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Omzendbrief van 30 maart 2009
gepubliceerd op 22 april 2010

Ministeriële omzendbrief NPU-4 betreffende de disciplines. - Duitse vertaling

bron
federale overheidsdienst binnenlandse zaken
numac
2010000212
pub.
22/04/2010
prom.
30/03/2009
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN


30 MAART 2009. - Ministeriële omzendbrief NPU-4 betreffende de disciplines. - Duitse vertaling


De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief NPU-4 van de Minister van Binnenlandse Zaken en de Minister van Sociale Zaken en Volksgezondheid van 30 maart 2009 betreffende de disciplines (Belgisch Staatsblad van 9 september 2009).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 30. MÄRZ 2009 - Ministerielles Rundschreiben NPU-4 über die Disziplinen An die Frauen und Herren Provinzgouverneure und an den Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt 1.Einleitung 1.1 Ziel Vorliegendes Rundschreiben hat zum Ziel: - die im Königlichen Erlass vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne (Belgisches Staatsblatt vom 15. März 2006; deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 13. Dezember 2006), nachstehend "KE" genannt, und im Rundschreiben NPU-1 vom 26. Oktober 2006, nachstehend "Rundschreiben NPU-1" genannt, erwähnten Bestimmungen und Grundsätze in Bezug auf die Disziplinen zu ergänzen, - ein Instrument zu schaffen, um vorrangig den Disziplinen bei der Erstellung ihrer jeweiligen monodisziplinären Einsatzpläne gemäss Artikel 9 des KE zu helfen, - den lokalen Verwaltungsbehörden die Möglichkeit zu geben, bei der Erstellung multidisziplinärer Pläne die multidisziplinäre Koordinierung besser zu regeln.

Folglich ist es ratsam, den in vorliegendem Rundschreiben enthaltenen Grundsätzen in den jeweiligen monodisziplinären Plänen Gestalt zu geben.

Vorliegendes Rundschreiben ist auf die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren, die gemeinsam das allgemeine Wohlbefinden der Kollektivität zum Ziel haben, ausgerichtet. Darin wird einer optimalen Zusammenarbeit dieser Partner zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Gütern, insbesondere durch Anstrebung eines globalen Konzepts zur Bewältigung einer Notsituation, sowie zur Gewährleistung einer angemessenen, ständigen und koordinierten Antwort Vorschub geleistet. 1.2 Inhalt Vorliegendes Rundschreiben umfasst die Bestimmungen in Sachen Vorbereitung und Bewältigung einer Notsituation, die für die Koordinierung von zwei oder mehr Disziplinen erforderlich sind. Zudem werden darin die verschiedenen Kennzeichen für die äussere Erkennbarkeit vor Ort festgelegt. Bestimmungen in Bezug auf eine Disziplin können dieses Rundschreiben sinnvoll ergänzen. 2. Vorbereitung für die Bewältigung einer Notsituation 2.1 Allgemeine Grundsätze Es ist wichtig, dass alle monodisziplinären Einsatzpläne hinsichtlich der Organisation der Hilfsmassnahmen einheitlich sind. Schon ab dem Planungsstadium müssen bestimmte Probleme angepackt und gelöst werden.

Deshalb werden folgende Grundsätze herausgestellt: - Die Sicherheit von Personen hat Vorrang vor der Sicherheit von Gütern. - Hilfsmassnahmen haben Vorrang vor gerichtspolizeilichen Aufgaben. - Es ist ein gemeinsames Konzept vorhanden, das die Koordinierung der Disziplinen einschliesst, wobei jede Disziplin die Vielfalt ihrer auszuführenden Aufträge berücksichtigt. - Die Aufgaben werden entsprechend der Qualifikation aller Akteure der Disziplin verteilt. - Die monodisziplinären Pläne müssen mit dem multidisziplinären Noteinsatzplan übereinstimmen.

Die unverzichtbare Koordinierung der Mittel und die Notwendigkeit einer einheitlichen Befehlsführung erfordern eine Anpassung aller monodisziplinären Pläne an die administrative Einteilung des Landes, unter Vorbehalt der Einsatzsektoren der Dienste. 2.2 Zusammenarbeit innerhalb des Sicherheitsbüros Das Sicherheitsbüro ist implizit beauftragt, insbesondere auf der Grundlage des vorliegenden Rundschreibens einen Erfolgsplan für die Einsätze zu erstellen, und darin eine Reihe Handlungsmöglichkeiten und -regeln aufzunehmen, die bei Einsätzen massgebend sind. Der Vorsitzende des Büros versammelt die verschiedenen Akteure, um gründliche Überlegungen zu den Risiken, zu den Notsituationen, die daraus entstehen können, und zu ihrer Bewältigung vor und nach der Krise anzustellen.

Das Sicherheitsbüro soll wie ein Rückgrat sein, das alle Sicherheitsakteure perfekt miteinander verbindet, damit die richtigen, präzisen und integrierten Dienste zugunsten des Bürgers geleistet werden.

Das Sicherheitsbüro soll vor allem dazu beitragen, dass die Folgen von Notsituationen begrenzt bleiben, indem es: 1. die operative und strategische Zusammenarbeit der Akteure im Voraus festlegt und 2.die Grundsätze und die aufgrund dieser Konzertierung getroffenen Entscheidungen in den monodisziplinären Plan aufnimmt.

Das Sicherheitsbüro muss zudem einen Kommunikationsplan ausarbeiten sowie die Kommunikationskanäle und Anwendungsmodalitäten bestimmen.

Das Sicherheitsbüro muss im Voraus ein möglichst vollständiges Verzeichnis der Situationen, Einsätze und Aufträge erstellen, die das Tragen spezifischer Schutzmittel erfordern können, und es muss die grossen Grundsätze für die Organisation von Evakuierungen und von Aufforderungen zum Aufenthalt in geschlossenen Räumen vorsehen. Das Sicherheitsbüro kann auch ein Übungsprogramm für den Gebrauch der spezifischen Schutzkleidung der verschiedenen Disziplinen organisieren.

Die vorhergehenden Arbeiten im Büro müssen den neuen Einsatzmethoden angepasst werden, damit seine dringende Hilfe effizienter und schneller wird und seine Koordinierungskapazitäten auf der höchsten Stufe aufrechterhalten bleiben.

Der Vertreter der Disziplin, der den monodisziplinären Plan ausarbeitet, sollte dem Sicherheitsbüro angehören. Denn als Mitglied mit tatsächlicher Fachkompetenz in der Notfallplanung kann er über den Noteinsatzplan die effiziente und schnelle Ausführung der Aufträge seiner Disziplin organisieren und die Vereinbarkeit beider Pläne sicherstellen. Falls dem nicht so ist, müssen der Verfasser des Plans und der Vertreter der Disziplin im Sicherheitsbüro eng zusammenarbeiten.

Schliesslich sollte der Prokurator des Königs des betroffenen Gerichtsbezirks - im Rahmen seiner verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Aufträge - ebenfalls dem Sicherheitsbüro angehören, damit er dort die Modalitäten regeln kann, die bei der Bewältigung einer Notsituation eine harmonische Abwicklung seiner Aufträge unter Beachtung der Aufträge der Disziplinen ermöglichen.

