Etaamb.openjustice.be
Koninklijk Besluit van 17 september 2005
gepubliceerd op 06 oktober 2005

Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 7 april 2005 houdende de nadere regels inzake de berekening en de verdeling van de gemeentelijke dotaties in de schoot van een meergemeentenpolitiezone

bron
federale overheidsdienst binnenlandse zaken
numac
2005000559
pub.
06/10/2005
prom.
17/09/2005
ELI
eli/besluit/2005/09/17/2005000559/staatsblad
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

17 SEPTEMBER 2005. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 7 april 2005 houdende de nadere regels inzake de berekening en de verdeling van de gemeentelijke dotaties in de schoot van een meergemeentenpolitiezone


ALBERT II, Koning der Belgen, Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet.

Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990;

Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 7 april 2005 houdende de nadere regels inzake de berekening en de verdeling van de gemeentelijke dotaties in de schoot van een meergemeentenpolitiezone, opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy;

Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, Hebben Wij besloten en besluiten Wij :

Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 7 april 2005 houdende de nadere regels inzake de berekening en de verdeling van de gemeentelijke dotaties in de schoot van een meergemeentenpolitiezone.

Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de uitvoering van dit besluit.

Gegeven te Brussel, 17 september 2005.

ALBERT Van Koningswege : De Minister van Binnenlandse Zaken, P. DEWAEL

Bijlage FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 7. APRIL 2005 - Königlicher Erlass zur Festlegung der besonderen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone BERICHT AN DEN KÖNIG Sire, mit dem Entwurf eines Königlichen Erlasses, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät vorzulegen, wird die Ausführung von Artikel 40 Absatz 6 des Gesetzes vom 7.Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes bezweckt, wobei die besonderen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der Dotationen und die Art und Weise, wie sie ausgezahlt werden, festgelegt werden.

Dem Königlichen Erlass sind zwei Anlagen beigefügt. Die erste Anlage umfasst eine Beschreibung der « KUL-Norm ». Die zweite Anlage enthält pro Gemeinde die KUL-Norm und den Prozentsatz, der anzuwenden ist, falls innerhalb der Mehrgemeindepolizeizone kein Konsens über eine Verteilung der kommunalen Dotation zustande kommt.

Zudem wird im neuen Königlichen Erlass die KUL-Norm unverändert als einer der finanziellen Verteilerschlüssel gehandhabt. Bei der Definition der KUL-Norm ist den Entscheiden des Staatsrates Nr. 113.088 vom 29. November 2002, Nr 121.365 vom 4. Juli 2003 und Nr 135.394 vom 24. September 2004 Rechnung getragen worden.

Der Text zur Beschreibung der KUL-Norm ist im Vergleich zur vorigen Fassung neu strukturiert und in bestimmten Punkten ergänzt worden. Die Dokumentationsquellen zur Festlegung der Variablen, die die Polizeikapazität bestimmen, und die Bezugsjahre der berücksichtigten Kriterien werden vermerkt. Die angewandte wissenschaftliche Methode wird genau beschrieben.

Diese wissenschaftliche Methode wird die multiple Regressionsanalyse genannt. Die multiple Regressionsanalyse ist die geeignete statistische Methode, um die Werte einer Variablen auf der Grundlage mehrerer unabhängiger Variablen vorherzusagen. In diesem Fall wird die bestehende lokale Polizeikapazität so gut wie möglich auf der Grundlage einer Anzahl relevanter Indikatoren der betroffenen Gemeinde eingeschätzt.

Somit wird davon ausgegangen, dass die bestehenden lokalen Polizeikapazitäten einerseits durch eine Reihe objektiv messbarer Indikatoren und andererseits durch Abweichungen bestimmt werden, die sich aus Zufällen oder nicht begründeter Über- oder Unterbesetzung in der betroffenen Gemeinde ergeben. Die vorhergesagten Regressionswerte werden durch die Werte bestimmt, die jede Gemeinde aufgrund objektiver Indikatoren erhält. Die Differenz zwischen den vorhergesagten Werten und der bestehenden lokalen Polizeikapazität entspricht den lokalen Abweichungen.

