das Gesetz vom 9. Juni 2000, und des Artikels 94;

Aufgrund des Grundlagengesetzes vom 8. Juli 1976 über die öffentlichen Sozialhilfezentren, insbesondere des Artikels 17bis, eingefügt durch das Gesetz vom 9. August 1988, und des Artikels 27bis, eingefügt durch das Gesetz vom 9. August 1988 und abgeändert durch das Gesetz vom 16.

Juni 1989;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 26. August 1988 zur Festlegung der Modalitäten für die Wahl des Sozialhilferates in den in Artikel 7 der am 18. Juli 1966 koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten erwähnten Gemeinden und in den Gemeinden Comines-Warneton und Voeren, abgeändert durch das Gesetz vom 7. Juli 1994;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass die nächsten Wahlen zur gleichzeitigen Erneuerung der Provinzialräte, der Gemeinderäte, der Distrikträte und der Sozialhilferäte für den 8. Oktober 2000 vorgesehen sind und dass die Gemeindeverwaltungen jedem Wähler rechtzeitig und spätestens fünfzehn Tage vor den Wahlen eine Wahlaufforderung zuschicken müssen; dass es folglich notwendig ist, dass die Muster der Wahlaufforderungen unverzüglich im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden;

Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - § 1 - Die Wahlaufforderungen für belgische Wähler für die verschiedenen Wahlen werden auf weissem Papier gedruckt. § 2 - Die Wahlaufforderungen für Wähler, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, für die Gemeinderatswahlen werden auf blauem Papier gedruckt.

Art. 2 - Bei gleichzeitigen Provinzial- und Gemeinderatswahlen werden die Wahlaufforderungen für belgische Wähler gemäss dem beiliegenden Muster 1 erstellt.

Art. 3 - Für Wähler, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, werden die Wahlaufforderungen für die Gemeinderatswahlen gemäss dem beiliegenden Muster 2 erstellt.

Art. 4 - Für die Erneuerung der Gemeinderäte in den neunzehn Gemeinden des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt werden die Wahlaufforderungen gemäss dem beiliegenden Muster 3 erstellt.

Art. 5 - Bei gleichzeitigen Wahlen der Provinzialräte, Gemeinderäte und Distrikträte werden die Wahlaufforderungen, die in den in Artikel 331 § 1 des neuen Gemeindegesetzes erwähnten Gemeinden zu verwenden sind, gemäss dem beiliegenden Muster 4 erstellt.

Art. 6 - Bei gleichzeitigen Wahlen der Provinzialräte, Gemeinderäte und Sozialhilferäte werden die Wahlaufforderungen, die in den in Artikel 7 der am 18. Juli 1966 koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten erwähnten Gemeinden und in den Gemeinden Comines-Warneton und Voeren zu verwenden sind, gemäss dem beiliegenden Muster 5 erstellt.

Art. 7 - § 1 - Im Falle einer ausserordentlichen Wahl eines Gemeinderates werden die Wahlaufforderungen gemäss dem beiliegenden Muster 6 erstellt.

Dieses Muster findet Anwendung auf belgische Wähler und auf Wähler, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind. § 2 - Im Falle einer ausserordentlichen Wahl eines Distriktrates werden die Wahlaufforderungen gemäss dem vorerwähnten Muster 6 erstellt, wobei die Wörter « Gemeinderates » und « Gemeinderatsmitgliedern » durch die Wörter « Distriktrates » und « Distriktratsmitgliedern » ersetzt werden.

Art. 8 - Im Falle einer ausserordentlichen Wahl eines Provinzialrates werden die Wahlaufforderungen gemäss dem beiliegenden Muster 7 erstellt.

Art. 9 - Auf der Rückseite der Wahlaufforderungen werden der Wortlaut der Anweisungen für den Wähler (Muster I) und der Wortlaut von Artikel 147bis §§ 1 bis 4 des Wahlgesetzbuches und Artikel 9ter §§ 1 bis 4 des Grundlagengesetzes vom 19. Oktober 1921 über die Provinzialwahlen angegeben.

Der Wortlaut der Anweisungen für den Wähler, Muster I, in Wahlbüros mit traditioneller Stimmabgabe liegt dem ordentlichen Gesetz vom 16.

Juli 1993 zur Vollendung der föderalen Staatsstruktur als Anlage bei.

Der Wortlaut der Anweisungen für den Wähler in Wahlbüros mit automatisierter Stimmabgabe wird durch den Ministeriellen Erlass vom 21. August 2000 zur Festlegung der Muster der Anweisungen für den Wähler für die gleichzeitigen Wahlen der Provinzialräte, Gemeinderäte und Distrikträte und für die Direktwahl der Sozialhilferäte in den für die Anwendung eines automatisierten Wahlverfahrens bestimmten Wahlkantonen und Gemeinden festgelegt. Die vorerwähnten Anweisungen für den Wähler und der Wortlaut von Artikel 147bis §§ 1 bis 4 auf der Rückseite der Wahlaufforderung müssen vollständig angebracht werden und für den Wähler deutlich lesbar sein.

