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Omzendbrief van 18 oktober 1999
gepubliceerd op 15 februari 2000

Omzendbrief betreffende het koninklijk besluit van 30 april 1999 tot reglementering van de financiële hulp van de Staat aan de gemeenten op het vlak van de verkeersveiligheid. - Duitse vertaling

bron
ministerie van binnenlandse zaken
numac
1999000913
pub.
15/02/2000
prom.
18/10/1999
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN


18 OKTOBER 1999. - Omzendbrief betreffende het koninklijk besluit van 30 april 1999 tot reglementering van de financiële hulp van de Staat aan de gemeenten op het vlak van de verkeersveiligheid. - Duitse vertaling


De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van de Minister van Binnenlandse Zaken van 18 oktober 1999 betreffende het koninklijk besluit van 30 april 1999 tot reglementering van de financiële hulp van de Staat aan de gemeenten op het vlak van de verkeersveiligheid (Belgisch Staatsblad van 29 oktober 1999), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.

MINISTERIUM DES INNERN 18. OKTOBER 1999 - Rundschreiben über den Königlichen Erlass vom 30. April 1999 zur Regelung der den Gemeinden vom Staat gewährten finanziellen Beihilfe im Bereich der Verkehrssicherheit An die Frauen und Herren Provinzgouverneure Zur Information: an die Frauen und Herren Ständigen Abgeordneten, an die Frauen und Herren Bezirkskommissare, an die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen.

Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrter Herr Gouverneur, im Belgischen Staatsblatt vom 26. Juni 1999 ist der Königliche Erlass vom 30. April 1999 zur Regelung der den Gemeinden vom Staat gewährten finanziellen Beihilfe im Bereich der Verkehrssicherheit veröffentlicht worden.

