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Omzendbrief van 09 december 2002
gepubliceerd op 29 juli 2003

Omzendbrief GPI 29 betreffende de identificatie van de voertuigen van de geïntegreerde politie, gestructureerd op twee niveaus. - Duitse vertaling

bron
federale overheidsdienst binnenlandse zaken
numac
2003000063
pub.
29/07/2003
prom.
09/12/2002
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN


9 DECEMBER 2002. - Omzendbrief GPI 29 betreffende de identificatie van de voertuigen van de geïntegreerde politie, gestructureerd op twee niveaus. - Duitse vertaling


De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI 29 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 9 december 2002 betreffende de identificatie van de voertuigen van de geïntegreerde politie, gestructureerd op twee niveaus (Belgisch Staatsblad van 10 januari 2003), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 9. DEZEMBER 2002 - Rundschreiben GPI 29 über die Identifizierung der Fahrzeuge der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei Zur Information: An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender des Polizeikollegiums, in meinem Rundschreiben GPI 4 vom 8.März 2001 und meinem Rundschreiben GPI 13 vom 16. Januar 2002 über die visuelle Identität und die Kennzeichnungen der Fahrzeuge der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei habe ich darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge Träger dieser Identität sein würden. Heute werden die konkreten visuellen Elemente auf den Fahrzeugen von der Bevölkerung deutlich erkannt und identifiziert.

Mit dieser Kennzeichnung sollten sowohl die visuelle Identität und die Verbesserung der Sichtbarkeit des Fahrzeugs von allen Seiten als auch die Sicherheit der Polizisten, die das Fahrzeug benutzen, gefördert werden.

Genauso wichtig und notwendig ist es, dass die mit dieser neuen Kennzeichnung ausgestatteten Fahrzeuge ebenfalls von den Mitgliedern der integrierten Polizei identifiziert werden können, die ihre Aufträge von Luftfahrzeugen aus durchführen.

Darum muss jedes Fahrzeug der integrierten Polizei, das das alte oder das neue Striping trägt, ab dem Monat Oktober 2003 eine besondere Kennzeichnung auf dem Dach aufweisen. Diese Kennzeichnung muss innerhalb der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei vereinheitlicht werden.

Durch das berücksichtigte Identifizierungsmuster, das sowohl tagsüber als auch nachts lesbar ist, kann man sofort sehen, ob der Wagen der föderalen oder der lokalen Polizei gehört. Von da an kann anhand der auf dem Dach des Fahrzeugs angebrachten Kennzeichnung, die an eine parametrische Liste geknüpft ist, entweder die Zone, der das Fahrzeug angehört, oder der föderale Polizeidienst, dem es zugeteilt ist, genauer identifiziert werden.

Um in Bezug auf diese parametrische Liste die nötige Vertraulichkeit zu bewahren, habe ich die Generaldirektion der Materiellen Mittel beauftragt, den lokalen Polizeizonen und den Diensten der föderalen Polizei die berücksichtigte parametrische Liste und die technischen Kriterien der Identifizierungskennzeichnung zu besorgen.

Es sei darauf hingewiesen, dass bei der Ausarbeitung der neuen Kennzeichnung die Verschiedenheit der Fahrzeuge der integrierten Polizei berücksichtigt worden ist. Sollte sich dennoch herausstellen, dass die Kennzeichnung sich nicht problemlos auf einem bestimmten Fahrzeug anbringen lässt, kann stets auf die Generaldirektion der Materiellen Mittel der föderalen Polizei zurückgegriffen werden.

Dieser Dienst wird dann die nötigen Initiativen ergreifen, um die Kennzeichnung des betreffenden Fahrzeugs zu gewährleisten.

Hier sind die Angaben dieses Dienstes: Postadresse: Föderale Polizei Generaldirektion der Materiellen Mittel Direktion Ausrüstung Rue Fritz Toussaint 47, Brüssel Tel.: 02/642 64 94 Fax: 02/642 64 76 E-Mail: jl.parmentier@advalvas.be Dringende technische Fragen beziehungsweise Detailfragen in Bezug auf das Anbringen des Stripings können ebenfalls direkt an die vorgenannte Generaldirektion gerichtet werden. Letztere kann zu Gunsten der Polizeizonen auch für das Anbringen der Dachkennzeichnung sorgen.

Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.

A. DUQUESNE

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