Art. 10 - Der Königliche Erlass vom 5. September 1994 zur Festlegung des Musters der Wahlaufforderungen für die Provinzial- und Gemeindewahlen und für die Direktwahl der Sozialhilferäte wird aufgehoben.

Art. 11 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.

Art. 12 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Nizza, den 12. August 2000 ALBERT Von Königs wegen: Der Minister des Innern A. DUQUESNE MUSTER 1 - Wahlaufforderung für die gleichzeitigen Wahlen der Provinzial- und Gemeinderäte NGBE-CODE: (1) Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld GLEICHZEITIGE WAHLEN VOM ...................... ZUR ERNEUERUNG DES PROVINZIALRATES UND DES GEMEINDERATES WAHLGESETZ WAHLAUFFORDERUNG Nr. in der Wählerliste: ...........

Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld von .......... Provinzialratsmitgliedern (4) und ..........

Gemeinderatsmitgliedern (4) vorzunehmen.

Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Im Auftrag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums: Der Sekretär Der Bürgermeister N.B.: 1. Wähler, die am Wahltag nicht mehr in der Gemeinde wohnhaft sind, in der sie als Wähler eingetragen sind, haben unter den vom König festgelegten Bedingungen Anrecht auf Erstattung ihrer Fahrkosten.2. Ab dem einunddreissigsten Tag nach dem Wahltag können die Erklärungen über die Wahlausgaben jedes Kandidaten und jene für die Wahlkampagne der Liste in der Kanzlei des Gerichtes Erster Instanz des Bezirkes, in dem der Hauptwahlvorstand des Distriktes gelegen ist (Provinzialwahlen), oder in dessen Bereich die Gemeinde gelegen ist (Gemeindewahlen), während fünfzehn Tagen von allen Wählern des Distriktes (Provinzialwahlen) oder der Gemeinde (Gemeindewahlen) auf Vorlage ihrer Wahlaufforderung eingesehen werden. Auf der Rückseite der Wahlaufforderung sind anzugeben: - die Anweisungen für den Wähler, Muster I, - der Wortlaut von Artikel 147bis §§ 1 bis 4 des Wahlgesetzbuches.

Gesehen, um Unserem Erlass vom 12. August 2000 beigefügt zu werden.

ALBERT Von Königs wegen: Der Minister des Innern A. DUQUESNE Fussnten (1) Hier den NGBE-Code mit allen Nummern angeben, damit dieser Gesellschaft die Fahrkosten der oben unter Nr.1 erwähnten Wähler erstattet werden können, die die Linien der NGBE benutzen, um sich in die Gemeinde zu begeben, in der sie als Wähler eingetragen sind.

Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld (2) Vor dem Namen des Wählers ist der Vermerk "Hrn." und vor dem Namen der Wählerin der Vermerk "Fr." anzubringen. (3) "13" oder "15" einfügen, je nachdem, ob es eine Gemeinde mit traditionellem Wahlverfahren oder mit automatisiertem Wahlverfahren betrifft.(4) Anzahl zu wählender Mitglieder angeben. MUSTER 2 - Wahlaufforderung für die Wahl der Gemeinderäte für Wähler, die gemäss Artikel 1bis des Gemeindewahlgesetzes in der Liste eingetragen sind (Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union) NGBE-CODE: (1) Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld WAHL VOM ...................... ZUR ERNEUERUNG DES GEMEINDERATES (2) WAHLGESETZ WAHLAUFFORDERUNG Nr. in der Wählerliste: ...........

Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld von .......... Gemeinderatsmitgliedern (5) vorzunehmen.

Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Im Auftrag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums: Der Sekretär Der Bürgermeister N.B.: 1. Wähler, die am Wahltag nicht mehr in der Gemeinde wohnhaft sind, in der sie als Wähler eingetragen sind, haben unter den vom König festgelegten Bedingungen Anrecht auf Erstattung ihrer Fahrkosten.2. Ab dem einunddreissigsten Tag nach dem Wahltag können die Erklärungen über die Wahlausgaben jedes Kandidaten und jene für die Wahlkampagne der Liste in der Kanzlei des Gerichtes Erster Instanz, in dessen Bereich die Gemeinde gelegen ist, während fünfzehn Tagen von allen Wählern der Gemeinde auf Vorlage ihrer Wahlaufforderung eingesehen werden. Auf der Rückseite der Wahlaufforderung sind anzugeben: - die Anweisungen für den Wähler, Muster I, - der Wortlaut von Artikel 147bis §§ 1 bis 4 des Wahlgesetzbuches.

Gesehen, um Unserem Erlass vom 12. August 2000 beigefügt zu werden.

