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Omzendbrief van 13 mei 2003
gepubliceerd op 17 december 2003

Omzendbrief GPI 38 betreffende het tweejaarlijkse karakter van de Zonale Veiligheidsplannen. - Duitse vertaling

bron
federale overheidsdienst binnenlandse zaken
numac
2003000521
pub.
17/12/2003
prom.
13/05/2003
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN


13 MEI 2003. - Omzendbrief GPI 38 betreffende het tweejaarlijkse karakter van de Zonale Veiligheidsplannen. - Duitse vertaling


De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI 38 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 13 mei 2003 betreffende het tweejaarlijkse karakter van de Zonale Veiligheidsplannen (Belgisch Staatsblad van 23 mei 2003), opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ 13. MAI 2003 - Rundschreiben GPI 38 über die Zweijährigkeit der Zonalen Sicherheitspläne An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei Zur Information: An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei Das vorliegende Rundschreiben hat zum Ziel, über die Abänderungen von Artikel 36 des Gesetzes vom 7.Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes und ihre Auswirkungen zu informieren.

Aufgrund des Gesetzes vom 10. April 2003 werden die Zonalen Sicherheitspläne (ZSP) fortan in Anlehnung an den Nationalen Sicherheitsplan zwei Jahre gültig sein. Der nächste Zonale Sicherheitsplan wird somit für das Jahr 2005-2006 erwartet.

Diese Änderung wirkt sich auch auf die Hinterlegung von Aktionsplänen aus. Den Zonen bieten sich mehrere Möglichkeiten, diese Änderung einzubeziehen: Die Zonen, die ihren Aktionsplan bereits für 2003 eingereicht haben oder im Begriff sind, ihn einzureichen, können: * entweder einen zweiten Aktionsplan für das Jahr 2004 einreichen, da der bereits eingereichte beziehungsweise derzeit eingereichte Plan nur für das Jahr 2003 gültig ist, * oder ihren Plan 2003 annullieren und einen neuen Plan erstellen, der für die Jahre 2003 und 2004 gültig ist.

Zur Erinnerung: Der Vorsitzende des zonalen Sicherheitsrats wird aufgefordert, der Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei die endgültig gebilligten Aktionspläne zu übermitteln.

Für die Aktionspläne 2003-2004 muss dem neuen Nationalen Sicherheitsplan 2003-2004 Rechnung getragen werden und, falls nötig, eine Anpassung vorgenommen werden, damit eine bestimmte Kohärenz zwischen ihnen gewährleisten ist. Dies kann gegebenenfalls durch die Ausarbeitung neuer Aktionspläne geschehen.

In jedem neuen Plan müssen zudem die jeweiligen Gegebenheiten und Veränderungen in der Umgebung der Zone so weit wie möglich berücksichtigt werden. Die Zwischenbewertungen der zurzeit ausgeführten Aktionspläne sind dafür sehr wichtig. Es geht darum, die Lage in den Zonen fortlaufend zu überwachen, um sich so gut wie möglich einem sich wandelnden Umfeld anzupassen.

Im Sinne einer kohärenten Polizeipolitik müssen die im ersten ZSP erwähnten Projekte in die Tat umgesetzt werden. Die wichtigste Etappe in diesem Vorgang ist ohne Zweifel die Ausführung der Aktionspläne.

Die Zonen werden also aufgefordert, in diesem Jahr den Schwerpunkt auf diese operative Etappe zu legen. Zudem ist es genauso wichtig, gleichzeitig mit der Ausführungsphase eine periodische Bewertung im zonalen Sicherheitsrat vorzunehmen. Dadurch würde man die eventuell nötigen Anpassungen ermöglichen und somit so dicht wie möglich an der Wirklichkeit liegen.

In Kürze wird ebenfalls das Genehmigungsverfahren für die Zonalen Sicherheitspläne auf der Grundlage der Bewertung des ursprünglichen Verfahrens angepasst werden. Die vorliegenden Richtlinien sind folglich nur auf das Jahr 2003 bezogen. Weitere ausführlichere Rundschreiben werden zu gegebener Zeit erfolgen.

Der Minister des Innern A. DUQUESNE Der Minister der Justiz M. VERWILGHEN

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