Dadurch, dass die vorhergesagten Werte als Norm dienen, werden alle Gemeinden auf einer gleichen, objektiv messbaren Grundlage behandelt.

Erst wenn Indikatoren, die für die einen Gemeinden relevant sind und für die anderen nicht, weggelassen würden, könnte von ungleicher Behandlung die Rede sein. Diese Situation wird vermieden, indem eine sehr grosse Anzahl möglicher Indikatoren (75 Variablen) berücksichtigt wird und indem die Lösung mit den kleinstmöglichen Abweichungen gewählt wird (18,97% der Unterschiede zwischen den Gemeinden in Sachen bestehender Polizeikapazität). Einzige Ausnahme hierzu ist die Sonderbehandlung von Brüssel, Antwerpen, Lüttich, Gent und Charleroi, die aufgrund ihres Grossstadtcharakters weiterhin relativ grosse Abweichungen aufweisen. Das bedeutet also, dass keine messbaren Indikatoren verfügbar sind, um die genaue Auswirkung dieses Grossstadtcharakters auf die Polizeikapazität zu messen. Für diese fünf Städte dient de facto die bestehende Polizeikapazität als Norm.

Selbstverständlich müssen die lokalen Verwaltungen vor allen Dingen einen Konsens in Bezug auf die kommunale Dotation anstreben, um einen Schlüssel zu finden, nach dem diese Dotation unter die Gemeinden einer Mehrgemeindepolizeizone verteilt werden sollen. Erst wenn kein Konsens erreicht werden kann, sind die Bestimmungen dieses Königlichen Erlasses anzuwenden. Nichts hindert die Gemeinden jedoch daran, sich auf einen Verteilerschlüssel zu einigen, der mit demjenigen übereinstimmt, der in diesem Königlichen Erlass festgelegt ist.

Schliesslich werden in Anlage II die Prozentsätze in Bezug auf die Verteilerschlüssel mehr im Detail, d.h. mit bis zu vier Stellen hinter dem Komma, wiedergegeben. Das ist die Folge der Feststellung, dass beim Abrunden auf zwei Ziffern hinter dem Komma, wie in der vorigen Fassung, die Summe der Prozentsätze für einige Polizeizonen 99,99% oder 100,1% betrug, was manchmal zu praktischen Problemen führte. In der heutigen Anlage beträgt die Summe der Prozentsätze pro Zone 100%.

Durch Verlagerung der Abrundung von der zweiten auf die vierte Ziffer hinter dem Komma werden im Vergleich zur vorigen Fassung eventuelle Abrundungsunterschiede auf einen minimalen Betrag reduziert.

Ich habe die Ehre, Sire, der ehrerbietige und getreue Diener Eurer Majestät zu sein.

Der Minister des Innern P. DEWAEL

7. APRIL 2005 - Königlicher Erlass zur Festlegung der besonderen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere des Artikels 40 Absatz 6;

Aufgrund der Entscheide des Staatsrates Nr. 113.088 vom 29. November 2002, Nr. 121.365 vom 4. Juli 2003 und Nr. 135.394 vom 24. September 2004;

Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 12.

November 2003;

Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterbeirats vom 20. November 2003;

Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates Nr. 38.073/2 vom 16. Februar 2005;

Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Königlichen Erlasses versteht man unter « KUL-Norm »: die in Anlage II zum vorliegenden Erlass neben dem Namen der Gemeinde vermerkte Zahl, die dem Ergebnis der Neuverteilung aller lokalen Polizeieinsatzkräfte auf die Gemeinden nach der in Anlage I zum vorliegenden Erlass beschriebenen Berechnungsmethode entspricht.