ALBERT Von Königs wegen: Der Minister des Innern A. DUQUESNE Fussnoten (1) Hier den NGBE-Code mit allen Nummern angeben, damit dieser Gesellschaft die Fahrkosten der oben unter Nr.1 erwähnten Wähler erstattet werden können, die die Linien der NGBE benutzen, um sich in die Gemeinde zu begeben, in der sie als Wähler eingetragen sind.

Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld (2) In den Gemeinden, in denen der Distriktrat direkt gewählt wird, sind die Wörter « UND DES DISTRIKTRATES » hinzuzufügen;die Anzahl zu wählender Mitglieder dieses Rates ist ebenfalls hinzuzufügen. (3) Vor dem Namen des Wählers ist der Vermerk "Hrn." und vor dem Namen der Wählerin der Vermerk "Fr." anzubringen. (4) "13" oder "15" einfügen, je nachdem, ob es eine Gemeinde mit traditionellem Wahlverfahren oder mit automatisiertem Wahlverfahren betrifft.(5) Anzahl zu wählender Mitglieder angeben. MUSTER 3 - [Betrifft die neunzehn Gemeinden des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt - Kommt in den Gemeinden des deutschen Sprachgebietes nicht zur Anwendung]

MUSTER 4 - [Betrifft die gleichzeitigen Wahlen der Provinzial-, Gemeinde- und Distrikträte - Kommt in den Gemeinden des deutschen Sprachgebietes nicht zur Anwendung]

MUSTER 5 - [Betrifft die Randgemeinden und die Gemeinden Comines-Warneton und Voeren - Kommt in den Gemeinden des deutschen Sprachgebietes nicht zur Anwendung] MUSTER 6 - Wahlaufforderung für die Wahl eines Gemeinderates Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld WAHL VOM ...................... ZUR ERNEUERUNG DES GEMEINDERATES WAHLGESETZ WAHLAUFFORDERUNG Nr. in der Wählerliste: ...........

Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld von .......... Gemeinderatsmitgliedern (2) vorzunehmen.

Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Im Auftrag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums: Der Sekretär Der Bürgermeister N.B.: Ab dem einunddreissigsten Tag nach dem Wahltag können die Erklärungen über die Wahlausgaben jedes Kandidaten und jene für die Wahlkampagne der Liste in der Kanzlei des Gerichtes Erster Instanz, in dessen Bereich die Gemeinde gelegen ist, während fünfzehn Tagen von allen Wählern der Gemeinde auf Vorlage ihrer Wahlaufforderung eingesehen werden.

Auf der Rückseite der Wahlaufforderung sind anzugeben: - die Anweisungen für den Wähler, Muster I, - der Wortlaut von Artikel 147bis §§ 1 bis 4 des Wahlgesetzbuches.

Gesehen, um Unserem Erlass vom 12. August 2000 beigefügt zu werden.

ALBERT Von Königs wegen: Der Minister des Innern A. DUQUESNE _______ Fussnoten (1) Vor dem Namen des Wählers ist der Vermerk "Hrn." und vor dem Namen der Wählerin der Vermerk "Fr." anzubringen. (2) Anzahl zu wählender Mitglieder angeben. MUSTER 7 - Wahlaufforderung für die Wahl eines Provinzialrates Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld WAHL VOM ...................... ZUR ERNEUERUNG DES PROVINZIALRATES WAHLGESETZ WAHLAUFFORDERUNG Nr. in der Wählerliste: ...........

Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld von .......... Provinzialratsmitgliedern (2) vorzunehmen.

Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Im Auftrag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums: Der Sekretär Der Bürgermeister N.B.: Ab dem einunddreissigsten Tag nach dem Wahltag können die Erklärungen über die Wahlausgaben jedes Kandidaten und jene für die Wahlkampagne der Liste in der Kanzlei des Gerichtes Erster Instanz des Bezirkes, in dem der Hauptwahlvorstand des Distriktes gelegen ist, während fünfzehn Tagen von allen Wählern des Distriktes auf Vorlage ihrer Wahlaufforderung eingesehen werden.

Auf der Rückseite der Wahlaufforderung sind anzugeben: - die Anweisungen für den Wähler, Muster I, - der Wortlaut von Artikel 9ter §§ 1 bis 4 des Grundlagengesetzes vom 19. Oktober 1921 über die Provinzialwahlen. Gesehen, um Unserem Erlass vom 12. August 2000 beigefügt zu werden.

ALBERT Von Königs wegen: Der Minister des Innern A. DUQUESNE _______ Fussnoten (1) Vor dem Namen des Wählers ist der Vermerk "Hrn." und vor dem Namen der Wählerin der Vermerk "Fr." anzubringen. (2) Anzahl zu wählender Mitglieder angeben. Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 17 september 2000.

ALBERT Van Koningswege : De Minister van Binnenlandse Zaken, A. DUQUESNE

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