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Wet van 30 december 2009
gepubliceerd op 25 maart 2014

Wet houdende diverse bepalingen

bron
federale overheidsdienst binnenlandse zaken
numac
2014000144
pub.
25/03/2014
prom.
30/12/2009
ELI
eli/wet/2009/12/30/2014000144/staatsblad
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN


30 DECEMBER 2009. - Wet houdende diverse bepalingen


Duitse vertaling van uittreksels De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 96 en 97 van de wet van 30 december 2009 houdende diverse bepalingen (Belgisch Staatsblad van 31 december 2009).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS 30. DEZEMBER 2009 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß! Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: (...) TITEL 10 - Beschäftigung (...) KAPITEL 6 - Abänderungen des Grundlagengesetzes vom 29. Mai 1952 zur Einsetzung des Nationalen Arbeitsrates, des Gesetzes vom 5. Dezember 1968 über die kollektiven Arbeitsabkommen und die paritätischen Kommissionen, des Gesetzes vom 20. September 1948 zur Organisation der Wirtschaft, des Gesetzes vom 4. Dezember 2007 über die Sozialwahlen des Jahres 2008 und des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und Bestätigung des Königlichen Erlasses vom 7. April 1995 zur Festlegung der Modalitäten der Erweiterung der Zusammensetzung des Nationalen Arbeitsrates um die repräsentativsten Arbeitgeberorganisationen, die den nicht kommerziellen Sektor vertreten (...) Abschnitt 3 - Abänderungen des Gesetzes vom 20. September 1948 zur Organisation der Wirtschaft Art. 96 - Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. September 1948 zur Organisation der Wirtschaft, abgeändert durch die Gesetze vom 17.

Februar 1971 und 26. März 1999, wird wie folgt ersetzt: "Die ordentlichen Mitglieder werden in gleicher Anzahl unter den Kandidaten ernannt, die vorgeschlagen werden von: a) den repräsentativsten Organisationen des Gewerbes, des Dienstleistungsbereichs, der Landwirtschaft, des Handels und des Handwerks und des nichtkommerziellen Sektors einerseits, die zu diesem Zweck eine Liste mit je zwei Kandidaten erstellen, von denen eine bestimmte Anzahl die kleinen und mittleren Betriebe und die Familienbetriebe vertreten, b) und den repräsentativsten Arbeitnehmerorganisationen andererseits, so wie sie in Artikel 2 § 4 Absatz 2 des Grundlagengesetzes vom 29. Mai 1952 zur Einsetzung des Nationalen Arbeitsrates erwähnt sind, die zu diesem Zweck eine Liste mit je zwei Kandidaten erstellen, von denen eine bestimmte Anzahl die Konsumgenossenschaften vertreten." Art. 97 - Artikel 14 § 1 Absatz 2 Nr. 4 Buchstabe a) desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt: "a) auf nationaler Ebene gebildete überberufliche Arbeitnehmerorganisationen, die im Zentralen Wirtschaftsrat und im Nationalen Arbeitsrat vertreten sind.

In Abweichung von Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. September 1948 zur Organisation der Wirtschaft enden die Mandate der Mitglieder des Zentralen Wirtschaftsrates wie durch den Königlichen Erlass vom 12. Januar 2007 zur Ernennung der Mitglieder des Zentralen Wirtschaftsrates zugeteilt am Datum des Inkrafttretens von Titel 10 Kapitel 6 Abschnitt 3 des Gesetzes vom 30.Dezember 2009 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen,". (...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 30. Dezember 2009 ALBERT Von Königs wegen: Der Premierminister Y. LETERME Für die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten, beauftragt mit der Sozialeingliederung, abwesend: Der Minister der Pensionen und der Großstädte M. DAERDEN Die Ministerin der Beschäftigung, beauftragt mit der Migrations- und Asylpolitik Frau J. MILQUET Der Minister der Justiz S. DE CLERCK Die Ministerin der KMB und der Selbständigen Frau S. LARUELLE Der Minister der Energie P. MAGNETTE Der Minister der Entwicklungszusammenarbeit Ch. MICHEL Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes Frau I. VERVOTTE Für den Minister für Unternehmung und Vereinfachung, abwesend: Die Ministerin des Innern Frau A. TURTELBOOM Die Ministerin des Innern Frau A. TURTELBOOM Der Staatssekretär für Mobilität E. SCHOUPPE Der Staatssekretär für Migrations- und Asylpolitik M. WATHELET Für den Staatssekretär für Soziale Eingliederung, abwesend: Der Minister der Pensionen und der Großstädte M. DAERDEN Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz S. DE CLERCK

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