Art. 2 - Vorbehaltlich der Anwendung von Artikel 4 wird der Prozentsatz des Anteils jeder Gemeinde an der globalen kommunalen Dotation im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den verschiedenen Gemeinderäten bestimmt.

Art. 3 - Wenn die Gemeinden einer Mehrgemeindezone keine Einigung erzielen, wird der Prozentsatz vorbehaltlich der Anwendung von Artikel 4 anhand folgender Faktoren festgelegt: 1. KUL-Norm, 2.durchschnittliches steuerpflichtiges Einkommen 1999 pro Einwohner der Gemeinde, 3. durchschnittliches Katastereinkommen 1999 innerhalb der Gemeinde. Diese Faktoren werden wie folgt gewichtet: 6, 2, 2.

Der in Absatz 1 erwähnte Prozentsatz wird gemäss Anlage II zum vorliegenden Erlass für die Jahre 2002 bis einschliesslich 2005 festgelegt.

Art. 4 - Mit Ausnahme der Haushaltsmittelbeträge für Zivilpersonal, das nicht der Polizeizone zugewiesen ist, wird die Subvention, die eine Gemeinde im Jahr 2001 erhalten hat, aufgrund des Teils Polizei der Sicherheitsvereinbarung von der Dotation der Gemeinde an die Polizeizone abgezogen, vorbehaltlich anders lautender einstimmiger Entscheidung der Gemeinderäte der Polizeizone.

Der Betrag des in Absatz 1 erwähnten Abzugs geht gemäss Artikel 2 oder 3 zu Lasten der anderen Gemeinden der Zone.

Art. 5 - Vorliegender Erlass wird mit 4. Dezember 2001 wirksam.

Art. 6 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 7. April 2005 ALBERT Von Königs wegen: Der Minister des Innern P. DEWAEL

Anlage I zum Königlichen Erlass vom 7. April 2005 zur Festlegung der besonderen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone KUL-Norm: Definition Die KUL-Norm bestimmt die lokale Polizeikapazität für jede Gemeinde des Königreichs. Diese Kapazität wird ermittelt durch Anwendung einer wissenschaftlichen Technik aus der beschreibenden Statistik, nämlich der multiplen linearen Regressionsanalyse mit Interzept. Der Ausgangspunkt der Regressionsanalyse besteht darin, die bestehende lokale Polizeikapazität so gut wie möglich auf der Grundlage einer Anzahl relevanter Indikatoren der betroffenen Gemeinde vorherzusagen.

Diese Vorhersage erfolgt in Form eines linearen Vergleichs, wobei der vorhergesagte Wert das Ergebnis der Summe der mit einem Koeffizienten gewichteten Indikatoren und einer Konstante (dem Interzept) ist.

Dieser Vergleich erfolgt in Form folgender Gleichung: y = aX1 + bX2 + cX3 + ... zXn + C. Die Koeffizienten werden so berechnet, dass die Quadratsumme der Abweichungen zwischen berechneter und bestehender Kapazität auf ein Minimum reduziert ist.

Es wird davon ausgegangen, dass die erhaltenen vorhergesagten Werte die Polizeibedürfnisse am besten wiedergeben. Die Abweichungen zwischen der vorhergesagten Kapazität und der bestehenden Kapazität werden als Folge von Zufällen oder nicht begründeter Über- oder Unterbesetzung in der betroffenen Gemeinde angesehen. Das Ergebnis der multiplen linearen Regression mit Interzept ist somit eine Formel, die der bestehenden lokalen Polizeikapazität am nächsten kommt, und zwar auf der Grundlage objektiver messbarer Indikatoren.

Für die bestehende lokale Polizeikapazität sind folgende Daten benutzt worden: für die Gemeindepolizei die Zahlen der morphologischen Datensammlung am Stichtag 31. Dezember 1999, einschliesslich bezüglich der Polizeihilfsbediensteten; für die Gendarmerie die Situation am 23.