Unter diesem Gesichtspunkt könnte der Prokurator des Königs auch Mitglied des Koordinierungsausschusses sein. 2.3 Interkommunale, interprovinziale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit Sowohl bei der Notfallplanung als auch bei der Bewältigung einer Notsituation ist Folgendes wichtig: - Zusammenarbeit mit der (den) Gemeinde(n), Provinz(en) und/oder dem (den) Nachbarland (Nachbarländern) in Sachen gegenseitiger Informationsaustausch (einschliesslich Austausch von Kontaktpersonen), Einsatz von Hilfsdiensten und Information der Bevölkerung, - gegebenenfalls Abschluss diesbezüglicher Vereinbarungen. 2.4 Zusammenarbeit mit den Unternehmen und Einrichtungen, die als Risikounternehmen beziehungsweise Risikoeinrichtung eingestuft sind Die Disziplinen arbeiten mit den Risikounternehmen beziehungsweise -einrichtungen zusammen, um für die Vereinbarkeit zwischen dem Noteinsatzplan, dem im Voraus zu erstellendem Einsatzplan und dem internen Notfallplan des Unternehmens beziehungsweise der Einrichtung zu sorgen. So wird eine perfekte Koordinierung von internen und externen Einsatzmitteln gewährleistet. 2.5 Ausbildung und Übungen Die monodisziplinären Pläne können auf nützliche Weise in Übereinstimmung mit den nachstehenden Grundsätzen durch Modalitäten für die Organisation der Ausbildung des Personals und die Organisation von Übungen ergänzt werden. 2.5.1 Ausbildung Das Know-how des Einsatzpersonals ist wesentlich für den Erfolg seines Einsatzes. Die vorherige Information und Ausbildung des Personals durch die Verantwortlichen der Disziplinen sind eine absolute Voraussetzung für die Effektivität des Ganzen.

Zu diesem Zweck müsste eine Fachausbildung in Sachen Bewältigung einer Notsituation Teil des von allen Hilfskräften verlangten kulturellen Rüstzeugs sein.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern ebenfalls die spezifische Schutzausrüstung, die für die Einsätze notwendig ist, und die Validation der Ausbildung, die die Hilfskräfte zur Benutzung dieser Ausrüstung bei einer Notsituation erhalten. 2.5.2 Übungen Um in einer Notsituation schnell und angemessen einzugreifen, muss man ordentlich vorbereitet sein.

Eine Übung, ob Global- oder Teilübung, ob drinnen oder draussen vor Ort durchgeführt, ob mono- oder multidisziplinär beziehungsweise national oder international ausgerichtet, gereicht ungeachtet ihrer Zielsetzung stets zum Vorteil aller Betroffenen. Eine solche Übung ermöglicht es: 1. die Teilnehmer für die Problematik zu sensibilisieren, 2.die mono- und multidisziplinäre Leitung des Einsatzes zu bestärken und zu testen, insbesondere in Bezug auf folgende Aspekte: - Befehlsgebung, - Kommunikation, - Alarmierung, - Koordination, 3. den Kenntnisstand zu verbessern: Wissen, Know-how und Sachverstand vor Ort, 4.jeden Helfer zu befähigen, auf das Unvorhersehbare zu reagieren und mit Notfall- und Stresssituationen umzugehen, 5. die Anwendung der verschiedenen bestehenden Pläne und ihre Interaktion zu bewerten sowie gegebenenfalls die Pläne den Befunden anzupassen. Diese Bewertung ist ein unentbehrlicher Bestandteil jeder Übung, der es ermöglicht, Lehren zu ziehen und Erfahrungen weiterzugeben, was eine Voraussetzung für die Verbesserung der Kenntnisse und Fertigkeiten aller Beteiligten ist.

Es wird empfohlen, jedem Teilnehmer einen ausführlichen Bericht über die Übung mit den Schlussfolgerungen zu schicken und gemeinsam mit ihm Abhilfemassnahmen in Erwägung zu ziehen.

Um wirksam zu sein, müssen die Übungen regelmässig durchgeführt werden. 2.6 Sicherheit der Helfer In Artikel 6 des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit wird Folgendes bestimmt: "Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, nach seinen Möglichkeiten für seine eigene Sicherheit und Gesundheit und für die Sicherheit und Gesundheit derjenigen Personen Sorge zu tragen, die von seinen Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind, und zwar gemäss seiner Ausbildung und den Anweisungen seines Arbeitgebers." Die Erstellung eines Noteinsatzplans (NEP) muss es ermöglichen, dass ein Reflexionsprozess über Notsituationen, die sich ereignen können, und darüber, wie man sich für ein wirksames Eingreifen organisiert, eingeleitet wird. Man sollte also vorausschauend handeln, alle menschlichen Aktivitäten berücksichtigen und diejenigen erfassen, die zu unbekannten oder neuen Risiken führen können. Deshalb muss das Sicherheitsbüro ein Verzeichnis der Risiken erstellen, das die wichtigsten Risiken innerhalb seines Zuständigkeitsgebiets umfasst, unter Berücksichtigung der in den angrenzenden Gebieten vorhandenen Risiken, die sich auf die Sicherheit seines Gebiets auswirken können.

In einer Notsituation müssen die Einsatzdienste besonders gut vorbereitet sein, um eine optimale Sicherheit der Helfer zu gewährleisten. Diese Problematik muss in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Internen Diensten für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (IDGS) und gegebenenfalls mit den Arbeitsärzten angegangen werden.

Dabei empfiehlt es sich, dass: - bei der Ausarbeitung von monodisziplinären Plänen, Checklisten oder Aktionsblättern systematisch die Aspekte Sicherheit und Hygiene der Helfer berücksichtigt werden, - sowohl individuelle als auch kollektive Schutzmittel ständig in ausreichenden Mengen vorhanden sind, leicht zugänglich sind und dem Personal im Notfall innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zur Verfügung gestellt werden können, - das Personal regelmässig informiert wird über die anzuwendenden Verfahren, über die mit bestimmten Einsatzarten einhergehenden Risiken und über die Massnahmen, die zu treffen sind, um die daraus entstehenden Folgen maximal zu begrenzen, sowie über die praktischen Modalitäten für die Benutzung der Schutzausrüstung, die ihm zur Verfügung steht.

Danach und nach Beratung in der Einsatzleitstelle (PC-Ops) werden die zu treffenden Sicherheitsmassnahmen je nach Typologie der Notsituation verfeinert und wird die Schutzausrüstung den operativen Erfordernissen angepasst.

Zu diesem Zweck wird die Funktion des Beraters, der beauftragt ist, die mit dem Einsatz der Helfer verbundenen Risiken abzuschätzen, vorbereitet.

Schliesslich muss in jedem monodisziplinären Plan gleich welcher Ebene die regelmässige Ablösung der Einsatzteams organisiert werden. 3. Bewältigung einer Notsituation 3.1 Ankunft vor Ort Die ersten Helfer vor Ort müssen so bald wie möglich eine erste Besprechung mit den Vertretern der anderen Disziplinen abhalten, um: - sich über die vorhandenen Gefahren und über den Umfang der Risikozone zu informieren, - erste Sicherheitsmassnahmen zu treffen und die Massnahmen zu bestimmen, die zur Vermeidung der Notsituation oder zur Begrenzung der Folgen der Notsituation auferlegt werden müssen, - den ersten Bedarf an Verstärkung zu beurteilen.

Jede Disziplin muss in ihrem monodisziplinären Plan Sicherheitsmassnahmen vorsehen, die die ersten Helfer treffen müssen.