Der Anwendungsbereich dieses Zuschusses sowie das zu befolgende Verfahren, um in seinen Genuss zu kommen, werden nachstehend erläutert. Ich möchte Sie bitten, dafür zu sorgen, dass vorliegende Richtlinien den zuständigen Behörden ihres Amtsbereichs zur Kenntnis gebracht werden. 1. Anwendungsbereich - Gemeinden, die einer Interpolizeizone angehören, können in den Genuss dieses Zuschusses kommen.Der Zuschuss dient Initiativen, die innerhalb dieser Interpolizeizone entwickelt werden. Wenngleich Initiativen, die der Gesamtheit der Zone zugute kommen, bevorzugt werden, sind spezifische, ortsgebundene Aktionen nicht hiervon ausgeschlossen. - Die Initiativen betreffen Investitionen, Aktionen und Studien zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die verschiedenen Kategorien sind nicht näher umschrieben worden, um den grösstmöglichen Aktionsbereich und grösstmögliche Handlungsfreiheit zu eröffnen. Allerdings bevorzugt der Minister Initiativen in einem oder mehreren der folgenden Bereiche: a) Ankauf von Radargeräten für präventive Geschwindigkeitskontrollen (auf einen Anhänger montiert oder nicht, ausgestattet mit einer Tafel, auf der die erreichte Geschwindigkeit oder eine andere Mitteilung bezüglich der Geschwindigkeit des heranfahrenden Fahrzeugs erscheint), b) Erhöhung der Verkehrssicherheit um und in Schulen und bei der Schuljugend: Verkehrsübungsplätze, Informationen und Unterricht in Sachen Verkehrssicherheit, Anpassung des Strassenmobiliars, Kenntlichmachung der jungen Verkehrsteilnehmer usw., c) Verkehrsschulungen für Minderjährige, die gegen die Strassenverkehrsordnung verstossen haben: Mindestens ebenso wichtig wie das repressive Element ist die Veranstaltung von Unterricht über die Strassenverkehrsordnung für jugendliche Zuwiderhandelnde, wobei besonderer Nachdruck auf die Einhaltung der Strassenverkehrsordnung gelegt wird, d) eine konsequente Politik zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsübertretungen und Alkoholeinfluss im Strassenverkehr: Überhöhte Geschwindigkeit und Alkohol am Steuer gehören nach wie vor zu den häufigsten Unfallursachen, die auf menschliches Verhalten zurückzuführen sind. - Nicht berücksichtigt werden: a) Lohnkosten (wofür teilweise andere Zuschüsse bestehen), b) Material aus dem Verzeichnis von Ausrüstung und Material für die Polizei (diese Liste wird unter anderem bei Inanspruchnahmerechten gebraucht;für die Anschaffung von derlei Material können in erster Linie die jährlichen Inanspruchnahmerechte und der einmalige IPZ-Zuschuss verwendet werden), c) die normalen Betriebskosten und die Kosten für die Reparatur von bezuschusstem Material, d) Infrastrukturanpassungen an Regional- und Provinzialstrassen.2. Zuschuss Der Höchstbetrag des Zuschusses ist auf 1 000 000 BEF pro Interpolizeizone festgelegt worden (für ein einziges Projekt oder verteilt auf verschiedene Projekte).Durch den Zuschuss können die Gesamtkosten eines oder mehrerer Projekte abgedeckt werden. Der Minister des Innern legt jährlich den Gesamtbetrag fest, der für diesen Zuschuss verwendet werden darf. Dieser Betrag wird von dem in Artikel 226bis des neuen Gemeindegesetzes (siehe « Geldstrafenfonds ») vorgesehenen Haushaltsmittelbetrag einbehalten, und zwar gemäss Artikel 8 Absatz 2 des Königlichen Erlasses vom 5. Juli 1994 zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die Gemeinden bestimmte finanzielle Beihilfen des Staates im Bereich der Sicherheit erhalten können. Gemeinden, die im Jahr der Gewährung als Gemeinden eingestuft sind, die einen vollwertigen Polizeidienst gewährleisten, geniessen Vorrang. 3. Bezuschussungsverfahren - Interpolizeizonen, die den Zuschuss erhalten möchten, erstellen einen mit Gründen versehenen Plan, den sie bei der Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Königreichs, Rue Royale 56 in 1000 Brüssel, einreichen.Die Frist für die Einreichung der Bewerbungen läuft jedes Jahr am 31. Juli aus. Für das Jahr 1999 ist der Stichtag ausnahmsweise auf den 31. Oktober festgelegt worden. - Der Plan umfasst eine Darstellung und eine Begründung des oder der Projekte und seiner beziehungsweise ihrer Ausführung. Zudem ist ein detaillierter Finanzierungsplan erforderlich, der einen Kostenvoranschlag für das oder die Projekte mit Angabe der Eigenbeteiligung der Gemeinde(n) und der beantragten Beteiligung enthält. Da die Verwaltung des Zuschusses von einer Gemeinde der Interpolizeizone übernommen wird, muss der Name dieser Gemeinde in der Antragsakte aufgeführt sein. Das weitere Verfahren wird dann mit dieser Gemeinde abgewickelt. - Die eingereichten Projekte werden jedes Jahr von einem Selektionsausschuss beurteilt, dessen Zusammensetzung vom Minister des Innern bestimmt wird. Dieser Ausschuss richtet eine mit Gründen versehene Stellungnahme an den Minister des Innern. - Aufgrund dieser Beurteilungsakten entscheidet der Minister des Innern schliesslich, welche Projekte in diesem Jahr für einen Zuschuss in Frage kommen. Er legt den Zuschuss für jedes Projekt einzeln fest. - Nichtbezuschusste Projekte können im folgenden Jahr erneut eingereicht werden. - Der Betrag des Zuschusses wird bei der Gewährung vollständig ausgezahlt. - Die begünstigten Interpolizeizonen müssen spätestens am 31. Dezember des Haushaltsjahrs nach dem Haushaltsjahr, in dem der Zuschuss gewährt worden ist, dessen ordnungsgemässe Verwendung nachweisen, indem sie der Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Königreichs die erforderlichen Belege zukommen lassen. Dazu gehören Rechnungen und/oder detaillierte Kostenaufstellungen sowie ein Evaluationsbericht über das oder die bezuschussten Projekte. Wenn die ordnungsgemässe Verwendung des gewährten Zuschusses nicht oder nur unzureichend nachgewiesen wird, wird der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert. 4. Kontrollen und Sanktionen Bei Nichteinhaltung des Gewährungserlasses seitens der bezuschussten Interpolizeizone und bei missbräuchlicher Verwendung des bezuschussten Materials wird der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert.Der Minister des Innern oder sein Beauftragter kann jederzeit Kontrollen vor Ort durchführen, um sich von der ordnungsgemässen Ausführung des Gewährungserlasses zu überzeugen. Er kann jederzeit auf einfache Anfrage hin sämtliche Schriftstücke vor Ort einsehen, die beweisen, dass die Interpolizeizone den Gewährungserlass ordnungsgemäss anwendet und dass die Ausgaben, die mittels der gewährten finanziellen Beihilfe getätigt worden sind, diesem Erlass entsprechen.

Ich beabsichtige, die ordnungsgemässe Ausführung des vorliegenden Königlichen Erlasses nach diesem ersten Jahr im Rahmen der globalen Politik für Verkehrssicherheit zu evaluieren.

Der Minister des Innern A. Duquesne

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