Mai 1998 auf Ebene der lokalen Brigaden. Dort, wo die lokalen Brigaden nicht mit Gemeinden übereinstimmten, sind die Personalbestände der Gendarmerie fiktiv auf die Gemeinden verteilt worden.

Es handelt sich hier um 19.783 beziehungsweise 7.539 Personen. Diese lokale Polizeikapazität ist für jede Gemeinde in Personalbestände pro tausend Einwohner umgewandelt worden.

Für die erklärenden Variablen sind alle verfügbaren Variablen zusammengetragen worden, von denen man annimmt, dass sie Indikatoren für eine Anzahl Elemente in direkter oder indirekter Verbindung mit der polizeilichen Arbeitslast sind. Es handelt sich um 75 Indikatoren in Bezug auf die Grösse der Gemeinde (Fläche und Bevölkerung), den Grad der Verstädterung, den Tourismus, die Einkommen, der Beschäftigungsstand, die Arbeitslosigkeit, die Schulbevölkerung, die Schulbesuchsquote, die Alterspyramide und Struktur der Haushalte, die Staatsangehörigkeit, die Migration, die Wohnungsmerkmale, das Katastereinkommen, die Kriminalität, die Unfälle, die Fussballspiele und die Gefängnispopulation.

Die Regressionsanalyse erlaubt es nun, die Variablen zu finden, die, einzeln oder in Verbindung mit anderen Variablen betrachtet, die bestehende lokale Polizeikapazität möglichst genau wiedergeben. Es wird nach den Variablen gesucht, die einen hohen Vorhersagewert in Bezug auf die Polizeikapazität aufweisen. Es geht also nicht darum, möglichst viele Variablen festzuhalten, sondern darum, die wichtigsten aufzuspüren.

Diese Suche nach den optimalen erklärenden Variablen erfolgt schrittweise. Zunächst sucht das Computerprogramm die erklärende Variable, die am meisten mit der bestehenden Polizeikapazität zusammenhängt. Dann wird nach der erklärenden Variablen gesucht, die zusammen mit der ersten der bestehende Polizeikapazität am nächsten kommt. Auf diese Weise werden mehrere Variablen Schritt für Schritt hinzugefügt oder auch weglassen. Es kann nämlich vorkommen, dass bestimmte Variablen, die zu Beginn ausgewählt wurden, im Laufe der nächsten Schritte des Vorgangs zur Erreichung der bestehenden Polizeikapazität ihre Bedeutung gänzlich verlieren. Dies kann geschehen, wenn andere Variablen untereinander einen besseren Zusammenhang mit der Polizeikapazität aufweisen. Das Hinzufügen oder Weglassen von Variablen endet in dem Augenblick, wo die verbleibenden Variablen nicht in signifikanter Weise zur Prognose oder Erklärung der bestehenden Polizeikapazität beitragen können.

Nach Aussonderung der Variablen, die mangels genauer, aktueller und vollständiger Angaben nicht für die wissenschaftliche Berechnung benutzt werden konnten, sind auf diese Weise 14 erklärende Variablen ausgewählt worden. Daran sind Dummy-Variablen hinzugefügt worden, um die Polizeikapazität der 5 Grossstädte wiederzugeben. Ohne diese Variablen konnte die bestehende Polizeikapazität dieser Städte durch keinen Regressionsvergleich ausreichend vorhergesagt werden. Eine Dummy-Variable ist eine Variable mit dem Wert 1 für die betroffene Stadt und dem Wert 0 für alle anderen Gemeinden. Folglich wird der Koeffizient dieser Dummy-Variable durch die Regressionsanalyse so festgelegt, dass der Regressionsvergleich die bestehende Polizeikapazität der betroffenen Stadt genau wiedergibt. Diese Dummy-Variable hat jedoch keinen Einfluss auf die Berechnung der Kapazität der anderen Gemeinden.