Besondere Aufmerksamkeit ist den Risiken zu widmen, die nicht von der betreffenden Disziplin abhängen. 3.2 Operative Koordination 3.2.1 Funktion des Leiters der Einsatzleitstelle (Dir-PC-Ops) In Artikel 15 § 2 des KE wird bestimmt, dass die Funktion des Dir-PC-Ops von dem am Einsatzort anwesenden Offizier der Feuerwehrdienste mit dem höchsten Dienstgrad ausgeübt wird. Bei gleichem Dienstgrad hat der Dienstgradälteste Vorrang. Die zuständige Behörde kann ein leitendes Personalmitglied einer anderen Disziplin, die eher von der Notsituation betroffen ist, für die Funktion des Dir-PC-Ops bestimmen.

Aufgrund des Rundschreibens NPU-1 dürfen die Funktionen eines Dir-PC-Ops, eines Leiters einer Disziplin und eines Verantwortlichen einer Disziplin nicht im Koordinierungsausschuss kumuliert werden. Der Helfer, der die Funktion des Dir-PC-Ops ausübt, muss somit von einer monodisziplinären zu einer multidisziplinären Vorgehensweise übergehen.

So können beispielsweise folgende Notsituationen für die Bestimmung des Dir-PC-Ops berücksichtigt werden: Disziplin 1: - Brand: Brandeinsätze (Brandbekämpfung und Bekämpfung der Folgen von Explosionen) - gefährliche Situationen, eingeklemmte Personen oder Tiere: Arbeiten der technischen Hilfeleistung (Suche und Befreiung von Personen und Tieren, die sich in gefährlichen Situationen befinden; Rettungen (unter anderem Bergungen)) - physische oder technologische Bedrohungen - Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Stürme, ...) - Kohlenwasserstoff-, chemische und nukleare Verunreinigungen - chemische, biologische, radiologische und nukleare Einsätze (CBRN-Einsätze) Disziplin 2: Jede Beeinträchtigung oder drohende Beeinträchtigung der Volksgesundheit, der öffentlichen Hygiene oder der öffentlichen Sauberkeit, insbesondere: - Beeinträchtigung oder drohende Beeinträchtigung der Sicherheit der Nahrungsmittelkette - Epidemie oder drohende Epidemie - Tierseuche oder drohende Tierseuche - kollektive Betreuung von Personen, die einer medizinischen, epidemiologischen oder psychosozialen Überwachung bedürfen Disziplin 3: Jede Beeinträchtigung oder drohende Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere: - grosse Menschenansammlung, die (in Krawall) ausartet - Geiselnahme - Bombenalarm - Zwischenfall in einem Gefängnis - terroristische Handlung oder Bedrohung Die zuständige Verwaltungsbehörde kann beschliessen, einer anderen Disziplin die Leitung der PC-Ops zu übertragen, nach Beratung zwischen den Vertretern der Disziplin, die die Leitung abgibt, und der Disziplin, die die Leitung übernimmt. Die Leitung kann übertragen werden, wenn die Einsätze der Disziplin, die die Leitung abgibt, nicht mehr ausschlaggebend sind. 3.2.2 Einsatzleitstelle (PC-Ops) Im NEP werden folgende Aspekte in Bezug auf die PC-Ops behandelt: - Verfahren, - praktische Organisation, - logistischer Inhalt, - Aufträge der PC-Ops. 3.2.2.1 Zusammensetzung, Aufträge und Organisation Die PC-Ops wird eingerichtet, wenn Massnahmen zur multidisziplinären Koordination erforderlich sind, um eine Notsituation zu bewältigen.

Die PC-Ops besteht aus dem Dir-PC-Ops, dem Berater, der mit der Abschätzung der mit dem Einsatz verbundenen Risiken beauftragt ist, einem Sekretär, der unter anderem das Tagebuch führen muss, und mindestens den Leitern der betroffenen Disziplinen.

In die operative Koordination können ein Vertreter der betroffenen Einrichtung beziehungsweise des betroffenen Unternehmens und jeder als nützlich erachtete Sachverständige einbezogen werden.

Der Dir-PC-Ops trifft alle Massnahmen, die nützlich sind, um eine reibungslose Arbeit der PC-Ops zu organisieren, und bestimmt die Personen, die dort Zugang haben. Er sorgt insbesondere für die Kontinuität der PC-Ops (Ablösung der Mitglieder der PC-Ops, Übernahme-Übergabe, Versorgung, ...).

Der Dir-PC-Ops übernimmt die volle Verantwortung für die operative Koordination. Er gewährleistet zudem die strategische Koordination bis zur Einrichtung eines Koordinierungsausschusses.

Sobald dieser Ausschuss eingerichtet ist, sorgen der Dir-PC-Ops und der Koordinierungsausschuss für eine direkte und ständige vorrangige Verbindung untereinander.

Der Dir-PC-Ops erstellt regelmässig in Absprache mit den Disziplinen einen Überblick über den Stand der Dinge, unter anderem um: - der Verwaltungsbehörde, sollte das noch nicht der Fall sein, vorzuschlagen, eine Phase auszulösen, und sich dann zu vergewissern, dass die Disziplinen diese Information erhalten, - für den Schutz der Helfer und der Bevölkerung zu sorgen, - Einsatzlageberichte zu erstellen, die die in jeder Disziplin verfügbaren Informationen umfassen, - den Koordinierungsausschuss und das 100-Zentrum (in Erwartung der Einrichtung des einheitlichen Rufsystems 112) über die Entwicklung der Lage informiert zu halten, - eine angemessene Übersicht über die Mittel zu erhalten, die von den Disziplinen eingesetzt werden und ihnen zur Verfügung stehen, - die Bedürfnisse der Disziplinen zu kennen und Lösungen dafür zu finden, - sich hinsichtlich der Zweckmässigkeit und der Modalitäten des Zugangs von Dritten zur Einsatzzone abzusprechen, - die Vorrichtungen zur Zoneneinteilung zu organisieren, anzupassen und gar aufzuheben, - die multidisziplinäre Kommunikation zu organisieren.

Die PC-Ops muss, selbst in eingeschränktem Masse, aufrechterhalten bleiben, solange eine Koordinierung zwischen mindestens zwei Disziplinen erforderlich ist. 3.2.2.2 Einrichtung und Ausrüstung In Übereinstimmung mit den im Sicherheitsbüro getroffenen Entscheidungen muss die PC-Ops mit geeigneten Mitteln im Bereich Telematik und Telefonie ausgerüstet sein. Diese Ausrüstung ist durch didaktische und kartographische Mittel sowie Telefonbücher zu ergänzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Dokumentation auch auf Papier verfügbar ist.

Zudem sind der (die) Berater, der (die) mit der Abschätzung der Risiken beauftragt ist (sind), und der Sekretär, der das Tagebuch in der PC-Ops führen muss, zu bestimmen.

Die PC-Ops muss ausserhalb der Gefahrenzone (ausser Reichweite eines potenziell veränderlichen Risikos) und in der Nähe von Verbindungswegen eingerichtet werden. Sofern möglich muss sie leicht zugänglich sein und effiziente Arbeit ermöglichen.

Hinweise in Bezug auf Überschwemmungsgebiete, möglicherweise einstürzende Trümmer und Treibstofflager sollten besondere Berücksichtigung finden, damit die PC-Ops keiner potenziellen Gefahr ausgesetzt wird.