Folgende Variablen sind beibehalten worden: * Ausrüstungsgrad (1) / 1.000 Einwohner * Gesamtbevölkerung der Gemeinde * Gesamtfläche der Gemeinde in km2 * Anzahl Einwohner der Gemeinde über 65 Jahre / 1.000 Einwohner * Anzahl Empfänger des Existenzminimums + Anzahl entschädigter Vollarbeitsloser und Arbeitssuchender / 1.000 Einwohner * Anzahl Beschäftigter im Horeca-Sektor / 1.000 Einwohner * Anzahl Übernachtungen / 1.000 Einwohner * Anzahl begangener Straftaten / 1.000 Einwohner (Es handelt sich nur um Wohnungseinbrüche, Diebstähle von oder in Autos sowie Gewalttaten (ausserhalb der Familie).) * Anzahl Adressenänderungen in der Gemeinde + Anzahl Einwanderungen / 1.000 Einwohner * Gefängniskapazität / 1.000 Einwohner * Anzahl Verkehrsunfälle mit Toten und/oder (Leicht- oder Schwer-)Verwundeten / 1.000 Einwohner * Katastereinkommen pro ha bebaute Fläche * Anzahl Wohnungen mit Basiskomfort / Gesamtzahl Wohnungen * durchschnittliches steuerpflichtiges Nettoeinkommen pro Einwohner * Dummy-Variable für Brüssel (= 1 für Brüssel und 0 für alle anderen Gemeinden) * Dummy-Variable für Antwerpen (= 1 für Antwerpen und 0 für alle anderen Gemeinden) * Dummy-Variable für Lüttich (= 1 für Lüttich und 0 für alle anderen Gemeinden) * Dummy-Variable für Gent (= 1 für Gent und 0 für alle anderen Gemeinden) * Dummy-Variable für Charleroi (= 1 für Charleroi und 0 für alle anderen Gemeinden) (1) Der Ausrüstungsgrad ist ein Indikator, mit dem die « Verstädterung » und « Zentralität » einer Gemeinde auf der Grundlage ihrer Ausrüstung für 8 Funktionen ausgedrückt werden, nämlich: medizinische Pflege, Leistungen für die Allgemeinheit und Sozialleistungen;Sport, Freizeit und Horeca; Verkehr; Schalterdienstleistungen; öffentliche Funktionen; Kultur; Unterrichtswesen; Einzelhandel. Dieser Indikator ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Analyse von 35 Variablen, siehe E. Van Hecke, « Actualisation de la hiérarchie urbaine en Belgique » / « Actualisering van de stedelijke hiërarchie in België », Bulletin du Crédit communal / Tijdschrift van het Gemeentekrediet, 1998/3, SS. 45-76.

Quellen der Werte der Variablen * Ausrüstungsgrad: wissenschaftliche Analyse von Prof. Dr. E. Van Hecke, « Actualisation de la hiérarchie urbaine en Belgique » / « Actualisering van de stedelijke hiërarchie in België », Bulletin du Crédit communal / Tijdschrift van het Gemeentekrediet, 1998/3, SS. 45-76 (Ausrüstungsgrad für 8 Funktionen / Bevölkerung am 1. Januar 1999 x 1.000) * Gesamtbevölkerung der Gemeinde: Landesamt für Statistiken (LAS) am 1. Januar 1999 * Gesamtfläche der Gemeinde in km2: LAS am 1.Januar 1999 * Anzahl Einwohner der Gemeinde über 65 Jahre: LAS am 1. Januar 1999 * Anzahl Empfänger des Existenzminimums: Ministerium der Sozialen Angelegenheiten, Durchschnitt der Jahre 1997, 1998 und 1999 (in Promille der Gesamtbevölkerung am 1. Januar 1999) * Anzahl entschädigter Vollarbeitsloser: Landesamt für Arbeitsbeschaffung, Gesamtzahl der entschädigten Vollarbeitslosen für die Jahre 1997, 1998 und 1999 (in Promille der Gesamtbevölkerung am 1.