Die schwierige Standortwahl obliegt dem Dir-PC-Ops nach Absprache mit den betroffenen Disziplinen.

Es sind auch alternative Standorte für den Fall eines Rückzugs dieser Struktur in Erwägung zu ziehen.

Ihre Funktion wird unzweideutig durch eine äussere Kennzeichnung gemäss Nr. 3.2.4 des vorliegenden Rundschreibens angezeigt. 3.2.3 Organisation der Einsatzorte 3.2.3.1 Nothilfegebiet und Reflexgebiet Wenn das Risiko nicht im Voraus lokalisierbar ist, wird der Nothilfeumkreis vom ersten Verantwortlichen der Disziplin 1 oder, wenn er abwesend ist, vom ersten Verantwortlichen der Disziplin 3 bestimmt und von letzterer Disziplin eingerichtet.

Wenn jedoch das Risiko im Voraus lokalisierbar ist und um die Improvisation bei einer Notsituation einzuschränken, wird der Nothilfeumkreis nach Möglichkeit im NEP bestimmt und von Amts wegen von der Disziplin 3 eingerichtet. Dieses Gebiet ist die am dichtesten bei der Gefahrenquelle gelegene Zone beziehungsweise die Zone um das Notstandsgelände, wo den Einsatzdiensten eine grosse Gefahr droht oder diese Gefahr erwartet werden kann. 3.2.3.2 Einsatzzone Die Einsatzzone wird vom Dir-PC-Ops je nach Notsituation festgelegt.

Sie ist in drei Teilzonen unterteilt, die mit Abgrenzungen versehen sind, die gemäss Nr. 3.2.4 des vorliegenden Rundschreibens eine von aussen sichtbare Kennzeichnung erhalten, die die Funktion der Abgrenzungen unzweideutig anzeigt. 3.2.3.2.1 Rote Zone Die rote Zone ist als Sperrgebiet abgegrenzt, das das Nothilfegebiet ersetzt, das der Dir-PC-Ops je nach Notsituation (Typologie der Situation, Typographie der Umgebung, Art der möglichen Gefahren, Menge der Produkte, Bevölkerungsdichte usw.) bestätigt oder anpasst.

Die genaue Abgrenzung der roten Zone durch den Dir-PC-Ops muss in Absprache mit den Leitern der betroffenen Disziplinen erfolgen.

Bei der Abgrenzung dieser Zone sollte man doppelt achtgeben: - Sie ist so abzugrenzen, dass Polizisten, die entlang der Abgrenzung eingesetzt werden, ihren Auftrag in aller Sicherheit ausführen können, ohne dass sie notwendigerweise eine Schutzausrüstung tragen müssen. - Sie ist unverzüglich anzupassen, wenn die Situation sich so entwickelt, dass die rote Zone geändert werden muss.

Der Zugang zur roten Zone erfolgt über ständig kontrollierte Zugangsstellen, die von Disziplin 3 gemäss den Anweisungen des Dir-PC-Ops und - in dessen Abwesenheit - aus eigener Initiative eingerichtet und besetzt werden.

Diese Zone ist mit Zustimmung des Dir-PC-Ops und gemäss seinen Anweisungen zugänglich für: - die Einsatzdienste, - die Sachverständigen und Techniker.

Im (gegenwärtigen oder zukünftigen) Gefahrenfall entspricht die rote Zone der Gefahrenzone. 3.2.3.2.2 Orange Zone Die orange Zone ist als Isoliergebiet abgegrenzt, das die rote Zone umschliesst und den Raum erfasst, der für das Eingreifen der Einsatzdienste erforderlich ist. Nach endgültiger Einrichtung dieser Zone können darin die PC-Ops, die eventuellen monodisziplinären Einsatzleitstellen und der medizinische Vorposten (MV) aufgestellt und der gesamte Streckenverlauf für die Sammlung (unter anderem per Hubschrauber; in diesem Fall ist ein Landeplatz vorzusehen) und Evakuierung der Opfer bestimmt werden.

Wie für die PC-Ops entscheidet der Dir-PC-Ops in Absprache mit den Vertretern der Disziplinen über die sinnvollen Standorte der verschiedenen Strukturen (in der Nähe von Verkehrswegen, ausser Reichweite eines potenziell veränderlichen Risikos usw.).

Die verschiedenen Strukturen müssen deutlich erkennbar, leicht zugänglich und bei geringen Sichtverhältnissen ausreichend beleuchtet sein. Die Sicherheit wird dort eventuell von Disziplin 3 aufrechterhalten.

Der MV muss für Sammelteams und Evakuierungsmittel leicht zugänglich sein. Im Idealfall sollte er gross, geschützt, beheizt und beleuchtet sein sowie über mindestens zwei Zugänge verfügen (nach dem Grundsatz des Einbahnverkehrs mit getrenntem Ein- und Ausgang). Er muss auf der Grundlage der Kategorisierung der Opfer einteilbar sein.

Notfalls kann die Abgrenzung aus Absperrzäunen und/oder Vorrichtungen bestehen, durch die der Einsatzort den Blicken der Öffentlichkeit entzogen wird.

Der Zugang zur orange Zone erfolgt über ständig kontrollierte Zugangsstellen, die von Disziplin 3 gemäss den Anweisungen des Dir-PC-Ops und - in dessen Abwesenheit - aus eigener Initiative eingerichtet und geführt werden.

Folgende betroffene und identifizierbare Personen haben Zugang zur orange Zone: - die Mitglieder der Einsatzdienste, - die Verwaltungs- und Gerichtsbehörden, - die bestellten Sachverständigen.

Diese Zone kann auch für dort wohnende und tätige Personen oder für die Presse zugänglich sein, sofern der Dir-PC-Ops einverstanden ist und seine Anweisungen beachtet werden.

Diese Erlaubnis wird von Fall zu Fall erteilt, in Absprache mit den Disziplinen und - sofern die Presse betroffen ist - mit dem Koordinierungsausschuss, damit sie im Rahmen ihrer jeweiligen Aufträge die Zweckmässigkeit dieses Zugangs einschätzen.

Der Dir-PC-Ops achtet darauf, dass den Disziplinen die Zugangserlaubnis, der Inhalt seiner Anweisungen und die Anwendungsmodalitäten übermittelt werden; er informiert den Koordinierungsausschuss darüber.

Dieser Zugang erfolgt also nicht automatisch. Er darf auf keinen Fall den Ablauf der Operationen stören oder die Privatsphäre der Opfer und ihrer Familien und Angehörigen beeinträchtigen.

Die für die Information der Bevölkerung verantwortliche Verwaltungsbehörde erlaubt den spezifischen Zugang für Journalisten zur orange Zone im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Dir-PC-Ops.

Jeder zugelassene Journalist wird vom Informationsdirektor (Dir-Info) oder von seinem Vertreter vor Ort betreut. Der Dir-Info sorgt für die Organisation dieses Zugangs und/oder die Überwachung der Aufnahme von Bildern sowie für die Einrichtung einer Pressestelle, gemäss den Anweisungen des Dir-PC-Ops.

Disziplin 3 trifft alle Massnahmen, die nützlich sind, um über die Einhaltung der Anweisungen des Dir-PC-Ops zu wachen, damit zugelassene Personen Zugang zu spezifischen Stellen entlang der in dieser Zone vereinbarten Strecke erhalten. 3.2.3.2.3 Gelbe Zone Die gelbe Zone ist als Ausweichgebiet abgegrenzt, das die orange Zone umschliesst und den Raum erfasst, der zur Gewährleistung des Zugangs der Einsatzdienste und des Ablaufs der Hilfsoperationen erforderlich ist.

Entsprechend der Organisation der Einsatzstelle durch den Dir-PC-Ops werden wartende Krankenwagen vorübergehend in dieser Zone geparkt, und zwar an einem Ort, wo sie die Arbeit der Einsatzdienste nicht behindern. Disziplin 2 ist im weitesten Sinne mit der Verwaltung der Krankenwagen beauftragt. Neben der Auswahl des je nach Krankheitsbild des einen oder anderen Opfers am besten geeigneten Krankenwagens achtet Disziplin 2 darauf, dass: - der Parkplatz und seine Einteilung organisiert werden, - dort Ordnung herrscht, - die Fahrer an Bord bleiben und die Funkmitteilungen verfolgen.

Es muss jedoch eine Koordinierung mit Disziplin 3 erfolgen, damit die von Disziplin 2 hinsichtlich der vor Ort stehenden Krankenwagen getroffenen Massnahmen mit der Gesamtheit der von Disziplin 3 getroffenen Verkehrsmassnahmen übereinstimmen (beispielsweise die Einhaltung der Strecken und der Zugangs- und Ausgangsstellen).

Der Zugang zur gelben Zone erfolgt über ständige Kontrollstellen, die von Disziplin 3 eingerichtet und geführt werden, die den Zugang der örtlichen Bevölkerung regelt und den Durchgangsverkehr umleitet.

Folgende Personen haben Zugang: - diejenigen, die Zugang zur orange Zone haben, - die örtliche Bevölkerung, - die Presse (unter den gleichen Bedingungen wie für die orange Zone).

Personen, die hier nicht wohnen, wird abgeraten, die Zone zu betreten. 3.2.3.3 Gerichtszone Die Gerichtszone umfasst den Raum, der zur Ausführung polizeitechnischer und -wissenschaftlicher Aufgaben abgeschirmt werden muss und in dem Spuren und Indizien vorhanden sein können. Diese Zone wird als Gerichtsgebiet abgegrenzt, das gegebenenfalls mit einem Polizei-Absperrband sichtbar gemacht wird. Der Zugang zu diesem Gebiet ist nur befugten Personen möglich, und dies an einer einzigen Stelle, die von einem Polizisten kontrolliert wird.

Ziel dieser Regelung ist eine drastische Begrenzung jeglicher Verunreinigung des Orts einer Notsituation durch exogene Spuren.

Orte, an denen Spuren und Indizien vorhanden sein können, die für die gerichtliche Untersuchung nützlich sind, müssen weitestgehend unzugänglich gemacht werden.

Nur der Polizeichef der Untersuchung kann in Absprache mit dem Verantwortlichen der Polizeitechnik und -wissenschaft den Zugang zu dieser Zone erlauben. Dies kann nur in Abstimmung mit dem Dir-Pol erfolgen, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem der Dir-PC-Ops festgestellt hat, dass die Sicherheit an diesem Ort wiederhergestellt ist und dass die Ermittlungen den ordnungsgemässen Verlauf der Rettungsmassnahmen nicht behindern.

Diese Orte dürfen in keiner Weise wiederhergestellt werden, bevor das technische und -wissenschaftliche Polizeilabor die brauchbaren Spuren zwecks Analyse und Prüfung sichern konnte. Die Orte dürfen erst nach ausdrücklicher Erlaubnis des Magistrats (Prokurator oder Untersuchungsrichter) freigegeben werden. 3.2.3.4 Zugangsstellen der betreffenden Bereiche Der Dir-PC-Ops bestimmt in Absprache mit den Disziplinen die Zugangswege (Way-In / Way-Out) und die Zugangsstellen der betreffenden Bereiche (P-In / P-Out). Dies geschieht insbesondere je nach Bedarf, den Bedürfnissen der eingesetzten Dienste und der Art des Geländes. 3.2.3.5 Organisation der Evakuierung oder der Aufforderung zum Aufenthalt in geschlossenen Räumen in der roten Zone Neben der Notevakuierung ist die Evakuierung (1) eine ausserordentliche Massnahme, die von Disziplin 3 oder Disziplin 1 durchgeführt wird. Sie betrifft die Anwohner, die in nächster Nachbarschaft zur Gefahrenstelle wohnen, und eine begrenzte Anzahl Personen, die der Gefahr oder den Folgen der Notsituation unmittelbar ausgesetzt werden könnten.

Eine Evakuierung wird jedoch nur dann beschlossen, wenn sie technisch möglich und weder für die Evakuierten noch für die Helfer gefährlich ist.

Daher müssen die Risiken einer Evakuierung gegen die Risiken eines Verbleibs vor Ort in geschlossenen Räumen (an Orten, die sicherer sind, beispielsweise in Gebäuden, die nicht unmittelbar von der Notsituation betroffen oder bedroht sind) abgewogen werden.

Ausser bei drohender Gefahr und dringender Notwendigkeit kann anfangs zum Aufenthalt in geschlossenen Räumen aufgefordert werden, damit die spätere Evakuierung unter bestmöglichen Bedingungen vorbereitet werden kann.

Eine grossangelegte Evakuierung wird unter der Koordinierung der PC-Ops von Disziplin 3 zugewiesen, ausser wenn die Personalmitglieder dieser Disziplin einer Gefahr für ihre Gesundheit ausgesetzt werden.

Wenn es aus Sicherheitsgründen wegen der Art der Notsituation erforderlich ist, spezifische Schutzausrüstung zu tragen, führt Disziplin 1 diesen Auftrag aus. Disziplin 1 muss dann für den angemessenen individuellen Schutz ihrer Personalmitglieder und der Evakuierten sorgen. In diesem Fall kümmert sich Disziplin 1 auch zuerst um die Aufforderung, Schutz in geschlossenen Räumen zu suchen, ehe die Evakuierung stattfindet, und zwar nach Beratung in der PC-Ops zur Festlegung der diesbezüglichen praktischen Durchführung.

Der Dir-PC-Ops bestimmt unter Berücksichtigung des vorhandenen Risikos, unter anderem auf Grundlage der Auskünfte, die er vom Direktor der Feuerwehrdienste (Dir-FW) und von dem Berater, der beauftragt ist, die mit dem Einsatz verbundenen Risiken abzuschätzen, erhalten hat, die erforderliche Mindestausrüstung, zum Beispiel: - vollständige Feuerwehrkleidung, - umluftunabhängiges Atemschutzgerät, - Chemieschutzkleidung, - Vollmaske mit P3-Filter, - zugelassene leichte Schutzkleidung, mit integrierter Kopfbedeckung, Stiefeln, Schuhen, hermetischer Brille und P3-Maske, - Kleidung für nukleare (De)Kontamination.

In giftiger oder verseuchter Umgebung muss Disziplin 1 alle Opfer aus der roten Zone entfernen und sie ausserhalb der Gefahrenzone sammeln.

Die Personalmitglieder anderer Disziplinen können ebenfalls aufgefordert werden, an diesen Operationen teilzunehmen, sofern sie eine angepasste Ausrüstung erhalten und die PC-Ops hiermit einverstanden ist.