Januar 1999) * Anzahl Beschäftigter im Horeca-Sektor: Landesamt für Soziale Sicherheit am 30. Juni 1998 (in Promille der Gesamtbevölkerung am 1.

Januar 1999) * Anzahl Übernachtungen: LAS am 1. Januar 1999 (Anzahl Übernachtungen im Jahr 1998 pro tausend Einwohner am 1. Januar 1999) * Anzahl begangener Straftaten: Allgemeiner Polizeiunterstützungsdienst für die Jahre 1997, 1998 und 1999 (Wohnungseinbrüche, Autodiebstähle, Gewalttaten ausserhalb der Familie, pro tausend Einwohner am 1. Januar 1999) * Anzahl Adressenänderungen in der Gemeinde und Anzahl Einwanderungen: LAS, Durchschnitt der Jahre 1996, 1997 und 1998 (pro tausend Einwohner am 1. Januar 1999) * Gefängniskapazität: SIDIS (Informatisiertes System für die Verwaltung der Daten über Inhaftierte) am 1. Mai 2000 (pro tausend Einwohner am 1. Januar 1999) * Anzahl Verkehrsunfälle mit Toten und/oder Verwundeten: LAS am 1.

Januar 1999 (pro 1.000 Einwohner am 1. Januar 1999) * Katastereinkommen von bebauten Parzellen pro ha bebaute Fläche: LAS am 1. Januar 1999 * Anzahl Wohnungen mit Basiskomfort: LAS, Volkszählung 1991 (in Prozent der Gesamtanzahl Wohnungen) * durchschnittliches steuerpflichtiges Nettoeinkommen: LAS am 1.

Januar 1999 (durchschnittliches steuerpflichtiges Einkommen, Steuerjahr 1998, pro Einwohner am 1. Januar 1999) Mit dem Interzept und den Koeffizienten entsteht folgende Formel: Personalbestand pro 1.000 Einwohner = - 0,316888 + 2,440647 x (Ausrüstungsgrad / 1.000 Einwohner) + 0,000004866 x (Gesamtbevölkerung der Gemeinde) + 0,001392 x (Gesamtfläche der Gemeinde) + 0,005323 x (Anzahl Einwohner der Gemeinde über 65 Jahre / 1.000 Einwohner) + 0,003762 x (Anzahl Empfänger des Existenzminimums + Anzahl entschädigter Vollarbeitsloser / 1.000 Einwohner) + 0,005006 x (Anzahl Beschäftigter im Horeca-Sektor / 1.000 Einwohner) + 0,000008099 x (Anzahl Übernachtungen / 1.000 Einwohner) + 0,011825 x (Anzahl begangener Straftaten (Wohnungseinbrüche, Diebstähle von oder in Autos sowie Gewalttaten (ausserhalb der Familie)) / 1.000 Einwohner) + 0,007887 x (Anzahl Adressenänderungen in der Gemeinde + Anzahl Einwanderungen / 1.000 Einwohner) + 8,713153 x (Gefängniskapazität / 1.000 Einwohner) + 0,033242 x (Anzahl Verkehrsunfälle mit Toten und/oder (Leicht- oder Schwer-)Verwundeten / 1.000 Einwohner) + 0,000000189 x (Katastereinkommen pro ha bebaute Fläche) + 0,004005 x (Anzahl Wohnungen mit Basiskomfort / Gesamtanzahl Wohnungen) - 0,000000787 x (durchschnittliches steuerpflichtiges Nettoeinkommen pro Einwohner) + 6,965663 x (Dummy-Variable für Brüssel (= 1 für Brüssel und 0 für alle anderen Gemeinden)) + 0,790629 x (Dummy-Variable für Antwerpen (= 1 für Antwerpen und 0 für alle anderen Gemeinden)) + 1,450377 x (Dummy-Variable für Lüttich (= 1 für Lüttich und 0 für alle anderen Gemeinden)) + 0,230696 x (Dummy-Variable für Gent (= 1 für Gent und 0 für alle anderen Gemeinden)) + 0,104033 x (Dummy-Variable für Charleroi (= 1 für Charleroi und 0 für alle anderen Gemeinden)) Um für eine bestimmte Gemeinde die durch die KUL-Norm festgelegten Personalbestände zu berechnen, müssen die Werte für die 14 unabhängigen Variablen in die Formel eingetragen werden. Das Ergebnis ist eine Norm für die Anzahl Personalmitglieder pro 1.000 Einwohner.

Um die schlussendliche lokale Polizeikapazität zu erhalten, muss letztere Zahl durch 1.000 geteilt und dann mit der Bevölkerungszahl dieser Gemeinde multipliziert werden.

Die Interpretation der Ergebnisse bedarf folgender Erläuterung: Pro Erhöhung der unabhängigen Variablen um eine Einheit gibt ein Koeffizient den Wert des Zuwachses der Anzahl Personalmitglieder pro 1.000 Einwohner wieder. Mit anderen Worten: In der Annahme, dass zwei Gemeinden für alle unabhängigen Variablen genau die gleichen Werte aufweisen, ausser dass die Fläche der zweiten Gemeinde um einen km2 grösser ist, wird die Formel ergeben, dass die zweite Gemeinde über 0,001392 Personalmitglieder pro 1.000 Einwohner mehr als die erste Gemeinde verfügen wird.

Die Koeffizienten dürfen nicht miteinander verglichen werden, um die Bedeutung des Beitrags verschiedener Variablen zur KUL-Norm einander gegenüberzustellen, da nicht alle Variablen in derselben Masseinheit ausgedrückt sind (Prozentsätze, Flächenmasse, Zahlen, ...).

Bei der Interpretation der Regressionsanalyse muss man sich dessen bewusst sein, dass kein Kausalzusammenhang zwischen der berechneten Polizeikapazität und den erklärenden Variablen besteht. Ein Anstieg der Erwerbsbevölkerung im Horeca-Sektor kann zum Beispiel keine direkte Ursache für einen Anstieg der Polizeikapazität sein. Dieser Anstieg zeigt aber, dass die Zone eine Zentrumsfunktion hat, was zu höherer Arbeitslast führt.

Die auf der Grundlage der KUL-Norm berechnete Polizeikapazität ist eine Neuverteilung der 1998 und 1999 bestehenden lokalen Polizeikapazitäten. Darum ergibt diese Berechnung eine durchschnittliche Kapazität pro Zone und kann nicht als Mindestkapazität betrachtet werden, die die Zone im Rahmen ihrer neuen Zuständigkeiten benötigt. Deshalb dient diese Kapazität nur als Schlüssel für die Verteilung der auf lokaler Ebene bestehenden Anzahl Polizeibeamter auf die Polizeizonen, erstens als Ausgangspunkt der Verteilung der Haushaltsmittel und zweitens, in Ermangelung eines diesbezüglichen Konsenses, als Teil des finanziellen Verteilerschlüssels, mit dem die Gemeindedotation an die Polizeizone in Mehrgemeindezonen bestimmt wird.

Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 7. April 2005 zur Festlegung der besonderen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone beigefügt zu werden ALBERT Von Königs wegen: Der Minister des Innern P. DEWAEL

Anlage II zum Königlichen Erlass vom 7. April 2005 Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 7. April 2005 zur Festlegung der besonderen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone beigefügt zu werden ALBERT Von Königs wegen: Der Minister des Innern P. DEWAEL Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 17 september 2005.

ALBERT Van Koningswege : De Minister van Binnenlandse Zaken, P. DEWAEL

^