Unter einigen besonderen Umständen (Terrorismus, Geiselnahme, ...) kann der Zugang zur roten Zone gebührend ausgerüsteten Personalmitgliedern bestimmter Polizeidienste oder des Ministeriums der Landesverteidigung (Sondereinheiten der Polizei (CGSU), Minenräumdienst der Streitkräfte (DRVS), ...) vorbehalten werden. 3.2.4 Erkennbarkeit vor Ort Damit vor Ort die äussere Erkennbarkeit der Akteure, der Koordinationsstrukturen und der betreffenden Bereiche in harmonischer Weise gewährleistet ist, sind die nachstehenden Merkmale zu beachten. 3.2.4.1 Akteure (siehe Anlagen 5.1 bis 5.3) Die Disziplinen und die anderen Akteure (Betreiber, Schuldirektor, ...) sind an der Farbe ihrer Warnweste erkennbar: - allgemein: helle Hintergrundfarbe (grau), - Disziplin 1: rot und weiss, - Disziplin 2: grün und weiss, - Disziplin 3: blau und weiss, - Disziplin 4: blau und orange, - Disziplin 5: schwarz und weiss, - Dir-PC-Ops: amarant und weiss.

Hinzu kommen vertikale Streifen auf Höhe der Schultern: - in der Farbe der Disziplin für die Direktoren der Disziplinen, - in heller Hintergrundfarbe (grau) und reflektierend für die anderen.

Die Warnwesten der öffentlichen Dienste weisen ein kariertes Muster auf, die Warnwesten der anderen Akteure sind an einem durchlaufenden Streifen in der Farbe der entsprechenden Disziplin zu erkennen.

Die Füllung der Karos oder des durchlaufenden Streifens ist reflektierend.

Die Vorderseite weist zudem ein reflektierendes Namensschildchen auf, wie in den Anlagen 5.1 bis 5.3 angegeben.

Die Warnwesten der anderen Akteure sind ausschliesslich zur Unterstützung des Dir-PC-Ops und der Disziplinen 2, 4 und 5 vorgesehen. Die Disziplinen 1 und 3 sind nämlich den in den Artikeln 10 § 3 und 12 § 3 des KE aufgelisteten Diensten vorbehalten.

Das Sicherheitsbüro bestimmt, wie viele Warnwesten pro Disziplin je nach Anzahl identifizierter Helfer anzuschaffen sind, sodass diejenigen, die keine Uniform tragen und sich in der Einsatzzone aufhalten, dieses Erkennungszeichen tragen. Es müssen also Verfahren festgelegt werden, nach denen die Warnwesten zur Verfügung gestellt werden, gegebenenfalls durch Aufbau von Synergien mit benachbarten Einheiten. Es muss auch überlegt werden, wie die Warnweste des Dir-PC-Ops zur Verfügung zu stellen ist, falls dieser ausdrücklich von der Verwaltungsbehörde bestimmt wird, aber nicht zu Disziplin 1 gehört. 3.2.4.2 Koordinationsstrukturen (siehe Anlage 5.4) Die PC-Ops ist erkennbar an: - einer Flagge (schwarze Beschriftung auf gelbem Grund), - einer grünen mobilen Rundumkennleuchte, - einem karierten Striping (amarant und weiss).

Eventuelle monodisziplinäre Einsatzleitstellen sind an einer Flagge oder an anderen Elementen mit schwarzer Beschriftung auf gelbem Grund zu erkennen.

Der MV und die anderen Strukturen sind ebenfalls an einer schwarzen Beschriftung auf gelbem Grund zu erkennen. 3.2.4.3 Abgrenzung der roten, gelben und orange Zonen (siehe Anlage 5.5) Der erste Helfer am Einsatzort grenzt mit eigenen Mitteln ein Nothilfegebiet ab.

Die Polizei des Orts grenzt die Einsatzzone gemäss dem KE mit folgenden Bändern ab: - für die rote Zone: Polizeilogo und Beschriftung "GEFAHR", - für die orange Zone: Polizeilogo und Beschriftung "STOP", - für die gelbe Zone: Polizeilogo und Beschriftung "KONTROLLE", und zwar in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften über den Gebrauch der Sprachen. 3.2.5 Unterstützung (nicht) vorfahrtsberechtigter Fahrzeuge Auf den ersten Blick gibt es keine Rechtfertigung dafür, dass vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge systematisch von Disziplin 3 eskortiert werden. Letztere muss jedoch dafür sorgen, dass die Zugangs- und Evakuierungswege frei bleiben.

Eine deutliche Beschilderung der Strecken und der Zugangsstellen ist eine erste Massnahme zur Vereinfachung des Verkehrs vorfahrtsberechtigter Fahrzeuge.

In wirklichen Notfällen können (nicht) vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge begleitet und gar eskortiert werden, je nach der Abschätzung durch Disziplin 3 und sofern die Mittel dies ermöglichen.

Im direkten Umfeld eines Krankenhauses oder eines Aufnahmezentrums kann erwogen werden, auf Disziplin 3 zurückzugreifen, um mögliche Verkehrsstaus zu verhindern, die dadurch entstehen, dass Opfer, Familien und Angehörige, Personal und Medien Zutritt suchen. 3.3 Strategische Koordination Der Koordinierungsausschuss (KA) nimmt die strategische Koordination wahr.

Seine Rolle besteht in der Unterstützung der mit der Bewältigung der Notsituation betrauten Verwaltungsbehörde bei der Einschätzung und Überwachung der Lage, bei der Festlegung der erforderlichen Mittel, bei der Wahl der Methoden und bei der Suche nach Lösungen für anfallende Probleme. Der Koordinierungsausschuss trifft die strategischen Entscheidungen.

Jeder Verantwortliche einer Disziplin, der im Koordinierungsausschuss sitzt, sorgt dafür, dass alle Aufträge, die seiner Disziplin zufallen, effektiv ausgeführt werden, und zwar in Übereinstimmung mit der im monodisziplinären Plan entwickelten Einsatzphilosophie. Da diese Verantwortlichen nicht dem Druck vor Ort und den dringenden Fragen, die eine sofortige Antwort erfordern, ausgesetzt sind, haben sie in der Tat einen umfassenderen Überblick und die Möglichkeit, die Situation bedachtsamer zu analysieren. Jeder Verantwortliche kann zudem die Disziplinen vor Ort unterstützen, beispielsweise bei der Inanspruchnahme zusätzlicher Verstärkungen, für eventuelle Requirierungen, bei der Anforderung von Sachverständigen oder bei der Suche nach ergänzenden Informationen.

Die Verwaltungsbehörde achtet ihrerseits darauf, dass die Koordination zwischen den verschiedenen Disziplinen gefördert wird. Als Verantwortliche für das Gesamtmanagement der Notsituation analysiert sie die sozioökonomischen Folgen ihrer Entscheidungen (Schlie-ssung einer Schule, Umleitung des Verkehrs, Zugang zu bestimmten Unternehmen usw.).

Der Koordinierungsausschuss ist zudem damit beauftragt, alle Informationen einzuholen und zu zentralisieren, damit den Medien, der Bevölkerung und den Opfern die sachdienlichen Elemente mitgeteilt werden können.

In den jeweiligen monodisziplinären Plänen muss eine Vertretung der Disziplinen in den kommunalen und provinzialen Koordinierungsausschüssen vorgesehen sein. Die Vertretung der Disziplinen im Koordinations- und Krisenzentrum der Regierung (CGCCR) ist in den nationalen Noteinsatzplänen, in Verordnungstexten (zum Beispiel dem Königlichen Erlass vom 17.10.2003 zur Festlegung des Noteinsatzplans für nukleare und radiologische Risiken für das belgische Staatsgebiet) und in diesbezüglichen Rundschreiben (zum Beispiel Col 9/2005) vorgesehen. 3.4 Kommunikation 3.4.1 Interdisziplinäre Kommunikation Die Rettungskette kann nur dann korrekt funktionieren, wenn alle Glieder gut aufeinander abgestimmt sind. Dafür müssen sie ständig klar und strukturiert miteinander kommunizieren.

Die Verbindungen müssen auch der Anzahl Mitteilungen, ihrer Dauer, ihrer Datenmenge, ihrer Bedeutung und dem Abstand zwischen Gesprächspartnern angepasst werden.

Der Dir-PC-Ops muss mindestens über zwei klar abgetrennte Kommunikationskanäle verfügen: - den ersten, um mit den Direktoren der fünf Disziplinen zu kommunizieren, sobald sie in die PC-Ops gerufen werden oder wenn sie vor Ort anwesend sind, - den zweiten, um mit dem Koordinierungsausschuss zu kommunizieren.

Auch jeder Direktor einer Disziplin muss über getrennte Kommunikationskanäle verfügen: - eine direkte und ständige Verbindung mit den Direktoren der anderen Disziplinen und mit dem Dir-PC-Ops, um die Koordination der Einsätze zu gewährleisten, die sie betreffenden Informationen zu übermitteln und die Richtlinien des Dir-PC-Ops auszuführen, - einen Kanal, um die Helfer seiner Disziplin vor Ort zu koordinieren, entweder direkt oder über eine eventuelle monodisziplinäre Einsatzleitstelle, - einen Kanal, um dem Verantwortlichen seiner Disziplin, der im Koordinierungsausschuss sitzt, über Aspekte zu berichten, die ausschliesslich seine Disziplin betreffen. 3.4.2 Übermittlung der Opferlisten Disziplin 2 muss die genaue Liste der Opfer zusammenstellen. Dazu arbeitet sie über ihre eigenen Mittel hinaus mit den anderen Disziplinen zusammen, die ihr hierbei helfen können.

Disziplin 2 verfügt aufgrund der Art ihrer Aufträge über die Daten in Bezug auf die verwundeten und die unverwundeten Opfer. Disziplin 3 erstellt ihrerseits eine Liste der verstorbenen Opfer und leitet sie an Disziplin 2 weiter.

Diese Daten (Anzahl Opfer, ihre Kategorisierung und Lokalisierung) übermittelt der Dir-Med regelmässig dem Dir-PC-Ops, der sie an den Koordinierungsausschuss weiterleitet: - Die Identität der Opfer (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht), ihre Lokalisierung und die Tatsache, dass ihr Zustand lebensbedrohlich ist oder nicht, werden nach und nach (für die Erfordernisse der gerichtlichen Untersuchung und zur Abfassung von Gutachten zur Nichtfreigabe einer Leiche) Disziplin 3 mitgeteilt. - Die durch ärztliche Schweigepflicht geschützten Erkrankungen der Opfer sind nur Personalmitgliedern von Disziplin 2 zugänglich. - Die Angaben zur Identität und Staatsangehörigkeit der ausländischen Opfer werden dem Koordinierungsausschuss übermittelt. - Jede andere Datenübermittlung muss einem rechtmässigen Zweck dienen und im Interesse des Patienten sein.

Disziplin 2 sorgt für die Information der Opfer und ihrer Angehörigen (Identität und Lokalisierung), und zwar gemäss den Richtlinien der zuständigen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

Bei einem Sterbefall überbringt die Polizei der Familie die Nachricht nach Hause. Unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel schickt Disziplin 2 einen professionellen psychosozialen Betreuer, um der trauernde Familie beizustehen. Die Nachricht muss so bald wie möglich überbracht werden, unter Vorbehalt eines vorherigen Einverständnisses der Gerichtsbehörde. Es können nämlich Beschränkungen im Interesse der gerichtlichen Unter-suchung auferlegt werden.

Hier ist es besonders wichtig, dafür zu sorgen, dass: - kein einziger Identifizierungsfehler gemacht wird, damit keine zusätzliche Erregung bei den Angehörigen verursacht wird, - der Familie unter Beachtung der gerichtlichen Untersuchung die geforderten Angaben verschafft werden können, - klare Mitteilungen gemacht werden. 4. Monodisziplinärer Einsatzplan 4.1 Grundsätzliches Jede Disziplin erstellt einen monodisziplinären Einsatzplan, mit dem die Modalitäten des Einsatzes einer Disziplin gemäss den Bestimmungen des NEP geregelt werden.

Dieser Plan muss es gemäss einer harmonisierten Struktur ermöglichen: - alle Massnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Aufträge, die Leitung und die Koordination der verschiedenen Helfer der Disziplin zu gewährleisten, ohne auf die Einrichtung einer PC-Ops und eines Koordinierungsausschusses warten zu müssen, - im Sinne einer grösstmöglichen Qualität und Kontinuität schnell, strukturiert und gut vorbereitet zu reagieren, - dass der Direktor der Disziplin seine (personellen und materiellen) Mittel verstärken kann, wenn diese zur Bewältigung der Notsituation nicht ausreichen, - die Zusammenarbeit mit den anderen Disziplinen zu regeln. 4.2 Zusammensetzung der Disziplin Eine Disziplin ist ein funktioneller Bereich von Aufträgen, die von verschiedenen Einsatzdiensten ausgeführt werden.

Dies setzt voraus, dass: a) eine Disziplin aus Mitgliedern bestehen kann, die verschiedenen Einrichtungen oder Diensten angehören. So wird die psychosoziale Betreuung insbesondere von Helfern des Dienstes für dringende Sozialeingriffe des Roten Kreuzes, der ÖSHZ, des Dienstes für polizeilichen Opferbeistand und der kommunalen Sozialdienste gewährleistet. Wenn diese psychosozialen Betreuer in Notsituationen eingesetzt werden, handeln sie unter der Verantwortung des Managers für psychosoziale Fragen (PSM), selbst dann, wenn sie Einrichtungen angehören, deren Aufträge in den Bereich einer anderen Disziplin fallen (z.B.: psychosozialer Betreuer der integrierten Polizei). b) dieselbe Einrichtung beziehungsweise derselbe Dienst Aufträge ausführen kann, die verschiedenen Disziplinen obliegen. Das Rote Kreuz führt beispielsweise Aufträge aus, die zu Disziplin 2 gehören, wenn es menschliche und materielle Mittel einsetzt, um Opfer medizinisch zu betreuen. Dagegen wirkt es unter der Einsatzleitung von Disziplin 4, wenn es in einer Notsituation Betten, Decken oder Nahrungsmittel liefert.

Wenn im Rahmen der Bewältigung der Notsituation eine Einrichtung oder ein Dienst einen ihrer beziehungsweise seiner Helfer für einen regelmässigen Auftrag oder andere Aufträge mobilisieren muss, dann muss sie beziehungsweise er vorher den Verantwortlichen der betreffenden Disziplin kontaktieren. Der Verantwortliche muss nämlich für die Kontinuität der eingesetzten Hilfe sorgen. Im Rahmen des Möglichen entspricht er der Bitte der Einrichtung oder des Dienstes, entweder durch Freistellung des angeforderten Helfers oder durch Zurverfügungstellung eines anderen Helfers.

Zudem ist es aufgrund des Umfangs der in einer Notsituation auszuführenden Aufgaben und der Vielzahl der Akteure erforderlich, eine Partnerschaft zur Bewältigung der Notsituation zu gründen.

Angesichts des kollektiven Charakters einer Krise kann niemand behaupten, sie alleine meistern zu können.

Insofern jede Disziplin zuerst ihre eigenen Aufträge ausführt, leistet sie den anderen Disziplinen Hilfe und/oder arbeitet sie mit ihnen zusammen bei der Ausführung ihrer jeweiligen Aufträge, und zwar je nach den ihr verbleibenden menschlichen und materiellen Mittel.

Diese Zusammenarbeit muss in jedem Fall unter sicheren Umständen und unter Beachtung der spezifischen Zuständigkeiten erfolgen. 4.3 Inhalt und Verbreitung Mit dem monodisziplinären Einsatzplan werden insbesondere folgende Modalitäten geregelt: - Alarmierung und Zusammenstellung beim Ausrücken (d.h. die Mittel, die zuerst eingesetzt werden), - Sicherheitsmassnahmen für die Helfer, - Erhöhung der Mittel und der Verstärkungen, - Aufgabenverteilung, - Kommunikationsplan, - Befehlsgewalt und Übertragung der Befehlsgewalt in den verschiedenen Phasen, - Vertretung der Disziplinen in der PC-Ops und im KA, - Mittel, die entweder sofort oder als Reserve eingesetzt werden können.

Der monodisziplinäre Einsatzplan ist den Mitgliedern des Sicherheitsbüros und allen Helfern der betreffenden Disziplinen zugänglich, unter Vorbehalt der Informationen mit beschränkter Verbreitung. 4.4 Erste Aktionen und Auslösung Im Rahmen eines (drohenden) ernsten Vorfalls müssen die ersten Einsatzdienste sich so bald wie möglich (vor Ort) mit den Verantwortlichen der anderen Disziplinen beraten, um: - sich über vorhandene Gefahren und über die Ausmasse der Risikozone zu informieren, - die ersten Sicherheitsmassnahmen sowie die Massnahmen zu treffen, die auferlegt werden müssen, damit die Notsituation verhindert oder ihre Folgen begrenzt werden, - den ersten Bedarf an Verstärkung einzuschätzen, und anschliessend: - zusätzliche Informationen zu sammeln, damit die Art der einzusetzenden Mittel eingeschätzt werden kann, - die Umsetzung des monodisziplinären Noteinsatzplans gemäss den in diesem Plan bestimmten Modalitäten zu erwägen, die Verwaltungsbehörde sofort darüber zu informieren und ihr gegebenenfalls die Auslösung einer Phase zu empfehlen, - den Kontakt zu den anderen Disziplinen, Sachverständigen und Technikern zu verstärken, damit eine strukturierte Konzertierung (operative Koordination auf kommunaler Ebene) zustande kommt und erforderlichenfalls eine PC-Ops eingerichtet wird. 4.5 Überprüfung der monodisziplinären Pläne Jeder monodisziplinäre Plan wird anhand folgender Kriterien überprüft: 4.5.1 Rechtmässigkeit Der Inhalt des Plans muss mit den Vorschriften des KE und der heute und künftig anwendbaren Erlasse und Rundschreiben übereinstimmen, sowohl in Bezug auf die Terminologie als auch in Bezug auf die Grundprinzipien, einschliesslich der Beachtung der Zuständigkeiten der anderen Disziplinen.

Die Berücksichtigung dieses Kriteriums wird vom Sicherheitsbüro überprüft. 4.5.2 Übereinstimmung mit dem NEP Gemäss dem KE muss der monodisziplinäre Einsatzplan der Philosophie und den Bestimmungen des multidisziplinären Plans entsprechen.

Die Einhaltung dieses Kriteriums wird vom Sicherheitsbüro überprüft. 4.5.3 Multidisziplinäre Koordination Gemäss dem Rundschreiben NPU-1 muss bei der Ausarbeitung des monodisziplinären Plans besonders auf die Interaktion mit den anderen Disziplinen geachtet werden.

Folglich muss der monodisziplinäre Plan: - mit den anderen monodisziplinären Plänen kompatibel sein, - die multidisziplinäre Zusammenarbeit organisieren.

Die Einhaltung dieses Kriteriums wird vom Sicherheitsbüro überprüft. 4.5.4 Operativität Der Plan wird nach seiner Funktionalität in Notsituationen oder bei Übungen sowie bei der Aktualisierung seines Inhalts beurteilt. Dieser zweite Aspekt wird auf der Grundlage der in diesem Plan vorgeschlagenen Methodik hinsichtlich der Häufigkeit der Aktualisierungen beurteilt.

Die Einhaltung dieses Kriteriums wird von der betreffenden Disziplin überprüft. 4.5.5 Form Die allgemeine Beurteilung des Plans erfolgt unter anderem auf der Grundlage folgender Elemente: - Zusammenhang seines methodischen Fundaments, seiner Struktur und seines Aufbaus, - Klarheit und Übersichtlichkeit.

Die Einhaltung dieses Kriteriums wird von der betreffenden Disziplin überprüft. 4.6 Aktualisierung Die Bestimmungen des monodisziplinären Plans werden regelmässig aktualisiert und angepasst, insbesondere wenn der NEP, auf den er sich bezieht, überarbeitet wird, wenn Risiken oder Hilfs- und Einsatzmittel ändern sowie auf der Grundlage von Erfahrungen, die aus Übungen oder reellen Notsituationen gewonnen werden.

Das Sicherheitsbüro regt die Aktualisierung der monodisziplinären Pläne an und begleitet sie. 5. Anlagen: Erkennbarkeit vor Ort 5.1 Erkennbarkeit vor Ort - Direktoren der Disziplinen 5.2 Erkennbarkeit vor Ort - Akteure der Disziplinen 5.3 Erkennbarkeit vor Ort - andere Akteure 5.4 Erkennbarkeit vor Ort - PC-Ops 5.5 Erkennbarkeit vor Ort - Abgrenzungsbänder Bitte leiten Sie vorliegendes Rundschreiben schnellstmöglich an die Bürgermeister Ihrer Provinz und an die Mitglieder Ihres Sicherheitsbüros weiter.

Mit freundlichen Grüssen Der Minister des Innern G. DE PADT Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit Frau L. ONKELINX _______ Fussnoten (1) Artikel 6 des Gesetzes vom 31.Dezember 1963 über den Zivilschutz und Artikel 182 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit; Artikel 27 des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt.

5.1 Erkennbarkeit vor Ort - Direktoren der Disziplinen Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld 5.2 Erkennbarkeit vor Ort - Akteure der Disziplinen Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld 5.3 Erkennbarkeit vor Ort - andere Akteure Beispiel von Warnwesten im Rahmen einer Notsituation, bei der ein Unternehmen betroffen ist.

Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld 5.4 Erkennbarkeit vor Ort - PC-Ops Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld 5.5 Erkennbarkeit vor Ort - Abgrenzungsbänder Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld

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